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   BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05   

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BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05 (https://dejure.org/2005,1446)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2005 - 10 AZR 70/05 (https://dejure.org/2005,1446)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 (https://dejure.org/2005,1446)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage sowie durch Geltendmachung eines auf eine unrichtige Eingruppierung gestützten Zahlungsanspruchs; Nachprüfbarkeit der Auslegung eines Tarifvertrages durch das Berufungsgericht; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Ausschlussfrist - Fristwahrende Wirkung der Erhebung einer Kündigungsschutzklage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifliche Ausschlussfristen: Umfang der fristwahrenden Wirkung einer Kündigungsschutzklage bezüglich der Vergütungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 307
  • MDR 2006, 1175
  • NZA 2006, 998
  • BB 2006, 1692
  • DB 2006, 1221
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05
    Meinung angeschlossen: 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 56).

    Unklarheiten dieser Art könnten sich allerdings ausschließlich zu seinen Gunsten auswirken, weil sie die gegen ihn erhobene Forderung verringern; deshalb können sie "zunächst unbeachtet bleiben" und stehen der Erkennbarkeit der Forderung für den Arbeitgeber nicht entgegen (BAG 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 56; 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 59; 4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - BAGE 29, 152).

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05
    Hiervon kann allenfalls dann abgesehen werden, wenn dem anderen Vertragspartner die Höhe der Forderung eindeutig bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist (BAG 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18; 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 79) und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - BAGE 105, 181, 184).

    Maßgeblich ist der Empfängerhorizont (BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - BAGE 105, 181, 184).

  • BAG, 04.05.1977 - 5 AZR 187/76

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05
    Rspr., vgl. nur BAG 23. Februar 1977 - 3 AZR 764/75 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 58; 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 59; 4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - BAGE 29, 152; 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 65; 13. September 1984 - 6 AZR 379/81 - BAGE 46, 359; 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA BGB § 615 Nr. 48, jeweils mwN; mit der Ausnahme des Urteils des Fünften Senats vom 8. Januar 1970 - 5 AZR 124/69 - BAGE 22, 241, diese Auffassung hat der Fünfte Senat dann aber ausdrücklich wieder aufgegeben und sich der oa.

    Unklarheiten dieser Art könnten sich allerdings ausschließlich zu seinen Gunsten auswirken, weil sie die gegen ihn erhobene Forderung verringern; deshalb können sie "zunächst unbeachtet bleiben" und stehen der Erkennbarkeit der Forderung für den Arbeitgeber nicht entgegen (BAG 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 56; 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 59; 4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - BAGE 29, 152).

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05
    Eine präzise Benennung des Betrages ist nicht erforderlich, eine annähernde Bezifferung ist jedoch unerlässlich (BAG 30. Mai 1972 - 1 AZR 427/71 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 50; 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 11).

    Deshalb sind auch Verzugsansprüche wegen verspäteter Lohnzahlung nicht von der Kündigungsschutzklage umfasst (im Erg. auch BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 11; 19. Februar 1998 - 8 AZR 371/96 -).

  • BAG, 26.03.1977 - 5 AZR 51/76

    Ausschlußfristen - Geltendmachung von Ansprüchen - Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05
    Rspr., vgl. nur BAG 23. Februar 1977 - 3 AZR 764/75 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 58; 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 59; 4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - BAGE 29, 152; 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 65; 13. September 1984 - 6 AZR 379/81 - BAGE 46, 359; 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA BGB § 615 Nr. 48, jeweils mwN; mit der Ausnahme des Urteils des Fünften Senats vom 8. Januar 1970 - 5 AZR 124/69 - BAGE 22, 241, diese Auffassung hat der Fünfte Senat dann aber ausdrücklich wieder aufgegeben und sich der oa.

    Unklarheiten dieser Art könnten sich allerdings ausschließlich zu seinen Gunsten auswirken, weil sie die gegen ihn erhobene Forderung verringern; deshalb können sie "zunächst unbeachtet bleiben" und stehen der Erkennbarkeit der Forderung für den Arbeitgeber nicht entgegen (BAG 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 56; 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 59; 4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - BAGE 29, 152).

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 543/00

    Einzelvertragliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05
    Dies ist dann der Fall, wenn der Anspruchsberechtigte die Höhe seiner Ansprüche nicht ohne die Abrechnung der Gegenseite erkennen kann (BAG 27. Februar 2002 - 9 AZR 543/00 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 162 = EzA BGB § 138 Nr. 30).
  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 559/04

    Eingruppierung - mehrjährige Berufserfahrung

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05
    Auch für einen möglicherweise zu gering entlohnten Arbeitnehmer, dem nicht gekündigt wurde, gilt hinsichtlich dessen mit einer höheren Eingruppierung begründeter Zahlungsansprüche, dass er diese innerhalb der Ausschlussfrist geltend machen muss (zu den Anforderungen an die Begründung vgl. BAG 3. August 2005 - 10 AZR 559/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen, mwN).
  • BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80

    Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05
    So kann bei dem Arbeitgeber, der aus wirtschaftlichen Gründen die Entgeltzahlung an alle Arbeitnehmer einstellt, kein Zweifel darüber aufkommen, ob und welche Ansprüche seitens der Arbeitnehmer noch offen stehen, allerdings nur, "soweit nicht von ihren tatsächlichen Voraussetzungen her offene Ansprüche wie etwa Mehrarbeitsvergütungen in Frage stehen"; es spricht "viel dafür, daß die vorgeschriebene Geltendmachung auf die Verhältnisse im normalen Geschehensablauf ausgerichtet ist" (BAG 8. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 - BAGE 43, 71, 76).
  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 36/75

    Ausschlußfristen - Kündigung - Angestellter des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05
    Die Ausschlussfrist wahrende Wirkung der Kündigungsschutzklage kann nur dann für den Arbeitgeber "den gleichen Mahn-, Warn- und Verständigungseffekt (haben) wie ein Mahnschreiben" (BAG 16. Juni 1976 - 3 AZR 36/75 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 57), wenn die vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängige Forderung für den Arbeitgeber nach Grund und Höhe prinzipiell bekannt ist (zB BAG 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - AP BGB § 615 Nr. 46 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 88).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05
    Geht es um einen Zahlungsanspruch, muss der Anspruch grundsätzlich nach Grund und Höhe angegeben werden (BAG 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 148).
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

  • BAG, 08.01.1970 - 5 AZR 124/69

    Fälligkeit von Lohnansprüchen eines Zeitlohnarbeiters - schriftliche

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 468/01

    Tarifauslegung

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00

    Tarifvertragliche Ausschlußfrist - Klagefrist - schriftliche Ablehnung der

  • BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85

    Ausschlussfrist: gerichtliche Geltendmachung einer Forderung

  • BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 418/99

    Ausschlußfristen bei Bestandsstreitigkeiten

  • BAG, 21.06.1978 - 5 AZR 144/77

    Auch im öffentlichen Dienst kann in der Kündigungsschutzklage die notwendige

  • BAG, 13.09.1984 - 6 AZR 379/81

    Kündigungsschutzklage und tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

  • BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 371/96

    Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung - Verfall des Anspruchs wegen

  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug - Voraussetzungen des Annahmeverzuges des

  • BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 427/71

    Arbeitsvertragsbruch - Anspruchshäufung - Gesamtschuldnerische Haftung

  • BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01

    Sonderzuwendung - konstitutive Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89

    Annahmevertrag; Ausschlußfrist

  • BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 764/75

    Ausschlußfristen - Tarifvertrag - Stufenklage - Auskunft des Schuldners -

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 805/76

    Erhebung der Kündigungsschutzklage zur Einhaltung einer zweitstufigen tariflichen

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 579/02

    Pflegezulage - Kranke in geriatrischen Abteilungen

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Erhebt ein Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage, kann darin zwar grundsätzlich eine schriftliche Geltendmachung der Ansprüche liegen, die vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängen (vgl. BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 168/08 - Rn. 17, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 192 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 195 ; 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 - Rn. 24, BAGE 116, 307; 10. Juli 2003 -  6 AZR 283/02  - zu 6 der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168) .
  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Diese bedürfen zur Wahrung der Ausschlussfrist einer gesonderten, hierauf gestützten Geltendmachung (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 - Rn. 25, BAGE 116, 307) .

    Ansprüche, die auf Abweichungen von der bisherigen, zwischen den Arbeitsvertragsparteien praktizierten Verfahrensweise beruhen, unterfallen nicht der fristwahrenden Wirkung der Klage (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 - Rn. 29, aaO) .

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08

    Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe

    Diese haben den Sinn, möglichst bald nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses klare Verhältnisse zu schaffen und Beweisschwierigkeiten zu verhindern (BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 - BAGE 116, 307).
  • BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21

    Bestandsschutzklage - Nichtbeschäftigung - Stufenaufstieg

    Die Bestandsschutzklage hat darum insoweit denselben Mahn-, Warn- und Verständigungseffekt wie ein Mahnschreiben (BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 - Rn. 27 f., BAGE 116, 307) .

    Solche erhöhten Vergütungsansprüche müssen gesondert und ausdrücklich in einer den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geltendmachung genügenden Weise gegenüber dem Arbeitgeber erhoben werden (BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 - Rn. 29, 31, BAGE 116, 307) .

  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Die Erteilung einer Lohnabrechnung hat nur dann Einfluss auf den Beginn einer Ausschlussfrist, wenn der Anspruchsberechtigte die Höhe seiner Ansprüche nicht ohne die Abrechnung der Gegenseite erkennen kann (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 - Rn. 34, BAGE 116, 307) .
  • LAG Hamm, 01.06.2018 - 16 Sa 1442/17

    Formularmäßige Vereinbarung einer Auschlussfrist für die Geltendmachung von

    Außerdem muss der Gläubiger Erfüllung verlangen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 -).

    Die Erteilung einer Lohnabrechnung hat nur dann Einfluss auf den Beginn einer Ausschlussfrist, wenn der Anspruchsberechtigte die Höhe seiner Ansprüche nicht ohne die Abrechnung der Gegenseite erkennen kann (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. November 2014 - 5 AZR 121/13 -).

  • ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12

    Verschulden "alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeit" Alkoholabhängigkeit

    bb) Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage wahrt tarifliche Ausschlussfristen zur schriftlichen Geltendmachung nach ständiger Rechtsprechung für solche Ansprüche, die für den Arbeitgeber erkennbar mit dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses im Normalfall verbunden sind (BAG v. 17.11.2009 - 9 AZR 745/08, Rz. 26; v. 14.12.2005 - 10 AZR 70/05, Rz. 24; LAG Niedersachsen v. 30.11.2012 - 6 Sa 513/12, juris-Rz. 27).

    Denn für den Arbeitnehmer ist dann - anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall des Eingruppierungsstreits (vgl. BAG v. 14.12.2005 - 10 AZR 70/05, Rz. 25) - nicht erkennbar, dass der Entgeltfortzahlungsanspruch nicht nur wegen des Streits über den Bestand des Arbeitsverhältnisses streitig ist.

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2007 - 12 Sa 944/07

    Befristung des Urlaubs- und des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 3 BUrlG

    Vielmehr reicht es aus, dass der schriftlichen Erklärung die Erhebung bestimmter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch Lesen einer textlichen Nachricht entnommen werden kann (BAG v. 26.04.2006, NJW 2006, 2653, v. 14.12.2005, NZA 2006, 998) und der Anspruchsgegner keine ernstlichen Zweifel daran haben kann, dass die Erklärung vom Anspruchsteller abgegeben ist.
  • BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 416/07

    Betriebliches Vorschlagswesen - Tarifliche Ausschlussfristen

    Sie haben einen Mahn-, Warn- und Verständigungseffekt (für die st. Rspr. Senat 18. September 2007 - 9 AZR 822/06 -, zu B II 1 b bb (3) (3.1) der Gründe; BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 - Rn. 28, BAGE 116, 307).
  • LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1170/10

    Zweistufigkeit der tariflichen Ausschlussfrist bei Anspruch auf

    Dies gilt auch bei zweistufigen Ausschlussfristen für die erste Stufe der außergerichtlichen Geltendmachung (BAG, Urteil vom 14.12.2005 - 10 AZR 70/05).

    Die tariflichen Ausschlussfristen haben den Sinn, möglichst zeitnah das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen beider Parteien des Arbeitsvertrages festzustellen; sie sollen Beweisschwierigkeiten verhindern und Klarheit schaffen (BAG, Urteil v. 14.12.2005 - 10 AZR 70/05).

  • ArbG Wesel, 30.03.2011 - 3 Ca 2345/10

    Eingruppierung , § 7 ERTV für die Ziegelindustrie im Gebiet der Bundesrepublik

  • LAG Sachsen, 07.11.2013 - 6 Sa 105/13

    Eingruppierung und Vergütung eines Beleuchters

  • LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10

    Zweistufigkeit der tariflichen Ausschlussfrist bei Anspruch auf

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 745/08

    Ausschlussfrist - gerichtliche Geltendmachung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 4 Sa 847/21

    Elternzeit - Teilzeit

  • LAG Hessen, 11.09.2007 - 9 TaBV 73/07

    Eingruppierung einer Reinigungskraft in einem Pflegeheim

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2018 - 7 Sa 46/18

    Schadensersatz bei Nichtumsetzung einer Homeoffice-Vereinbarung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 6 Sa 478/17

    Schadensersatz wegen Verletzung der Beschäftigungspflicht - verzögerter

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2009 - 5 Sa 251/07

    Annahmeverzugslohn bei Prozessarbeitsverhältnis - Verwirkung des Anspruchs auf

  • LAG Hamm, 04.08.2006 - 10 Sa 381/06

    Restlohnansprüche; Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; Vorrang des

  • LAG Hessen, 18.08.2009 - 4 TaBV 17/09

    Eingruppierung einer Tierpflegerin in Gehalts-TV Hessen

  • LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht eine

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 12 AL 46/07

    Bestehenbleiben eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld im Falle der sog.

  • LAG München, 19.08.2010 - 4 Sa 311/10

    Annahmeverzugsvergütung, Ausschlussfrist

  • LAG Niedersachsen, 17.01.2012 - 3 Sa 1087/11

    Höhe der Jahressonderzahlung für Beschäftigte des ehemaligen AWO-Bezirksverbandes

  • LAG Hessen, 30.09.2008 - 4 TaBV 81/08

    Musterverfahren zur Überführung der Arbeitnehmer der Lufthansa Technik AG in den

  • LAG Nürnberg, 12.10.2012 - 8 Sa 681/11

    Ausschlussfrist - Geltendmachung - Anforderungen - Klage - Sachvortrag -

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