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   BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 72/14   

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https://dejure.org/2015,6948
BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 72/14 (https://dejure.org/2015,6948)
BAG, Entscheidung vom 12.02.2015 - 10 AZR 72/14 (https://dejure.org/2015,6948)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - 10 AZR 72/14 (https://dejure.org/2015,6948)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit

  • IWW

    § 3 Ziff. 3.7 Buchst. e RTV, § 3 Ziff. 3.7 Buchst. g RTV, § 5 TVG, § 3 Ziff. 3... .7 Buchst. d, e und f RTV, § 3 Nr. 3.7 Buchst. g RTV, § 3 Ziff. 2.2 RTV, § 106 GewO, § 3 Ziff. 3.7 RTV, § 3 Ziff. 3.4 RTV, § 9 Ziff. 2 Buchst. g RTV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Höhe der tariflichen Zuschläge für Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit nach dem Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung

  • bag-urteil.com

    Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit

  • rewis.io

    Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der tariflichen Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit in der Gebäudereinigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Feiertagszuschlag von 200% bei durch Auftrag bedingt laufender Verrichtung an gleicher Arbeitsstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 305
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 241/86

    Feiertagszuschlag eines Gebäudereinigungshandwerkers wegen Tätigkeit am

    Auszug aus BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 72/14
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach zu den inhaltsgleichen Vorgängerregelungen der Rahmentarifverträge für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk vom 26. November 1979 (RTV 1979) und vom 17. Juli 1984 (RTV 1984) entschieden (BAG 21. Mai 1985 - 3 AZR 271/83 - zu 1 b der Gründe; 28. Januar 1987 - 4 AZR 241/86 -) .

    Der Begriff "Auftrag" bezieht sich schon nach seinem eindeutigen Wortlaut auf das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Kunde über die Reinigung bestimmter Objekte und/oder Anlagen (BAG 28. Januar 1987 - 4 AZR 241/86 - zum inhaltsgleichen RTV 1984) .

    Vielmehr ist sie für ihn unvermeidbar (vgl. zu diesem Gedanken BAG 28. Januar 1987 - 4 AZR 241/86 - zum inhaltsgleichen RTV 1984) .

    (d) Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1987 (- 4 AZR 241/86 -) nichts anderes.

  • BAG, 21.05.1985 - 3 AZR 271/83
    Auszug aus BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 72/14
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach zu den inhaltsgleichen Vorgängerregelungen der Rahmentarifverträge für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk vom 26. November 1979 (RTV 1979) und vom 17. Juli 1984 (RTV 1984) entschieden (BAG 21. Mai 1985 - 3 AZR 271/83 - zu 1 b der Gründe; 28. Januar 1987 - 4 AZR 241/86 -) .

    Dies haben die Tarifvertragsparteien als weniger belastend angesehen und deshalb mit einem geringeren Zuschlag ausgeglichen (vgl. dazu BAG 21. Mai 1985 - 3 AZR 271/83 - zu 3 der Gründe) .

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 727/11

    Feiertagsarbeit - Zeitzuschlag - Ersatzruhetag

    Auszug aus BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 72/14
    Zum anderen soll die Verteuerung der Arbeit dem Ziel dienen, solche Arbeitszeiten - im Einklang mit den Bestimmungen des ArbZG - so weit wie möglich zu vermeiden (vgl. dazu zB BAG 20. August 2014 - 10 AZR 937/13 - Rn. 18; 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 18) .
  • LAG München, 25.09.2013 - 5 Sa 333/13

    Gebäudereinigung, Sonn- und Feiertagsarbeit

    Auszug aus BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 72/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. September 2013 - 5 Sa 333/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 937/13

    Rufbereitschaft - Einsatz im Krankenhaus - Wegezeiten - Zeitzuschläge

    Auszug aus BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 72/14
    Zum anderen soll die Verteuerung der Arbeit dem Ziel dienen, solche Arbeitszeiten - im Einklang mit den Bestimmungen des ArbZG - so weit wie möglich zu vermeiden (vgl. dazu zB BAG 20. August 2014 - 10 AZR 937/13 - Rn. 18; 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 18) .
  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 319/12

    Intensivzulage und Stationsleitungszulage nach TV-L

    Auszug aus BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 72/14
    (a) Bereits der Wortlaut der Tarifnorm, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., zB BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 319/12 - Rn. 33) , spricht für dieses Verständnis.
  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 856/15

    MRTV für Sicherheitsdienstleistungen in der BRD vom 30. August 2011 -

    bb) Wenn die Tarifvertragsparteien, anknüpfend an diesen Befund, für Sicherheitsmitarbeiter längere Regelarbeitszeiten als für Angestellte vorgesehen haben (zur Berücksichtigung der Belastungsintensität durch die Tarifvertragsparteien vgl. BAG 12. Februar 2015 - 10 AZR 72/14 - Rn. 22) , so ist dies nicht aus Gleichbehandlungsgründen zu beanstanden.
  • LAG Düsseldorf, 20.04.2017 - 11 Sa 248/16

    Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 6 .1 Abs. 2 Satz 1 b TVöD -K

    Zwar ist der Wortlaut des Tarifvertrages - wie auch das Arbeitsgericht bereits richtig herausgestellt hat - der vorrangige Ausgangspunkt jeglicher Tarifauslegung (vgl. BAG vom 30.09.2015 - 4 AZR 641/13 in NZA-RR 2015, 305; BAG vom 10.12.2014 - 4 AZR 503/12 in NZA 2013, 1288).
  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 731/14

    Berücksichtigung von Flugsimulatorstunden bei der Berechnung einer

    a) Bereits der Wortlaut des Tarifvertrags, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., zB BAG 12. Februar 2015 - 10 AZR 72/14 - Rn. 20 mwN) , spricht für dieses Verständnis, auch wenn in § 12 MTV "Flugzeiten" und nicht "Flugstunden" definiert werden.
  • ArbG Düsseldorf, 15.02.2016 - 2 Ca 5978/15
    bb) Bereits der Wortlaut der Tarifnorm, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., BAG 12. Februar 2015 - 10 AZR 72/14 -, Rn. 20, juris; BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 319/12 -, Rn. 33, juris), spricht für ein Verständnis, nach dem es nur auf die Arbeitsleistung des einzelnen Arbeitnehmers ankommen kann.

    dd) Schließlich lassen vor allem Sinn und Zweck (vgl. hierzu BAG 12. Februar 2015 - 10 AZR 72/14 -, Rn. 22, juris) des § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K kein anderes Verständnis zu.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14

    Wegfall des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich wegen Möglichkeit

    Damit unterscheidet die Tarifnorm nach ihrem Wortlaut, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., zB BAG 12. Februar 2015 - 10 AZR 72/14 - Rn. 2015. Mai 2013 - 10 AZR 319/12 - Rn. 33; jeweils zitiert nach juris) , nicht zwischen einer Rentenberechtigung in Form einer Vollrente und einer solchen als Teilrente.
  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 488/14

    Berücksichtigung von Flugsimulatorstunden bei der Berechnung einer

    a) Bereits der Wortlaut des Tarifvertrags, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., zB BAG 12. Februar 2015 - 10 AZR 72/14 - Rn. 20 mwN) , spricht für dieses Verständnis, auch wenn in § 12 MTV "Flugzeiten" und nicht "Flugstunden" definiert werden.
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