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   BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 709/01   

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BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 709/01 (https://dejure.org/2002,1032)
BAG, Entscheidung vom 07.08.2002 - 10 AZR 709/01 (https://dejure.org/2002,1032)
BAG, Entscheidung vom 07. August 2002 - 10 AZR 709/01 (https://dejure.org/2002,1032)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Weihnachtszuwendung - Wegfall bei Fehlzeiten

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kürzung der Weihnachtszuwendung wegen Fehlzeiten

  • Wolters Kluwer

    Weihnachtszuwendung - Wegfall bei Fehlzeiten - Gratifikation - Einschränkung bei Krankheit - Weihnachtsgeld - Sonderzahlung - Wegfall - Fehlzeiten - Freiwillige Leistung - Entgeltfortzahlung - Bezugszeitraum

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Weihnachtszuwendung - Wegfall bei Fehlzeiten im Bezugszeitraum

  • RA Kotz

    Weihnachtszuwendung - Wegfall bei Arbeitnehmerfehlzeiten

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 611 Gratifikation; ; EFZG § 4 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 (Gratifikation) 612a; EFZG § 4a
    Gratifikation/Sondervergütung; Gleichbehandlung - Weihnachtszuwendung; Wegfall bei Fehlzeiten; Weihnachtsgeld; Gleichbehandlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; EFZG § 4 a
    Weihnachtszuwendung: Wegfall bei Fehlzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Weihnachtsgeld bei Fehlzeiten?

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Von Altersversorgung bis Zulagen - Das Wichtigste zum Arbeitslohn

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    §_4a EFZG
    Weihnachtszuwendung ? Wegfall bei Fehlzeiten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 102, 151
  • MDR 2003, 91
  • NZA 2002, 1284
  • BB 2002, 2288
  • BB 2002, 2552
  • DB 2002, 2384
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93

    Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien

    Auszug aus BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 709/01
    Sie sind jedoch kein Arbeitsentgelt, das kraft Gesetzes für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit fortgezahlt werden muß (vgl. 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93 - BAGE 78, 174 mwN).

    c) Die Entscheidung des Senats vom 26. Oktober 1994 (aaO), wonach der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz erfordert, daß die differenzierende Regelung geeignet ist, den Zweck der Sonderleistung zu fördern, steht dem nicht entgegen.

    d) Im übrigen hält der Senat an dieser Rechtsprechung (vgl. auch LAG Hamm vom 5. November 1997 - 10 Sa 1006/97 - LAGE BGB § 611 Gratifikation Nr. 39 für eine Kürzung entsprechend dem Leistungsverhalten der Arbeitnehmer; krit. Gaul Anm. zu BAG 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93 - EzA BGB § 611 Anwesenheitsprämie Nr. 10 aE) uneingeschränkt nur hinsichtlich zukunftsbezogener Regelungen fest.

  • LAG Thüringen, 26.09.2000 - 7 Sa 161/00

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG 1996

    Auszug aus BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 709/01
    Durch rechtskräftiges Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juni 2000 (- 7 Sa 161/00 -) wurde sie jedoch verurteilt, dem Kläger auf die Weihnachtszuwendung 1998 weitere 2.700,00 DM brutto zu zahlen.

    Mit ihrem Schriftsatz vom 26. April 1999 im Verfahren - 7 Sa 161/00 - habe die Beklagte nicht hinreichend deutlich gemacht, daß die Sonderzahlung den Charakter einer Anwesenheitsprämie habe.

  • LAG Hamm, 05.11.1997 - 10 Sa 1006/97

    Anspruch auf eine eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld); Voraussetzung eines

    Auszug aus BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 709/01
    d) Im übrigen hält der Senat an dieser Rechtsprechung (vgl. auch LAG Hamm vom 5. November 1997 - 10 Sa 1006/97 - LAGE BGB § 611 Gratifikation Nr. 39 für eine Kürzung entsprechend dem Leistungsverhalten der Arbeitnehmer; krit. Gaul Anm. zu BAG 26. Oktober 1994 - 10 AZR 482/93 - EzA BGB § 611 Anwesenheitsprämie Nr. 10 aE) uneingeschränkt nur hinsichtlich zukunftsbezogener Regelungen fest.
  • LAG Hessen, 23.10.2001 - 7 Sa 641/01

    Zahlung von Weihnachtszuwendungen; Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung des

    Auszug aus BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 709/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Oktober 2001 - 7 Sa 641/01 - aufgehoben.
  • LAG Niedersachsen, 17.01.2019 - 7 Sa 490/18

    Arbeitsordnung; Arbeitsunfähigkeit; Behinderung; Benachteiligung; betriebliche

    Da eine Kürzung nach § 4a EFZG nicht möglich ist, kommt es vorliegend nicht auf die Frage an, ob eine solche mit der Klägerin vereinbart werden musste (vgl. [verneinend für einen Freiwilligkeitsvorbehalt nach früherer Rechtsprechung] BAG 7. August 2002 - 10 AZR 709/01 - Rn. 23) oder eine solche bereits in § 6 Abs. 2 Satz 1 ASO als mögliche Form der Leistungsbestimmung vereinbart ist.

    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 72 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ArbGG für beide Seiten zuzulassen ([Abgrenzung zu/Einordnung in den Kontext von] BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - 16. Januar 2013 - 10 AZR 26/12 - 7. August 2002 - 10 AZR 709/01 -) .

  • BSG, 21.02.2006 - B 1 KR 11/05 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - 90 vH des kumulierten

    Aus dem Zweck der Sonderzuwendung, den Einsatz des Arbeitnehmers über die konkrete (Arbeits-)Leistung hinaus zusätzlich zu "belohnen", kann nicht ohne Weiteres ein Wegfall oder eine Einschränkung des Anspruchs im Falle krankheitsbedingter Fehlzeiten abgeleitet werden (vgl BAG, Urteil vom 7. August 2002 - 10 AZR 709/01, BAGE 102, 151 = AP Nr. 2 zu § 4a EntgeltFG; Linck, aaO, RdNr 13a mit Nachweisen aus der Rspr des BAG; zur Abgrenzung arbeitsleistungsbezogener und sonstiger Sonderzahlungen vgl auch Vossen in: Farthmann/Hanau ua , Arbeitsgesetzgebung und Arbeitsrechtsprechung; Festschrift zum 70. Geburtstag von Eugen Stahlhacke, 1995, S 617, 618 f; Tofall, ZTR 1997, 446 f; Sowka, NZA 1993, 783 f).

    Anders verhält es sich, wenn die Jahresabschlusszahlung nach ihrer Zweckbestimmung eine nicht arbeitsleistungsbezogene Gratifikation bzw ein Weihnachtsgeld darstellte; hierfür könnte insbesondere das Vorhandensein einer Rückzahlungsklausel sprechen (zu Letzterem BAG, Urteil vom 7. August 2002 - 10 AZR 709/01, BAGE 102, 151 = AP Nr. 2 zu § 4a EntgeltFG).

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 216/08

    Anwesenheitsprämie - Anrechenbarkeit auf eine tarifliche Sonderzahlung

    Auch die Jahressonderzahlung ist kein Arbeitsentgelt, das kraft Gesetzes für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit fortgezahlt werden muss (vgl. BAG 7. August 2002 - 10 AZR 709/01 - BAGE 102, 151), und stellt damit kein laufendes Arbeitsentgelt dar.
  • BFH, 11.03.2003 - VIII R 16/02

    Kindergeld/-freibetrag für volljährige Kinder

    Bis zu dieser Entscheidung kann der einzelne Arbeitnehmer allenfalls hoffen, aber nicht darauf vertrauen, dass auch künftig wieder solche Sonderzahlungen erfolgen werden (BAG-Urteile vom 6. Dezember 1995 10 AZR 198/95, Der Betrieb --DB-- 1996, 739, und vom 7. August 2002 10 AZR 709/01, DB 2002, 2384).
  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 481/03

    Jubiläumszuwendung - Ausschlussfrist

    Er kann zB die Leistung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" oder "jederzeit widerruflich" in Aussicht stellen (vgl. BAG 7. August 2002 - 10 AZR 709/01 - AP EntgeltFG § 4a Nr. 2 = EzA EntgeltfortzG § 4a Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 243 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 169, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 10 Sa 495/10

    Übertarifliche Sonderzuwendung - Freiwilligkeitsvorbehalt - Kürzung bei

    Erfolgt die Zahlung mit einer § 4 a Satz 2 EntgFG entsprechenden Differenzierung unter Freiwilligkeitsvorbehalt, können die Arbeitnehmer allenfalls hoffen, nicht aber darauf vertrauen, dass auch künftig wieder entsprechende Sonderzahlungen erfolgen werden (so ausdrücklich: BAG Urteil vom 07.08.2002 - 10 AZR 709/01 - NZA 2002, 1282).
  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 292/03

    Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Prämie

    Dies ergibt sich daraus, dass nur bei der Bekanntgabe der sachlichen Kriterien, nach denen die Prämienzahlung vorgenommen werden soll, sich der Arbeitnehmer in seinem Leistungsverhalten darauf einrichten kann (LAG Hamm 05.11.1997 - 10 Sa 1006/97 - a.a.O.; vgl. auch BAG 26.10.1994 - 10 AZR 482/93 - EzA § 611 BGB Anwesenheitsprämie Nr. 10; BAG 07.08.2002 - 10 AZR 709/01 - EzA § 4 a EntgeltfortzG Nr. 3).
  • ArbG Düsseldorf, 16.04.2007 - 3 Ca 8132/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt, Ankündigungsfrist, Transparenzkontrolle,

    Dabei kann der Arbeitgeber die Gewährung der freiwilligen Leistung auch an bestimmte Voraussetzungen - wie etwa Fehltage im Bezugszeitraum (BAG v. 7.8.2002 - 10 AZR 709/01, NZA 2002, 1284; vgl. auch BGH v. 12.1.1994 - VIII ZR 165/92, NJW 1994, 1060) - knüpfen.

    Unter Freiwilligkeitsvorbehalt geleistete Zahlungen des Arbeitgebers sollen zwar unter Umständen auch die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vergüten und haben damit Entgeltcharakter (BAG v. 7.8.2002 - 10 AZR 709/01, NZA 2002, 1284).

  • LAG Hamm, 09.06.2005 - 8 Sa 2403/04

    Gratifikation, Freiwilligkeitsklausel, AGB-Kontrolle

    Weitergehend hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 07.08.2002 - 10 AZR 709/01 - AP § 4 a Entgelt FG Nr. 2 - unter Einschränkung der früheren Rechtsprechung klargestellt, dass bei freiwilligen Sonderleistungen, auf welche keinerlei Ansprüche des Arbeitnehmers bestehen, der Arbeitgeber auch in der inhaltlichen Ausgestaltung der Sonderzahlung bis zum Auszahlungszeitpunkt frei und dementsprechend grundsätzlich auch berechtigt ist, die Leistungsgewährung von vorher nicht bekannt gegebenen Gesichtspunkten abhängig zu machen.
  • LAG Hamm, 11.12.2003 - 8 Sa 1204/03

    Sonderzahlung / Weihnachtsgeld / Betriebsübung / negative Betriebsübung /

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 12.11.1991 -3 AZR 489/90 - AP § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 17; Urteil vom 16.03.1993 - 3 AZR 350/92 - n.v.; Urteil vom 13.06.1996 - 6 AZR 858/94 - AP §§ 22, 23 BAT Lehrer Nr. 45; speziell zur Gratifikation Urteil vom 07.08.2002 - 10 AZR 709/01 - DB 2002, 2384) genügt der Arbeitnehmer, welcher Ansprüche auf den Gleichbehandlungsgrundsatz stützt, seiner Darlegungslast zunächst mit dem Vortrag, der Arbeitgeber gewähre in seinem Betrieb bestimmte Sozialleistungen bzw. verfahre bei der Gestaltung der Arbeitsbedingen (z.B. Eingruppierung) nach abstrakten Regeln .
  • LAG Hamm, 24.01.2008 - 8 Sa 1805/07

    Arbeitsvertrag; Inhaltskontrolle; Transparenzgebot; salvatorischer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2023 - 3 Sa 139/22

    Vergütung eines Gymnasiallehrers - Regelstundenmaß

  • LAG Nürnberg, 23.10.2014 - 5 Sa 338/13

    Betriebliche Übung - Jahressonderzahlung

  • ArbG Frankfurt/Main, 19.11.2004 - 9 Ca 2801/04
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