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   BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 661/92   

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BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 661/92 (https://dejure.org/1993,1290)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1993 - 10 AZR 661/92 (https://dejure.org/1993,1290)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1993 - 10 AZR 661/92 (https://dejure.org/1993,1290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jahressonderzuwendung - befristetes Arbeitsverhältnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie in der Bundesrepublik Deutschland vom 6.6.1990 - gültig ab 1.1.1990 - § 10
    Jahressonderzuwendung im befristeten Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 178
  • MDR 1994, 1017
  • NZA 1994, 463
  • BB 1994, 652
  • DB 1994, 1625
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 07.10.1992 - 10 AZR 186/91

    Jahreszahlung - ungekündigtes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 661/92
    "Macht eine tarifvertragliche Regelung den Anspruch auf eine Jahressonderzuwendung davon abhängig, daß das Arbeitsverhältnis am Stichtag "ungekündigt" ist, steht eine Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Kündigung nicht gleich (im Anschluß an BAG Urteil vom 7. Oktober 1992 - 10 AZR 186/91 - AP Nr. 146 zu § 611 BGB Gratifikation).«.

    Maßgeblich ist demnach nicht die fehlende zukünftige Betriebstreue; die Tarifvertragsparteien haben vielmehr bestimmt, daß die fehlende zukünftige Betriebstreue den Anspruch auf die Jahressonderzuwendung nur dann entfallen läßt, wenn sie durch eine Kündigung herbeigeführt wird (BAG Urteil vom 7. Oktober 1992 - 10 AZR 186/91 - AP Nr. 146 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 661/92
    Der Senat hat sich insoweit der ständigen Rechtsprechung des Vierten Senats (BAGE 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II) angeschlossen, wonach Zinsen nicht aus dem Brutto-, sondern aus dem entsprechenden Nettobetrag zu zahlen sind (Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -).
  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 324/88

    Jahressonderzahlung: Begriff des ungekündigten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 661/92
    Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Beendigungstatbestand außerhalb des Kündigungsrechts, wie hier durch eine Befristung, hat dann ebenso wie z. B. die Beendigung durch eine gerichtliche Auflösung nach § 9 KSchG oder einen Aufhebungsvertrag keine Auswirkung auf den Bestand des Anspruchs auf die Jahreszahlung (BAGE 63, 385 = AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie).
  • BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 261/91

    Höhe einer tariflichen Verdienstsicherung - Anwendbarkei der Tarifverträge für

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 661/92
    Der Senat hat sich insoweit der ständigen Rechtsprechung des Vierten Senats (BAGE 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II) angeschlossen, wonach Zinsen nicht aus dem Brutto-, sondern aus dem entsprechenden Nettobetrag zu zahlen sind (Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -).
  • LAG Düsseldorf, 10.02.2016 - 12 Sa 1051/15

    Rechtliche Einordnung der Sonderzahlung gem. § 10 des Manteltarifvertrages der

    Die Tarifvertragsparteien setzen vielmehr eine bestimmte Betriebstreue für den Anspruch auf die Sonderzahlung voraus (BAG 14.12.1993 - 10 AZR 661/92, AP Nr. 160 zu § 611 BGB Gratifikation Rn. 26 zum streitigen § 10 MTV).
  • ArbG Frankfurt/Main, 26.11.1998 - 2 Ca 4267/98

    Ankündigungsfrist für die einseitige Anordnung von Überstunden -

    Insbesondere kommt der Frage, ob der Zinsanspruch aus dem Netto- oder dem Bruttoentgeltanspruch abzuleiten ist, keine grundsätzliche Bedeutung zu, da sie bereits Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 14. Dezember 1993, 10 AZR 661/92, NZA 94/463, 465).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.04.2007 - 15 Sa 116/06

    Keine Benachteiligung wegen Erfüllung der im Arbeitsvertrag zugesagten Leistungen

    bb) Es beinhaltet kein neues Erkenntnis, dass ein Arbeitgeber arbeitsvertraglich zugesagte Leistungen weder unter Hinweis darauf, mit der versprochenen Leistung werde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 1993 - 10 AZR 661/92, BAGE 75, 178 = AP Nr. 160 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79, BAGE 38, 348 = AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 19969), negieren kann, noch sich zu seinen Gunsten darauf berufen kann, vertraglich vereinbarte Klauseln hielten einer Überprüfung nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht stand (vgl. BAG, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05, AP Nr. 5 zu § 310 BGB).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 6/09

    Konkurrenz zwischen arbeitsvertraglich in Bezug genommenen tariflichen Regelung

    cc) Soweit sich die Beklagten auf einen Verstoß gegen den aus dem primären europäischen Gemeinschaftsrecht abgeleiteten allgemeinen Gleichheitssatz berufen, übersehen sie, dass Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus europäischem Gemeinschaftsrecht, aus Artikel 3 Abs. 1 GG oder dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zwar dem zu Unrecht benachteiligten Arbeitnehmer einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit dem begünstigten Arbeitnehmer geben, nicht aber den Arbeitgeber berechtigen, dem begünstigten Arbeitnehmer den Anspruch zu nehmen, der dem benachteiligten Arbeitnehmer vorenthalten worden ist (vgl. BAG 14.12.1993 - 10 AZR 661/92 - AP Nr. 160 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 5 der Gründe).
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 928/98

    Tarifliche Jahresleistung - betriebsbedingte Kündigung

    Zu Unrecht folgert der Kläger aus der Senatsentscheidung vom 14. Dezember 1993 (- 10 AZR 661/92 - BAGE 75, 178) und der grundsätzlichen Annahme, daß Tarifvertragsparteien keine überflüssigen inhaltsleeren Regelungen treffen wollen, daß § 3 Abs. 1 2. Halbsatz TV-Jahresleistung eine weitere Bedeutung als nur die Erläuterung des Merkmals "in ungekündigter Stellung" haben müsse.
  • LAG Hamm, 24.01.1997 - 10 Sa 1318/96

    Ergänzende Vertragsauslegung bei bewußter Regelungslücke durch das

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  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 341/93
    Ungleiches kann auch ungleich behandelt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. für alle: BAG Urteil vom 14. Dezember 1993 - 10 AZR 661/92 -;, für die Amtliche Sammlung und Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.05.1995 - 5 Sa 588/94

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung; Erfordernis eines bestehenden

    Ein Anspruch auf eine Sonderzahlung kann schließlich auch für solche Arbeitnehmer wirksam ausgeschlossen werden, die am normierten Stichtag in einem betriebsbedingt gekündigten Arbeitsverhältnis stehen, der Umstand des Gekündigtseins also ausschließlich aus der Sphäre des Arbeitgebers herrührt (BAG, 19.11.1990 - 10 AZR 264/91 -, AP Nr. 147 zu § 611 BGB Gratifikation; siehe auch BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 661/92 -, NZA 1994, 463 = Der Betrieb 1994, 1625).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.05.1995 - 5 (2) Sa 1143/94

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung; Erfordernis eines bestehenden

    Ein Anspruch auf eine Sonderzahlung kann schließlich auch für solche Arbeitnehmer wirksam ausgeschlossen werden, die am normierten Stichtag in einem betriebsbedingt gekündigten Arbeitsverhältnis stehen, der Umstand des Gekündigtseins also ausschließlich aus der Sphäre des Arbeitgebers herrührt (BAG, 19.11.1990 - 10 AZR 264/91 -, AP Nr. 147 zu § 611 BGB Gratifikation; siehe auch BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 661/92 -, NZA 1994, 463 = Der Betrieb 1994, 1625).
  • LAG Düsseldorf, 04.03.1996 - 11 (8) Sa 1418/95

    Arbeitsentgelt: Voraussetzungen der tariflichen Jahressonderzahlung

    Die Parteien des TV-Sonderzahlung haben mit diesen beiden eigenständigen Anspruchsvoraussetzungen einer üblichen Tarifpraxis Rechnung getragen, die ausdrücklich zwischen einer Stichtagsregelung bezogen auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses (hierzu z.B. BAG v. 14.12.1993 - 10 AZR 661/92 - in EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 107) und einem bestimmten Maß an Arbeitsleistung im Bezugszeitraum (hierzu z.B. BAG v. 12.07.1995 - 10 AZR 511/94 - in EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 129) unterscheidet.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.05.1995 - 5 Sa 591/94

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung; Erfordernis eines bestehenden

  • ArbG Hanau, 09.10.1997 - 3 Ca 420/97

    Vorliegen und Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs; Wahrung der Identität einer

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