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   BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 638/96   

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BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 638/96 (https://dejure.org/1997,1943)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1997 - 10 AZR 638/96 (https://dejure.org/1997,1943)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1997 - 10 AZR 638/96 (https://dejure.org/1997,1943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung der Leiterin eines Schulkindergartens - Unterschiedliche Vergütung von Erzieherinnen mit Zusatzausbildung und Sozialpädagoginnen mit staatlicher Anerkennung bei gleicher Tätigkeit - Formale Ausbildungskriterien als Maßstab einer vergütungsrechtlichen ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT §§ 22, 23 (Lehrer); BGB § 242
    Eingruppierung einer Schulkindergartenleiterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 596
  • NZA-RR 1998, 143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 318/94

    Arbeitserzieher im Berufserziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 638/96
    Dagegen wird bei der Erzieherausbildung lediglich ein Realschulabschluß und eine zweijährige Fachschulausbildung mit einem sich daran anschließenden praktischen Jahr gefordert (vgl. BAG, Urteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband).

    Zur Erreichung dieses Zieles kommt es vergütungsrechtlich nicht darauf an, daß die Klägerin durch die von ihr absolvierte Ausbildung einschließlich ihrer Zusatzausbildung und ihrer langjährigen Berufspraxis, die von einer Leiterin eines Schulkindergartens geforderte konkrete Tätigkeit, die in breiten Tätigkeitsfeldern mit den Aufgaben einer Sozialpädagogin weitgehenden Gemeinsamkeiten und Überschneidungen aufweist (vgl. BAG, Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296 f.; BAG, Urteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband; BAG, Urteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 73/95 - AP Nr. 28 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), wie z.B. die Betreuung und Erziehung der Kinder, Elternarbeit, Zusammenarbeit mit Dritten und administrative Tätigkeiten vollständig erfüllt.

    Dagegen trägt die Tätigkeit des Erziehers stärkeres Gewicht bei den ausführenden Aufgaben fürsorgerischer Natur (vgl. BAG, Urteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband; BAG, Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296 f.).

  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 265/92

    Gleichbehandlung von Ärzten im Praktikum mit Ass. - Ärzten

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 638/96
    "Erzieherinnen mit Zusatzausbildung und Sozialpädagoginnen mit staatlicher Anerkennung können auch bei gleicher Tätigkeit als Leiterin eines Schulkindergartens nach den sogenannten Nichterfüllererlassen NRW wegen des unterschiedlichen Schulabschlusses und der unterschiedlichen Berufsausbildung unterschiedlich vergütet werden (im Anschluß an BAG Urteil vom 24. März 1993 - 4 AZR 265/92 - BAGE 73, 20 = AP Nr. 106 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).«.

    Denn der Vergütungsanspruch kann nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit abhängig gemacht werden, sondern er kann darüber hinaus auch durch das Vorhandensein weiterer persönlicher Voraussetzungen, wie z.B. einem formalen Ausbildungsabschluß bestimmt werden (vgl. BAG, Urteile vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110 und vom 24. März 1993 - 4 AZR 265/92 - BAGE 73, 20 = AP Nr. 106 zu § 242 BGB Gleichbehandlungsgrundsatz, m.w.N.).

    Schließlich soll mit der Eingruppierung auch eine im allgemeinen vielseitigere Verwendbarkeit honoriert werden (BAG, Urteil vom 24. März 1993 - 4 AZR 265/92 - BAGE 73, 20 = AP Nr. 106 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG, Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag).

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 377/90
    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 638/96
    Zur Erreichung dieses Zieles kommt es vergütungsrechtlich nicht darauf an, daß die Klägerin durch die von ihr absolvierte Ausbildung einschließlich ihrer Zusatzausbildung und ihrer langjährigen Berufspraxis, die von einer Leiterin eines Schulkindergartens geforderte konkrete Tätigkeit, die in breiten Tätigkeitsfeldern mit den Aufgaben einer Sozialpädagogin weitgehenden Gemeinsamkeiten und Überschneidungen aufweist (vgl. BAG, Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296 f.; BAG, Urteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband; BAG, Urteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 73/95 - AP Nr. 28 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), wie z.B. die Betreuung und Erziehung der Kinder, Elternarbeit, Zusammenarbeit mit Dritten und administrative Tätigkeiten vollständig erfüllt.

    Dagegen trägt die Tätigkeit des Erziehers stärkeres Gewicht bei den ausführenden Aufgaben fürsorgerischer Natur (vgl. BAG, Urteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband; BAG, Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296 f.).

  • BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88

    Eingruppierung: Hochschulstudium als personenbezogene Voraussetzung,

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 638/96
    Denn der Vergütungsanspruch kann nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit abhängig gemacht werden, sondern er kann darüber hinaus auch durch das Vorhandensein weiterer persönlicher Voraussetzungen, wie z.B. einem formalen Ausbildungsabschluß bestimmt werden (vgl. BAG, Urteile vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110 und vom 24. März 1993 - 4 AZR 265/92 - BAGE 73, 20 = AP Nr. 106 zu § 242 BGB Gleichbehandlungsgrundsatz, m.w.N.).

    Eine rein tätigkeitsbezogene Eingruppierung würde demgegenüber dazu führen, daß die Ausbildungsqualifikation vernachlässigt und umgangen werden könnte (vgl. dazu BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110 f.).

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 73/95

    Eingruppierung einer Vorklassenleiterin

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 638/96
    Zur Erreichung dieses Zieles kommt es vergütungsrechtlich nicht darauf an, daß die Klägerin durch die von ihr absolvierte Ausbildung einschließlich ihrer Zusatzausbildung und ihrer langjährigen Berufspraxis, die von einer Leiterin eines Schulkindergartens geforderte konkrete Tätigkeit, die in breiten Tätigkeitsfeldern mit den Aufgaben einer Sozialpädagogin weitgehenden Gemeinsamkeiten und Überschneidungen aufweist (vgl. BAG, Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296 f.; BAG, Urteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband; BAG, Urteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 73/95 - AP Nr. 28 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), wie z.B. die Betreuung und Erziehung der Kinder, Elternarbeit, Zusammenarbeit mit Dritten und administrative Tätigkeiten vollständig erfüllt.
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 638/96
    Schließlich soll mit der Eingruppierung auch eine im allgemeinen vielseitigere Verwendbarkeit honoriert werden (BAG, Urteil vom 24. März 1993 - 4 AZR 265/92 - BAGE 73, 20 = AP Nr. 106 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG, Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag).
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 207/87

    Anspruch auf Eingruppierung eines im Ausland ausgebildeten Kunsterziehers -

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 638/96
    Die gleichen Rechtsgrundsätze gelten auch, wenn ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes vergütungsrechtliche Bestimmungen nach einem generalisierenden Prinzip in sog. Erfüller- bzw. Nichterfüllererlassen regelt (vgl. BAG, Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 207/87 - ZTR 1988, 216; BAG, Urteil vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, n.v.).
  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 204/92

    Eingruppierung - Nichterfüllererlaß - Gleichbehandlung - Anforderungen an die

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 638/96
    Die gleichen Rechtsgrundsätze gelten auch, wenn ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes vergütungsrechtliche Bestimmungen nach einem generalisierenden Prinzip in sog. Erfüller- bzw. Nichterfüllererlassen regelt (vgl. BAG, Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 207/87 - ZTR 1988, 216; BAG, Urteil vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, n.v.).
  • BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 559/68

    Vergütung - Löhne - Dienstbezüge - Bezüge der Beamten

    Auszug aus BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 638/96
    Zur Erreichung dieses Zieles kommt es vergütungsrechtlich nicht darauf an, daß die Klägerin durch die von ihr absolvierte Ausbildung einschließlich ihrer Zusatzausbildung und ihrer langjährigen Berufspraxis, die von einer Leiterin eines Schulkindergartens geforderte konkrete Tätigkeit, die in breiten Tätigkeitsfeldern mit den Aufgaben einer Sozialpädagogin weitgehenden Gemeinsamkeiten und Überschneidungen aufweist (vgl. BAG, Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296 f.; BAG, Urteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband; BAG, Urteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 73/95 - AP Nr. 28 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), wie z.B. die Betreuung und Erziehung der Kinder, Elternarbeit, Zusammenarbeit mit Dritten und administrative Tätigkeiten vollständig erfüllt.
  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 273/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung und Leibesübungen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, der vergütungsrechtliche Bestimmungen nach einem generalisierenden Prinzip in Erlassen regelt, die Höhe der Vergütung von einer bestimmten Tätigkeit und vom Vorliegen bestimmter subjektiver, in der Person des Angestellten liegender Voraussetzungen abhängig machen (6. August 1997 - 10 AZR 638/96 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 61).

    Eine rein tätigkeitsbezogene Eingruppierung würde demgegenüber dazu führen, daß die Ausbildungsqualifikation vernachlässigt und umgangen werden könnte (BAG 6. August 1997 - 10 AZR 638/96 - aaO; 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110).

    Ferner soll mit der höheren Vergütung auch der durch die längere Ausbildungsdauer und den späteren Berufseintritt verursachte niedrigere Gesamtverdienst in der Lebensberufszeit ausgeglichen werden (BAG 6. August 1997 - 10 AZR 638/96 - aaO).

    Schließlich soll mit der Eingruppierung auch einer im allgemeinen vielseitigeren Verwendbarkeit Rechnung getragen werden (BAG 6. August 1997 - 10 AZR 638/96 - aaO; 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 51 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 18; 24. März 1993 - 4 AZR 265/92 - BAGE 73, 20 = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 106 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 56).

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, der vergütungsrechtliche Bestimmungen nach einem generalisierenden Prinzip in Erlassen regelt, die Höhe der Vergütung von einer bestimmten Tätigkeit und dem Vorliegen bestimmter subjektiver, in der Person des Angestellten liegender Voraussetzungen abhängig machen (6. August 1997 - 10 AZR 638/96 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 61).

    Daß bei gleicher oder auch gleichwertiger Tätigkeit, aber unterschiedlicher Ausbildung auch eine unterschiedliche Vergütung geschuldet wird, ist für das Vergütungssystem des öffentlichen Dienstes typisch und läßt sachfremde Erwägungen nicht erkennen (BAG 6. August 1997 - 10 AZR 638/96 - aaO; 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110; 9. Dezember 1998 - 10 AZR 244/98 - ZTR 1999, 464).

  • LAG Düsseldorf, 12.06.2008 - 11 Sa 287/08

    Eingruppierung; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Eine rein tätigkeitsbezogene Eingruppierung würde demgegenüber dazu führen, dass die Ausbildungsqualifikation vernachlässigt und umgangen werden könnte (BAG 30.11.1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110; BAG 06.08.1997 - 10 AZR 638/96 - AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG 17.04.2003 - 8 AZR 273/02 - a. a. O.).

    Ferner soll mit der höheren Vergütung auch der durch die längere Ausbildungsdauer und den späteren Berufseintritt verursachte niedrigere Gesamtverdienst in der Lebensberufszeit ausgeglichen werden (BAG 06.08.1997 - 10 AZR 638/96 - a. a. O.; BAG 17.04.2003 - 8 AZR 273/02 - a. a. O.).

    Schließlich soll mit der Eingruppierung auch einer im allgemeinen vielseitigeren Verwendbarkeit Rechnung getragen werden (BAG 06.08.1997 - 10 AZR 638/96 - a. a. O.; BAG 17.04.2003 - 8 AZR 273/02 - a. a. O.).

  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 376/02

    Eingruppierung eines Diplompädagogen als Lehrer an einer Sonderschule in

    Die gleichen Rechtsgrundsätze gelten auch, wenn ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes vergütungsrechtliche Bestimmungen nach einem generalisierenden Prinzip in sog. Erfüller- bzw. Nichterfüllererlassen regelt (ausführlich BAG 6. August 1997 - 10 AZR 638/96 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 61 mwN).
  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 571/98

    Eingruppierung einer Lehrkraft - Ausbildung in England

    Eine solche Differenzierung nach diesen Merkmalen ist vergütungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 9. Juli 1997 - 10 AZR 851/95 - n.v.; vom 6. August 1997 - 10 AZR 638/96 - AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, m.w.N.; vom 23. Juni 1999 - 10 AZR 640/98 - n.v.).
  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 845/12

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer beruflichen Schule in Bayern -

    (aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, der vergütungsrechtliche Bestimmungen nach einem generalisierenden Prinzip in Erlassen regelt, die Höhe der Vergütung von einer bestimmten Tätigkeit und vom Vorliegen bestimmter subjektiver, in der Person des Angestellten liegender Voraussetzungen abhängig machen (BAG 17. April 2003 - 8 AZR 273/02 - zu B I 2 d cc der Gründe mwN; 6. August 1997 - 10 AZR 638/96 - zu II 1 b der Gründe mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 10 Sa 491/12

    Eingruppierung - Gruppenleiter im handwerklichen Erziehungsdienst in einer

    Die Wahrung eines erreichten Besitzstandes kann als Grund für eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen in Betracht kommen (BAG 06.08.1997 - 10 AZR 638/96 - Rn. 32, AP §§ 22, 23 BAT Lehrer Nr. 61).
  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 548/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Realschule in Mecklenburg-Vorpommern

    Dass bei gleicher oder auch gleichwertiger Tätigkeit, aber unterschiedlicher Ausbildung auch eine unterschiedliche Vergütung geschuldet wird, ist für das Vergütungssystem des öffentlichen Dienstes typisch und lässt sachfremde Erwägungen nicht erkennen (BAG 25. September 2003 - 8 AZR 472/02 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 26 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 3; 6. August 1997 - 10 AZR 638/96 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 61; 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110; 9. Dezember 1998 - 10 AZR 244/98 - ZTR 1999, 464).
  • BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 781/96

    Eingruppierung: Gleichbehandlung bei Richtlinien

    Nach der Entscheidung des Senats vom 6. August 1997 (- 10 AZR 638/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) gilt das auch, wenn der Angestellte dieselben Tätigkeiten ausübt, wie der höherqualifizierte und deshalb höher vergütete Angestellte.
  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 549/03

    Eingruppierung eines Diplomlehrers an einer Realschule in Mecklenburg-Vorpommern

    Dass bei gleicher oder auch gleichwertiger Tätigkeit, aber unterschiedlicher Ausbildung auch eine unterschiedliche Vergütung geschuldet wird, ist für das Vergütungssystem des öffentlichen Dienstes typisch und lässt sachfremde Erwägungen nicht erkennen (BAG 25. September 2003 - 8 AZR 472/02 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 26 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 3; 6. August 1997 - 10 AZR 638/96 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 61; 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110; 9. Dezember 1998 - 10 AZR 244/98 - ZTR 1999, 464).
  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 182/01

    Eingruppierung eines Lehrers am Fachgymnasium einer Gewerbeschule, Lehrbefähigung

  • LAG Köln, 19.09.2007 - 4 Sa 350/07

    Eingruppierung von Lehrern; Nichterfüllererlass; Unterrichtserlaubnis

  • BAG, 23.06.1999 - 10 AZR 640/98

    Zweijährige Bewährung im berufstheoretischen Unterricht an einer berufsbildenden

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2007 - 5 Sa 972/06

    Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrer an

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2004 - 5 Sa 5/04

    Vergütung, Eingruppierung, Sozialversicherungsfachangestellter,

  • ArbG Düsseldorf, 08.08.2007 - 4 Ca 3094/07

    Eingruppierung Lehrer; Nichterfüllererlass

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