Rechtsprechung
BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 55/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub, den Lohnausgleich und die Zusatzversorgung im Baugewerbe (VTV) - Anwendungsvorrang des Rahmentarifvertrags für das Tauchereigewerbe und Bergungsgewerbe (RTV) vor dem VTV - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 04.09.1985 - 6 Ca 2762/84
- LAG Hessen, 07.04.1987 - 5 Sa 1336/85
- BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 55/91
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 24.07.1990 - 1 ABR 46/89
Tarifzuständigkeit der ÖTV für Tauchereigewerbe
Auszug aus BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 55/91
Dieses Verfahren endete mit Beschluß des Ersten Senats vom 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - (AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit), in dem festgestellt wurde, daß eine Tarifzuständigkeit der ÖTV nicht bestand.Durch den Beschluß des Ersten Senats vom 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - (AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit) ist bindend festgestellt, daß die ÖTV für den Abschluß des RTV-Tauchereigewerbes nicht tarifzuständig war.
- BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 201/70
Bauten aus selbstgefertigten Fertigteilen - Geltungsbereich des …
Auszug aus BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 55/91
Der insoweit von der ZVK gestellte Antrag auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache, dem die Beklagte entgegengetreten ist, ist nur dann begründet, wenn die Klage zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war (vgl. BAG Urteil vom 14. April 1971 - 4 AZR 201/70 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - BAG, 24.07.1990 - 1 ABR 92/89
Tarifliche Zuständigkeit des Tauchereiverbandes für das Bautauchergewerbe - …
Auszug aus BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 55/91
In dem von der ZVK gegen den Tauchereiverband angestrengten Verfahren wurde mit Beschluß des Ersten Senats vom 24. Juli 1990 - 1 ABR 92/89 - (nicht veröffentlicht) festgestellt, daß eine Tarifzuständigkeit dieses Verbandes zum Abschluß des RTV-Tauchergewerbe bestand. - BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86
Tarifvertrag Baugewerbe
Auszug aus BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 55/91
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird ein Betrieb vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfaßt, wenn arbeitszeitlich überwiegend Arbeiten ausgeführt werden, die in den Tätigkeitsbeispielen des § 1 Abs. 2 Abschnitt V VTV genannt sind oder die unter die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des § 1 Abs. 2 Abschnitt I bis III VTV fallen (BAGE 55, 67 = AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
- BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05
Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum
Schließt eine tariffähige Vereinigung außerhalb ihrer in der Satzung festgelegten Tarifzuständigkeit einen Tarifvertrag ab, ist dieser insoweit nichtig (vgl. BAG 29. September 2004 - 10 AZR 562/03 - ; 14. November 2001 - 10 AZR 76/01 - BAGE 99, 310; 28. Juli 1993 - 10 AZR 55/91 -). - BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05
Baugewerbe - Wasserbauarbeiten durch Taucher
Deshalb werden vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV auch Betriebe erfasst, die gewerblich bauliche Leistungen durch Taucher unter Wasser erbringen (BAG 28. Juli 1993 - 10 AZR 55/91 -).