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   BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 697/93   

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BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 697/93 (https://dejure.org/1994,955)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1994 - 10 AZR 697/93 (https://dejure.org/1994,955)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 (https://dejure.org/1994,955)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kürzung der tariflichen Sonderzahlung für die Zeiten des Erziehungsurlaubs - Voraussetzung für die diskriminierende Wirkung von tarifvertraglichen Regelungen - Einstufung der Sonderzahlung als Arbeitsentgelt - Anspruch auf Sonderzahlung bei ruhendem Arbeitsverhältnis

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BErzGG § 15; BGB § 611; EWGV Art. 119
    Erziehungsurlaub - tarifliche Sonderzahlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; BErzGG § 15; EWG-Vertrag Art. 119; Tarifvertrag über eine Sonderzahlung im Niedersächsischen Einzelhandel § 12
    Kein Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung während des Erziehungsurlaubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2055 (Ls.)
  • NZA 1995, 176
  • FamRZ 1995, 425 (Ls.)
  • BB 1995, 97
  • DB 1995, 636
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 704/92

    Tarifliche Sonderzahlung anlässlich eines Erziehungsurlaubs - Ruhen des

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 697/93
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. November 1993 (- 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation) ausgesprochen, daß eine tarifliche Regelung nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, nach der kein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung für Zeiten eines Erziehungsurlaubs besteht.

    Der Unterschied zwischen einem ruhenden und einem nicht ruhenden Arbeitsverhältnis ist so gewichtig, daß eine unterschiedliche Behandlung nicht nur beim eigentlichen Arbeitsentgelt, sondern auch bei der Gewährung zusätzlicher Leistungen zum Arbeitsentgelt gerechtfertigt ist (Urteil des Senats vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 3 d der Gründe).

  • EuGH, 11.07.1985 - 107/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 697/93
    Auch eine geschlechtsspezifische Benachteiligung der Frauen ist zulässig, wenn ein wirkliches Bedürfnis für eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen besteht (EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 107/84 - Bilka, EuGHE 1986, 1607 = AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag und von da an in ständiger Rechtsprechung).
  • BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93

    Betriebliche Altersversorgung und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 697/93
    Aus eben diesen Erwägungen hat der Dritte Senat auch entschieden, daß eine Versorgungsordnung keine durch Art. 119 EWG-Vertrag verbotene Diskriminierung der Frauen darstellt, wenn sie Zeiten des Erziehungsurlaubs von Steigerungen einer Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausnimmt (Urteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 697/93
    Auch eine geschlechtsspezifische Benachteiligung der Frauen ist zulässig, wenn ein wirkliches Bedürfnis für eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen besteht (EuGH Urteil vom 13. Mai 1986 - Rs 107/84 - Bilka, EuGHE 1986, 1607 = AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag und von da an in ständiger Rechtsprechung).
  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93

    Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien

    Der Senat hat daher noch am 28. September 1994 (- 10 AZR 697/93 - AP Nr. 165 zu § 611 BGB Gratifikation) entschieden, daß aus diesem Grunde eine Regelung, nach der eine Jahressonderzahlung für Zeiten des Erziehungsurlaubs zu kürzen ist, nicht gegen Art. 119 EWG-Vertrag verstößt, weil es ein sachlicher, die Differenzierung rechtfertigender Grund ist, wenn zusätzliche Entgeltleistungen danach bemessen werden, in welchem Umfange der Arbeitnehmer auch gearbeitet hat.
  • BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94

    Tarifliche Sonderzahlung - Erziehungsurlaub

    Eine tarifliche Regelung, die die Kürzung einer Sonderzahlung für Zeiten vorsieht, in denen das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes ruht, verstößt auch dann nicht gegen höherrangiges Recht, wenn sie Zeiten des Erziehungsurlaubs erfaßt (im Anschluß an das Senatsurteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation; zuletzt Senatsurteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP Nr. 165 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Der Senat hat dies in mehreren Entscheidungen (Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP Nr. 165 zu § 611 BGB Gratifikation) festgestellt und im einzelnen begründet.

    Der Unterschied zwischen einem ruhenden und einem nichtruhenden Arbeitsverhältnis ist so gewichtig, daß eine unterschiedliche Behandlung nicht nur beim eigentlichen Arbeitsentgelt, sondern auch bei der Gewährung zusätzlicher Leistungen zum Arbeitsentgelt gerechtfertigt ist (Urteile des Senats vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - und vom 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP Nr. 158 und 165 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 198/95

    Inhalt eines Freiwilligkeitsvorbehalts

    Das hat der Senat wiederholt entschieden (z.B. Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP Nr. 165 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 108/01

    Bewährungszeit - Anrechnung von Wochenurlaub

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Regelungen, die hinsichtlich der Begründung von Ansprüchen danach unterscheiden, ob das Arbeitsverhältnis ruht oder nicht, rechtlich zulässig (vgl. BAG 9. November 1994 - 10 AZR 3/94 - aaO; 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - BAGE 76, 1; 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 158 = EzA BErzGG § 15 Nr. 5; 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 165 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 114).
  • LAG Hessen, 08.02.2008 - 3 Sa 377/07

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsanspruch - Weitergabe von Tariflohnerhöhungen

    Bei Sondervergütungen mit "Mischcharakter" gilt, dass sich nur bei ausdrücklicher Regelung Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung anspruchsmindernd - oder ausschließend auf die Sonderzahlung auswirken können (vgl. BAG 19. April 1995 - 10 AZR 49/94 - NZA 1995, 1098 (1099); BAG 28.9.1994 - 10 AZR 625/93 - Rn. 36 zit. nach juris; BAG 28.9.1994 - 10 AZR 697/93 - Rn. 21 zit. nach juris).

    Eine Kürzung der Sonderzahlung wegen Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs wäre zulässig gewesen (BAG 28.9.1994 - 10 AZR 625/93 - zit. nach juris; BAG 28.9.1994 - 10 AZR 697/93 - Rn. 21).

  • LAG Düsseldorf, 14.02.1995 - 8 Sa 1958/94

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Jubiläumszuwendung und Erziehungsurlaub

    Der Unterschied zwischen ruhenden und nicht ruhenden Arbeitsverhältnissen ist jedoch so gewichtig, dass eine unterschiedliche Regelung nicht nur hinsichtlich des Arbeitsentgelts, sondern auch bei Gewährung zusätzlicher Leistungen zum Arbeitsentgelt gerechtfertigt ist (so BAG - Urteil vom 24.11.1993 - 10 AZR 704/92 -, EzA § 15 BErzGG Nr. 5; BAG - Urteil vom 28.09.1994 - 10 AZR 697/93 -, BB 1995, 97 f.; Lippke/Vogt/Steinmeyer, Sonderleistungen im Arbeitsverhältnis, 2. Aufl., Rdn. 147 m.w.Nachw.; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, Mutterschutzgesetz , Mutterschaftsleistungen, Bundeserziehungsgeldgesetz , 7. Aufl., § 15 BErzGG , Rdn. 55 m.w.Nachw.).

    (so BAG - aaO. -, BB 1995, 97 f.; Zmarzlik/Zipperer/Viehten - aaO. -, § 15 BErzGG Rdn. 55 Lippke/Vogt/Steinmeyer - aaO. -, Rdn. 147 m.w. Nachw.).

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 647/95

    Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht bei Ausschluß der Anrechnung der Zeit

    Wie der Zehnte Senat bereits hinsichtlich der Einschränkung von Gratifikationsansprüchen bei Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub entschieden hat (Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP Nr. 165 zu § 611 BGB Gratifikation), sind Regelungen, die für die Begründung von Ansprüchen danach differenzieren, ob das Arbeitsverhältnis ruht oder nicht, rechtlich zulässig.
  • BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 3/94

    Erziehungsurlaub - Anrechnung auf Bewährungszeit

    Wie der Senat bereits hinsichtlich der Einschränkung von Gratifikationsansprüchen bei Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub entschieden hat (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 -), sind Regelungen, die für die Begründung von Ansprüchen danach differenzieren, ob das Arbeitsverhältnis ruht oder nicht, rechtlich zulässig.
  • LAG Baden-Württemberg, 07.10.1998 - 20 Sa 181/97

    Anspruch auf eine Gratifikation während des Erziehungsurlaubs; Auslegung einer

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  • ArbG Gelsenkirchen, 29.08.1997 - 3 Ca 123/97

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation ;

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  • LAG Hamburg, 28.06.1995 - 8 Sa 15/95

    Zur Frage der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Nichtanrechnung von

  • BAG, 30.09.1998 - 10 AZR 441/97
  • BAG, 21.12.1994 - 10 AZR 823/93

    Jahrssonderzahlung: Berechnung bei Erziehungsurlaub

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