Rechtsprechung
   BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 681/92   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Weihnachtsgratifikation: Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern

  • betriebsraete.de
  • jurawelt.com

    Gleichbehandlungsgrundsatz und Weihnachtsgratifikationen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei Gratifikation

Verfahrensgang

  • ArbG Düsseldorf, 08.05.1992 - 8 Ca 830/92
  • LAG Düsseldorf, 11.09.1992 - 15 Sa 839/92
  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 681/92

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1994, 3310
  • BB 1994, 1218
  • BB 1994, 1219
  • DB 1994, 2141
  • NZA 1994, 786



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Wird zitiert von ... (54)  

  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04  

    Weihnachtsgeld - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte

    a) Wird vom Arbeitgeber kein anderweitiger Zweck angegeben, soll die Zahlung eines Weihnachtsgeldes zu den anlässlich des Weihnachtsfestes entstehenden besonderen Aufwendungen des Arbeitnehmers beitragen und seine in der Vergangenheit geleisteten Dienste zusätzlich honorieren (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 60 f.; 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110).

    c) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz dem Arbeitgeber zwar nicht, Angestellten eine höhere Jahressonderzuwendung als den gewerblichen Arbeitnehmern zu gewähren, um sie stärker an das Unternehmen zu binden, wenn Angestellte mit den im Betrieb benötigten Kenntnissen und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt nicht oder nur schwer zu finden sind und in der Regel eine längere interne Ausbildung durchlaufen (BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 271; 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 82).

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02  

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    (1) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muß der Arbeitgeber Unterscheidungsmerkmale für eine Gruppenbildung alsbald, nachdem der Arbeitnehmer sich auf eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes berufen hat, offenlegen (30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85).
  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02  

    Jahressonderzuwendung - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte

    a) Gewährt ein Arbeitgeber seinen Angestellten nach dem mit der Leistung verbundenen Zweck eine höhere Gratifikation als den bei ihm beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmern, weil ein Weggang der Angestellten zu besonderen Belastungen führt und er diese Beschäftigtengruppe mit der höheren Zahlung stärker an den Betrieb binden will, so ist eine solche Differenzierung nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gerechtfertigt (BAG 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76; grundsätzlich auch 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 88; für die Beschränkung von Zusagen der Altersversorgung auf Mitarbeiter, die der Arbeitgeber stärker an den Betrieb binden will, BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Merkmale bei einer Gruppe typisch gegeben sind, während sie bei der anderen Gruppe typisch fehlen (BAG 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76).

    Eine freiwillige Leistung die mit einer Rückzahlungsklausel verbunden ist, macht regelmäßig deutlich, daß der Arbeitgeber zu künftiger Betriebstreue einen Anreiz geben will (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 63; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 83; 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 88).

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