Rechtsprechung
BAG, 07.12.1994 - 10 AZR 532/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Höhe einer tariflichen Sonderzahlung - Anrechnung "ähnlicher Leistungen" des Arbeitgebers auf den tariflichen Sonderzahlungsanspruch - Konkretisierung einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung durch langjährige Praxis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 07.04.1993 - 2a Ca 103/93
- LAG Schleswig-Holstein, 19.01.1994 - 3 Sa 351/93
- BAG, 07.12.1994 - 10 AZR 532/94
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 42/92
Verrechnung einer tariflichen Jahressonderzahlung mit betrieblichen Leistungen - …
Auszug aus BAG, 07.12.1994 - 10 AZR 532/94
Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 207/91 - AP Nr. 149 zu § 611 BGB Gratifikation und Urteil vom 3. März 1993 - 10 AZR 42/92 - AP Nr. 151 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 207/91
Sonderzuwendung - Erziehungsurlaub
Auszug aus BAG, 07.12.1994 - 10 AZR 532/94
Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 207/91 - AP Nr. 149 zu § 611 BGB Gratifikation und Urteil vom 3. März 1993 - 10 AZR 42/92 - AP Nr. 151 zu § 611 BGB Gratifikation).
- BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 216/08
Anwesenheitsprämie - Anrechenbarkeit auf eine tarifliche Sonderzahlung
Zwar können die an alle Beschäftigten gezahlten Anwesenheitsprämien "betriebliche Leistungen" iSd. Tarifnorm sein (vgl. BAG 7. Dezember 1994 - 10 AZR 532/94 - BuW 1995, 775). - BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 802/95
Sonderzuwendungen: tarifliche Sonderzahlung - Anrechnung eines 13. Monatsgehalts
Ein solches System soll nach Ziff. 4 Satz 2 TV-Sonderzahlung von den tariflichen Bestimmungen des TV-Sonderzahlung nicht berührt werden (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1994 - 10 AZR 532/94 -n. v. - zur gleichlautenden Bestimmung des § 5 des Tarifvertrags über betriebliche Sonderzahlungen für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte für die Metallindustrie Hamburgs und Umgebung sowie Schleswig-Holstein).So hat der Senat im Urteil vom 7. Dezember 1994 (- 10 AZR 532/94 - n. v.) die Zahlung von arbeitsvertraglich vereinbarten 13, 5 Gehältern, welche auf Grund langjähriger betrieblicher Praxis als Urlaubsgeld (ein ganzes Monatsgehalt) und als Weihnachtsgeld (ein halbes Monatsgehalt) ausgezahlt wurden, als anrechenbare Leistungen im Sinne einer mit Ziff. 4 TV-Sonderzahlung gleichlautenden Anrechnungsklausel betrachtet, weil ein betriebliches System zur Erbringung zusätzlicher Arbeitgeberleistungen, bezogen auf das Kalenderjahr, vorliege.
- BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 174/11
Betriebliche Sonderzahlung - Anrechnung auf Tarifanspruch
Nach der Rechtsprechung des Senats zu wortgleichen Tarifnormen aus anderen Tarifgebieten der Metall- und Elektroindustrie erfüllen alle vom Arbeitgeber aufgrund eines betrieblichen Systems zusätzlich gewährten Leistungen den tariflichen Anspruch auf die betriebliche Sonderzahlung, sofern sie - ebenso wie die in § 4 Satz 1 TV-Sonderzahlungen aufgeführten zusätzlichen Leistungen - auf das Kalenderjahr bezogen sind ( BAG 22. Mai 1996 - 10 AZR 802/95 - zu II 2 a der Gründe, zu § 4 des Tarifvertrags über betriebliche Sonderzahlungen für das Tarifgebiet II Berlin-Ost und Brandenburg vom 10. März 1991; 7. Dezember 1994 - 10 AZR 532/94 - zu II 2 der Gründe, zu § 5 des Tarifvertrags über betriebliche Sonderzahlungen für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte für die Metallindustrie Hamburgs und Umgebung sowie Schleswig-Holstein) .
- BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 390/94
Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung eines weiteren Teils einer tariflich …
Eine solche Regelung verstößt nicht gegen das Günstigkeitsprinzip, da der tarifliche Anspruch auf die betriebliche Sonderzahlung von vornherein nur bedingt durch die Erfüllungswirkung der genannten Leistungen eingeräumt wird (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1994 - 10 AZR 532/94 - n.v., m.w.N.). - BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 368/94
Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung eines weiteren Teils einer tariflich …
Eine solche Regelung verstößt nicht gegen das Günstigkeitsprinzip, da der tarifliche Anspruch auf die betriebliche Sonderzahlung von vornherein nur bedingt durch die Erfüllungswirkung der genannten Leistungen eingeräumt wird (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1994 - 10 AZR 532/94 - n.v., m.w.N.). - BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 369/94
Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung eines weiteren Teils einer tariflich …
Eine solche Regelung verstößt nicht gegen das Günstigkeitsprinzip, da der tarifliche Anspruch auf die betriebliche Sonderzahlung von vornherein nur bedingt durch die Erfüllungswirkung der genannten Leistungen eingeräumt wird (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1994 - 10 AZR 532/94 - n.v., m.w.N.).