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   BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94   

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BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94 (https://dejure.org/1995,1297)
BAG, Entscheidung vom 24.05.1995 - 10 AZR 619/94 (https://dejure.org/1995,1297)
BAG, Entscheidung vom 24. Mai 1995 - 10 AZR 619/94 (https://dejure.org/1995,1297)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage einer Arbeitnehmerin auf Zahlung einer tariflichen Sonderzahlung für den Zeitraum ihres Erziehungsurlaubs - Tarifvertraglicher Ausschluss des Anspruchs während des Erziehungsurlaubs - Verstoß des tarifvertraglichen Ausschlusses gegen höherrangiges Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Tarifliche Sonderzahlung - Erziehungsurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 31
  • FamRZ 1995, 1572 (Ls.)
  • BB 1995, 1963
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 697/93

    Erziehungsurlaub - tarifliche Sonderzahlung

    Auszug aus BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94
    Eine tarifliche Regelung, die die Kürzung einer Sonderzahlung für Zeiten vorsieht, in denen das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes ruht, verstößt auch dann nicht gegen höherrangiges Recht, wenn sie Zeiten des Erziehungsurlaubs erfaßt (im Anschluß an das Senatsurteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation; zuletzt Senatsurteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP Nr. 165 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Der Senat hat dies in mehreren Entscheidungen (Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP Nr. 165 zu § 611 BGB Gratifikation) festgestellt und im einzelnen begründet.

    Der Unterschied zwischen einem ruhenden und einem nichtruhenden Arbeitsverhältnis ist so gewichtig, daß eine unterschiedliche Behandlung nicht nur beim eigentlichen Arbeitsentgelt, sondern auch bei der Gewährung zusätzlicher Leistungen zum Arbeitsentgelt gerechtfertigt ist (Urteile des Senats vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - und vom 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP Nr. 158 und 165 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 704/92

    Tarifliche Sonderzahlung anlässlich eines Erziehungsurlaubs - Ruhen des

    Auszug aus BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94
    Eine tarifliche Regelung, die die Kürzung einer Sonderzahlung für Zeiten vorsieht, in denen das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes ruht, verstößt auch dann nicht gegen höherrangiges Recht, wenn sie Zeiten des Erziehungsurlaubs erfaßt (im Anschluß an das Senatsurteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation; zuletzt Senatsurteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP Nr. 165 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Der Senat hat dies in mehreren Entscheidungen (Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP Nr. 165 zu § 611 BGB Gratifikation) festgestellt und im einzelnen begründet.

    Der Unterschied zwischen einem ruhenden und einem nichtruhenden Arbeitsverhältnis ist so gewichtig, daß eine unterschiedliche Behandlung nicht nur beim eigentlichen Arbeitsentgelt, sondern auch bei der Gewährung zusätzlicher Leistungen zum Arbeitsentgelt gerechtfertigt ist (Urteile des Senats vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - und vom 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP Nr. 158 und 165 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • EuGH, 11.07.1985 - 107/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94
    Er hat dabei die Rechtsprechung des EuGH zugrunde gelegt, wonach eine geschlechtsspezifische Benachteiligung der Frauen dann zulässig ist, wenn ein wirkliches Bedürfnis für eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen besteht (EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 107/84 - Bilka, EuGHE 1986, 1607 = AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 27. Juni 1990 - C 33/89 - AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; ständige Rechtsprechung des EuGH).

    Da somit die unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmergruppen durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, verstößt der Tarifvertrag nicht gegen Art. 119 EWG-Vertrag (EuGH Urteile vom 13. Mai 1986 - Rs 107/84 - und vom 27. Juni 1990 - C 33/89 - jeweils aaO).

  • BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 450/91

    Jahressonderzahlung - Kürzung - Erziehungsurlaub - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94
    Der Senat hält daran fest, daß das Arbeitsverhältnis während des Erziehungsurlaubs kraft Gesetzes ruht (im Anschluß an das Senatsurteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 450/91 - AP Nr. 7 zu § 15 BErzGG).

    Mit Urteil vom 10. Februar 1993 (- 10 AZR 450/91 - AP Nr. 7 zu § 15 BErzGG) hat der Senat entschieden, daß das Arbeitsverhältnis während des Erziehungsurlaubs kraft Gesetzes ruht (so auch Sowka, Anm. zu AP Nr. 2 und 3 zu § 15 BErzGG; Winterfeld, SAE 1989, 256).

  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94
    Er hat dabei die Rechtsprechung des EuGH zugrunde gelegt, wonach eine geschlechtsspezifische Benachteiligung der Frauen dann zulässig ist, wenn ein wirkliches Bedürfnis für eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen besteht (EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 107/84 - Bilka, EuGHE 1986, 1607 = AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 27. Juni 1990 - C 33/89 - AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; ständige Rechtsprechung des EuGH).

    Da somit die unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmergruppen durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, verstößt der Tarifvertrag nicht gegen Art. 119 EWG-Vertrag (EuGH Urteile vom 13. Mai 1986 - Rs 107/84 - und vom 27. Juni 1990 - C 33/89 - jeweils aaO).

  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87

    Revision - Rechtsmittelbelehrung - Schuhindustrie - Schlichtungsspruch -

    Auszug aus BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94
    Hat das Landesarbeitsgericht die Revision zugelassen, wird die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels durch eine widersprechende Rechtsmittelbelehrung weder beeinträchtigt noch beseitigt (BAG Urteil vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Schuhindustrie; GK-ArbGG/Ascheid, § 72 Rz 50).
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94
    Er hat dabei die Rechtsprechung des EuGH zugrunde gelegt, wonach eine geschlechtsspezifische Benachteiligung der Frauen dann zulässig ist, wenn ein wirkliches Bedürfnis für eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen besteht (EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 107/84 - Bilka, EuGHE 1986, 1607 = AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 27. Juni 1990 - C 33/89 - AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; ständige Rechtsprechung des EuGH).
  • BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93

    Betriebliche Altersversorgung und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94
    Dementsprechend hat auch der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts einen Verstoß einer Versorgungsordnung gegen Art. 119 EWG-Vertrag für den Fall verneint, daß in der Versorgungsordnung Zeiten des Erziehungsurlaubs von Steigerungen einer Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausgenommen sind (Urteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung).
  • BAG, 10.11.1994 - 6 AZR 486/94

    TV-Auslegung: § 63 BAT Anspruch auf Übergangsgeld; Berücksichtigung von

    Auszug aus BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94
    Einer Vorlage des Rechtsstreits an den EuGH nach Art. 177 Abs. 3 EWG-Vertrag bedarf es nicht, da objektive Gründe die unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmergruppen rechtfertigen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (BAG Urteil vom 10. November 1994 - 6 AZR 486/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

    Weder der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz noch das europarechtliche Lohngleichheitsgebot für Männer und Frauen verbieten es, von der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation Arbeitnehmer auszunehmen, deren Arbeitsverhältnisse wegen Erziehungsurlaubs ruhen (Bestätigung von BAG 24. Mai 1995 - 10 AZR 619/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 175 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 124; EuGH 21. Oktober 1999 - Rs C-333/97 - AuR 2000, 66).

    Da die Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub zu einer Suspendierung der beiderseitigen Hauptpflichten und damit zu einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses führt, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Vereinbarungen rechtlich nicht zu beanstanden, die dazu führen, daß auch zusätzliche Entgeltleistungen für diese Zeiten nicht beansprucht werden können (BAG 24. Mai 1995 - 10 AZR 619/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 175 mwN = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 124).

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08

    Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten -

    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und auch des Europäischen Gerichtshofs, dass das beim Erziehungsurlaub kraft Gesetzes eintretende Ruhen des Arbeitsverhältnisses objektiv eine Anspruchsminderung rechtfertigt (EuGH 21. Oktober 1999 - C-333/97 - [Lewen] Slg. 1999, I-7243 [Weihnachtsgratifikation]; BAG 10. November 1994 - 6 AZR 486/94 - zu II 3 der Gründe, BAGE 78, 264 [Übergangsgeld]; 24. Mai 1995 - 10 AZR 619/94 - zu II 4 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 175 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 124 [tarifliche Sonderzahlung]; 18. Juni 1997 - 4 AZR 647/95 - zu II 2 d der Gründe, AP BAT § 23b Nr. 3 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 49 [Bewährungszeit]; 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 223 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158 [Weihnachtsgratifikation]; 4. Dezember 2002 - 10 AZR 138/02 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 245 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 3; 15. April 2003 - 9 AZR 137/02 - zu I 4 der Gründe, BAGE 106, 22 [tarifliches Urlaubsgeld]; 21. Mai 2008 - 5 AZR 187/07 - Rn. 21 ff., BAGE 126, 375 [tarifliche Betriebszugehörigkeitszulage]).

    Es besteht insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidungen des EuGH vom 26. Juni 2001 und 21. Oktober 1999 ( -  C-381/99 - [Brunnhofer] Slg. 2001, I-4961 und - C-333/97 - [Lewen] Slg. 1999, I-7243) auch kein Zweifel daran, wie die einschlägigen Bestimmungen des europäischen Rechts auszulegen sind (vgl. hierzu auch BAG 10. November 1994 - 6 AZR 486/94 - zu II 3 der Gründe, BAGE 78, 264; 24. Mai 1995 - 10 AZR 619/94 - zu II 5 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 175 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 124; 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 41, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 200 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 31; BFH 5. Dezember 2000 - VII R 18/00 - zu II 4 der Gründe, BFHE 193, 234).

  • BAG, 24.02.1999 - 10 AZR 5/98

    Zuwendung - Erziehungsurlaub und geringfügige Beschäftigung

    Mit der Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs durch die Klägerin ruhte dieses Arbeitsverhältnis (st. Rechtsprechung; vgl. BAG Urteil vom 24. Mai 1995 - 10 AZR 619/94 - AP Nr. 175 zu § 611 BGB Gratifikation und BAG Urteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 450/91 - AP Nr. 7 zu § 15 BErzGG).
  • LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 Sa 10/96

    Arbeitsverhältnis: Befristung - frei werdende Haushaltsmittel

    Hierdurch entfiel zugleich ihre Teilzeitbeschäftigung und es trat das Ruhen ihres Arbeitsverhältnisses ein (vgl. hierzu z.B. BAG v. 24.05.1995 - 10 AZR 619/94 - in EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 124).
  • BAG, 05.09.1995 - 3 AZR 216/95

    Tariflicher Freischichtenanspruch in der Papierindustrie

    Die Tarifvertragsparteien haben damit nur den Freischichtenanspruch eingeschränkt und auch dies weniger stark, als es den Wertungen des Gesetzgebers entnommen werden konnte, wenn er für solche entschuldigten Fehlzeiten keine Entgeltfortzahlungspflicht anordnet (vgl. hierzu auch BAG Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 3 a der Gründe; Urteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu III 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen; Urteil vom 24. Mai 1995 - 10 AZR 619/94 -, zu II 4 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 44/97

    Sonderzuwendung: Anspruch während des Erziehungsurlaubs

    Da die unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmergruppen durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun haben, verstößt die streitgegenständliche Vereinbarung im Anstellungsvertrag nicht gegen Art. 119 EWG-Vertrag bzw. Art. 3 GG (vgl. BAG Urteil vom 24. Mai 1995 - 10 AZR 619/94 - AP Nr. 175 zu § 611 BGB Gratifikation, m.w.N.).
  • BAG, 20.12.1995 - 10 AZR 1022/94

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf 13. Monatsgehalt während des Erziehungsurlaubs

    Eine solche Regelung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, auch wenn sie Zeiten des Erziehungsurlaubs erfaßt (BAG Urteil vom 24. Mai 1995 - 10 AZR 619/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1999 - L 3 RJ 201/98

    Rentenversicherung

    Dieses Ruhen tritt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aufgrund Gesetzes ein, wenn der Arbeitnehmer von seiner einseitigen Gestaltungsbefugnis (Erklärung zur Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub) Gebrauch macht (BAG NZA 1993, 801; BAG NZA 1996, 31).
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