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   BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 720/05   

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BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 720/05 (https://dejure.org/2007,5583)
BAG, Entscheidung vom 28.03.2007 - 10 AZR 720/05 (https://dejure.org/2007,5583)
BAG, Entscheidung vom 28. März 2007 - 10 AZR 720/05 (https://dejure.org/2007,5583)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Entstehen einer betrieblichen Übung auf Zahlung von Jubiläumsgeldern; Erfordernis eines besonderen Feststellungsinteresses i.S.v. § 256 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) für eine Zwischenfeststellungsklage; Ableitung von Inhalt und Reichweite einer ...

  • Judicialis

    BGB § 611

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 720/05
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2).

    Dabei ist es unerheblich, ob der betreffende Arbeitnehmer selbst bisher schon in die Übung einbezogen worden ist (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 339/02 - 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - aaO).

    Bei für den Arbeitnehmer weniger wichtigen Leistungen sind an die Zahl der Wiederholungen höhere Anforderungen zu stellen, als bei bedeutsameren Leistungsinhalten (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - aaO).

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 720/05
    Hinweise des Senats: Parallelsache 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 74 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 7.

    Der Senat hat diese Frage im Urteil vom 5. Mai 2006 (- 10 AZR 385/05 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 74 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 7), das einen Rechtsstreit eines Kollegen des Klägers im selben Betrieb betraf, eingehend behandelt und eine Gesamtzusage verneint.

    Dies hat der Senat im Urteil vom 28. Juni 2006 (- 10 AZR 385/05 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 74 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 7) unter Aufgabe seiner früheren Annahme eines nur eingeschränkten Überprüfungsmaßstabs entschieden und näher begründet.

  • BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00

    Betriebliche Übung - Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 720/05
    Es ist von dem allgemeinen Erfahrungssatz auszugehen, dass derartige begünstigende Leistungen allgemein bekannt werden (BAG 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00 - EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 44).
  • BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 339/02

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 720/05
    Dabei ist es unerheblich, ob der betreffende Arbeitnehmer selbst bisher schon in die Übung einbezogen worden ist (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 339/02 - 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - aaO).
  • BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01

    Tarifvertragliche Jubiläumszuwendung - Ablösung durch tarifliche Neuregelung

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 720/05
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2).
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 720/05
    Es handelt sich um eine Zwischenfeststellungsklage, für die ein besonderes Feststellungsinteresse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO nicht erforderlich ist (BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11).
  • LAG Brandenburg, 16.09.2005 - 8 Sa 258/05
    Auszug aus BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 720/05
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 16. September 2005 - 8 Sa 258/05 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 308/19

    Lohnfortzahlung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG - Umfang der Darlegungslast - Vergütung

    Bei für den Arbeitnehmer weniger wichtigen Leistungen sind an die Zahl der Wiederholungen höhere Anforderungen zu stellen, als bei bedeutsameren Leistungsinhalten (BAG 28. März 2007 - 10 AZR 720/05 - zu II 2 c aa der Gründe [Jubiläumsgeld]; vgl. auch BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 18 [dreimalige vorbehaltlose Gewährung einer Jahressonderzahlung jeweils zum Jahresende]).
  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08

    Betriebliche Übung - Beseitigung - kein Erklärungswert des Schweigens

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 28. Juni 2006 (- 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360) und vom 28. März 2007 (- 10 AZR 720/05 -) den jeweiligen Klägern sowohl Treuegeld als auch Jubiläumsgeld aus betrieblicher Übung zugesprochen und den entsprechenden Anträgen für die Zukunft stattgegeben.

    Der Senat hat dies bezüglich des Treuegeldes im Urteil vom 28. Juni 2006 (- 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360) und bezüglich des Jubiläumsgeldes im Urteil vom 28. März 2007 (- 10 AZR 720/05 -) ausführlich begründet.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 709/11

    Feststellungsinteresse - betriebliche Übung - Kombination von

    Die von Klägerseite herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. März 2007 (- 10 AZR 720/05 - Rn. 22; parallel mit BAG 28.3.2007 - 10 AZR 385/05 - Rn. 26, NZA 2006, 1176) ergab hierzu keine andere Rechtslage.
  • LAG Köln, 22.01.2008 - 9 Sa 1184/07

    Gegenläufige betriebliche Übung

    Den Anspruch erwerben auch die neu eingestellten Arbeitnehmer, da von dem allgemeinen Erfahrungssatz auszugehen ist, dass derartige begünstigende Leistungen allgemein bekannt werden (vgl. BAG, Urteil vom 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00 - und vom 28. März 2007 - 10 AZR 720/05 -).

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass eine gegenläufige betriebliche Übung auf alle Arbeitsverhältnisse einwirken soll und sie daher ähnlich wie die Verwendung eines Formulararbeitsvertrages in die Nähe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 28. März 2007 - 10 AZR 720/05 -).

  • BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11

    Treuegeld - ablösende Betriebsvereinbarung

    Aus diesem Leistungsverhalten konnte der Kläger auf einen Bindungswillen der Beklagten schließen, dauerhaft bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Treuegeld zahlen zu wollen (vgl. BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 37, BAGE 118, 360 [Treuegeld]; 28. März 2007 - 10 AZR 720/05 - Rn. 30 [Jubiläumsgeld]) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 26 Sa 1261/09

    Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung

    Wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteilen vom 28. Juni 2006 ( 10 AZR 385/05 - AP Nr. 74 zu § 242 BGB Betriebliche Übung = NZA 2006, 1174 ) und vom 28. März 2007 (10 AZR 720/05 - nv.) entschieden hat, ist im Betrieb der Beklagten durch die jährliche vorbehaltlose Zahlung der Treuegelder und der Jubiläumsgelder seit 1994 entsprechend den Vorgaben der Musterbetriebsordnung eine betriebliche Übung entstanden.

    Mit Urteilen vom 28. Juni 2006 ( 10 AZR 385/05) und vom 28. März 2007 (10 AZR 720/05) gab das Bundesarbeitsgericht den Arbeitnehmern Recht.

    a) Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 28. Juni 2006 ( 10 AZR 385/05 - AP Nr. 74 zu § 242 BGB Betriebliche Übung = NZA 2006, 1174 ) und vom 28. März 2007 (10 AZR 720/05 - nv.), die den Parteien bekannt sind, entschieden, dass durch die jährliche vorbehaltlose Zahlung der Treuegelder und der Jubiläumsgelder seit 1994 entsprechend den Vorgaben der Musterbetriebsordnung eine betriebliche Übung entstanden ist.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2008 - 2 Sa 330/07

    Ablösung einer betrieblichen Übung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Für jährlich an die gesamte Belegschaft geleistete Gratifikationen ist vom Bundesarbeitsgericht die Regel aufgestellt worden, dass eine dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit erstarkt (vgl. BAG vom 28.03.2007 10 AZR 720/05 m. w. N.).
  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 1031/08

    Beseitigung eines aufgrund betrieblicher Übung entstandenen Anspruchs;

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 28. Juni 2006 (- 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360) und vom 28. März 2007 (- 10 AZR 720/05 -) den jeweiligen Klägern sowohl Treuegeld als auch Jubiläumsgeld zugesprochen und den entsprechenden Anträgen für die Zukunft stattgegeben.

    Der Senat hat dies bezüglich des Treuegeldes im Urteil vom 28. Juni 2006 (- 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360) und bezüglich des Jubiläumsgeldes im Urteil vom 28. März 2007 (- 10 AZR 720/05 -) ausführlich begründet.

  • LAG Thüringen, 21.07.2009 - 1 Sa 142/09

    Fortzahlung der betrieblichen Zusatzversorgung aufgrund betrieblicher Übung

    Zutreffend hat das BAG an anderer Stelle bereits darauf hingewiesen, dass von einem allgemeinen Erfahrungssatz auszugehen ist, dass begünstigende Tatsachen - dort durch betriebliche Übung etabliert - allgemein bekannt werden (BAG 28.3.2007 - 10 AZR 720/05).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 399/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

    Bei für den Arbeitnehmer weniger wichtigen Leistungen sind an die Zahl der Wiederholungen höhere Anforderungen zu stellen, als bei bedeutsameren Leistungsinhalten (BAG 28. März 2007 - 10 AZR 720/05 - zu II 2 c aa der Gründe [Jubiläumsgeld]; vgl. auch BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 18 [dreimalige vorbehaltlose Gewährung einer Jahressonderzahlung jeweils zum Jahresende]).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 18 Sa 665/09

    Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 18 Sa 800/09

    Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 799/09

    Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 917/09

    Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - 26 Sa 705/10

    Keine Ablösung einer Gratifikationsregelung durch betriebliche Altersversorgung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 597/09

    Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 400/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 1634/09

    Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10

    Treuegeld aufgrund betrieblicher Übung - keine Ablösung durch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2010 - 5 Sa 96/10

    Keine Ablösung von Sozialleistungen, die durch Betriebsübung begründet wurden,

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