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Rechtsprechung
   BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 515/95   

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BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 515/95 (https://dejure.org/1997,6022)
BAG, Entscheidung vom 28.05.1997 - 10 AZR 515/95 (https://dejure.org/1997,6022)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 515/95 (https://dejure.org/1997,6022)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2060
  • NZA-RR 1998, 188 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 858/78

    Spezialarbeiten - Besonders schwierig - Instandsetzung

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 515/95
    Diese müssen auf Grund der Tarifsystematik über diejenigen hinausgehen, die an allgemeine Mechaniker gestellt werden (vgl. BAG Urteile vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 - AP Nr. 4 zu § 21 MTB II und vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP Nr. 5 zu § 21 MTB II).
  • LAG Hamm, 19.01.1995 - 12 Sa 918/94

    Anspruch auf tarifgerechte Eingruppierung; Eingruppierung eines Kesselwärters;

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 515/95
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. Januar 1995 - 12 Sa 918/94 - aufgehoben.
  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 515/95
    Sie kann sich auch aus der Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer, der Größe der technisch-maschinellen Ausstattung oder auch aus besonderen betriebsorganisatorischen Gründen ergeben (BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 - BAGE 47, 61 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 497/78

    Hochempfindliche Geräte - Komplizierte Geräte - Besonders schwierige

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 515/95
    Diese müssen auf Grund der Tarifsystematik über diejenigen hinausgehen, die an allgemeine Mechaniker gestellt werden (vgl. BAG Urteile vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 - AP Nr. 4 zu § 21 MTB II und vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP Nr. 5 zu § 21 MTB II).
  • BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 633/97

    Eingruppierung eines Elektrikers bei der Bundeswehr

    Sie kann sich auch aus der Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer, der Größe der technisch-maschinellen Ausstattung oder auch aus besonderen betriebsorganisatorischen Gründen ergeben (BAG Urteil vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 515/95 - AP Nr. 4 zu § 21 MTArb, m.w.N.).

    Solche zentralen Versorgungsanlagen stellen eine zentrale Haus- und Betriebstechnik dar (vgl. BAG Urteil vom 28. Mai 1997, aaO).

    Diese müssen auf Grund der Tarifsystematik über diejenigen hinausgehen, die an allgemeine Mechaniker gestellt werden (BAG Urteil vom 28. Mai 1997, aaO, m.w.N.).

    Damit ist begrifflich in der "Wartung" die "Instandsetzung" enthalten (BAG Urteil vom 28. Mai 1997, aaO; Urteil vom 10. Juni 1998 - 10 AZR 117/97 - n.v.).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 28. Mai 1997 (aaO) festgestellt, daß bei einer Vergütungsgruppe, in der als Einreihungsvoraussetzung das "Warten", "Instandsetzen" und "Gewährleisten der Betriebsbereitschaft" komplizierter Anlagen einer zentralen Haus- und Betriebstechnik enthalten ist, der Tarifbegriff "Betriebsbereitschaft gewährleisten" nichts anderes heißt, als daß der Arbeiter darauf zu achten hat, daß die Anlage immer in einem betriebsbereiten Zustand ist, d.h. daß diese ständig auf ihre Funktionsbereitschaft überprüft werden muß und auftretende Defekte alsbald behoben werden müssen.

    Dabei können solche Änderungen durch neue gesetzliche Bestimmungen (z.B. Umweltschutz) oder durch eine Weiterentwicklung auf technischem Gebiet veranlaßt sein (vgl. BAG Urteil vom 28. Mai 1997, aaO).

  • LAG Nürnberg, 09.10.2019 - 2 Sa 190/19

    Eingruppierung - Werkstattleiter Elektrotechnik - Verantwortliche

    Sie kann sich auch aus der Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer, der Größe der technisch-maschinellen Ausstattung oder auch aus besonderen betriebsorganisatorischen Gründen ergeben (BAG 28.05.1997 - 10 AZR 515/95 Rn 32 mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2019 - 11 Sa 18/19

    Eingruppierung - Stationsleiter - Begriff der großen Station

    Das Bundesarbeitsgericht habe zum Begriff in seinen Entscheidungen vom 10. Oktober 1984 (- 4 AZR 411/82) und vom 28. Mai 1997 (- 10 AZR 515/95) ausgeführt: "... wenn sich die betreffende Arbeitsstätte durch eine der bezeichneten Umstände (unter anderem Zahl der Beschäftigten) dem Umfang nach von sonstigen Arbeitsstätten abhebt".

    Die von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Oktober 1984 (- 4 AZR 411/82 -) und vom 28. Mai 1997 (- 10 AZR 515/95 -) haben hiermit schon deshalb nichts zu tun, weil die dort genannten Voraussetzungen nicht kumulativ, sondern alternativ zum Ansatz kommen, wie es das Arbeitsgericht ebenfalls richtig erkannt hat.

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 277/01

    Eingruppierung eines Klimaanlagenmechanikers

    1 SV 2 a nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (28. Mai 1997 - 10 AZR 515/95 - AP MTArb § 21 Nr. 4) voraus.

    1 SV 2 a entspricht der Rechtsprechung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts (28. Mai 1997 - 10 AZR 515/95 - AP MTArb § 21 Nr. 4) zur Auslegung des Relativsatzes des genannten Tätigkeitsmerkmals hinsichtlich der Anforderungen "Arbeiter ..., die in der Lage sind, die Regelung und Steuerung der Anlagen technischen Änderungen anzupassen".

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 Sa 263/12

    Eingruppierung - Servicetechniker

    Damit stellt dieser Begriff lediglich den Oberbegriff zu den Unterbegriffen "Warten" und "Instandsetzen" dar (BAG v. 28.05.1997 - 10 AZR 515/95 - AP Nr. 4 zu § 21 MTArb; BAG v. 18.11.1998 - 10 AZR 633/07 - AP Nr. 6 zu § 21 MTArb).
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 711/96
    Solche technischen Änderungen, die eine Anpassung der Regelung und Steuerung bedingen, können durch geänderte gesetzliche Bestimmungen (z.B.: Umweltschutz) oder durch eine Weiterentwicklung auf technischem Gebiet veranlaßt sein (vgl. BAG Urteil vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 515/95 - n.v.).
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BAG, Entscheidung vom 28.03.1997 - 10 AZR 515/95 (https://dejure.org/1997,7498)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 497/78

    Hochempfindliche Geräte - Komplizierte Geräte - Besonders schwierige

    Auszug aus BAG, 28.03.1997 - 10 AZR 515/95
    Geräte oder Anlagen sind dann kompliziert, wenn sie so beschaffen sind, daß ihre Instandsetzung höhere Anforderungen verlangt Diese müssen auf Grund der Tarifsystematik über diejenigen hinausgehen, die an allgemeine Mechaniker gestellt werden (vgl. BAG Urteile vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 - AP Nr. 4 zu § 21 MTB II und vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP Nr. 5 zu § 21 MTB II).
  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 28.03.1997 - 10 AZR 515/95
    Sie kann sich auch aus der Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer, der Größe der technisch-maschinellen Ausstattung oder auch aus besonderen betriebsorganisatorischen Gründen ergeben (BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 - BAGE 47, 61 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 858/78

    Spezialarbeiten - Besonders schwierig - Instandsetzung

    Auszug aus BAG, 28.03.1997 - 10 AZR 515/95
    Geräte oder Anlagen sind dann kompliziert, wenn sie so beschaffen sind, daß ihre Instandsetzung höhere Anforderungen verlangt Diese müssen auf Grund der Tarifsystematik über diejenigen hinausgehen, die an allgemeine Mechaniker gestellt werden (vgl. BAG Urteile vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 - AP Nr. 4 zu § 21 MTB II und vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP Nr. 5 zu § 21 MTB II).
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