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   BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12   

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https://dejure.org/2013,45105
BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12 (https://dejure.org/2013,45105)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2013 - 10 AZR 736/12 (https://dejure.org/2013,45105)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 (https://dejure.org/2013,45105)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von Schichtarbeit

  • openjur.de

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag; Gleichheitssatz; Nachtarbeit im Rahmen von Schichtarbeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von Schichtarbeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, Art 3 Abs 1 GG, Art 9 Abs 3 GG, § 2 Abs 4 ArbZG, § 2 Abs 5 ArbZG
    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von Schichtarbeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des niedrigeren Nachtarbeitszuschlags im Rahmen von Schichtarbeit

  • bag-urteil.com

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von Schichtarbeit

  • Betriebs-Berater

    Zusammentreffen von Nachtarbeit und Schichtarbeit - Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

  • rewis.io

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von Schichtarbeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des niedrigeren Nachtarbeitszuschlags im Rahmen von Schichtarbeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - und die Schichtarbeit im Berliner Einzelhandel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geringerer Nachtarbeitszuschlag für Wechselschichttätigkeit im Einzelhandel ist nicht zu beanstanden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tariflicher Zuschlag für Nachtarbeit - Zusammentreffen von Nachtarbeit und Schichtarbeit - Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

Besprechungen u.ä.

  • bund-verlag.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schichtarbeiter erhalten geringeren tariflichen Zuschlag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 147, 33
  • MDR 2014, 665
  • NZA 2014, 669
  • BB 2014, 756
 
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Wird zitiert von ... (212)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 712/07

    TVöD - kinderbezogene Besitzstandszulage

    Auszug aus BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12
    Aufgrund der Schutzpflichten der Grundrechte haben sie aber den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG zu beachten (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 14, BAGE 128, 219; zuletzt zB 23. März 2011 - 10 AZR 701/09 - Rn. 21) .

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 22; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 15, aaO; 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 24, BAGE 124, 284) .

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09

    Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe in Bayern - persönliche

    Auszug aus BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12
    Aufgrund der Schutzpflichten der Grundrechte haben sie aber den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG zu beachten (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 14, BAGE 128, 219; zuletzt zB 23. März 2011 - 10 AZR 701/09 - Rn. 21) .

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz ist erst dann anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gemeinsamkeiten oder Unterschiede der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 701/09 - Rn. 21 mwN) .

  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 410/09

    TVöD - Weitergewährung einer Auswärtszulage

    Auszug aus BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12
    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 22; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 15, aaO; 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 24, BAGE 124, 284) .
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12
    Aufgrund der Schutzpflichten der Grundrechte haben sie aber den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG zu beachten (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 14, BAGE 128, 219; zuletzt zB 23. März 2011 - 10 AZR 701/09 - Rn. 21) .
  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 3/03

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12
    (3) Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 22. Oktober 2003 (- 10 AZR 3/03 - zu II 1 b der Gründe) nicht tragend eine Regelung des ab 1. Januar 2000 geltenden Manteltarifvertrags des bayerischen Einzelhandels (MTV Bayern) unter dem Gesichtspunkt von Art. 3 Abs. 1 GG als problematisch angesehen hatte, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1038/08

    Sicherheitszulage - Verwendung bei einem Sicherheitsdienst

    Auszug aus BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12
    Ihnen kommt eine Einschätzungsprärogative in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen zu (BAG 24. Februar 2010 - 10 AZR 1038/08 - Rn. 21) .
  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 398/09

    Hinterbliebenenversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12
    Bei der Überprüfung von Tarifverträgen anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes ist dabei nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelung (BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 398/09 - Rn. 25 mwN, BAGE 138, 332) .
  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 354/11

    Zusatzurlaub bei Schichtarbeit gemäß TVöD - geteilter Dienst

    Auszug aus BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12
    Der Kläger hat zwar in den Zeiten ab 20:00 Uhr bzw. vor 06:00 Uhr Nachtarbeit im tariflichen Sinn geleistet, aber dies ist im Rahmen von Schichtarbeit erfolgt (vgl. zum Begriff der Schichtarbeit: zuletzt BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 354/11 - Rn. 10) .
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10

    Ausgleich für Nachtarbeit - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

    Auszug aus BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12
    Der Kläger macht keinen Anspruch aus § 6 Abs. 5 ArbZG geltend (vgl. dazu zB BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 192/11 -; 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 -) .
  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 95/07

    Tarifauslegung - Bestimmung des Vergleichsentgelts

    Auszug aus BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12
    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 22; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 15, aaO; 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 24, BAGE 124, 284) .
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 192/11

    Zusatzurlaub für Nachtarbeit - nächtlicher Bereitschaftsdienst

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - 16 Sa 297/12

    Nachtzuschlag bei Schichtarbeit - Tarifauslegung - MTV für den Berliner

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Dies gilt unabhängig davon, dass typabhängig die Anpassung an Nachtarbeit von Mensch zu Mensch unterschiedlich gut erfolgt (vgl. BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 19 f. mwN, BAGE 147, 33) .
  • LAG Hamm, 24.07.2019 - 5 Sa 676/19

    Keine Belehrungspflicht des Arbeitgebers zum Urlaubsverfall gegenüber länger

    Dies gilt unabhängig davon, dass typabhängig die Anpassung an Nachtarbeit von Mensch zu Mensch unterschiedlich gut erfolgt (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14; BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12).
  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Üblicherweise beginnt die Frühschicht nicht vor 05:00 Uhr und endet die Spätschicht nicht nach 23:00 Uhr (vgl. BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 20, BAGE 147, 33) .

    Dies rechtfertigt den Schluss, dass die Tarifvertragsparteien unter "Nachtarbeit" die - mit erheblichen Belastungen verbundene - unregelmäßige Inanspruchnahme des Arbeitnehmers außerhalb der geschuldeten Arbeitszeit verstanden (vgl. BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 23, BAGE 147, 33) .

    Die Tatbestandsvoraussetzungen für den Nachtschichtzuschlag und der im Vergleich zur Nachtarbeit erheblich niedrigere Zuschlagssatz lassen darauf schließen, dass die Tarifvertragsparteien davon ausgingen, ein Schichtarbeitnehmer könne sich auf die Nachtarbeit einstellen und seinen Tagesablauf entsprechend einrichten, weshalb sie für ihn weniger belastend sei (vgl. BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 - Rn. 22 mwN, BAGE 147, 33) .

    (4) Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2013 (- 10 AZR 736/12 - Rn. 16 ff., BAGE 147, 33) eine ähnliche Tarifregelung als unter Gleichheitsgesichtspunkten unbedenklich angesehen hat, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

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