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   BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03   

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https://dejure.org/2005,1226
BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03 (https://dejure.org/2005,1226)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2005 - 10 AZR 600/03 (https://dejure.org/2005,1226)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 10 AZR 600/03 (https://dejure.org/2005,1226)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus einem mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehenden Arbeitsverhältnis als Insolvenzforderungen; Vorliegen von Masseverbindlichkeiten bei Vergütungsansprüchen aus gegenseitigen Verträgen; Vorleistung eines Arbeitnehmers während der Arbeitsphase auf die ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    InsO § 38; ; InsO § 55; ; InsO § 108; ; InsO § 119

  • RA Kotz

    Altersteilzeitansprüche im Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 38 § 55 § 108 § 119
    Altersteilzeitansprüche aus der Freistellungsphase des Blockmodells in der Insolvenz

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Altersteilzeitansprüche aus der Freistellungsphase des Blockmodells in der Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Ansprüche aus einem Altersteilzeitverhältnis in der Insolvenz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ansprüche aus einem Altersteilzeitverhältnis in der Insolvenz

  • doczz.fr (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer als Verbraucher, Zinsanspruch 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ansprüche aus einem Altersteilzeitverhältnis in der Insolvenz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1016 (Ls.)
  • DB 2005, 1012
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 645/03

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03
    Wie der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - und - 9 AZR 647/03 - (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) entschieden hat, erfolgt die Abgrenzung dieser Forderungen danach, wann die Arbeitsleistung, die den Ansprüchen zugrunde liegt, erbracht wurde.

    Wie der Neunte Senat in den Urteilen vom 19. Oktober 2004 (- 9 AZR 645/03 - und - 9 AZR 647/03 -) im Einzelnen begründet hat, stehen der Zuordnung der angesparten Entgeltansprüche zur Vorleistung des Arbeitnehmers in der Arbeitsphase und der daraus folgenden insolvenzrechtlichen Einordnung sozialrechtliche Regelungen nicht entgegen und auch die dagegen von Nimscholz (ZIP 2002, 1936 f.), Hanau (ZIP 2002, 2028, 2031; anders jetzt ders. in RdA 2003, 230 f.) und Leisbrock (Altersteilzeitarbeit 2001, 355 ff.) vorgebrachten Argumente vermögen nicht zu überzeugen (vgl. auch Vogel/Neufeld ZIP 2004, 1938 ff.; Rolfs NZS 2004, 561, 562).

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

    Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03
    Ansprüche aus einem gem. § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehenden Arbeitsverhältnis werden gem. § 108 Abs. 2 InsO Insolvenzforderungen, wenn es sich um solche "für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens" handelt (vgl. dazu BAG 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - AP InsO § 113 Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 19, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 267/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03
    Eine Regelung, die bei vorzeitigem Abbruch der Altersteilzeit im Blockmodell zu einer Verkürzung des Entgeltanspruchs des Arbeitnehmers für tatsächlich geleistete oder geschuldete und deshalb zu bezahlende Vollzeitarbeit führt, unterläge Bedenken (so schon BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - AP ATG § 3 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 8).
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 601/03

    Altersteilzeitarbeit und Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03
    Hinweise des Senats: Parallelsache BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 601/03 -.
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Entgeltansprüche eines freigestellten Altersteilzeitbeschäftigten im Blockmodell

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03
    Er erarbeitet hierdurch im Umfang seiner Vorleistungen Entgeltansprüche, die nicht im Monat der Arbeitsphase erfüllt, sondern für die spätere Freistellungsphase angespart werden (vgl. auch BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - AP ATG § 4 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • ArbG Oberhausen, 06.03.2003 - 1 Ca 2791/02

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 6. März 2003 - 1 Ca 2791/02 - unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers abgeändert.
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Insolvenzrechtliche Behandlung von Forderungen aus einem zwischen zwei Parteien

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03
    Eine Regelung, die bei vorzeitigem Abbruch der Altersteilzeit im Blockmodell zu einer Verkürzung des Entgeltanspruchs des Arbeitnehmers für tatsächlich geleistete oder geschuldete und deshalb zu bezahlende Vollzeitarbeit führt, unterläge Bedenken (so schon BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - AP ATG § 3 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 8).
  • LAG Düsseldorf, 17.09.2003 - 4 (6) Sa 685/03

    Arbeitszeitguthaben; Aussonderung in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03
    Auf die Revision des Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision des Klägers das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. September 2003 - 4 (6) Sa 685/03 - aufgehoben.
  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02
    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03
    Insoweit gilt nichts anderes wie für Entgeltansprüche aus allgemeinen Arbeitszeitkonten in der Insolvenz des Arbeitgebers (vgl. dazu BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - AP InsO § 47 Nr. 1 = EzA InsO § 47 Nr. 1).
  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05

    Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung

    Die Regelung stellt sicher, dass der Gläubiger, der noch voll zur Masse leisten muss, auch die volle Gegenleistung erhält und die Masse nicht auf seine Kosten bereichert wird (BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 600/03 - AP InsO § 108 Nr. 1 = EzA InsO § 55 Nr. 7; BGH 6. November 1978 - VIII ZR 179/77 - BGHZ 72, 263).
  • LAG Düsseldorf, 01.09.2006 - 17 Sa 254/06

    Einordnung einer im Zusammenhang mit der Altersteilzeit vereinbarten Abfindung

    Dabei kann der Arbeitnehmer nach § 108 Abs. 2 InsO Ansprüche für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nur als Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO geltend machen (BAG vom 19.01.2006 - 6 AZR 529/04; BAG vom 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, AP Nr. 1 zu § 108 InsO; BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 645/03, NZA 2005, 527).

    Als Verbindlichkeiten aus gegenseitigen Verträgen sind Vergütungsansprüche gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO nur dann Masseverbindlichkeiten, wenn die Gegenleistung, d.h. die Arbeitsleistung für die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss (BAG vom 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, AP Nr. 1 zu § 108 InsO; BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 645/03, NZA 2005, 527).

    Das hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich hinsichtlich der Einordnung von Vergütungsansprüchen einschließlich der Aufstockungsbeträge im Altersteilzeitarbeitsverhältnis so entschieden (vgl. BAG vom 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, AP Nr. 1 zu § 108 InsO; BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 645/03, NZA 2005, 527).

    Entscheidend ist, ob ein Entgelt "für" die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die in diesem Zeitraum die Masse bereichernde Arbeitsleistung geschuldet wird (BAG vom 23.02.2004 - 10 AZR 600/03, AP Nr. 1 zu § 108 InsO).

  • BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 975/06

    Abfindungszahlung in der Insolvenz

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Einordnung von Vergütungsansprüchen einschließlich der Aufstockungsbeträge in Altersteilzeitarbeitsver-hältnissen (vgl. 23. Februar 2005 - 10 AZR 600/03 - AP InsO § 108 Nr. 1 = EzA InsO § 55 Nr. 7; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - NZA 2005, 527).
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 406/11

    Sanierungstarifvertrag - Vergütung für vor Insolvenzeröffnung geleistete sog.

    Da diese Auslegung der Rückfallklausel in § 6 Satz 3 SR nicht von § 108 Abs. 3 InsO abweicht, findet § 119 InsO keine Anwendung (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 600/03 - zu II 4 der Gründe, AP InsO § 108 Nr. 1 = EzA InsO § 55 Nr. 7) .
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 1087/06

    Masseverbindlichkeit durch Verwertungsvereinbarung

    Die Regelung stellt sicher, dass der Gläubiger, der noch voll zur Masse leisten muss, auch die volle Gegenleistung erhält und die Masse nicht auf seine Kosten bereichert wird (Senat 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - AP InsO § 38 Nr. 3 = EzA InsO § 55 Nr. 12; BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 600/03 - AP InsO § 108 Nr. 1 = EzA InsO § 55 Nr. 7; 23. Februar 2005 - 10 AZR 602/03 - BAGE 114, 13; BGH 6. November 1978 - VIII ZR 179/77 - BGHZ 72, 263, noch zu § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO).
  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Insolvenzfeststellungsklage -

    Der Begriff der "Vereinbarung" ist weit auszulegen und der Schutz des § 119 InsO für die gesetzlichen Anordnungen in §§ 103 bis 118 InsO ist weit zu fassen (BAG, Urt. v. 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, AP Nr. 1 zu § 108 InsO = EzA § 55 InsO Nr. 7, m.w.N.).

    Da es um allgemeine insolvenzrechtliche Verteilungsgrundsätze und um den Schutz der übrigen Gläubiger geht, dürfte auch in einer Betriebsvereinbarung keine Zuordnung von Entgeltansprüchen für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und damit zu den Masseverbindlichkeiten vorgesehen werden können, wenn diese Ansprüche ansonsten der Zeit vor Verfahrenseröffnung zuzuordnen wären (BAG, Urt. v. 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, a.a.O., m.w.N.).

  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05

    Aufhebung der Regelungen eines Besserungsscheines wegen Insolvenzantragstellung -

    Der Begriff der "Vereinbarung" ist weit auszulegen und der Schutz des § 119 InsO für die gesetzlichen Anordnungen in §§ 103 bis 118 InsO ist weit zu fassen (BAG, Urt. v. 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, AP Nr. 1 zu § 108 InsO = EzA § 55 InsO Nr. 7, m.w.N.).

    Da es um allgemeine insolvenzrechtliche Verteilungsgrundsätze und um den Schutz der übrigen Gläubiger geht, dürfte auch in einer Betriebsvereinbarung keine Zuordnung von Entgeltansprüchen für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und damit zu den Masseverbindlichkeiten vorgesehen werden können, wenn diese Ansprüche ansonsten der Zeit vor Verfahrenseröffnung zuzuordnen wären (BAG, Urt. v. 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, a.a.O., m.w.N.).

  • LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05

    Anspruch gegen Betriebserwerber auf Zahlung der vor insolvenzbedingtem

    Das hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. BAG vom 23.02.2005 - 10 AZR 600/03 - AP Nr. 1 zu § 108 InsO; BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 647/03 - AP Nr. 5 zu § 55 InsO).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2011 - 5 Sa 2740/10

    Vergütungsansprüche für vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleisteter

    Als Verbindlichkeiten aus gegenseitigen Verträgen sind Vergütungsansprüche nach § 55 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. InsO demnach nur dann Masseverbindlichkeiten, wenn die Gegenleistung, d.h. die Arbeitsleistung, für die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht werden muss (vgl. Urteile des BAG vom 27.09.2007 - 6 AZR 975/06 -, vom 19.01.2006 - 6 AZR 529/04 - und vom 23.02.2005 - 10 AZR 600/03 -, EzA § 55 InsO Nr. 15, 11 und 7).

    Insbesondere ist es unzulässig, den Rang von Forderungen wegen vor Verfahrenseröffnung erbrachter Leistungen zu Lasten der übrigen Gläubiger zu verbessern (vgl. Urteil des BAG vom 23.02.2005 - 10 AZR 600/03 -, aaO).

  • ArbG Paderborn, 25.03.2011 - 4 Ca 924/10

    Feststellung von Insolvenzforderung aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis zur

    Ansprüche aus einem gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehenden Arbeitsverhältnis werden gemäß § 108 Abs. 2 InsO Insolvenzforderungen, wenn es sich um solche "für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens" handelt (vgl. BAG 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, zit. nach juris; BAG 18.11.2003 - 9 AZR 95/03 - AP InsO § 113 Nr. 17).

    Als Verbindlichkeiten aus gegenseitigen Verträgen sind Vergütungsansprüche gem. § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO nur dann Masseverbindlichkeit, wenn die Gegenleistung, d.h. die Arbeitsleistung, für die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss (BAG 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, a.a.O.).

    Eine Regelung, die bei vorzeitigem Abbruch der Altersteilzeit im Blockmodell zu einer Verkürzung des Entgeltanspruchs des Arbeitnehmers für tatsächlich geleistete oder geschuldete und deshalb zu bezahlende Vollzeitarbeit führt, unterläge Bedenken (BAG 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, a.a.O.; BAG 14.10.2003 - 9 AZR 146/03 - AP ATG § 3 Nr. 9).

  • LAG Düsseldorf, 08.04.2014 - 16 Sa 118/14

    Anrechnung von Aufstockungsbeträgen

  • LAG Baden-Württemberg, 07.09.2005 - 10 Sa 73/04

    Insolvenzsicherung im Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • LAG München, 12.01.2011 - 11 Sa 707/10

    § 8 a ATG, §§ 3, 4 ATG, § 7 b SGB IV

  • LAG München, 20.09.2011 - 6 Sa 74/11

    Retention-Vereinbarung

  • LAG München, 20.09.2011 - 6 Sa 68/11

    Retention-Vereinbarung

  • LAG Hamm, 10.01.2007 - 2 Sa 1901/05

    Zur insolvenzrechtlichen Einordnung eines tariflichen Abfindungsanspruchs

  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05

    Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung

  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 601/03

    Altersteilzeitansprüche aus der Freitstellungsphase des Blockmodells in der

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