Rechtsprechung
   BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 538/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1036
BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 538/93 (https://dejure.org/1994,1036)
BAG, Entscheidung vom 27.07.1994 - 10 AZR 538/93 (https://dejure.org/1994,1036)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 1994 - 10 AZR 538/93 (https://dejure.org/1994,1036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Bewilligung von Sonderkonditionen für ein Wohnungsbaudarlehen - Anspruch von Teilzeitkräften auf Sonderkondiktionen für ein Wohnungsbaudarlehen im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung - Ausschluss von Teilzeitkräften von ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Teilzeitbeschäftigung - Sonderkonditionen für Arbeitgeberdarlehen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1048 (Ls.)
  • NZA 1994, 1130
  • BB 1994, 1568
  • BB 1994, 2148
  • BB 1994, 2279
  • DB 1994, 1623
  • DB 1994, 2348
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 392/88

    Übergangsgeld - teilzeitbeschäftigte Angestellte

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 538/93
    Ist damit der Ausschluß von Teilzeitbeschäftigten von der Gewährung der Sonderkonditionen wegen Fehlens einer sachlichen Rechtfertigung nach § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 nichtig (§ 134 BGB), ist die Klägerin nach der für Vollzeitbeschäftigte geltenden Regelung zu behandeln (vgl. BAG Urteil vom 7. November 1991 - 6 AZR 392/88 - AP Nr. 14 zu § 62 BAT m.w.N.) und sind ihr deshalb die Sonderkonditionen nach der nicht angefochtenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts in dem Umfang zu gewähren, der ihrer Arbeitszeit im Verhältnis zur Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung entspricht.
  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 127/92

    Wechselschichtzulage für Teilzeitkräfte

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 538/93
    Ihre Berücksichtigung liefe letztlich auf eine unterschiedliche Behandlung gerade wegen des Umfangs der Arbeitsleistung hinaus, die nach § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 aber unzulässig ist (vgl. BAG Urteil vom 26. März 1993 - 10 AZR 127/92 - AP Nr. 1 zu § 34 BAT m.w.N.).
  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22

    Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

    Insbesondere hat sie nicht vorgetragen, dass sie zu einer geringeren Vergütung als 17, 00 Euro brutto pro Stunde nicht genügend hauptamtliche Rettungsassistenten finden würde, um die von ihr vorgesehenen Stellen zu besetzen (vgl. dazu BAG 27. Juli 1994 - 10 AZR 538/93 - zu III 2 b der Gründe) .
  • BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 618/95

    Jubiläumszuwendung - Teilzeitbeschäftigte

    Ist damit die anteilige Kürzung der Jubiläumszuwendung für Teilzeitbeschäftigte entsprechend dem tatsächlichen Umfang ihrer Beschäftigung wegen Fehlens eines sachlichen Grundes im Sinne des § 2 Abs. 1 2. Halbsatz BeschFG 1985 nichtig, ist die Klägerin nach der für Vollzeitbeschäftigte geltenden Regelung zu behandeln (vgl. BAG Urteil vom 27. Juli 1994 - 10 AZR 538/93 - AP Nr. 37 zu § 2 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 17. Juni 1993 - 6 AZR 620/92 - BAGE 73, 262 = AP Nr. 32 zu § 2 BeschFG 1985, m.w.N.).
  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93

    Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz fordert nicht nur, daß die vorgenommene Differenzierung vom Zweck der Leistung her sachlich gerechtfertigt ist - wovon bei einer Anwesenheitsprämie auszugehen ist -, sondern daß die differenzierende Regelung auch geeignet ist, den Zweck der Sonderleistung zu fördern (Urteil des Senats vom 27. Juli 1994 - 10 AZR 538/93 - AP Nr. 37 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 15.04.2003 - 9 AZR 548/01

    Urlaubsgeld im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten

    Es entspricht in solchen Fällen gerade dem Gleichbehandlungsgebot des § 2 Abs. 1 BeschFG 1985, wenn die Höhe des Arbeitsentgelts für Teilzeitbeschäftigte quantitativ vom Umfang deren Beschäftigung abhängig gemacht wird (BVerfG 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 - aaO; BAG 26. September 2001 - 10 AZR 714/00 - aaO; 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - aaO; 13. Dezember 2000 - 10 AZR 383/99 - 25. Februar 1999 - 6 AZR 488/97 - 14. Oktober 1998 - 3 AZR 385/97 - aaO; 25. September 1997 - 6 AZR 65/96 - aaO; 25. Oktober 1994 - 3 AZR 149/94 - aaO; 27. Juli 1994 - 10 AZR 538/93 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 37 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 36).
  • BAG, 26.09.2001 - 10 AZR 714/00

    Essensgeldzuschuß für Teilzeitbeschäftigte

    Das gleiche gilt für Teilzeitbeschäftigte bei der Gewährung von Sonderkonditionen für Darlehen zum Erwerb von Immobilien (BAG 27. Juli 1994 - 10 AZR 538/93 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 37 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 36).
  • BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 156/02

    Zeitanteiliger Zuschlag zur Anerkennung der Unternehmenszugehörigkeit

    Bei den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen handelte es sich um die Gewährung von Sonderkonditionen für Darlehen zum Erwerb von Immobilien nach vierjähriger Beschäftigungsdauer (BAG 27. Juli 1994 - 10 AZR 538/93 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 37 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 36), um betriebliche Altersversorgung (25. Oktober 1994 - 3 AZR 149/94 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 40 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 38), um einmalige Zuwendungen, zB solche, die der Arbeitgeber nach Vollendung einer bestimmten Dienstzeit zahlt, und um sogenannte Jubiläumszuwendungen (22. Mai 1996 - 10 AZR 618/95 - AP BAT § 39 Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 45).
  • LAG München, 21.10.2005 - 10 Sa 1077/04

    Betriebliche Übung in der betrieblichen Altersversorgung;

    Davon ist insbesondere auszugehen, wenn die Beklagte erklärt hat, auch einem Feststellungsurteil nachzukommen (vgl. BAG vom 27.07.1994 - 10 AZR 538/93; BAG vom 23.07.1987 - AP Nr. 7 zu § 11 BUrlG).
  • LAG Berlin, 12.09.1995 - 3 Sa 54/95

    Arbeitsentgelt: Jubiläumszuwendung für Teilzeitbeschäftigte

    Dabei erfasst das gesetzliche Benachteiligungsverbot alle Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers (vgl. GK- Teilzeitarbeit- Lipke Beschäftigungsförderungsgesetz § 2 Rdn. 85) ; sie erfasst insbesondere auch die zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers ohne Entgeltcharakter im engeren Sinn (vgl. etwa BAG - 10 AZR 538/93 - vom 27. Juli 1994, NZA 1994, 1130 zu Sonderkonditionen bei der Vergabe von Arbeitgeberdarlehen).

    Dies gilt insbesondere auch bei zusätzlichen Sonderleistungen, die nicht zum Arbeitsentgelt im engeren Sinn gehören (offen gelassen für den Beihilfeanspruch des Angestellten in BAG - 6 AZR 620/92 - vom 17. Juni 1993, NZA 1994, 764 ; ebenso von BAG - 10 AZR 538/93 - vom 27. Juli 1994, NZA 1994, 1130, 1131).

  • LAG Hessen, 28.08.2007 - 1 Sa 1872/06

    Diskriminierung von Teilzeitkräften - Wechselschichtzulage -

    Das Bundesarbeitsgericht hat lediglich den vollständigen Ausschluss Teilzeitbeschäftigter von bestimmten Leistungen als - im konkreten Fall sachlich nicht gerechtfertigte - Ungleichbehandlung angesehen (BAG, Urteil vom 27.07.1994 - 10 AZR 538/93 - AP Nr. 37 zu § 2 BeschFG 1985 - Ausschluss Teilzeitbeschäftigter von der Einräumung von Sonderkonditionen bei der Gewährung von Darlehen für Immobilienerwerb -), ferner, wenn die gewährte Leistung nicht an den Arbeitsumfang anknüpfte (BAG, Urteil vom 22.05.1996, a. a. O., Jubiläumsgeld) oder eine sich aus dem minderen Arbeitsumfang ergebende geringere Belastung nicht in der Tarifnorm selbst zum Ausdruck kam (BAG, Urteil vom 23.06.1993 - 10 AZR 127/92 - AP Nr. 1 zu § 34 BAT, unter 4. - Wechselschichtzulage -).
  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 483/93

    Ausschluss von einer betrieblichen Jahresabschlussprämie auf Grund

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz fordert nicht nur, daß die vorgenommene Differenzierung vom Zweck der Leistung her sachlich gerechtfertigt ist - wovon bei einer Anwesenheitsprämie auszugehen ist -, sondern daß die differenzierende Regelung auch geeignet ist, den Zweck der Sonderleistung zu fördern (Urteil des Senats vom 27. Juli 1994 - 10 AZR 538/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 383/99
  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 481/93

    Ausschluss von einer betrieblichen Jahresprämie auf Grund krankheitsbedingter

  • BAG, 22.02.1996 - 10 AZR 867/95

    Arbeitsentgelt: Jubiläumszuwendung für Teilzeitbeschäftigte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht