Rechtsprechung
   BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 518/97   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BAT §§ 22, 23 Lehrer; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3; Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l I) Nr. 3 a; Richtlinien des Frei- staates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 in der Fassung der am 20. März 1996 beschlossenen Änderungen (Arbeitgeber- Richtlinien) VergGr. III
    Eingruppierung - Leiter eines Schwimmzentrums

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung - Leiter eines Schwimmzentrums

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Eingruppierung - Leiter eines Schwimmzentrums

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Eingruppierung des Leiters eines Schwimmzentrums

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 1999, 910
  • NZA-RR 1999, 669 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (28)  

  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99  

    Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule

    Die Anwendung dieser Richtlinien kommt aber nur dann in Betracht, wenn sie von den Arbeitsvertragsparteien zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses gemacht worden sind (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74).

    Jedoch ist dieser Arbeitsvertrag in der Weise auszulegen, daß die Arbeitsvertragsparteien auch diese Arbeitgeber-Richtlinien zum Inhalt ihres Arbeitsverhältnisses machen wollten (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74).

    Die sich aus dem Wortlaut ergebende Interpretation der Begriffe "entsprechend ihrer Lehrbefähigung" wird gestützt durch den in den Sächsischen Lehrerrichtlinien enthaltenen allgemeinen Grundsatz, daß die Eingruppierung sowohl von der erworbenen Lehrbefähigung als auch von der tatsächlichen Beschäftigung in einer bestimmten Schulart, also der "Verwendung" abhängig ist (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74).

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04  

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

    Es ist anerkannt, dass die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten grundsätzlich ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal sein kann (BVerwG 13. Juli 1977 - IV C 85.75 - Buchholz Folge 3 237.4 § 74 HmbBG Nr. 2, für die Problematik einer unterschiedlichen Pflichtstundenzahl; BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 -AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24; 30. Oktober 2003 - 8 AZR 494/02 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 117).
  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 119/99  

    Eingruppierung - Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde

    Die Eingruppierung der Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis im Freistaat Sachsen richtet sich bei entsprechender arbeitsvertraglicher Bezugnahme seit dem 1. Juli 1995 nach den Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 und den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) vom 22. Juni 1995 (Lehrerrichtlinien-O der TdL) in der jeweiligen Fassung (Bestätigung von BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74).

    Jedoch ist der Arbeitsvertrag in der Weise auszulegen, daß die Arbeitsvertragsparteien auch diese Arbeitgeberrichtlinien zum Inhalt ihres Arbeitsverhältnisses machen wollten (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74).

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  • BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 254/99  

    Eingruppierung - Freundschaftspionierleiterin mit Diplomabschluß für

    Die Anwendung dieser Richtlinien kommt aber nur in Betracht, wenn sie von den Arbeitsvertragsparteien zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses gemacht worden sind (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74).

    Jedoch ist die im "Änderungsvertrag" getroffene Vereinbarung dahingehend auszulegen, daß die Arbeitsvertragsparteien auch die Arbeitgeber-Richtlinien zum Inhalt ihres Arbeitsverhältnisses machen wollten (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - aaO).

  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 146/00  

    Eingruppierung - Freundschaftspionierleiterin

    Die Anwendung dieser Richtlinien kommt aber nur dann in Betracht, wenn sie von den Arbeitsvertragsparteien zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses gemacht worden sind (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74).

    Diese Vertragsklausel ist jedoch dahingehend auszulegen, daß damit auch die Anwendbarkeit der erst am 26. März 1996 bekanntgemachten und rückwirkend zum 1. Juli 1995 in Kraft gesetzten Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte (Arbeitgeber-Richtlinien) als vereinbart gilt (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74; 27. Januar 1999 10 AZR 37/98 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 75 und - 10 AZR 541/97 - nv.; 18. August 1999 - 10 AZR 544/98 - nv.; 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 - zVv.).

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 460/01  

    Eingruppierung einer Lehrerin

    Nach der Rechtsprechung des Zehnten und Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts kommt die Anwendung einseitiger Lehrereingruppierungsrichtlinien nur dann in Betracht, wenn sie von den Arbeitsvertragsparteien zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses gemacht worden sind (13. Dezember 2000 - 10 AZR 635/99 - nv.; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24; 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 - BAGE 94, 87 = AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 81; 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74; 20. November 1997 - 6 AZR 216/96 - nv.; 16. Oktober 1997 - 6 AZR 141/96 - nv.; 8. August 1996 - 6 AZR 1000/94 - nv.; 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 45).
  • BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 26/01  

    Eingruppierung -Berufsschullehrerin mit Fachschulteilabschlüssen

    Die Anwendung dieser Richtlinien kommt in Betracht, weil sie von den Arbeitsvertragsparteien zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses gemacht worden sind (vgl. BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74).

    Diese Vertragsklausel ist jedoch dahingehend auszulegen, daß durch sie auch die Anwendbarkeit der Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Eingruppierung (Arbeitgeber-Richtlinien) als vereinbart gilt (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74; 27. Januar 1999 - 10 AZR 37/98 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 75 und - 10 AZR 541/97 - nv.; 18. August 1999 - 10 AZR 544/98 - nv.; 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 - BAGE 94, 87, 94 f.; 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 15, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 273/00  

    Eingruppierung einer Diplommedizinpädagogin an einer beruflichen Schule

    Die Anwendung dieser Richtlinien kommt aber nur dann in Betracht, wenn sie von den Arbeitsvertragsparteien zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses gemacht worden sind (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74).

    Jedoch ist dieser Arbeitsvertrag in der Weise auszulegen, daß die Arbeitsvertragsparteien auch diese Arbeitgeber-Richtlinien zum Inhalt ihres Arbeitsverhältnisses machen wollten (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - aaO).

    Damit ist für die Vergütung der Lehrkräfte nicht nur deren Vorbildung und Lehrbefähigung entscheidend, sondern auch die Art der Unterrichtserteilung (vgl. BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74, zu II 5 der Gründe).

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 647/00  

    Eingruppierung von pädagogischen Unterrichtshilfen (Berlin)

    Der Zehnte und Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts haben dagegen trotz der Formulierung des § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O eine Anwendung einseitiger Lehrereingruppierungsrichtlinien nur dann in Betracht gezogen, wenn eine ausdrückliche Prüfung ergab, daß sie von den Arbeitsvertragsparteien zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses gemacht worden sind (13. Dezember 2000 - 10 AZR 635/99 - nv.; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24; 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 - BAGE 94, 87 = AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 81; 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74; 20. November 1997 - 6 AZR 216/96 - nv.; 16. Oktober 1997 - 6 AZR 141/96 - nv.; 8. August 1996 - 6 AZR 1000/94 - nv.; 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 45).
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00  

    Lehrereingruppierung - Diplom-Musikpädagogin

    Es hätte dem Richtliniengeber zB freigestanden, die Lehrbefähigung in bestimmten Fächern für bestimmte Schultypen zur Eingruppierungsvoraussetzung zu machen (zur entsprechenden Auslegung der Richtlinien vgl. auch BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 74; 27. September 2000 - 10 AZR 498/99 - nv.).

    Die Arbeitgeber-Richtlinien stellen nicht darauf ab, welche Art von Unterricht ein Lehrer an Gymnasien erteilt, sondern nur darauf, ob der Lehrer an einem Gymnasium tätig ist und über die entsprechende pädagogische Ausbildung verfügt (vgl. BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74).

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01  

    Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 421/04  

    Eingruppierung einer Gymnasiallehrerin in Sachsen

  • BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 37/98  

    Eingruppierung eines Diplomsportlehrers mit postgradualer Ausbildung bei

  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 498/99  

    Eingruppierung - Lehrerin mit Lehrbefähigung für die unteren Klassen der

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 544/98  
  • BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 538/02  

    Eingruppierung einer Diplomingenieurpädagogin als Lehrerin an einer Mittelschule

  • BAG, 18.06.2001 - 8 AZR 145/00  

    Eingruppierung einer Mittelschullehrerin in Sachsen

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 426/01  

    Eingruppierung Lehrer

  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 432/99  
  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 329/02  

    Eingruppierung eines Mittelschullehrers in Sachsen

  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 442/02  

    Eingruppierung eines Lehrers mit zwei Staatsexamen für das Gymnasium nach neuem

  • BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 591/00  

    Lehrereingruppierung - Ökonompädagoge und Diplompädagoge

  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02  

    Eingruppierung einer Lehrerin mit zwei Staatsexamen nach neuem Recht für das

  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 603/02  

    Eingruppierung eines Sportlehrers (Sachsen)

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 330/00  

    Eingruppierung einer Gymnasiallehrerin

  • LAG Sachsen, 26.07.2007 - 6 Sa 286/06  

    Eingruppierung; Fachberater an einer Förderschule

  • LAG Sachsen, 22.02.2000 - 7 Sa 1295/98  
  • LAG Sachsen, 09.09.1999 - 9 Sa 957/98  
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