Rechtsprechung
   BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 580/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1373
BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 580/96 (https://dejure.org/1997,1373)
BAG, Entscheidung vom 28.05.1997 - 10 AZR 580/96 (https://dejure.org/1997,1373)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 (https://dejure.org/1997,1373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 1800
  • NZA-RR 1997, 449
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 759/94

    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 580/96
    Eingruppierungsfeststellungsklagen sind nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch außerhalb des öffentlichen Dienstes zulässig (BAG Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 759/94 - AP Nr. 2 zu § 17 TV Arb Bundespost).
  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 81/96

    Arbeitsentgelt: Tätigkeitszulage für Arbeiter auf Beamtendienstposten

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 580/96
    Dieses Ergebnis entspricht auch den Grundsätzen, die der Senat im Urteil vom 14. August 1996 (- 10 AZR 81/96 - n.v.) zur Tätigkeitszulage für Arbeiter der Deutschen Telekom AG aufgestellt hat.
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 580/96
    Läßt dies zweifelsfreie Auslegungsergebnisse nicht zu, können die Gerichte für Arbeitssachen ohne Bindung an eine Reihenfolge weitere Kriterien, z.B. die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrags, ggf. auch die praktische Tarifübung ergänzend hinzuziehen (BAGE 73, 364 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
  • LAG Berlin, 18.07.1996 - 10 Sa 47/96

    Vergütung; Dienstpostenbewertung; Alternative Kategorisierung ; Arbeitsposten für

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 580/96
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 18. Juli 1996 - 10 Sa 47/96 - aufgehoben.
  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 319/02

    Eingruppierung eines Übersetzers bei der Telekom

    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die insbesondere innerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (zB Senat 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 - 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 1).

    Gleichwohl haben die Tarifvertragsparteien in Kenntnis der Tatsache, daß die aus der Deutschen Bundespost hervorgegangene Beklagte mittlerweile ein Unternehmen privaten Rechts geworden ist und von ihr die Beschäftigung von Beamten abgebaut wird, die tariflichen Regelungen über die Vergütung von Arbeitnehmern, die auf "Arbeitsposten für Beamte" beschäftigt werden, nicht geändert (Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - ZTR 2003, 239 [zum TV Arb/DBP]; BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 1).

    Maßgeblicher Sachgrund war der aus dem Tarifvertrag abgeleitete Grundsatz der vergütungsmäßigen Gleichbehandlung von Beamten und Arbeitnehmern in Fällen der Beschäftigung auf identischen Arbeitsplätzen (22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 2; 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 1).

  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97

    Eingruppierung - Angestellte in der Fernsprechauskunft

    Werden Arbeitsposten für Beamte von der Deutschen Telekom in Arbeitsposten für Angestellte "umkategorisiert", richtet sich die Vergütung der auf diesen Arbeitsposten beschäftigten Angestellten weiterhin nach der für die Beamten geltenden Bewertung der Arbeitsposten, solange auf diesen Arbeitsposten Beamte eingesetzt werden und für diesen Fall eine "fiktive" Bewertung vorgenommen wird (Fortsetzung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - AP Nr. 1 zu § 3 TV Ang Bundespost).

    cc) Der Senat ist deshalb bei der Auslegung der tariflichen Bestimmungen der Anlage 2 zum TV Ang bereits bei den sog. "mischkategorisierten" Arbeitsposten, auf denen sowohl Beamte als auch Angestellte eingesetzt werden, zu dem Ergebnis gelangt, daß es sich bei diesen Arbeitsposten um "Arbeitsposten für Beamte" im Tarifsinne handelt, so daß sich die Vergütung der auf diesen Arbeitsposten beschäftigten Angestellten nach der für die Beamten geltenden Bewertung der Arbeitsposten richtet (BAG Urteil vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - AP Nr. 1 zu § 3 TV Ang Bundespost).

    Damit widerspricht die Auffassung der Beklagten, unter "Arbeitsposten für Beamte" im Sinne des Abschn. II § 3 der Anlage 2 zum TV Ang seien nur solche zu verstehen, die nach dem Bewertungskatalog ausschließlich für Beamte vorgesehen, d.h. "beamtenkategorisiert" sind, dem Tarifsinne (vgl. BAG Urteil vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - AP Nr. 1 zu § 3 TV Ang Bundespost).

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01

    Eingruppierung eines Telekom-Monteurs

    Zum anderen folgt dies aus § 9 (Günstigkeitsvergleich) der Anlage 2. Danach hat nämlich ein Arbeiter, der auf einem "Arbeitsposten für Beamte" beschäftigt wird, dann einen Anspruch auf Vergütung nach der seiner Tätigkeit entsprechenden Vergütungsgruppe, wenn dies für ihn günstiger ist als eine der Beamtenbesoldung entsprechende Vergütung nach Abschnitt II § 5 Abs. 1 der Anlage 2 (vgl. dazu für den entsprechend aufgebauten Angestellten-TV: BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 1, zu II 2 b cc der Gründe).

    Gleichwohl haben die Tarifvertragsparteien in Kenntnis der Tatsache, daß die aus der Deutschen Bundespost hervorgegangene Beklagte mittlerweile ein Unternehmen privaten Rechts geworden ist und von ihr die Beschäftigung von Beamten abgebaut wird, die tariflichen Regelungen über die Vergütung von Arbeitern, die auf "Arbeitsposten für Beamte" beschäftigt werden, nicht geändert (vgl. zum TV Ang BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 1, zu II 2 b ff der Gründe).

    Maßgebender Sachgrund war der aus dem Tarifvertrag abgeleitete Grundsatz der vergütungsmäßigen Gleichbehandlung von Beamten und Arbeitern in Fällen der Beschäftigung auf Arbeitsplätzen, die auf Grund des generell umschriebenen Tätigkeitsbereichs vergleichbar sind (BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - und 22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - jeweils aaO).

  • LAG Hessen, 23.04.2002 - 7 Sa 331/01

    Mischkategorisierung; Rein tatsächliche Beschäftigung von Beamten auf rein

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 13/97

    Deutsche Telekom AG - Umkategorisierung von Dienstposten

    Dazu gehört auch die Frage, ob die Arbeitgeberin bisherige Beamtenposten ohne Ausnahme zu Angestelltenposten umkategorisiert oder ob sie etwa eine "Mischkategorisierung" geschaffen hat und nach wie vor sowohl Beamte als auch Angestellte auf vergleichbaren Arbeitsposten beschäftigt (s. zu den vergütungsrechtlichen Auswirkungen einer solchen Mischkategorisierung jetzt BAG Urteil vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Daß dies nicht selbstverständlich ist, zeigt die Entscheidung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Mai 1997 (10 AZR 580/96, zur Veröffentlichung vorgesehen), wonach "mischkategorisierte" Arbeitsposten, auf denen nach wie vor Beamte und Angestellte beschäftigt werden, trotz der Ausweisung dieser Posten als Angestelltenposten weiterhin als Beamtenposten im Sinne der tariflichen Regelung anzusehen sind.

  • LAG Hessen, 23.04.2002 - 7 Sa 329/01

    Zutreffende Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Öffentlichen Dienst;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 59/97
    Insoweit ist die Feststellungsklage als Inzidentfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 2 ZPO zulässig, da aus dem Rechtsverhältnis, dessen Feststellung begehrt wird, noch für die Folgezeit der Anspruch auf eine höhere Eingruppierung erwächst ( BAG Urteile vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Eingruppierungsfeststellungsklagen sind nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch außerhalb des öffentlichen Dienstes zulässig ( BAG Urteile vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 759/94 - AP Nr. 2 zu § 17 TV Arb Bundespost; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 -;, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 12.07.2005 - 4 Sa 139/05

    Eingruppierung - Anwendbarkeit eines Tarifvertrags - Inbezugnahme -

    Die Klage ist zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welcher die Berufungskammer folgt, als sog. Eingruppierungsfeststellungsklage auch in der Privatwirtschaft zulässig (vgl. nur BAG, Urteile vom 03. November 2004 - 5 AZR 73/04, nicht amtlich veröffentlicht, zit. nach juris und vom 17. April 2002 - 5 AZR 400/00, AP Nr. 34 zu § 322 ZPO, vom 17. Juli 2003 - 8 AZR 319/02, nicht amtlich veröffentlicht, zit. nach juris und vom 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01, vom 03. Dezember 1997 - 10 AZR 777/96, nicht amtlich veröffentlicht, zit. nach juris und vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 sowie vom 04. September 1996 - 4 AZR 168/95, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge Bergbau m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 23.04.1998 - 13 Sa 2064/97

    Eingruppierung eines Angestellten der Telekom, der auf einer Stelle eingesetzt

    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.05.1997 - 10 AZR 580/96 - ist davon auszugehen, daß die Unterscheidung zwischen ausschließlich beamtenkategorisierten und mischkategorisierten Arbeitsposten im Tarifvertrag keine Grundlage findet.

    Die Berufung führt aus, das angefochtene Urteil stehe in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.05.1997 - 10 AZR 580/96 -, derzufolge die Unterscheidung zwischen ausschließlich beamtenkategorisierten und mischkategorisierten Arbeitsposten im Tarifvertrag selbst keine Grundlage finde, insbesondere nach der tariflichen Systematik einer Schlechterstellung des Angestellten gegenüber einem Beamten vermieden werden solle, wenn der Angestellte auf einem Arbeitsposten eingesetzt werde, auf dem auch ein Beamter eingesetzt sei.

  • BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 60/97
    Insoweit ist die Feststellungsklage als Inzidentfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 2 ZPO zulässig, da aus dem Rechtsverhältnis, dessen Feststellung begehrt wird, noch für die Folgezeit der Anspruch auf eine höhere Eingruppierung erwächst ( BAG Urteile vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Eingruppierungsfeststellungsklagen sind nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch außerhalb des öffentlichen Dienstes zulässig ( BAG Urteile vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 759/94 - AP Nr. 2 zu § 17 TV Arb Bundespost; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 -;, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 12.07.2005 - 4 Sa 138/05

    Eingruppierung - Anwendbarkeit eines Tarifvertrags - Inbezugnahme -

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 615/01

    Eingruppierung eines Marketing-Assistenten

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 1 Sa 10c/15

    Eingruppierung, Arbeitsvertragsrichtlinien, Diakonisches Werk, Besitzstand,

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 335/02

    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 1 Sa 382d/14

    Eingruppierung, Arbeitsvertragsrichtlinien, Diakonisches Werk, Besitzstand,

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 390/02

    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 336/02

    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 148/02

    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 334/02

    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 389/02

    Befristet beschäftigter Arbeitnehmer; Tarifvertragliche Besitzstandsregelung;

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 337/02

    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 338/02

    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer

  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 173/97

    Eingruppierung: Telekom-Angestellter

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2015 - 1 Sa 391a/14

    Eingruppierung, Arbeitsvertragsrichtlinien, Diakonisches Werk, Besitzstand,

  • BAG, 22.07.1996 - 10 AZR 174/97

    Eingruppierung: Telekom-Angestellter

  • BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 777/96

    Eingruppierung einer Tätigkeit in der Druckindustrie - Erfüllung der

  • BAG, 24.06.1998 - 10 AZR 511/97
  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 525/97
  • LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 339/02

    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer

  • LAG Köln, 01.04.1998 - 8 TaBV 55/97

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Angestellten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht