Rechtsprechung
   BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 737/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Verjährung

  • Bundesarbeitsgericht

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Verjährung

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltungsbereich des Sozialkassentarifvertrags Baugewerbe für selbständige Betriebsabteilung; Verjährung von Beitragsansprüchen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialkassenforderungen bei selbständigen Betriebsabteilungen im Baugewerbe

  • baublatt.de (Zusammenfassung)

    Geltung des VTV für selbstständige Betriebsabteilungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Selbständige Betriebsabteilung des Baugewerbes unterfallen nur bei Ausführung baufremder Arbeiten nicht dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA 2010, 518



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08  

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Verdienst bzw. auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - Rn. 11, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 317 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 138; 15. November 2006 - 10 AZR 698/05 - BAGE 120, 197, 201 f.; 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - BAGE 120, 1, 8 f., jeweils mwN).

    Erläutern die Tarifvertragsparteien ein solches Tätigkeitsbeispiel in einem Klammerzusatz, bringen sie damit zum Ausdruck, dass die im Klammerzusatz genannten Beispiele das Tätigkeitsbeispiel erfüllen (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - mwN aaO).

  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 861/09  

    Sozialkassenverfahren - bauliche Leistung - Erstellen von Lüftungs- und

    Diese tarifliche Verlängerung der Verjährungsfrist gegenüber der seit 1. Januar 2002 nach § 195 BGB geltenden dreijährigen Verjährungsfrist ist gemäß § 202 BGB zulässig (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - Rn. 30, BAGE 132, 283; 28. Mai 2008 - 10 AZR 358/07 - Rn. 43, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 301).

    § 25 Abs. 4 VTV 2002 erfasst dabei alle streitgegenständlichen Ansprüche einschließlich der zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens am 1. September 2002 bereits fälligen, aber noch nicht verjährten rückständigen Ansprüche der Klägerin (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - Rn. 31, aaO).

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10  

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Verdienst bzw. auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 10; 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - Rn. 11, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 317 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 138).

    Zu beachten ist weiter, dass für Teile des Betriebs (Sportgeschäft, Handel) die Voraussetzungen für die Annahme einer selbständigen Abteilung nach § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 2 VTV vorliegen können (vgl. BAG 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 317 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 138).

mehr
  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08  

    Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung

    Dies folgt aus dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck des Ausnahmekatalogs, Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität zu vermeiden (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - 21. Oktober 2009 - 10 AZR 73/09 - 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 180).
  • LAG Hessen, 18.05.2011 - 18 Sa 125/10  

    Fassadenbau - selbständige Betriebsabteilung -

    Eine Gesamtheit von Arbeitnehmern gilt danach als selbständige Betriebsabteilung, wenn in einem Mischbetrieb mit überwiegend baufremden Leistungen die Selbständigkeit einer Betriebsabteilung mit baulichen Leistungen nicht festgestellt werden kann ( BAG Urteil vom 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - NZA 2010, 518; BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - NZA 2005, 1365 ).

    Es solle solche vielmehr Gruppen von Arbeitnehmern erfasst werden, welche in einem Mischbetrieb mit überwiegend baufremden Leistungen bauliche Tätigkeiten ausüben, wenn deren Abteilung, welche von den übrigen mit baufremden Leistungen befassten Abteilungen unterschieden werden kann, nicht iSd. § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Unterabs. 1 S. 2 selbständig ist (vgl. BAG Urteil 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - NZA 2010, 518 ).

  • LAG Hessen, 25.05.2010 - 12 Sa 1315/09  

    Verjährung von Beitragsansprüchen der Maler- und Lackierer Sozialkasse

    Die tarifliche Verlängerung der Verjährungsfrist gegenüber der seit dem 1.01.2002 nach § 195 BGB geltenden dreijährigen Verjährungsfrist ist gemäß § 202 BGB zulässig (BAG 28.05.2008 - 10 AZR 358/07 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 301; BAG 25.11.2009 - 10 AZR 737/08, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2011 - 6 Sa 1423/11  

    Sozialkassenverfahren; Entrümpeln einer Baustelle als Teil des Baugewerbes;

    Gleiches gilt für die Ausnahmetatbestände des § 1 Abs. 2 Satz 2 Abschn. VII VTV, deren arbeitszeitlicher Umfang jeweils gesondert zu betrachten ist und nicht zusammengerechnet werden darf (z. B. Urteil vom 25.11.2009 - 10 AZR 737/08 - BAGE 132, 283 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 317 R 15 und 16).
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