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   BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 557/92   

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https://dejure.org/1994,2116
BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 557/92 (https://dejure.org/1994,2116)
BAG, Entscheidung vom 19.01.1994 - 10 AZR 557/92 (https://dejure.org/1994,2116)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - 10 AZR 557/92 (https://dejure.org/1994,2116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast für die Verrichtung überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten - Anspruch der Zusatzversorgungskasse auf Auskunftserteilung sowie zur Zahlung von Beiträgen - Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) - Lastkraftwagen als Unterfall der ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 377
  • BB 1994, 723
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83

    Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 557/92
    Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruches ist dann schlüssig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet oder erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen (BGH Urteil vom 12. Juli 1984 - VII ZR 123/83 - JZ 1985, 183, m.w.N.).

    Ist dies geschehen und wird dadurch der klägerische Sachvortrag nutzlos, unklar oder unschlüssig, bedarf es weiteren, sich mit dem Beklagtenvorbringen detailliert auseinandersetzenden Vorbringens der Klagepartei, welches auch im Hinblick auf den Vortrag des Prozeßgegners die Schlüssigkeit des Klagevorbringens gewährleistet (BGH Urteil vom 12. Juli 1984, aaO).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 557/92
    Zunächst ist bei der Tarifauslegung - entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung - vom Tarifwortlaut auszugehen und darüber hinaus zur Feststellung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien und des von ihnen beabsichtigten Sinns und Zwecks der Tarifnormen auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

    Auszug aus BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 557/92
    Dabei hat die Klägerin nach den allgemeinen Grundsätzen für die Darlegungs- und Beweislast darzulegen und ggf. zu beweisen, daß im Betrieb des beklagten Arbeitgebers arbeitszeitlich überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet werden (BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP Nr. 130 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).
  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten

    Auszug aus BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 557/92
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz- und Verdienst oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (vgl. BAGE 56, 227 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).
  • BAG, 03.11.1993 - 10 AZR 538/92

    Geltungsbereich eines Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 557/92
    Ergibt sich aus dem Sachvortrag der ZVK, daß in einem Betrieb Arbeiten ausgeführt werden, welche die Zuordnung zu unterschiedlichen in § 1 Abs. 2 VTV aufgeführten baugewerblichen Tätigkeiten zulassen, bedarf es zur Schlüssigkeit der Klage der Darlegung, daß diese baugewerblichen Tätigkeiten insgesamt arbeitszeitlich überwiegen (BAG Urteil vom 3. November 1993 - 10 AZR 538/92 -, nicht veröffentlicht).
  • LAG Hessen, 24.01.1992 - 15 Sa 621/91

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bau-Tarifverträge; Voraussetzungen des

    Auszug aus BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 557/92
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Januar 1992 - 15 Sa 621/91 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05

    Baugewerbe - Vermietung von Baumaschinen mit Bedienungspersonal

    Als Maschine wird eine mechanische, aus beweglichen und unbeweglichen Teilen zusammengesetzte Vorrichtung bezeichnet, die Kraft überträgt oder Arbeitsvorgänge selbständig verrichtet bzw. Energie aus einer in eine andere Form umwandelt (BAG 22. Juni 1994 - 10 AZR 837/93 - 19. Januar 1994 - 10 AZR 557/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 170).
  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 141/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Vermietung von

    Die Vermieterbetriebe unterfallen dem Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge, weil ihre Arbeitnehmer letztlich dieselben Arbeiten wie Arbeitnehmer von Betrieben des Baugewerbes verrichten und damit im Grunde ebenfalls "Arbeitnehmer des Baugewerbes" sind (vgl. BAG 19. Januar 1994 - 10 AZR 557/92 - zu II 2 b der Gründe) .
  • LAG Hessen, 25.07.2005 - 10 Sa 1425/04

    Transport von Gussasphalt

    Als Maschine wird eine mechanische, aus beweglichen und unbeweglichen Teilen zusammengesetzte Vorrichtung bezeichnet, die Kraft überträgt oder Arbeitsvorgänge selbständig verrichtet bzw. Energie aus einer in eine andere Form umwandelt (BAG 22.06.1994 - 10 AZR 837/93 - juris; BAG 19.01.1994 - 10 AZR 557/92 - AP Nr. 170 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dabei mag dahin stehen, ob bei einer solche Regelung zulässigerweise zwischen Gussasphalt und Walzasphalt allein deshalb differenziert werden dürfte, weil Gussasphalt mit einer Baumaschine, Walzasphalt demgegenüber mit LKWs, welche keine Baumaschinen sind (BAG 19.01.1994 - 10 AZR 557/92 - AP Nr. 170 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), transportiert wird.

  • LAG Hessen, 25.07.2005 - 10 Sa 1426/04

    Transport von Gussasphalt

    Als Maschine wird eine mechanische, aus beweglichen und unbeweglichen Teilen zusammengesetzte Vorrichtung bezeichnet, die Kraft überträgt oder Arbeitsvorgänge selbständig verrichtet bzw. Energie aus einer in eine andere Form umwandelt (BAG 22.06.1994 - 10 AZR 837/93 - juris; BAG 19.01.1994 - 10 AZR 557/92 - AP Nr. 170 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dabei mag dahin stehen, ob bei einer solche Regelung zulässigerweise zwischen Gussasphalt und Walzasphalt allein deshalb differenziert werden dürfte, weil Gussasphalt mit einer Baumaschine, Walzasphalt demgegenüber mit LKWs, welche keine Baumaschinen sind (BAG 19.01.1994 - 10 AZR 557/92 - AP Nr. 170 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), transportiert wird.

  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 646/93

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaser- oder Schreinerhandwerks

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (BAG Urteil vom 19. Januar 1994 - 10 AZR 557/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Hessen, 03.07.2000 - 16 Sa 1753/99

    Auskunftsansprüche und Zahlungsansprüche einer Einzugsstelle für die Beiträge zu

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  • LAG Hessen, 14.04.2008 - 16 Sa 1559/07

    Bauliche Leistung - Gleisbau - Vormontage von Gleisweichen - Geltungsbereich des

    Ist der Sachvortrag der Klägerin so beschaffen, dass behauptet wird, in einem Betrieb seien mehrere Arbeiten in ihrer Zusammenfassung arbeitszeitlich überwiegend durchgeführt werden, bedarf es zur Schlüssigkeit der Klage einer Darlegung, aus der folgt, dass sämtliche insoweit behaupteten Arbeiten als baulich im tariflichen Sinne zu qualifizieren sind ( vgl. BAG 19. Januar 1994 AP Nr. 170 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - L 8 AL 161/10

    Produktive Winterbauförderung - Betrieb des Baugewerbes - Transportleistungen und

    Die zeitlich überwiegende Vermietung von Lastkraftwagen mit Personal unterfällt nicht § 1 Nr. 38 der BaubetrV, da es sich nicht um Baumaschinen handelt, selbst wenn sie tatsächlich mittelbar überwiegend im Zusammenhang mit baulichen Leistungen eingesetzt werden sollten (vgl. BAG v. 19. Januar 1994 - 10 AZR 557/92, zit. nach Juris).
  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 603/92

    Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe(

    Dabei hat die ZVK nach den allgemeinen Grundsätzen für die Darlegungs- und Beweislast darzulegen und ggf. zu beweisen, daß im Betrieb des beklagten Arbeitgebers arbeitszeitlich überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet werden (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP Nr. 130 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.; Urteil des Senats vom 3. November 1993 - 10 AZR 538/92 - und vom 6. Januar 1994 - 10 AZR 557/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 22.06.1994 - 10 AZR 837/93

    Pflicht zur Beitragszahlung und Auskunftserteilung an eine Zusatzversorgungskasse

    Der Senat hat in dem Urteil vom 19. Januar 1994 (- 10 AZR 557/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ausgeführt, eine Baumaschine sei eine Maschine, die bei der Ausführung von Hoch- und Tiefbauten verwendet wird (Wahrig, Deutsches Wörterbuch, S. 235).
  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 981/94
  • LAG Berlin, 21.10.1997 - 5 Sa 139/96

    Streit über die Anwendbarkeit der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

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