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   BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14   

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BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14 (https://dejure.org/2016,22803)
BAG, Entscheidung vom 03.08.2016 - 10 AZR 710/14 (https://dejure.org/2016,22803)
BAG, Entscheidung vom 03. August 2016 - 10 AZR 710/14 (https://dejure.org/2016,22803)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (34)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Höhe des Bonusanspruchs unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung

  • faz.net (Kurzinformation)

    Muss mein Chef begründen, wenn er Boni streicht?

  • faz.net (Kurzinformation)

    Wer legt meinen Bonus fest, wenn klare Vorgaben fehlen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bonus nach billigem Ermessen des Arbeitgebers - und die Leistungsbestimmung durch das Gericht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bonusanspruch - Leistungsbestimmung durch das Gericht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bonusanspruch: Volle Leistungsüberprüfung durch das Gericht

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bonusanspruch unterliegt gerichtlicher Überprüfung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bonusanspruch - billiges Ermessen - Leistungsbestimmung durch das Gericht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bonusanspruch - Leistungsbestimmung durch das Gericht

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht legt Bonuszahlung fest

  • esche.de (Pressemitteilung)

    Gerichtliche Festsetzung der Höhe eines Bonusanspruchs bei Ermessensboni

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Zahlung eines Bonus - Festsetzung der Höhe

  • muellerhofstede.com (Kurzinformation)

    Bonus im Namen des Volkes - wenn billiges Ermessen für den Arbeitgeber teuer wird

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Bonusanspruch und seine betragsmäßige Festlegung - Bitte keine Willkür

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Festsetzung eines Boni nach billigem Ermessen durch das Arbeitsgericht?

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Was Arbeitnehmer, die laut ihrem Arbeitsvertrag am Bonussystem teilnehmen, wissen sollten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gericht hat strittige Boni-Höhe zu berechnen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bonus für Managing Director festgesetzt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Streitobjekt Bonus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bonuszahlungen nach billigem Ermessen - Gericht kann die Höhe festlegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bonusanspruch - Leistungsbestimmung durch das Gericht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tatsachen zu Bonuszahlungen nach billigem Ermessen geschaffen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zielvereinbarungen sind Glücksache?

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Überwachung durch Detektiv - verdeckte Ermittlung im Arbeitsverhältnis kann auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle zulässig sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bonuszahlung nach billigem Ermessen kann vom Gericht überprüft werden

  • esche.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Festsetzung der Höhe eines Bonusanspruchs bei Ermessensboni

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Festsetzung von Boni durch die Arbeitsgerichte

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Bestimmung eines Bonusanspruchs durch das Gericht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Bonuszahlungen nach billigem Ermessen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Bonus

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Boni-Zahlung für Banker trotz 656.000.000 Verlust

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber darf vertraglich vereinbarte Bonuszahlung nicht ohne Begründung wegfallen lassen - Bei Bonuszahlungen des Arbeitgebers nach billigem Ermessen unterliegt Entscheidung der vollen gerichtlichen Überprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Bonusanspruch - Leistungsbestimmung durch das Gericht

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Bonusanspruch: Leistungsbestimmung durch das Gericht

Besprechungen u.ä. (3)

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Bestimmung der Bonushöhe durch das Gericht

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Bonusregeln besser beizeiten bestimmen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Festsetzung der Bonushöhe durch das Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 156, 38
  • NJW 2016, 3470
  • ZIP 2016, 2286
  • ZIP 2016, 62
  • MDR 2016, 13
  • MDR 2016, 1341
  • NZA 2016, 1334
  • WM 2016, 2119
  • BB 2016, 1971
  • BB 2016, 2420
  • BB 2016, 3004
  • DB 2016, 15
  • DB 2016, 2791
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auszug aus BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., zB BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 29 mwN, BAGE 147, 322) .

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (st. Rspr., zB BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 30, aaO) .

    Es würde eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen, wenn der Arbeitgeber von der Leistungsbestimmung für ein bestimmtes Geschäftsjahr absehen dürfte, obwohl der Arbeitnehmer in diesem Geschäftsjahr seine Arbeitsleistung erbracht hat und die Leistung auch Teil der Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers war (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 13 f. [zum Vergütungscharakter einer Leistung]; 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 52, BAGE 147, 322 [zur Situation bei einer Zielvereinbarung]) .

    Die Höhe und Art einer Bonuszahlung muss nicht abschließend im Arbeitsvertrag festgelegt werden (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 35, BAGE 147, 322; 20. März 2013 - 10 AZR 8/12 - Rn. 24, 30) .

    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. insgesamt dazu: BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 41 mwN, BAGE 147, 322; BGH 18. Oktober 2007 - III ZR 277/06 - Rn. 20, BGHZ 174, 48) .

    Allein der Hinweis auf einen in diesem Geschäftsjahr erzielten Verlust kann näheren Sachvortrag nicht ersetzen (vgl. dazu auch BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 62, BAGE 147, 322) .

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten -

    Auszug aus BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14
    Es würde eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen, wenn der Arbeitgeber von der Leistungsbestimmung für ein bestimmtes Geschäftsjahr absehen dürfte, obwohl der Arbeitnehmer in diesem Geschäftsjahr seine Arbeitsleistung erbracht hat und die Leistung auch Teil der Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers war (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 13 f. [zum Vergütungscharakter einer Leistung]; 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 52, BAGE 147, 322 [zur Situation bei einer Zielvereinbarung]) .

    Eine solche Leistung kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht von einem ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Zeitpunkt außerhalb des Jahres abhängig gemacht werden, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde (zuletzt BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 15; grundlegend 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - BAGE 146, 284; 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - BAGE 140, 231) .

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Leistungsbestimmung der Billigkeit entspricht, trägt der Bestimmungsberechtigte (st. Rspr., zuletzt zB BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 28) .

  • BGH, 08.11.2011 - EnZR 32/10

    Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Stromnetznutzungsentgelte: Einseitiges

    Auszug aus BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14
    Die richterliche Ersatzleistungsbestimmung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB ist vom Gericht auf Grundlage des Vortrags der Parteien zu treffen (BGH 8. November 2011 - EnZR 32/10 - Rn. 24; 20. Juli 2010 - EnZR 23/09 - Rn. 39) .

    Lediglich ausnahmsweise hat in entsprechender Anwendung des § 287 ZPO eine Festsetzung zu unterbleiben, wenn es auch nach vollständiger Ausschöpfung des Prozessstoffs an jeglichen greifbaren Anhaltspunkten für die Leistungsbestimmung fehlt (vgl. BGH 8. November 2011 - EnZR 32/10 - Rn. 25) .

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 364/13

    Bonusanspruch - Ermittlung des EBITDA

    Auszug aus BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14
    Aufgrund der Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung der Beklagten hat gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Bestimmung der Höhe des Anspruchs für das Geschäftsjahr 2011 durch Urteil zu erfolgen (BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 364/13 - Rn. 33 ff.) .

    Eine Entscheidung durch das Revisionsgericht kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn alle maßgeblichen Tatsachen feststehen (vgl. zu einem solchen Fall BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 364/13 - Rn. 30) .

  • BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15

    Leistungsbeurteilung - paritätische Kommission

    Auszug aus BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14
    Die Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB ist wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls vorrangig den Tatsachengerichten vorbehalten (BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 679/12 - Rn. 35 mwN; vgl. auch BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 42 [zu § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB]) .

    Eine Darlegungs- und Beweislast im prozessualen Sinn besteht insoweit nicht, doch ist jede Partei gehalten, die für ihre Position sprechenden Umstände vorzutragen, weil das Gericht nur die ihm bekannten Umstände in seine Bestimmung einbringen kann (Staudinger/Rieble § 315 Rn. 521; BGB-RGRK/Ballhaus 12. Aufl. § 315 BGB Rn. 19; BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 44 [zu § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB]) .

  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

    Auszug aus BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14
    Die richterliche Ersatzleistungsbestimmung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB ist vom Gericht auf Grundlage des Vortrags der Parteien zu treffen (BGH 8. November 2011 - EnZR 32/10 - Rn. 24; 20. Juli 2010 - EnZR 23/09 - Rn. 39) .

    Bringt der Bestimmungsberechtigte bestimmte Aspekte, die in seinem Konzept der Leistungsbestimmung möglicherweise zu berücksichtigen wären, nicht ein, können sie nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH 20. Juli 2010 - EnZR 23/09 - Rn. 40 [zur fehlenden Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen eines Netzbetreibers]) .

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 8/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

    Auszug aus BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14
    Die Höhe und Art einer Bonuszahlung muss nicht abschließend im Arbeitsvertrag festgelegt werden (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 35, BAGE 147, 322; 20. März 2013 - 10 AZR 8/12 - Rn. 24, 30) .

    Im Übrigen wäre dies eine Abweichung vom gesetzlichen Leitbild des § 315 Abs. 1 BGB (vgl. dazu BAG 20. März 2013 - 10 AZR 8/12 - Rn. 31) , die wegen des fehlenden Korrektivs der vollen gerichtlichen Kontrolle der Leistungsbestimmung eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 iVm. Abs. 2 Nr. 1 BGB darstellen würde und deshalb unwirksam wäre.

  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 679/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - billiges Ermessen

    Auszug aus BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14
    Die Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB ist wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls vorrangig den Tatsachengerichten vorbehalten (BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 679/12 - Rn. 35 mwN; vgl. auch BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 42 [zu § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB]) .
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09

    Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des

    Auszug aus BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14
    Damit ist es rechtlich nicht ausgeschlossen, dass die maßgeblichen Vorfragen im weiteren Verfahren über diesen Anspruch anders als im Teilurteil beurteilt werden (BGH 16. Juni 2010 - VIII ZR 62/09 - Rn. 24; Wieczorek/Schütze/Assmann ZPO 4. Aufl. § 254 Rn. 76; Stein/Jonas/Roth ZPO 22. Aufl. § 254 Rn. 31) .
  • LAG Hessen, 10.04.2014 - 19 Sa 1266/13

    Stufenklage

    Auszug aus BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. April 2014 - 19 Sa 1266/13 - aufgehoben.
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

  • BAG, 20.02.2013 - 10 AZR 177/12

    Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt

  • BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 764/75

    Ausschlußfristen - Tarifvertrag - Stufenklage - Auskunft des Schuldners -

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 222/08

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00

    Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 746/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

  • BGH, 18.10.2007 - III ZR 277/06

    Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der Infrastruktureinrichtungen

  • BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 416/07

    Betriebliches Vorschlagswesen - Tarifliche Ausschlussfristen

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 16) .

    Dies betrifft insbesondere Geldleistungen, so zB Bonuszahlungen (vgl. zB BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - [umfangreich zur gerichtlichen Ersatzleistungsbestimmung] Rn. 29 f.) .

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 16) .

    Dies betrifft insbesondere Geldleistungen, so zB Bonuszahlungen (vgl. zB BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - [umfangreich zur gerichtlichen Ersatzleistungsbestimmung] Rn. 29 f.) .

  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 448/15

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 16 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 17.01.2019 - 7 Sa 490/18

    Arbeitsordnung; Arbeitsunfähigkeit; Behinderung; Benachteiligung; betriebliche

    Die vertragliche Regelung überlässt der Beklagten ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht iSd. § 315 BGB, was grundsätzlich zulässig ist (vgl. BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 18ff.) .

    Eine solche Kürzung entspräche unter Berücksichtigung des Leistungszwecks und der Umstände des Einzelfalls auch billigem Ermessen (vgl. [zu den Grundsätzen billigen Ermessens und der gerichtlichen Leistungsbestimmung] BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 -) .

    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 72 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ArbGG für beide Seiten zuzulassen ([Abgrenzung zu/Einordnung in den Kontext von] BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - 16. Januar 2013 - 10 AZR 26/12 - 7. August 2002 - 10 AZR 709/01 -) .

  • LAG Hessen, 31.08.2018 - 14 Sa 88/17
    Wenn das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 3. August 2016 (-10 AZR 710/14 -) davon ausgehe, dass ein Arbeitnehmer im Rahmen des § 315 Abs. 3 BGB nicht auf Auskunftsansprüche verwiesen werden dürfe, könne hieraus nicht der Rückschluss gezogen werden, Auskunftsansprüche seien in diesem Rahmen generell unzulässig.

    Für diesen Fall habe das Bundesarbeitsgericht in Entscheidung vom 3. August 2016 (-10 AZR 710/14-) explizit darauf verwiesen, dass eine Leistungsbestimmung durch das Gericht zu unterbleiben habe.

    Bezieht sich der Vorbehalt auf die Teilnahme an dem jeweiligen Bonusplan und damit auf die Ermessensausübung selbst, stellte dies eine unangemessene Benachteiligung des Klägers dar, weil die Beklagte als Arbeitgeber von der Leistungsbestimmung für ein bestimmtes Geschäftsjahr absehen dürfte, obwohl der Kläger in diesem Geschäftsjahr seine Arbeitsleistung erbracht hat und die Leistung auch Teil der Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers war (vgl. BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38; BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - NZA 2015, 992).

    Eine solche Leistung kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht von einem ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Zeitpunkt außerhalb des Jahres abhängig gemacht werden, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38; BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - NZA 2015, 992).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Leistungsbestimmung der Billigkeit entspricht, trägt der Bestimmungsberechtigte ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38; BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - NZA 2015, 992) .

    Eine Darlegungslast trifft ihn insoweit nicht (BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ).

    Auch in der Entscheidung vom 3. August 2016 ( - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ) hat das Bundesarbeitsgericht die Möglichkeit von Auskunftsansprüchen im Rahmen einer Klage nach § 315 Abs. 3 S. 2 BGB nicht verneint.

    (a) Der Umfang der zu verteilenden Mittel spielt bei der Frage, welche Leistungsbestimmung für den einzelnen leistungsberechtigten Mitarbeiter billigem Ermessen entspricht, eine wesentliche Rolle ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ).

    Die Höhe der erfolgten Leistungen an andere Arbeitnehmer ist im Rahmen der Leistungsbestimmung ein maßgebliches Kriterium ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ), wobei diese nach Auffassung der Kammer dem Auskunftsberechtigten zumindest dergestalt vergleichbar sein müssen, dass sich dieser innerhalb der vom Auskunftsbegehren betroffenen Mitarbeiter verorten können muss.

    Im Fall einer gerichtlichen Leistungsbestimmung können die in den Vorjahren gezahlten Boni einen wichtigen Faktor darstellen, da durch sie regelmäßig zum Ausdruck gebracht wird, welche Höhe eine solche Leistung unter welchen konkreten Umständen (Leistung des Arbeitnehmers, Unternehmenserfolg etc.) erreichen kann ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 3. August 2016 2016 ( - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ) lediglich festgestellt, der Arbeitnehmer dürfe nicht auf die Auskunftsklage verwiesen werden, nicht aber darüber entschieden, ob eine solche im Rahmen des § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB möglich ist.

  • LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 204/20

    1. Die Erhebung einer Stufenklage und damit die Zulassung eines unbestimmten

    Wenn das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 3. August 2016 (-10 AZR 710/14-) davon ausgehe, dass ein Arbeitnehmer im Rahmen des § 315 Abs. 3 BGB nicht auf Auskunftsansprüche verwiesen werden dürfe, könne hieraus nicht der Rückschluss gezogen werden, Auskunftsansprüche seien in diesem Rahmen generell unzulässig.

    Für diesen Fall habe das Bundesarbeitsgericht in Entscheidung vom 3. August 2016 (-10 AZR 710/14-) explizit darauf verwiesen, dass eine Leistungsbestimmung durch das Gericht zu unterbleiben habe.

    Dies folge auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 3. August 2016 ( - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ).

    Bezieht sich der Vorbehalt auf die Teilnahme an dem jeweiligen Bonusplan und damit auf die Ermessensausübung selbst, stellte dies eine unangemessene Benachteiligung des Klägers dar, weil die Beklagte als Arbeitgeber von der Leistungsbestimmung für ein bestimmtes Geschäftsjahr absehen dürfte, obwohl der Kläger in diesem Geschäftsjahr seine Arbeitsleistung erbracht hat und die Leistung auch Teil der Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers war (vgl. BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38; BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - NZA 2015, 992).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Leistungsbestimmung der Billigkeit entspricht, trägt der Bestimmungsberechtigte ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38; BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - NZA 2015, 992) .

    Für die Billigkeit der Ermessensausübung ist die Höhe des zur Verfügung gestellten Bonuspools von Bedeutung ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ), eines linearen Zusammenhang zwischen Bonushöhe und Bonustopf bedarf es dabei nicht.

    Eine Darlegungslast trifft ihn insoweit nicht (BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ).

    Auch in der Entscheidung vom 3. August 2016 ( - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ) hat das Bundesarbeitsgericht die Möglichkeit von Auskunftsansprüchen im Rahmen einer Klage nach § 315 Abs. 3 S. 2 BGB nicht verneint.

    (a) Der Umfang der zu verteilenden Mittel spielt bei der Frage, welche Leistungsbestimmung für den einzelnen leistungsberechtigten Mitarbeiter billigem Ermessen entspricht, eine wesentliche Rolle ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ).

    Die Höhe der erfolgten Leistungen an andere Arbeitnehmer ist im Rahmen der Leistungsbestimmung ein maßgebliches Kriterium ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ), wobei diese nach Auffassung der Kammer dem Auskunftsberechtigten zumindest dergestalt vergleichbar sein müssen, dass sich dieser innerhalb der vom Auskunftsbegehren betroffenen Mitarbeiter verorten können muss ( LAG Hessen 31. August 2018 - 14 Sa 88/17 - Juris ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 3. August 2016 ( - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ) lediglich festgestellt, der Arbeitnehmer dürfe nicht auf die Auskunftsklage verwiesen werden, nicht aber darüber entschieden, ob eine solche im Rahmen des § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB möglich ist.

  • LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20

    1. Die Erhebung einer Stufenklage und damit die Zulassung eines unbestimmten

    Wenn das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 3. August 2016 (-10 AZR 710/14-) davon ausgehe, dass ein Arbeitnehmer im Rahmen des § 315 Abs. 3 BGB nicht auf Auskunftsansprüche verwiesen werden dürfe, könne hieraus nicht der Rückschluss gezogen werden, Auskunftsansprüche seien in diesem Rahmen generell unzulässig.

    Für diesen Fall habe das Bundesarbeitsgericht in Entscheidung vom 3. August 2016 (-10 AZR 710/14-) explizit darauf verwiesen, dass eine Leistungsbestimmung durch das Gericht zu unterbleiben habe.

    Dies folge auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 3. August 2016 ( - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ).

    Bezieht sich der Vorbehalt auf die Teilnahme an dem jeweiligen Bonusplan und damit auf die Ermessensausübung selbst, stellte dies eine unangemessene Benachteiligung des Klägers dar, weil die Beklagte als Arbeitgeber von der Leistungsbestimmung für ein bestimmtes Geschäftsjahr absehen dürfte, obwohl der Kläger in diesem Geschäftsjahr seine Arbeitsleistung erbracht hat und die Leistung auch Teil der Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers war (vgl. BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38; BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - NZA 2015, 992).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Leistungsbestimmung der Billigkeit entspricht, trägt der Bestimmungsberechtigte ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38; BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - NZA 2015, 992) .

    Für die Billigkeit der Ermessensausübung ist die Höhe des zur Verfügung gestellten Bonuspools von Bedeutung ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ), eines linearen Zusammenhang zwischen Bonushöhe und Bonustopf bedarf es dabei nicht.

    Eine Darlegungslast trifft ihn insoweit nicht (BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ).

    Auch in der Entscheidung vom 3. August 2016 ( - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ) hat das Bundesarbeitsgericht die Möglichkeit von Auskunftsansprüchen im Rahmen einer Klage nach § 315 Abs. 3 S. 2 BGB nicht verneint.

    (a) Der Umfang der zu verteilenden Mittel spielt bei der Frage, welche Leistungsbestimmung für den einzelnen leistungsberechtigten Mitarbeiter billigem Ermessen entspricht, eine wesentliche Rolle ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ).

    Die Höhe der erfolgten Leistungen an andere Arbeitnehmer ist im Rahmen der Leistungsbestimmung ein maßgebliches Kriterium ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ), wobei diese nach Auffassung der Kammer dem Auskunftsberechtigten zumindest dergestalt vergleichbar sein müssen, dass sich dieser innerhalb der vom Auskunftsbegehren betroffenen Mitarbeiter verorten können muss ( LAG Hessen 31. August 2018 - 14 Sa 88/17 - Juris ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 3. August 2016 ( - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ) lediglich festgestellt, der Arbeitnehmer dürfe nicht auf die Auskunftsklage verwiesen werden, nicht aber darüber entschieden, ob eine solche im Rahmen des § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB möglich ist.

  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 11/19

    Auskunftsanspruch für die gerichtliche Leistungsbestimmung - Stufenklage - Bonus

    Der Kläger ist ferner gehalten, die für seine Position sprechenden Umstände im Prozess vorzutragen, weil das Gericht nur die ihm bekannten Umstände in seine Bestimmung einbringen kann (vgl. BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 30, BAGE 156, 38) .

    (d) Die Beklagte kann aus dem Urteil des Senats vom 3. August 2016 (- 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38) nichts zu ihren Gunsten ableiten.

    Danach muss der Arbeitgeber als bestimmende Partei die Umstände darlegen und ggf. beweisen, die seine Leistungsbestimmung und deren Billigkeit tragen, auch wenn ein Teil des im Rahmen einer Stufenklage geltend gemachten Auskunftsanspruchs rechtskräftig abgewiesen wurde (BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 28, aaO) .

    Mit dem Hinweis, der Anspruchsteller könne regelmäßig nicht auf eine Auskunftsklage verwiesen werden, hat der Senat zum Ausdruck gebracht, dass der Bestimmungsberechtigte seiner Darlegungslast selbst dann genügen muss, wenn der Anspruchsteller seiner Obliegenheit nicht nachkommt, die für ihn günstigen Umstände vorzutragen (vgl. BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 30, aaO) .

    Die Bezeichnung als "freiwillige Zusatzleistung" in Nr. 5 Satz 2 des Arbeitsvertrags schließt den Rechtsanspruch auf den Bonus daher ebenso wenig aus wie die Formulierung "eventueller Bonus" im folgenden Satz 3 (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 40, BAGE 164, 82; 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 18 ff., BAGE 156, 38) .

    Der Kläger kann daher Auskunft auch über diese Hilfsgröße verlangen (vgl. BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 36, BAGE 156, 38) .

    (1) Nicht zu beanstanden ist die Annahme des Landesarbeitsgerichts, die auf das Jahr 2013 bezogenen Angaben könnten im Rahmen der gerichtlichen Bestimmung des Bonus für das Jahr 2014 wichtige Faktoren darstellen, weil durch die in den Vorjahren gezahlten Boni regelmäßig zum Ausdruck gebracht werde, welche Höhe eine solche Leistung unter welchen konkreten Umständen erreichen könne (vgl. BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 35, BAGE 156, 38) .

  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 109/22

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - vertraglicher

    Eine Darlegungs- und Beweislast im prozessualen Sinn besteht insoweit nicht, doch ist jede Partei gehalten, die für ihre Position sprechenden Umstände vorzutragen, weil das Gericht nur die ihm bekannten Umstände in seine Bestimmung einbringen kann (umfassend BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 30 mwN, BAGE 156, 38) .

    Trägt eine Partei die für sie möglicherweise günstigen Umstände nicht hinreichend vor, lässt das die Wirksamkeit der richterlichen Leistungsbestimmung unberührt (vgl. BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 30, BAGE 156, 38) .

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Bleibt nach Ausschöpfung der Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel, geht dies gemäß § 305c Abs. 2 BGB zulasten des Verwenders (st. Rspr., zB BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 16, BAGE 156, 38) .

    Danach kann eine vertragliche Regelung dem Arbeitgeber ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht iSd. § 315 BGB bei der Festsetzung von Art und Höhe einer Bonuszahlung überlassen (BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 21 mwN, BAGE 156, 38) .

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Auslegung von Allgemeinen

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

  • ArbG Köln, 14.09.2018 - 18 Ca 1286/18

    Einzelfallentscheidung zur Mitarbeit im elterlichen Gewerbebetrieb -

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 84/17

    Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur

  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 9 Sa 19/21

    Bonusvereinbarung - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsklausel - unangemessene

  • ArbG Ulm, 14.03.2017 - 5 Ca 328/15

    Gerichtliche Ersatzleistungsbestimmung - Anspruch auf Beschäftigung auf einer

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 376/16

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - Konkretisierung

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 288/22

    Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung -

  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

  • LAG München, 26.01.2017 - 3 Sa 638/16

    Betriebliche Altersversorgung, Wahlrecht, Verrentung, Einmalkapital,

  • BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 341/18

    Sonderzuwendungen - Anwendungsbereich von § 315 BGB

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2022 - 7 Sa 124/22

    Variabler Vergütungsbestandteil - keine Anpassung einer Zielvorgabe bei

  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20

    Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsrente - Auslegung einer

  • LAG Niedersachsen, 08.01.2018 - 15 Sa 318/17

    Angemessene Befristungsregelung bei befristeter Übertragung einer anderen

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 9 Sa 25/19

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Bonus - einseitige Leistungsbestimmung -

  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 374/21

    Betriebliche Altersversorgung - Überschussbeteiligung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 438/19

    Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Freistellung von Mehrarbeit -

  • LAG Hessen, 07.04.2017 - 14 Sa 303/16

    Auf vertragliche Beziehungen einer Aktiengesellschaft zu Dritten, die von der

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 291/15

    Befristung - Vertragsauslegung

  • LAG Düsseldorf, 12.11.2021 - 7 Sa 483/21

    Keine unmittelbare Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung bei potentiellem

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 2/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 319/20

    Bonus - Zielvereinbarung - Ersatzleistungsbestimmung

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 53/20

    Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 438/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17

    Verrentung eines Versorgungsguthabens - billiges Ermessen

  • LAG Köln, 11.03.2022 - 10 Sa 769/20

    Auskunft; Datenschutz; Jahressonderzuwendungen

  • BAG, 16.06.2021 - 10 AZR 31/20

    Schicht- und Einmannfahrerzulagen für Omnibusfahrer

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 19 Sa 846/17

    Unverbindliche Leistungsbestimmung der Arbeitgeberin (§ 315 Abs. 3 S. 1 BGB)

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2018 - 4 Sa 360/17

    Berechnung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Obergrenze, Bemessungs-Obergrenze,

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2017 - 7 Sa 121/16

    Gesamtzusage als Anspruchsgrundlage im Arbeitsrecht; Auslegung Allgemeiner

  • LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1064/15

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Boni - Billiges Ermessen

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 731/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

  • ArbG Stuttgart, 24.11.2016 - 23 Ca 3079/16

    Prüfung billigen Ermessens bei der Anpassung einer Betriebsrente, die in einer

  • ArbG Frankfurt/Main, 21.02.2017 - 10 Ca 7468/16

    Auskunfsanspruch, Bonus, Ermessen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - 15 Sa 1891/16

    Disponible Dienste - Rettungsdienst - billiges Ermessen

  • LAG Düsseldorf, 28.08.2018 - 8 Sa 375/17

    Variable Vergütung

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 805/15

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 19 Sa 703/17

    Unverbindliche Leistungsbestimmung der Arbeitgeberin (§ 315 Abs. 3 S. 1 BGB).

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 3/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • LAG Köln, 23.08.2017 - 11 Sa 945/16

    TV; betriebliche Altersversorgung; PSD Banken; § 315 BGB

  • LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1065/15

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Boni - Billiges Ermessen

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 19 Sa 750/17

    Unverbindliche Leistungsbestimmung der Arbeitgeberin (§ 315 Abs. 3 S. 1 BGB).

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 19 Sa 1243/17

    Unverbindliche Leistungsbestimmung der Arbeitgeberin (§ 315 Abs. 3 S. 1 BGB).

  • LG Münster, 28.04.2020 - 4 O 515/11
  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 1431/20

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

  • ArbG Düsseldorf, 14.12.2022 - 3 Ca 3267/22
  • LAG Baden-Württemberg, 05.09.2019 - 3 Sa 12/19

    Auslegung - Betriebsvereinbarung - billiges Ermessen - einseitige

  • KG, 11.04.2018 - 24 U 98/17

    Wiedergabe von Musikwerken im 'Frühstücksfernsehen' von SAT. 1

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 4/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 744/15

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2017 - 8 Sa 4/17

    Zuweisung einer anderen Tätigkeit - Anordnung einer Schulungsteilnahme im Wege

  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 504/21

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 350/18

    Ordentliche Kündigung eines Stationsarztes aus verhaltensbedingten Gründen -

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 393/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.03.2018 - 24 Ca 7976/17

    Bonusanspruch

  • LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 583/16

    Umfang der Geltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf den TVöD-B-VKA und die

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 6/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 5/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • LAG Niedersachsen, 01.11.2016 - 3 TaBV 32/15

    Pflicht des Arbeitgebers zur Vorlage individueller Zielvereinbarungen an den

  • LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 577/16

    Umfang der Geltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf den TVöD-B-VKA und die

  • LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 575/16

    Umfang der Geltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf den TVöD-B-VKA und die

  • LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 576/16

    Umfang der Geltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf den TVöD-B-VKA und die

  • LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 579/16

    Umfang der Geltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf den TVöD-B-VKA und die

  • LAG Hamm, 23.11.2022 - 9 Sa 682/22

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Betriebsvereinbarungsoffenheit; Provisionen

  • LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 578/16

    Umfang der Geltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf den TVöD-B-VKA und die

  • LAG Hamburg, 16.01.2023 - 5 Sa 14/22

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Zielvereinbarungen und Zielvorgaben;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2021 - 1 Sa 130/19

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Entgeltanpassung - Gesamtbetriebsvereinbarung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 6 Sa 38/19

    Arbeitsvertragliche Festlegung des Arbeitsorts - Ausschluss von außerhalb

  • ArbG Wuppertal, 20.02.2017 - 1 Ca 2206/16

    Betriebsrentenanpassung; Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • LAG München, 14.12.2016 - 8 Sa 1066/15

    Kein Anspruch auf Bonuszahlungen nach der Formel "Zielbonus x Leistungsfaktor x

  • LAG Köln, 30.08.2018 - 6 Sa 943/17

    Anspruch der Arbeitnehmer eines Betriebes auf Zahlung einer Leistungszulage

  • ArbG Hamburg, 09.03.2017 - 11 Ca 298/16

    Betriebsvereinbarung zur Anpassung der Betriebsrente: Arbeitgeberentscheidung und

  • LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 1258/21

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Anspruchs auf Zahlung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 5 Sa 1081/20

    Eingruppierung - Dienstzuteilerin - Transparenzkontrolle einer

  • LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 5/22

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Anspruchs auf Zahlung

  • ArbG Essen, 03.12.2021 - 4 Ca 1844/21
  • ArbG Hamburg, 09.03.2017 - 11 Ca 300/16

    Anpassung der betrieblichen Altersvorsorge nach Tarifvertrag: billiges Ermessen

  • ArbG Hamburg, 16.02.2017 - 7 Ca 378/16

    Betriebsvereinbarung zur Anpassung der Betriebsrente: Arbeitgeberentscheidung und

  • ArbG Hamburg, 03.11.2016 - 29 Ca 589/15

    Keine Betriebsrentenanpassung bei "nicht vertretbarer" Steigerung

  • ArbG Essen, 24.03.2017 - 3 Ca 3018/11
  • ArbG Hamburg, 16.02.2017 - 7 Ca 182/16

    Betriebsvereinbarung zur Anpassung der Betriebsrente: Arbeitgeberentscheidung und

  • ArbG Hamburg, 13.12.2016 - 9 Ca 392/16
  • ArbG Hamburg, 01.12.2016 - 29 Ca 223/16

    Entscheidung nach einer Betriebsvereinbarung zur Anpassung einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2021 - 6 Sa 314/20

    Variable Vergütung - Kappungsgrenze

  • ArbG Düsseldorf, 19.07.2018 - 10 Ca 358/18

    Auslegung der Staffelung des Urlaubsanspruchs in allgemeinen Arbeitsbedingungen

  • ArbG Hamburg, 03.11.2016 - 29 Ca 577/15
  • ArbG Hamburg, 03.11.2016 - 29 Ca 588/15

    Entscheidung nach einer Betriebsvereinbarung zur Anpassung einer

  • ArbG Hamburg, 18.10.2016 - 9 Ca 109/16

    Entscheidung nach einer Betriebsvereinbarung zur Anpassung einer

  • ArbG Hamburg, 10.02.2022 - 29 Ca 236/21

    Ordnungsgemäßheit einer Zielvorgabe - Schadensersatz

  • ArbG Hamburg, 09.03.2017 - 11 Ca 305/15

    Betriebliches Versorgungswerk - BVW - Höhe Anpassung Versorgungsbezüge

  • ArbG Hamburg, 17.11.2016 - 29 Ca 229/16

    Höhe der Anpassung von Versorgungsbezügen

  • LAG Köln, 21.07.2016 - 7 Sa 813/15

    Außerordentliche fristlose Kündigung; wichtiger Grund; Betriebsratsanhörung;

  • ArbG München, 24.06.2016 - 33 Ca 6969/15

    Variable Vergütung; Leistungsbestimmung durch das Gericht

  • ArbG Frankfurt/Main, 29.09.2021 - 17 Ca 2833/21
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