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   BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 710/93   

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https://dejure.org/1994,2459
BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 710/93 (https://dejure.org/1994,2459)
BAG, Entscheidung vom 27.07.1994 - 10 AZR 710/93 (https://dejure.org/1994,2459)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 1994 - 10 AZR 710/93 (https://dejure.org/1994,2459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Sozialplanabfindung - Ausschluss der Abfindung im Sozialplan - Übernahme durch den im Sozialplan bezeichneten Betrieb - Vorliegen eines Teilbetriebsübergangs - Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialplan: Ausschluss bestimmter Arbeitnehmer von Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 311/93

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 710/93
    Daraus folgt, daß es den Parteien eines Sozialplanes auch erlaubt ist, typischerweise auf Grund bestimmter Umstände für bestimmte Arbeitnehmergruppen gegenüber anderen auftretende Vorteile, z.B. auf dem Arbeitsmarkt, pauschaliert zu berücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/93 - AP Nr. 72 zu § 112 BetrVG 1972, m.w.N.).
  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 129/92

    Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 710/93
    Eine Differenzierung ist dann sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAG Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972, m.w.N.).
  • BAG, 18.02.1967 - 2 AZR 114/66

    Vereinbarung eines Eingreifens des gesetzlichen Kündigungsschutzes bei

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 710/93
    Es kann dahinstehen, ob diese vereinbarte Beschäftigungsgarantie auch die an sich zulässige Vereinbarung enthält, zugunsten der übernommenen Wachleute sofort mit Beginn der Arbeitsaufnahme und nicht erst nach dem Ablauf von sechs Monaten das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung zu bringen (zur Zulässigkeit solcher Vereinbarungen: BAGE 19, 263 = AP Nr. 81 zu § 1 KSchG und BAG Urteil vom 8. Juni 1972 - 2 AZR 285/71 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969).
  • BAG, 27.08.1975 - 4 AZR 454/74

    Interessenausgleich: Auslegung von Sozialplänen

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 710/93
    Sozialpläne sind als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wie Gesetze und Tarifverträge auszulegen (BAG Urteil vom 27. August 1975 - 4 AZR 454/74 - AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 710/93
    Dabei sind über den reinen Wortlaut hinaus der wirkliche Wille der Sozialplanparteien und der von ihnen beabsichtigte Sinn der Sozialplannorm mitzuberücksichtigen, soweit sie im Sozialplan ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. zur Tarifauslegung: BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86

    Veräußerung von notleidendem Betrieb

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 710/93
    Für die Annahme, der Aufhebungsvertrag sei durch die Beklagte nur deshalb veranlaßt worden, um das Kündigungsverbot aus Anlaß eines Betriebsüberganges, § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB, zu umgehen, was zur Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages führen würde (BAG Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung), sind auf Grund der Feststellungen des Landesarbeitsgerichts und des Sachvortrages der Parteien keine Anhaltspunkte gegeben.
  • BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 285/71

    (Stillschweigende) Vereinbarung eines vorzeitig einsetzenden Kündigungsschutzes

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 710/93
    Es kann dahinstehen, ob diese vereinbarte Beschäftigungsgarantie auch die an sich zulässige Vereinbarung enthält, zugunsten der übernommenen Wachleute sofort mit Beginn der Arbeitsaufnahme und nicht erst nach dem Ablauf von sechs Monaten das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung zu bringen (zur Zulässigkeit solcher Vereinbarungen: BAGE 19, 263 = AP Nr. 81 zu § 1 KSchG und BAG Urteil vom 8. Juni 1972 - 2 AZR 285/71 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969).
  • BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 710/93
    Da für den Zeitpunkt eines Betriebsüberganges nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entscheidend darauf abzustellen ist, wann der Betriebserwerber rechtlich nicht mehr gehindert ist, die betriebliche Leitungs- und Organisationsgewalt anstelle des Betriebsveräußeres auszuüben (vgl. BAG Urteil vom 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, m.w.N.), ist im Streitfalle mangels anderer Anhaltspunkte davon auszugehen, daß ein etwaiger Teilbetriebsübergang mit der vertragsgemäßen Aufnahme der Wachtätigkeit durch die Firma W. auf dem Betriebsgelände der Beklagten am 18. Februar 1991 erfolgt wäre.
  • LAG Brandenburg, 02.04.1993 - 4 Sa 869/92

    Sozialplan: Ausschluss bestimmter Arbeitnehmer von Leistungen

    Auszug aus BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 710/93
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 2. April 1993 - 4 Sa 869/92 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2004 - 5 Sa 2048/03

    Gleichstellungsabrede

    Es ist anerkanntes Recht, dass Dritte mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen können, aus denen die Arbeitnehmer unmittelbare Ansprüche gegen den (neuen) Arbeitgeber erwerben (vgl. BAG vom 28.02.1984 - 1 AZR 134/83 - vom 31.01.1979 - 5 AZR 454/77 - und vom 27.07.1994 - 10 AZR 710/93 -).
  • BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 127/95

    Abfindung bei vermitteltem neuen Arbeitsplatz - Beendigung eines

    Es stellt keine sachfremde Differenzierung dar, wenn Arbeitnehmer, die unmittelbar auf Vermittlung der Arbeitgeberin weiterbeschäftigt werden, von Abfindungsansprüchen ausgenommen werden (Senatsurteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 10 AZR 710/93 - n.v.).

    In dem Urteil vom 27. Juli 1994 (- 10 AZR 710/93 - n.v.) hat es der Senat daher für zulässig angesehen, Arbeitnehmer von der Zahlung einer Sozialplanabfindung auszunehmen, die im Anschluß an ihr früheres Arbeitsverhältnis ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen sind und zu deren Gunsten der frühere Arbeitgeber mit dem neuen Arbeitgeber einen Vertrag abgeschlossen hat, wonach der Bestand des neuen Arbeitsverhältnisses mindestens für ein Jahr gesichert ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2004 - 5 Sa 2043/03

    Vertragsauslegung bei Vertrag zu Gunsten Dritter

    Es ist anerkanntes Recht, dass Dritte mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen können, aus denen die Arbeitnehmer unmittelbare Ansprüche gegen den (neuen) Arbeitgeber erwerben (vgl. BAG vom 28.02.1984 - 1 AZR 134/83 - vom 31.01.1979 - 5 AZR 454/77 - und vom 27.07.1994 - 10 AZR 710/93 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 2042/03

    Betriebsübergang - Bezugnahmeklausel - Vertragsauslegung

    Es ist anerkanntes Recht, dass Dritte mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen können, aus denen die Arbeitnehmer unmittelbare Ansprüche gegen den (neuen) Arbeitgeber erwerben (vgl. BAG vom 28.02.1984 - 1 AZR 134/83 - vom 31.01.1979 - 5 AZR 454/77 - und vom 27.07.1994 - 10 AZR 710/93 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - 5 Sa 28/04

    Betriebsübergang - Bezugnahmeklausel - Vertragsauslegung

    Es ist anerkanntes Recht, dass Dritte mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen können, aus denen die Arbeitnehmer unmittelbare Ansprüche gegen den (neuen) Arbeitgeber erwerben (vgl. BAG vom 28.02.1984 - 1 AZR 134/83 - vom 31.01.1979 - 5 AZR 454/77 - und vom 27.07.1994 - 10 AZR 710/93 -).
  • BAG, 15.11.1995 - 10 AZR 224/95

    Sozialplanabfindung bei vermitteltem neuen Arbeitsplatz

    Es stelle keine sachfremde Differenzierung dar, wenn Arbeitnehmer, die unmittelbar auf Vermittlung des Arbeitgebers weiterbeschäftigt werden, von Abfindungsansprüchen ausgenommen werden (Senatsurteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 10 AZR 710/93 -, n.v.).
  • BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 374/94

    Anspruch auf Abfindung aus einem Sozialplan bei Eintritt in den Vorruhestand -

    Über den reinen Wortlaut hinaus ist der wirkliche Wille der Sozialplanparteien und der von ihnen beabsichtigte Sinn der Sozialplannorm zu berücksichtigen, soweit sie im Sozialplan ihren Niederschlag gefunden haben (BAG Urteil vom 27. Juli 1994 - 10 AZR 710/93 - n.v.).
  • BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 193/95

    Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung einer höheren Sozialplanabfindung bei

    Danach stellt es keine sachfremde Differenzierung dar, wenn Arbeitnehmer, die unmittelbar auf Vermittlung des Arbeitgebers einen neuen Arbeitsplatz erhalten, von Abfindungsansprüchen ausgenommen werden (Senatsurteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 12. Juli 1995 - 10 AZR 127/95 -, n.v.; Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 10 AZR 710/93 -, n.v.); der Senat hat es als sachgerecht angesehen, bei der Gewährung einer Sozialplanabfindung danach zu differenzieren, ob der Arbeitgeber dazu beigetragen hat, daß ein neues Arbeitsverhältnis zustandekommt und somit die aus der Betriebsänderung folgenden Nachteile für die Arbeitnehmer gering gehalten oder vermindert werden.
  • BAG, 15.11.1995 - 10 AZR 267/95

    Sozialplanabfindung bei vermitteltem neuen Arbeitsplatz - Voraussetzungen für die

    Es stellt keine sachfremde Differenzierung dar, Arbeitnehmer, die unmittelbar auf Vermittlung des Arbeitgebers weiterbeschäftigt werden, von Abfindungsansprüchen auszunehmen (Senatsurteile vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; vom 27. Juli 1994 - 10 AZR 710/93 -, n.v.; vom 12. Juli 1995 - 10 AZR 127/95 -, n.v.).
  • LAG Brandenburg, 12.10.1994 - 4 Sa 230/94

    Streitigkeit über die Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan;

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  • BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 38/97
  • LAG Brandenburg, 28.09.1994 - 4 Sa 425/94

    Streitigkeit über die Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan; Rechtsfolgen

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