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   BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02   

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https://dejure.org/2003,659
BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02 (https://dejure.org/2003,659)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2003 - 10 AZR 675/02 (https://dejure.org/2003,659)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 (https://dejure.org/2003,659)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Tariflicher Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte

  • IWW

    MTV Metall NRW § 5 Abschn. I Ziff. 2 MTV Metall NRW § 6 Ziff. 1 b TzBfG § 4 Abs. 1 BeschFG 1985 § 2 Abs. 1
    EMTV Metall NRW, TzBfG, BeschFG 1985

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Spätarbeitszuschläge einer Teilzeitmitarbeiterin; Ungleichbehandlung "wegen der Teilzeitarbeit"; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages ; Wille der Tarifvertragsparteien ; Kürzung des Spätarbeitszuschlags entsprechend der Teilzeitquote ; Verstoß ...

  • Judicialis

    MTV Metall NRW § 5 Abschn. I Ziff. 2; ; MTV Metall NRW § 6 Ziff. 1 b; ; TzBfG § 4 Abs. 1; ; BeschFG 1985 § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß der Regelungen einer tariflichen Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte gegen TzBfG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 108, 17
  • NZA 2004, 611
  • BB 2004, 276
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.12.1998 - 3 AZR 239/97

    Spätarbeits- und Nachtarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte in der

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02
    Eine Ungleichbehandlung "wegen der Teilzeitarbeit" liegt immer dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen knüpft (BAG 26. September 2001 - 10 AZR 714/00 - BAGE 99, 140; 15. Dezember 1998 - 3 AZR 239/97 - BAGE 90, 303).

    Dieser Belastung ist die nicht in Wechselschicht tätige Klägerin in gleicher Weise ausgesetzt, wie die ebenfalls nicht in Wechselschicht arbeitenden vollbeschäftigten Arbeitnehmer (BAG 15. Dezember 1998 - 3 AZR 239/97 - BAGE 90, 303).

    An diesem Arbeitstag verbleibt dann weniger Zeit zur Erholung und für soziale Kommunikation (BAG 15. Dezember 1998 - 3 AZR 239/97 - BAGE 90, 303).

  • BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 629/99

    Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung bei der Berechnung eines tariflichen

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02
    Dies galt auch bereits für die Tariföffnungsklausel des § 6 Abs. 1 BeschFG, die einschränkend verfassungskonform auszulegen war (st. Rechtsprechung, vgl. BAG 24. Mai 2000 - 10 AZR 629/99 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 79 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 159 mwN).

    Bedenken im Hinblick auf die Gewährleistung der Tarifautonomie des Art. 9 Abs. 3 GG (vgl. Wiedemann/Peters RdA 1997, 100, 107), wonach eine Ausdehnung des Tarifvertrages im Volumen nicht durch die Gerichte, sondern nur durch die Tarifvertragsparteien selbst erfolgen könne, greifen im vorliegenden Fall nicht, weil kein eindeutiger Dotierungsrahmen vorgegeben ist (vgl. auch BAG 24. Mai 2000 - 10 AZR 629/99 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 79 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 159).

  • BAG, 26.09.2001 - 10 AZR 714/00

    Essensgeldzuschuß für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02
    Eine Ungleichbehandlung "wegen der Teilzeitarbeit" liegt immer dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen knüpft (BAG 26. September 2001 - 10 AZR 714/00 - BAGE 99, 140; 15. Dezember 1998 - 3 AZR 239/97 - BAGE 90, 303).

    a) Eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten kann nur gerechtfertigt sein, wenn sich ihr Grund aus dem Verhältnis von Leistungszweck und Umfang der Teilzeitarbeit herleiten läßt (BAG 26. September 2002 - 10 AZR 714/00 - BAGE 99, 140 mwN).

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 784/96

    Schichtlohnzuschlag für Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02
    Dieser Erschwernis unterliegt die Klägerin als Teilzeitbeschäftigte im gleichen Maße wie ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 784/96 - AP BMTG II § 24 Nr. 2).
  • BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89

    Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung bei Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02
    Die unterschiedliche Behandlung einer Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer gegenüber den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern entfällt nicht dadurch, daß der Arbeitgeber eine andere Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht diskriminiert (BAG 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - BAGE 66, 220).
  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95

    Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Zuschuß zum Kurzarbeitergeld an

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02
    Dies führt zur uneingeschränkten Wirksamkeit der begünstigenden Regel (vgl. BAG 28. Mai 1996 - 3 AZR 752/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 143 = EzA GG Art. 3 Nr. 55 mwN).
  • LAG Hamm, 27.08.2002 - 19 Sa 459/02

    Anspruch auf Zahlung einer tariflichen Spätarbeitszulage; Tarifliche

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27. August 2002 - 19 Sa 459/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 127/92

    Wechselschichtzulage für Teilzeitkräfte

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02
    Grundsätzlich müssen die sachlichen Gründe, die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können, in der Regelung selbst zum Ausdruck kommen (BAG 23. Juni 1993 - 10 AZR 127/92 - BAGE 73, 307).
  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 501/01

    Jahressonderzahlung - RTV für die gewerblichen Beschäftigten im

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - BAGE 100, 377).
  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs in Fällen der Verstöße gegen Art. 119 EGV (zB EuGH 27. Juni 1990 - C-33/89 - Kowalska- EuGHE I 1990, 2591).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

    bb) Eine Ungleichbehandlung wegen der Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 25, BAGE 128, 63; 24. September 2003 -  10 AZR 675/02  - zu II 2 b der Gründe mwN, BAGE 108, 17; ErfK/Preis § 4 TzBfG Rn. 25; Sievers TK-TzBfG 4. Aufl. § 4 Rn. 16) .
  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 84/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - AGB-Kontrolle

    Der etwaige Wegfall von Feiertagsvergütung beruht nicht auf der Dauer der Arbeitszeit, sondern auf der Lage der Arbeit (vgl. nur BAG 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - BAGE 108, 17, 21).
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07

    Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit

    Die Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung hat sich am Zweck der Leistung zu orientieren (BAG 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 -BAGE 108, 17, 22).

    Verstoßen Vereinbarungen gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit aus § 4 Abs. 1 TzBfG, sind leistungsgewährende Vertragsbestimmungen auf diejenigen Personen zu erstrecken, die entgegen dem Gebot der Gleichbehandlung von der Gewährung der Leistungen - auch teilweise - ausgeschlossen sind (vgl. BAG 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - BAGE 108, 17, 26; zu § 4 Abs. 2 TzBfG: Senat 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 117).

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