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   BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03   

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BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03 (https://dejure.org/2004,618)
BAG, Entscheidung vom 28.07.2004 - 10 AZR 580/03 (https://dejure.org/2004,618)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 (https://dejure.org/2004,618)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Sozialkassen - Auskunftsklage - Entschädigungshöhe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der gerichtlichen Kontrolle von Tarifverträgen; Berechnung der Höhe einer Entschädigung bei einer Auskunftsklage der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes; Bemessung des Schadens bei unterlassener Auskunftserteilung; Zweck der Vorschrift, dass die Bemessung der ...

  • Judicialis

    VTV vom 12.11.1986 idF vom 28.01.1999, 09.04.1999 u. 26.05.1999 § 24; ; VTV vom 12.11.1986 idF vom 28.01.1999, 09.04.1999 u. 26.05.1999 § 25; ; VTV vom 12.11.1986 idF vom 28.01.199... 9, 09.04.1999 u. 26.05.1999 § 29; ; VTV vom 12.11.1986 idF vom 28.01.1999, 09.04.1999 u. 26.05.1999 § 27; ; VTV vom 12.11.1986 idF vom 28.01.1999, 09.04.1999 u. 26.05.1999 § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 15; ; VTV vom 20.12.1999 § 21; ; VTV vom 20.12.1999 § 1 Abs. 2 Nr. 2 Abschnitt V Nr. 15; ; ArbGG § 61 Abs. 2; ; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht; Prozessrecht - Sozialkassen; Baugewerbe; Arbeiten an eigenen Immobilien; Höhe der Entschädigung bei einer Auskunftsklage; Verfassungsmäßigkeit des VTV

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Baugewerbe: Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen zu den Sozialkassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 111, 302
  • MDR 2005, 279
  • NZA 2005, 1188
  • BB 2004, 2308
  • DB 2004, 2276
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Einziehung von Beiträgen für

    Auszug aus BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03
    Hinweise des Senats: Fortführung von BAG 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 70.

    aa) Das Landesarbeitsgericht geht zunächst noch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 70) davon aus, dass die nach § 61 Abs. 2 ArbGG festzusetzende Entschädigung pauschal den Schaden ausgleichen soll, der durch die Unterlassung der Auskunftserteilung entstehen kann.

    Auch bei der Klage auf Entschädigung muss sie eine substantiierte Schätzung der Beitragsschuld darlegen (BAG 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 70).

    Weiterhin führt die vom Landesarbeitsgericht vertretene Auffassung jedenfalls für die Klagen der ZVK zur praktischen Bedeutungslosigkeit der Regelung in § 61 Abs. 2 ArbGG und widerspräche damit dem gesetzgeberischen Willen, dem Gläubiger eine weitere Reaktionsmöglichkeit zu eröffnen neben den Alternativen, einen Rechtsstreit um Auskunftserteilung zu führen, ohne den Antrag nach § 61 Abs. 2 ArbGG zu stellen, oder im Wege der Stufenklage zunächst Auskunftserteilung und ggf. nach der Vollstreckung einer entsprechenden Verurteilung Zahlung der dann feststehenden Beiträge zu verlangen (hierzu BAG 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 70).

  • BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86

    Entschädigung nach unterlassener Auskunftserteilung - Ermittlung der Höhe der

    Auszug aus BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03
    Eine auf dieser Grundlage erfolgte Festsetzung der Entschädigung durch das Landesarbeitsgericht ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie auf grundsätzlich falschen oder unsachlichen Erwägungen beruht, ob gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist oder ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen worden sind (BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15).

    Da sich der Kläger schon im Hinblick auf seine Verpflichtung zum möglichst gleichmäßigen und vollständigen Beitragseinzug regelmäßig nicht mit einer zugesprochenen Entschädigung iHv. 25 % der mutmaßlichen Beiträge zufrieden geben dürfte, wäre er bei verweigerter Auskunft und gerichtlich nur in dieser Höhe festgelegter Entschädigung gezwungen, einen weiteren Prozess gegen den die Auskunft verweigernden Arbeitgeber zu führen, in dem er die Differenz zwischen den Mindestbeiträgen und dem bereits zugesprochenen Entschädigungsbetrag verlangen könnte (vgl. zur Anrechnung der Entschädigungssumme auf den Beitragsanspruch sowie zur Möglichkeit, den Beitragsanspruch auch noch nach Erwirkung einer Verurteilung zur Entschädigung geltend zu machen BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass das Vorgehen nach § 61 Abs. 2 ArbGG auch dazu führen soll, den Arbeitgeber zur Erteilung der nach dem VTV geschuldeten Auskunft zu bewegen (BAG 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 15).

  • BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Sanierung von eigenen Gebäuden zum Zwecke der

    Auszug aus BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03
    Auch die Arbeiten an den eigenen Immobilienobjekten erschöpften sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf, sondern hatten im Wesentlichen die Vermietung auf dem Immobilienmarkt zum Ziel (vgl. Senat 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 -), selbst wenn man den Vortrag des Beklagten als wahr unterstellt, er nutze zwei der 48 Wohneinheiten selbst als Ferienwohnungen.

    Der Beklagte hat selbst vorgetragen, dass diese Tätigkeiten dazu dienen sollten, für ihn eine Alterssicherung aufzubauen (vgl. BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 -).

    Die Tarifvertragsparteien haben nicht nur das sogenannte Bauhauptgewerbe erfassen wollen, sondern auch das sogenannte Baunebengewerbe (BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 -).

  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Installationsarbeiten

    Auszug aus BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03
    Der erkennende Senat hat sich dem im Urteil vom 13. Mai 2004 (- 10 AZR 120/03 -) angeschlossen.

    Hierfür wäre es erforderlich gewesen darzulegen, dass sich dieser Bereich durch eine besondere personelle Einheit, organisatorische Abgrenzbarkeit, eigene technische Betriebsmittel und einen autonomen, spezifischen Zweck heraushebt und darüber hinaus eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung erfahren hat (BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - mwN).

  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 503/99

    Anteiliges 13. Monatseinkommen - Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird als eine andere, obwohl zwischen den Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 503/99 - BAGE 96, 72 mwN).

    Ob Arbeiter und Angestellte in unterschiedlichem Maße ihren Arbeitsplatz wechseln, ist solange unerheblich, wie die Tarifvertragsparteien das Ziel verfolgen, eine höhere Fluktuation der gewerblichen Arbeitnehmer zu ermöglichen und Angestellte stärker an den Betrieb zu binden (BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 503/99 - BAGE 96, 72).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03
    Die heterogene wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der neuen Länder fällt derzeit für eine Beurteilung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG nicht entscheidend ins Gewicht (BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218, 249).

    Ferner hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass sich die in diesem Urteil genannten Gründe nicht verallgemeinern lassen (BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218, 251).

  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Verfahren für

    Auszug aus BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03
    Es stellt auch - wie das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (zB 5. Juni 1985 - 4 AZR 533/83 - BAGE 48, 390; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1) - bei der Festlegung der Entschädigungshöhe für den Regelfall auf Grund typisierender Betrachtung auf einen bestimmten Prozentsatz der mutmaßlichen Beiträge ab, setzt diesen aber mit 25 vH an.
  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87

    Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit bei fehlender Tarifzuständigkeit. -

    Auszug aus BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03
    Ein Gewerbebetrieb liegt auch vor, wenn das Motiv der jeweiligen Tätigkeit in einer nachhaltigen Vermögensvermehrung besteht (BAG 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 - BAGE 58, 116; vgl. auch 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 204 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 88).
  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 17/89

    Tarifvertrag: Auslegung - Begriff des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03
    Unter einem Betrieb iSd. § 1 Abs. 2 VTV ist die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (BAG 26. April 1989 - 4 AZR 17/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 115).
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Bautenschutzarbeiten - Betrieb des Maler- und

    Auszug aus BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Verdienst bzw. auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (zB BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - BAGE 85, 81).
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als

  • BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 220/97

    Gewerbliche Erbringung baulicher Leistungen

  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 483/00

    Treppenbauarbeiten als bauliche Leistung - Modellbauer

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01

    Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92

    Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet

  • BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 603/96

    Funktions- und Leistungszulage für Schreibkräfte - Gleichbehandlung

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

  • LAG Hessen, 13.05.2003 - 15 Sa 896/01

    Höhe der Entschädigung bei nicht fristgerechter Auskunftserteilung

  • LAG Hessen, 13.01.2003 - 16 Sa 142/02
  • BAG, 15.04.1999 - 6 AZR 571/97
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 14 BVL 5007/15

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Baugewerbes

    Das Bundesarbeitsgericht hält es für tendenziell geboten, sämtliche Unternehmen zu Beitragspflichten heranzuziehen (vgl. BAG, 28.03.1990, 4 AZR 536/89, NZA 1990, 781 und BAG, 28.07.2004, 10 AZR 580/03, NZA 2005, 1188 sowie Bayreuther/Deinert a. a. O. S. 138 f.).

    Zudem können diese Beträge bei der Angebotserstellung berücksichtigt bzw. eingepreist werden (vgl. hierzu auch BAG, 28.07.2004, 10 AZR 580/03, NZA 2005, 1188).

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 962/13

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

    Sie ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (zur eingeschränkten Überprüfbarkeit der Festsetzung einer Entschädigung nach § 61 Abs. 2 ArbGG BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 111, 302) .
  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05

    Baugewerbe - Vermietung von Baumaschinen mit Bedienungspersonal

    Soweit die Bruttolohnsumme nicht bekannt ist, können auch Mindestbeiträge eingeklagt werden und zwar auf der Basis der vom Bundesamt für Statistik jeweils ermittelten durchschnittlichen Bruttomonatslöhne (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - BAGE 111, 302).
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