Rechtsprechung
BAG, 12.03.1997 - 10 AZR 559/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Jahressonderzahlung im gekündigten Arbeitsverhältnis - Anspruch auf Weihnachtsgeld nach tarifvertraglichen Regelungen - Ausschluss der tariflichen Sonderzuwendung bei Erziehungsurlaub
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Nürnberg, 26.02.1996 - 7 Sa 419/95
- BAG, 12.03.1997 - 10 AZR 559/96
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 532/89
Gratifikation; Gleichbehandlung
Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 10 AZR 559/96
Eine solche tarifliche Regelung, daß der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Auszahlung der Gratifikation (vgl. dazu BAG Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - AP Nr. 19 zu § 15 BErzGG) in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen muß, um den Anspruch nicht zu verlieren, ist rechtlich unbedenklich (vgl. ständige Rechtsprechung des BAG Urteil vom 25. April 1991 - 6 AZR 532/89 - BAGE 68, 32, 39 = AP Nr. 137 zu § 611 BGB Gratifikation und BAG Urteil vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation).Eine gegen Treu und Glauben verstoßende Vereitelung eines Gratifikationsanspruchs kann nur dann angenommen werden, wenn die Beklagte allein deshalb die Kündigung ausgesprochen hätte, um diesen Anspruch auszuschließen (vgl. BAGE 49, 281, 289; 68, 32, 40).
- BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 655/84
Betriebsbedingte Kündigung - Gratifikationen - Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 10 AZR 559/96
Eine gegen Treu und Glauben verstoßende Vereitelung eines Gratifikationsanspruchs kann nur dann angenommen werden, wenn die Beklagte allein deshalb die Kündigung ausgesprochen hätte, um diesen Anspruch auszuschließen (vgl. BAGE 49, 281, 289; 68, 32, 40). - BAG, 14.06.1995 - 10 AZR 394/94
Anspruch auf tarifliches Weihnachtsgeld bei Ruhen des Arbeitsverhältnis wegen …
Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 10 AZR 559/96
Es kann dahingestellt bleiben, ob der Ausschluß der tariflichen Sonderzuwendung bei Erziehungsurlaub aus dem Tarifbegriff "beschäftigt" hergleitet werden kann, wie das Landesarbeitsgericht es angenommen hat oder ob die Tarifvertragsparteien damit nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses im Bezugszeitraum nicht aber eine tatsächliche Arbeitsleistung fordern (vgl. dazu Urteile des Senats vom 14. Juni 1995 - 10 AZR 394/94 - und vom 6. Dezember 1995 - 10 AZR 210/95 - beide n.v.).
- BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90
Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung
Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 10 AZR 559/96
Eine solche tarifliche Regelung, daß der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Auszahlung der Gratifikation (vgl. dazu BAG Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - AP Nr. 19 zu § 15 BErzGG) in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen muß, um den Anspruch nicht zu verlieren, ist rechtlich unbedenklich (vgl. ständige Rechtsprechung des BAG Urteil vom 25. April 1991 - 6 AZR 532/89 - BAGE 68, 32, 39 = AP Nr. 137 zu § 611 BGB Gratifikation und BAG Urteil vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 210/95
Weihnachtszuwendung nach TV Friseurhandwerk: tarifliche Zuwendung und …
Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 10 AZR 559/96
Es kann dahingestellt bleiben, ob der Ausschluß der tariflichen Sonderzuwendung bei Erziehungsurlaub aus dem Tarifbegriff "beschäftigt" hergleitet werden kann, wie das Landesarbeitsgericht es angenommen hat oder ob die Tarifvertragsparteien damit nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses im Bezugszeitraum nicht aber eine tatsächliche Arbeitsleistung fordern (vgl. dazu Urteile des Senats vom 14. Juni 1995 - 10 AZR 394/94 - und vom 6. Dezember 1995 - 10 AZR 210/95 - beide n.v.). - BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96
Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub
Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 10 AZR 559/96
Eine solche tarifliche Regelung, daß der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Auszahlung der Gratifikation (vgl. dazu BAG Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - AP Nr. 19 zu § 15 BErzGG) in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen muß, um den Anspruch nicht zu verlieren, ist rechtlich unbedenklich (vgl. ständige Rechtsprechung des BAG Urteil vom 25. April 1991 - 6 AZR 532/89 - BAGE 68, 32, 39 = AP Nr. 137 zu § 611 BGB Gratifikation und BAG Urteil vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation).
- BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 417/98
Jahres-Sonderzuwendung bei vorfristiger Kündigung
Eine tarifliche Regelung, die die Zahlung einer Zuwendung vom Bestehen bzw. vom ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Stichtag abhängig macht, begegnet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken (BAG Urteile vom 25. April 1991 - 6 AZR 532/89 - BAGE 68, 32, 39 = AP Nr. 137 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 2 d der Gründe; vom 26. Oktober 1994 - 10 AZR 109/93 - und vom 8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - AP Nr. 167 und Nr. 184 zu § 611 BGB Gratifikation; zuletzt Urteil vom 12. März 1997 - 10 AZR 559/96 - n.v., jeweils m.w.N.).Eine gegen Treu und Glauben verstoßende Vereitelung des Zuwendungsanspruchs könnte nur dann angenommen werden, wenn die Beklagte die Kündigung allein deshalb unter Überschreiten der tariflichen bzw. gesetzlichen Mindestfrist für die ordentliche Kündigung vorfristig ausgesprochen hätte, um den Zuwendungsanspruch der Kläger auszuschließen (BAG Urteile vom 29. März 1965 - 5 AZR 6/65 - BAGE 17, 142, 145 = AP Nr. 52 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 7. Juni 1972 - 5 AZR 495/71 - AP Nr. 73 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 139/77 - AP Nr. 96 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 4. September 1985 - 5 AZR 655/84 - BAGE 49, 281, 285 = AP Nr. 123 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 25. April 1991 - 6 AZR 532/89 - BAGE 68, 32, 40 = AP Nr. 137 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 12. März 1997 - 10 AZR 559/96 - n.v.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 10 Sa 527/09
Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs - Anspruch auf Zahlung von tariflichem …
Eine tarifliche Regelung, dass der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Stichtag, der auch der Auszahlungstag sein kann, in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen muss, um den Anspruch nicht zu verlieren, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts rechtlich unbedenklich (vgl. z.B. BAG Urteil vom 12.03.1997 - 10 AZR 559/96 - Juris, m.w.N.).