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   BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09   

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https://dejure.org/2010,175
BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09 (https://dejure.org/2010,175)
BAG, Entscheidung vom 24.03.2010 - 10 AZR 66/09 (https://dejure.org/2010,175)
BAG, Entscheidung vom 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 (https://dejure.org/2010,175)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Nebentätigkeit - unmittelbarer Wettbewerb

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Reichweite des Wettbewerbsverbots - Nebentätigkeit - bloße Hilfstätigkeit ohne Wettbewerbsbezug - unmittelbarer Wettbewerb im Sinne des § 11 Abs 2 MTV-DP AG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 60 Abs 1 HGB, § 241 Abs 2 BGB, § 1 TVG
    Reichweite des Wettbewerbsverbots - Nebentätigkeit - bloße Hilfstätigkeit ohne Wettbewerbsbezug - unmittelbarer Wettbewerb im Sinne des § 11 Abs 2 MTV-DP AG

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Reichweite eines arbeitsvertraglichen Wettbewerbsverbots unter Berücksichtigung der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit; Voraussetzungen für die rechtmäßige Untersagung einer Nebentätigkeit

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Zur Reichweite von Wettbewerbsverboten

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Zur Reichweite von Wettbewerbsverboten

  • hensche.de

    Nebentätigkeit

  • bag-urteil.com

    Reichweite des Wettbewerbsverbots - Nebentätigkeit - bloße Hilfstätigkeit ohne Wettbewerbsbezug - unmittelbarer Wettbewerb im Sinne des § 11 Abs 2 MTV-DP AG

  • Betriebs-Berater

    Gesamtwürdigung bei Wettbewerbsverstößen durch Nebentätigkeiten

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Reichweite des Wettbewerbsverbots - Nebentätigkeit - bloße Hilfstätigkeit ohne Wettbewerbsbezug - unmittelbarer Wettbewerb im Sinne des § 11 Abs 2 MTV-DP AG

  • ra.de
  • rewis.io

    Reichweite des Wettbewerbsverbots - Nebentätigkeit - bloße Hilfstätigkeit ohne Wettbewerbsbezug - unmittelbarer Wettbewerb im Sinne des § 11 Abs 2 MTV-DP AG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reichweite eines arbeitsvertraglichen Wettbewerbsverbots; Untersagung einer Nebentätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang eines Wettbewerbsverbots bei einer Hilfstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Nebentätigkeit im Konkurrenzunternehmen kann zulässig sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nebentätigkeit für die Konkurrenz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Untersagung einer Nebentätigkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Reichweite des Wettbewerbsverbots bei bloßer Hilfstätigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Untersagung einer Nebentätigkeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Untersagung einer Nebentätigkeit für Konkurrenzunternehmen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Vertragsgestaltung: Nicht jede Nebentätigkeit beim Konkurrenten des Arbeitgebers darf verboten werden

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Nebentätigkeit für Konkurrenzunternehmen nicht grundsätzlich verboten

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Untersagung einer Nebentätigkeit im Arbeitsverhältnis

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Erlaubte Nebentätigkeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Untersagung einer Nebentätigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist eine Nebentätigkeit immer zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Können Arbeitnehmer immer eine Nebenbeschäftigung ausüben?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Untersagung einer Nebentätigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Untersagung einer Nebentätigkeit für Konkurrenzunternehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Zulässigkeit einer Nebentätigkeit während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses - Nebentätigkeit darf nur bei unmittelbarer Wettbewerbstätigkeit beider Unternehmen untersagt werden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Untersagung einer Nebentätigkeit

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Lockerung des Wettbewerbsverbots im laufenden Arbeitsverhältnis

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ist eine Nebentätigkeit immer zulässig?

Besprechungen u.ä. (4)

  • rechtsindex.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Nebenjob - Wann ein Nebenjob unzulässig wird...

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beschäftigte bei der Deutschen Post dürfen bei der Konkurrenz Zeitungen austragen

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Können Arbeitnehmer immer eine Nebenbeschäftigung ausüben?

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen des Wettbewerbsverbots im Arbeitsrecht // Sogar Nebentätigkeit bei Konkurrenzunternehmen kann zulässig sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 134, 43
  • NJW 2010, 2158 (Ls.)
  • MDR 2010, 16
  • MDR 2010, 937
  • NZA 2010, 693
  • BB 2010, 1544
  • DB 2010, 1240
  • DB 2010, 14
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Baden-Württemberg, 09.04.2003 - 4 Sa 58/02

    Rettungsassistent; Nebentätigkeit als Taxifahrer

    Auszug aus BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09
    Die Zustellung von Briefsendungen ist davon nicht umfasst (vgl. auch LAG Baden-Württemberg 9. April 2003 - 4 Sa 58/02 - zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09
    Nunmehr ist diese Verhaltenspflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Vertragspartners ausdrücklich in § 241 Abs. 2 BGB normiert (Senat 20. September 2006 - 10 AZR 439/05 - Rn. 16, BAGE 119, 294).
  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97

    Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Auszug aus BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09
    Bei der Beurteilung, unter welchen Voraussetzungen sich eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber als Konkurrenz auswirkt, soll es dabei nach der bisherigen Rechtsprechung unerheblich sein, auf welche Art und Weise der Arbeitnehmer den auch im Tätigkeitsbereich seines Hauptarbeitgebers aktiven Konkurrenten unterstützt, sofern der Nebentätigkeit nicht ausnahmsweise von vornherein jegliche unterstützende Wirkung abgesprochen werden kann (vgl. BAG 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - zu I 1 b bb der Gründe, AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2).
  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 264/08

    Sparkassensonderzahlung - Besitzstandszulage

    Auszug aus BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09
    aa) Schon der Wortlaut des § 11 Abs. 2 MTV-DP AG, von dem vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., vgl. etwa Senat 11. Februar 2009 - 10 AZR 264/08 - Rn. 25, ZTR 2009, 259), macht deutlich, dass die tarifliche Regelung sich nicht vollständig mit dem Inhalt des allgemeinen Wettbewerbsverbots deckt.
  • BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 357/01

    Nebentätigkeit eines Krankenpflegers als Bestatter

    Auszug aus BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09
    Dem Klageziel entspricht deshalb ein auf die Feststellung gerichteter Antrag, dass die Klägerin zur Ausübung der begehrten Tätigkeit als Zeitungszustellerin berechtigt sei (vgl. BAG 28. Februar 2002 - 6 AZR 357/01 - EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 7).
  • LAG München, 27.08.2008 - 10 Sa 174/08

    Tarifvertragliches Nebentätigkeitsverbot - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. August 2008 - 10 Sa 174/08 - aufgehoben.
  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 343/00

    Nebentätigkeitsgenehmigung

    Auszug aus BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09
    Sie verstößt insbesondere nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. hierzu zB BAG 26. Juni 2001 - 9 AZR 343/00 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 98, 123).
  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90

    Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit

    Auszug aus BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09
    Ebenso wenig soll es auf die Funktion des Arbeitnehmers beim Konkurrenten ankommen; vielmehr sei dem Arbeitnehmer "jedwede Dienstleistung" für diesen verboten (vgl. BAG 16. August 1990 - 2 AZR 113/90 - zu III 2 c cc der Gründe, AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 10 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 38).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 355/94

    Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung - Kündigung wegen

    Auszug aus BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09
    Der Arbeitsvertrag schließt über den Geltungsbereich dieser Vorschrift hinaus aber ein Wettbewerbsverbot ein, das vielfach aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers abgeleitet wurde (st. Rspr., zB BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 355/94 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 626 nF Nr. 155).
  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

    Der Beklagte war zwar nicht Handlungsgehilfe iSv. § 59 HGB, weil er keine kaufmännischen Dienste geleistet hat; das Wettbewerbsverbot gilt aber in gleicher Weise für andere Arbeitnehmer (st. Rspr., BAG 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 - Rn. 15, BAGE 134, 43; 26. September 2007 - 10 AZR 511/06 - Rn. 17 f., BAGE 124, 133) .

    Das Landesarbeitsgericht hat zwar zu der konkret ausgeübten Tätigkeit keine Feststellungen getroffen (zur Bestimmung der Reichweite des Wettbewerbsverbots: vgl. BAG 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 - Rn. 15 ff., BAGE 134, 43) ; die herausgehobene Tätigkeit des Beklagten bei der Klägerin und die in nahezu gleicher Höhe vereinbarte Vergütung bei der Wettbewerberin lassen aber begründete Zweifel an einem Verstoß nicht zu.

  • BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16

    Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung -

    Etwas anderes kann gelten, wenn bloße Hilfstätigkeiten ohne Wettbewerbsbezug erbracht werden (BAG 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 - Rn. 17, BAGE 134, 43) .

    Durch die den Widerbeklagten vorgeworfenen Handlungen konnte eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Interessen der Widerklägerin eintreten (vgl. dazu BAG 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 - Rn. 17, BAGE 134, 43) .

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 23/19

    Untersagung einer Nebentätigkeit gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 TV-L

    Das erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich aus der Untersagung der Nebentätigkeit durch die Beklagte (BAG 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 - Rn. 12, BAGE 134, 43; 28. Februar 2002 - 6 AZR 357/01 - zu I der Gründe) .

    Das Interesse des Arbeitnehmers an der Ausübung der Nebentätigkeit und das Interesse des Arbeitgebers an der Unterlassung der Nebentätigkeit sind gegeneinander abzuwägen und soweit wie möglich zum Ausgleich zu bringen (vgl. BAG 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 - Rn. 25, BAGE 134, 43) .

  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 226/20

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Stufenklage

    Ein Verstoß des Arbeitnehmers gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot kann deshalb auch in der Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen "an sich" liegen, soweit nicht nur bloße Hilfstätigkeiten ohne Wettbewerbsbezug erbracht werden (vgl. BAG 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 - Rn. 17 mwN, BAGE 134, 43) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2020 - 16 Sa 2073/19

    Coronapandemie: Nebentätigkeit als Krankenpfleger in der Intensivpflege

    (b) Für die Beklagte spricht, dass dem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt ist (vgl. BAG, Urteil vom 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 - zitiert nach juris, dort Rn. 15 m.w.N.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 24. März 2010 ( 10 AZR 66/09) Bedenken geäußert, ob an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten werden kann, wenn es sich lediglich um einfache Tätigkeiten handelt, die allenfalls zu einer untergeordneten wirtschaftlichen Unterstützung des Konkurrenzunternehmens führen können, und im Übrigen schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers nicht berührt werden.

  • LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15

    Untersagung von Wettbewerbshandlungen der Leiterin einer Diakoniestation während

    Nunmehr ist diese Verhaltenspflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Vertragspartners ausdrücklich in § 241 Abs. 2 BGB normiert (BAG, Urteile vom 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 -juris; vom 20.09.2006 - 10 AZR 439/05 - Rn. 16, BAGE 119, 294).

    Offen gelassen hat das Bundesarbeitsgericht dies allerdings für einfache Tätigkeiten, die lediglich zu einer untergeordneten wirtschaftlichen Unterstützung des Konkurrenzunternehmens führen (BAG, Urteil vom 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 - a.a.O.).

    Daher ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob nach Art der Tätigkeit und der beteiligten Unternehmen überhaupt eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers vorliegt (BAG 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 - juris).

  • LAG Köln, 22.03.2013 - 4 Sa 1062/12

    Versagung der Nebentätigkeitsgenehmigung bei Konkurrenztätigkeit eines

    Dem Arbeitnehmer ist während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt, auch wenn keine entsprechenden individual- oder kollektivrechtlichen Regelungen bestehen (BAG 24.03.2010- 10 AZR 66/09 - Rn. 15).

    Da es bei dem Wettbewerbsverbot auf den "Marktbereich" (soBAG 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08) bzw. den "Tätigkeitsbereich" (soBAG 24.03.2010 - 10 AZR 66/09) ankommt, ist nicht entscheidend, welche konkreten Kunden jeweils von dem Arbeitgeber, d. h. hier der R GmbH, und dem Konkurrenzunternehmen bedient werden.

    Dieses ergibt sich eindeutig aus dem entsprechenden Satz des Bundesarbeitsgerichts (24.03.2010 - a. a. O.): "Dies gilt insbesondere, wenn der Arbeitnehmer lediglich eine Teilzeittätigkeit ausübt und deshalb zur Sicherung seines Lebensunterhalts auf die Ausübung einer weiteren Erwerbstätigkeit angewiesen ist.".

    Die vom Kläger beabsichtigte Nebentätigkeit für die Firma S ist auch keine "einfache Tätigkeit" bzw. "bloße Hilfstätigkeit" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 24.03.2010 - a. a. O.).

  • LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 731/09

    Nebentätigkeit

    Zwar sei - anders als in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2010 (10 AZR 66/09) - ein Kundenkontakt eher möglich als bei einer Sortiererin.

    Der unmittelbare Wettbewerbsbezug der Nebentätigkeit ergebe sich daraus, dass die Klägerin die bei der Beklagten erworbenen Zustellkenntnisse verwerten und effektiver sowie rationeller arbeiten könne - anders als im Fall der Sortiererin (BAG 24.03.2010 - 10 AZR 66/09).

    Die Berufungskammer geht von den Grundsätzen aus, die das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24.03.2010 - 10 AZR 66/09 - in einem ähnlichen Fall, der vom erkennenden Gericht ausgegangen ist, entwickelt hat.

    Dass die Beklagte - die auch Beklagte im vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Verfahren 10 AZR 66/09 war - und die Z. GmbH, die auch im vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Verfahren die Nebenarbeitgeberin war, jedenfalls in Teilbereichen des Marktes im Wettbewerb stehen, mithin eine arbeitgeberbezogene Wettbewerbssituation vorliege, hat das Bundesarbeitsgericht (a. a. O.) bejaht.

  • LAG Köln, 14.11.2023 - 4 Sa 11/23

    Fristlose Kündigung; Verdachtskündigung; Verdacht der Erstellung von

    Es spricht viel dafür, dass die Reichweite des Wettbewerbsverbots auf unmittelbare Konkurrenztätigkeiten beschränkt werden muss und bloße Hilfstätigkeiten ohne Wettbewerbsbezug nicht erfasst werden (BAG 24.03.2010 - 10 AZR 66/09 - Rn. 17 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 29.11.2018 - 11 Sa 603/18

    Anspruch eines Niederlassungsberaters bei Teilung einer Nebentätigkeit für

    Der Klageantrag, den der Kläger aufgrund der zutreffenden Auslegung des Arbeitsgerichts in seinem Berufungsantrag formuliert hat, entspricht seinem Rechtsschutzziel (vgl. BAG 24.03.2010 - 10 AZR 66/09, BAGE 134, 43; 28.02.2002 - 6 AZR 357/01, EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 7) und ist - nach der gebotenen Auslegung - insbesondere hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.

    Sie verstößt insbesondere nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. BAG 24.03.2010 - 10 AZR 66/09, BAGE 134, 43; 26.06.2001 - 9 AZR 343/00, BAGE 98, 123).

  • LAG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 9 Sa 45/11

    Konkurrenztätigkeit während Freistellung - Vergütungsanrechnung

  • LAG Hamm, 12.05.2015 - 14 Sa 904/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erfüllung des arbeitsvertraglichen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2011 - 12 Sa 2452/10

    Nebentätigkeitsgenehmigung - Umstellung der Leistungsklage auf Feststellungsklage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 9 Sa 80/12

    Verhaltensbedingte Kündigung - Weiterleitung von E-Mails - ungenehmigte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2017 - 3 Sa 143/17

    Schadenersatz - Schmerzensgeld - Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • ArbG Köln, 11.10.2023 - 9 Ca 5402/22

    Kündigung einer TV-Moderatorin wegen Wettbewerbstätigkeit wirksam

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2017 - 3 SaGa 7/16

    Arbeitsvertrag mit einem potenziellen Wettbewerber - laufendes Arbeitsverhältnis

  • LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17

    Schadenersatz wegen der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen?

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 10 Sa 491/17

    Diskriminierung - Kündigung - Nebentätigkeitsverbot - Schwangerschaft

  • VG Augsburg, 25.09.2012 - Au 3 K 12.677

    Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 367/14

    Chefarzt - außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

  • LAG Hamm, 04.09.2014 - 8 Sa 90/14

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Kundenbetreuerin einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2013 - 5 Sa 412/13

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Verstoßes gegen das

  • LAG Düsseldorf, 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13

    Ende der Amtszeit eines Betriebsratsmitglieds und unmittelbare Fortführung

  • LAG Hamm, 02.12.2010 - 16 Sa 1097/10

    Tariflicher Mehrurlaub

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2012 - 3 Sa 500/12

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot - Interessenabwägung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 8 Sa 2/10

    Untersagung der Nebentätigkeit eines Arztes - Ausübung einer Konkurrenztätigkeit

  • KAG Paderborn, 16.10.2014 - III/14

    Nebentätigkeit

  • ArbG Hagen, 10.07.2019 - 2 Ga 20/19

    Missbrauch der Vertretungsmacht, kollusives Zusammenwirken, Konkurrenztätigkeit

  • ArbG Köln, 11.02.2016 - 6 Ca 3805/15
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