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   BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07   

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https://dejure.org/2008,371
BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07 (https://dejure.org/2008,371)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2008 - 10 AZR 669/07 (https://dejure.org/2008,371)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 (https://dejure.org/2008,371)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Rettungssanitäters auf eine Wechselschichtzulage; Bereitschaftszeiten der Rettungssanitäter als Konkretisierung der regelmäßigen Arbeitszeit; Bereitschaftszeiten in wechselnden Arbeitsschichten als "ununterbrochene" Tätigkeit i.S.v. § 7 Abs. 1 Tarifvertrag ...

  • Judicialis

    TVöD § 8 Abs. 5; ; TVöD § 27 Abs. 1 Buchst. a; ; TVöD Anhang zu § 9 Abschn. B Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Zulagen - Wechselschichtzulage; Bereitschaftszeiten; Rettungssanitäter

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Wechselschichtzulage (hier: für Rettungssanitäter) ? Keine Unterbrechung der regelmäßigen Arbeitszeit durch in der Wechselschicht liegende Bereitschaftzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wechselschichtzulage bei Bereitschaftszeiten von Rettungssanitätern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wechselschichtzulage bei Bereitschaftszeiten von Rettungssanitätern

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Wechselschichtzulage bei Bereitschaftszeiten von Rettungssanitätern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zur Wechselschichtzulage bei Bereitschaftszeiten von Rettungssanitätern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 128, 29
  • MDR 2009, 151
  • NZA 2009, 45
  • NZA 2009, 64
  • DB 2009, 121
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 358/84

    Rettungssanitäter; Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07
    Dies galt bereits für den früheren Begriff der Arbeitsbereitschaft iSd. § 15 Abs. 2 BAT/BAT-O, § 18 Abs. 1 MTArb/MTArb-O und § 67 Nr. 10 BMT-G/BMT-G-O. Hierbei wurde von dem Beschäftigten eine "wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung" verlangt, um im Bedarfsfall von sich aus und ohne Aufforderung durch Dritte die volle vertragliche Arbeitstätigkeit unverzüglich aufnehmen zu können (BAG 10. Januar 1991 - 6 AZR 352/89 - BAGE 67, 8; 18. Mai 1988 - 4 AZR 762/87 - 12. Februar 1986 - 7 AZR 358/84 - BAGE 51, 131; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD § 9 Rn. 3).

    Die Arbeitsbereitschaft ist von der Pause zu unterscheiden, in der sich der Arbeitnehmer nicht in wacher Achtsamkeit zur jederzeitigen Arbeitsaufnahme bereitzuhalten braucht (vgl. BAG 12. Februar 1986 - 7 AZR 358/84 - aaO).

    Wartezeiten von Rettungssanitätern zwischen ihren Einsätzen waren als Arbeitsbereitschaft zu werten; Splitterzeiten von nur wenigen Minuten blieben als "Verschnaufpausen" außer Betracht (vgl. BAG 12. Februar 1986 - 7 AZR 358/84 - aaO).

  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96

    Wechselschichtarbeit im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07
    Es kommt nicht entscheidend darauf an, ob im gesamten Betrieb "rund um die Uhr" gearbeitet wird (vgl. BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1; 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15).

    (1) In seiner Entscheidung vom 5. Februar 1997 (- 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15) hat der Senat zu der fast wortgleichen Vorschrift § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 BAT ausgesprochen, dass es an einer ununterbrochenen Arbeitsleistung im Betrieb oder Arbeitsbereich des Angestellten fehle, wenn zu bestimmten Zeiten im Betrieb oder Arbeitsbereich überhaupt keine Arbeitsleistung durch Arbeitnehmer erbracht werde.

    e) Die durch die Wechselschichtzulage vergütete Erschwernis ist auch gegeben, wenn der Beschäftigte innerhalb einer Schicht Bereitschaftsdienst oder Bereitschaftszeiten leistet (vgl. BAG 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15).

  • BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98

    Arbeitspausen bei Wechselschichten

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07
    Es kommt nicht entscheidend darauf an, ob im gesamten Betrieb "rund um die Uhr" gearbeitet wird (vgl. BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1; 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15).

    aa) Wechselschichten liegen vor, wenn in dem Arbeitsbereich "rund um die Uhr" an allen Kalendertagen gearbeitet wird (BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 603/99 - ZTR 2002, 32; 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Juli 2008 § 7 Rn. 4; Dassau/ Wiesend-Rothbrust TVöD 5. Aufl. § 7 Rn. 4; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand September 2008 § 7 Rn. 5).

  • LAG Düsseldorf, 27.07.2007 - 9 Sa 625/07

    Kein Anspruch auf Wechselschichtzulage für Rettungssanitäter bei Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Juli 2007 - 9 Sa 625/07 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussrevision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Juli 2007 - 9 Sa 625/07 - insoweit aufgehoben, als es den Hauptantrag abgewiesen hat.

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 385/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung - Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07
    Die Arbeitsbereitschaft musste nicht zusammenhängend auftreten (BAG 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 177).
  • BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85

    Ausweitung der regelmäßigen Arbeitszeit - Rettungssanitäter

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07
    Der Beschäftigte hat zwar keine höhere Arbeitsleistung zu erbringen, aber er muss dem Arbeitgeber für das vereinbarte monatliche Entgelt mehr Arbeits- bzw. Anwesenheitszeiten für die Zeiten zur Verfügung stellen, in denen ein geringerer Arbeitsanfall vorliegt (vgl. BAG 17. März 1988 - 6 AZR 268/85 - BAGE 58, 19).
  • BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 352/89

    Arbeitsbereitschaft; kleinere Dienstleistungen

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07
    Dies galt bereits für den früheren Begriff der Arbeitsbereitschaft iSd. § 15 Abs. 2 BAT/BAT-O, § 18 Abs. 1 MTArb/MTArb-O und § 67 Nr. 10 BMT-G/BMT-G-O. Hierbei wurde von dem Beschäftigten eine "wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung" verlangt, um im Bedarfsfall von sich aus und ohne Aufforderung durch Dritte die volle vertragliche Arbeitstätigkeit unverzüglich aufnehmen zu können (BAG 10. Januar 1991 - 6 AZR 352/89 - BAGE 67, 8; 18. Mai 1988 - 4 AZR 762/87 - 12. Februar 1986 - 7 AZR 358/84 - BAGE 51, 131; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD § 9 Rn. 3).
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07
    Sie unterscheiden sich ihrem Wesen nach von der vollen Arbeitstätigkeit, die von dem Arbeitnehmer eine ständige Aufmerksamkeit und Arbeitsleistung verlangt (vgl. BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - BAGE 109, 254; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD § 7 Rn. 29).
  • BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05

    Zusatzurlaub - Schwerbehinderung - Grundurlaub

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07
    Auf den Zusatzurlaub sind die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 669/05 - BAGE 120, 50).
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 762/87

    Arbeitszeit und Vergütung der Rettungssanitäter

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07
    Dies galt bereits für den früheren Begriff der Arbeitsbereitschaft iSd. § 15 Abs. 2 BAT/BAT-O, § 18 Abs. 1 MTArb/MTArb-O und § 67 Nr. 10 BMT-G/BMT-G-O. Hierbei wurde von dem Beschäftigten eine "wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung" verlangt, um im Bedarfsfall von sich aus und ohne Aufforderung durch Dritte die volle vertragliche Arbeitstätigkeit unverzüglich aufnehmen zu können (BAG 10. Januar 1991 - 6 AZR 352/89 - BAGE 67, 8; 18. Mai 1988 - 4 AZR 762/87 - 12. Februar 1986 - 7 AZR 358/84 - BAGE 51, 131; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD § 9 Rn. 3).
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 770/07

    Wechselschichtzulage nach § 8 Abs 5 TVöD - Unterbrechung der Arbeitszeit durch

  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 603/99

    Arbeitspausen bei Wechselschichten

  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 814/98

    Sicherung eines monatlichen "Fixums

  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 21/86

    Arbeitsentgelt: Schichtlohnzuschlag für einen Notschlächter in Berlin

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07

    Wechselschichtzulage - Bereitschaftszeiten - Rettungsassistent

  • LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18

    Nachtbereitschaft - Kinder- und Jugendpflege - Caritasverband - Abgrenzung

    Die Bereitschaftszeit liegt innerhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und führt zu einer Verlängerung der Anwesenheitszeit des Beschäftigten im Betrieb, ohne dass hierfür ein zusätzliches Entgelt bezahlt wird (grundlegend BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07, 10 AZR 770/07 und 10 AZR 939/07 zur vergleichbaren Regelung in § 8 Abs. 4 und 9 TVöD; ferner BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 342/09 - Rn 12; BAG 17. Dezember 2009 - 729/08 - Rn 21).

    Es wurde daher eine Leistung gefordert, die unterhalb der vollen Arbeitsleistung liegt, andererseits aber auch ein Mindestmaß an körperlicher oder geistiger Anspannung zur Aufnahme von Arbeit abverlangt (BAG 24. September 2008 - 10 AZR 939/07 - Rn 33; BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 - Rn 32).

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 58/09

    Zulage wegen ständiger Wechselschichtarbeit

    Unerheblich ist hingegen, in wie viele Schichten der 24-Stunden-Tag aufgeteilt wird oder ob in allen Schichten der Arbeitsanfall gleich groß ist und deshalb in jeder Schicht die gleiche Anzahl von Arbeitnehmern arbeitet (Senat 20. Januar 2010 - 10 AZR 990/08 - Rn. 12 ff., NZA-RR 2010, 193; 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 - Rn. 19 ff., EzTöD 100 TVöD-AT § 7 Schicht-/Wechselschichtarbeit Nr. 5).
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

    Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen

    Durch eine solche Zeitspanne wird die gem. § 4 Satz 2 ArbZG in allen Betrieben mögliche Mindestdauer der jeweiligen Pause von 15 Minuten nicht in unangemessen kleine Teile zerlegt; es handelt sich um mehr als eine bloße "Verschnaufpause" (dazu BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 - Rn. 32, NZA 2009, 45).
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