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   BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08   

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BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08 (https://dejure.org/2009,3908)
BAG, Entscheidung vom 21.10.2009 - 10 AZR 786/08 (https://dejure.org/2009,3908)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 (https://dejure.org/2009,3908)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Einmalzahlung - Auszubildende - Mitarbeiterbegriff

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellungsverschulden durch ein professionelles privates Unternehmen; Begriff "Mitarbeiter" in Arbeitsverträgen in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR); Auszubildende als Mitarbeiter bei Weihnachtszuwendung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellungsverschulden durch professionellen privaten Unternehmen; Begriff "Mitarbeiter" in Arbeitsverträgen in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes [AVR]; Auszubildende als Mitarbeiter bei Weihnachtszuwendung bzw. ...

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellungsverschulden durch professionellen privaten Unternehmen; Begriff "Mitarbeiter" in Arbeitsverträgen in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes [AVR]; Auszubildende als Mitarbeiter bei Weihnachtszuwendung bzw. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 528 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 801/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08
    (2) Der Senat kann dahinstehen lassen, unter welchen Voraussetzungen eine in einem Formularvertrag gestellte dynamische Bezugnahmeklausel auf ein von einer Arbeitsrechtlichen Kommission geschaffenes kirchliches Regelungswerk, bei der es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB handelt, einer Kontrolle nach Maßgabe der §§ 305 ff. BGB standhält (in einer vergleichbaren Konstellation bejahend: BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 52 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 10; vgl. auch BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - AP BUrlG § 7 Nr. 39 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 15; außerhalb des kirchlichen Bereichs verneinend für eine dynamische Inbezugnahme eines einseitigen vom Arbeitgeber selbst geschaffenen Regelungswerks: BAG 11. Februar 2009 - 10 AZR 222/08 - EzA BGB 2002 § 308 Nr. 9).

    (a) Bei der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden, kraft Bezugnahmeklausel einseitig vom Arbeitgeber gestellten Fassung der AVR handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 52 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 10; 17. November 2005 - 6 AZR 160/05 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 45 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 7).

    Keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen nach Auffassung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts hingegen spätere Änderungen der AVR dar, die durch eine Arbeitsrechtliche Kommission beschlossen werden, wenn diese dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen ist, sondern diese als "Dritter" im Sinne von § 317 Abs. 1 BGB tätig wird (vgl. BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - aaO).

  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 635/07

    Ortszuschlag - Konkurrenzklausel - Auswirkungen des Inkrafttretens des TVöD

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08
    (1) Auch wenn die AVR nicht als Tarifvertrag anzusehen sind, erfolgt die Auslegung einer derartigen kirchlichen Arbeitsrechtsregelung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nach den gleichen Grundsätzen, wie sie für die Tarifauslegung maßgeblich sind (vgl. etwa BAG 17. Juli 2008 - 6 AZR 635/07 - AP AVR Caritasverband Anlage 1 Nr. 4; 23. September 2004 - 6 AZR 430/03 - AP AVR Caritasverband § 1a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 4; 14. Januar 2004 - 10 AZR 188/03 - AP AVR Caritasverband Anlage 1 Nr. 3 = EzBAT BAT F2 §§ 22, 23 Heimzulage Nr. 8).

    Im Zweifel ist die Auslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 17. Juli 2008 - 6 AZR 635/07 - AP AVR Caritasverband Anlage 1 Nr. 4).

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08
    (1) Es kann offenbleiben, ob auf dem sog. Dritten Weg zustande gekommene Beschlüsse einer Arbeitsrechtlichen Kommission - hier die Einfügung des Abschnitts IIIa der Anlage 1 - wie eine vom einzelnen Arbeitgeber selbst gesetzte Regelung überhaupt am allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen sind (offenlassend auch BAG 8. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 -).

    Es kann dahinstehen, ob Art. 3 Abs. 1 GG auf von der Arbeitsrechtlichen Kommission geschaffene Regelungen unmittelbar anwendbar ist (offenlassend BAG 8. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 -), jedenfalls verstößt die Nichteinbeziehung von Auszubildenden in den Kreis der Anspruchsinhaber gemäß Abschnitt IIIa der Anlage 1 zu den AVR nicht gegen diese grundgesetzliche Norm.

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08
    (2) Der Senat kann dahinstehen lassen, unter welchen Voraussetzungen eine in einem Formularvertrag gestellte dynamische Bezugnahmeklausel auf ein von einer Arbeitsrechtlichen Kommission geschaffenes kirchliches Regelungswerk, bei der es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB handelt, einer Kontrolle nach Maßgabe der §§ 305 ff. BGB standhält (in einer vergleichbaren Konstellation bejahend: BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 52 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 10; vgl. auch BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - AP BUrlG § 7 Nr. 39 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 15; außerhalb des kirchlichen Bereichs verneinend für eine dynamische Inbezugnahme eines einseitigen vom Arbeitgeber selbst geschaffenen Regelungswerks: BAG 11. Februar 2009 - 10 AZR 222/08 - EzA BGB 2002 § 308 Nr. 9).

    Auf die in § 305c Abs. 2 BGB verankerte Unklarheitenregel, wonach Zweifel bei der Auslegung zulasten des Verwenders gehen, kann nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden - zu denen die systematische Auslegung gehört - nicht behebbare Zweifel bleiben (vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - AP BUrlG § 7 Nr. 39 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 15).

  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05

    Besitzstandswahrung - Anspruch auf Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Personengruppen keine Unterschiede solcher Art und solchen Gewichts bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (st. Rspr., vgl. etwa BAG 26. September 2007 - 10 AZR 511/06 - BAGE 124, 133; 2. August 2006 - 10 AZR 572/05 - EzA BetrVG 2001 § 75 Nr. 3).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 430/03

    Auslegung von §§ 2, 8 SicherungsO

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08
    (1) Auch wenn die AVR nicht als Tarifvertrag anzusehen sind, erfolgt die Auslegung einer derartigen kirchlichen Arbeitsrechtsregelung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nach den gleichen Grundsätzen, wie sie für die Tarifauslegung maßgeblich sind (vgl. etwa BAG 17. Juli 2008 - 6 AZR 635/07 - AP AVR Caritasverband Anlage 1 Nr. 4; 23. September 2004 - 6 AZR 430/03 - AP AVR Caritasverband § 1a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 4; 14. Januar 2004 - 10 AZR 188/03 - AP AVR Caritasverband Anlage 1 Nr. 3 = EzBAT BAT F2 §§ 22, 23 Heimzulage Nr. 8).
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (vgl. BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - AP BGB § 307 Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 40).
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06

    Ausbildungsvergütung - Angemessenheit - Krankenpflege

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08
    Anders als die Vergütung dieser Gruppe, die ausschließlich als Gegenleistung für die erbrachte Arbeit bezahlt wird, hat die Ausbildungsvergütung, sei es nach § 17 BBiG, sei es - wie hier - nach § 12 KrPflG - drei Funktionen: Sie soll den Auszubildenden und seine unterhaltsverpflichteten Eltern bei der Lebenshaltung finanziell unterstützen, die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten und die Leistungen des Auszubildenden in gewissem Umfang "entlohnen" (st. Rspr., vgl. etwa BAG 19. Februar 2008 - 9 AZR 1091/06 - mwN, AP BBiG § 17 Nr. 8 = EzA BBiG § 10 Nr. 14).
  • BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 208/96
    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08
    Hingegen verstößt es nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Arbeitgeber auf sachgerecht gebildete Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedliche Vergütungsgrundsätze oder Entgeltsysteme anwendet (vgl. BAG 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 - DB 2009, 2494; 18. Juni 1997 - 5 AZR 208/96 -).
  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08

    Sonderzahlung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08
    Hingegen verstößt es nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Arbeitgeber auf sachgerecht gebildete Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedliche Vergütungsgrundsätze oder Entgeltsysteme anwendet (vgl. BAG 1. April 2009 - 10 AZR 353/08 - DB 2009, 2494; 18. Juni 1997 - 5 AZR 208/96 -).
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04

    Baugewerbe - Auskunftsklage

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 856/07

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06

    Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03

    Heimzulage nach den AVR Caritas - Therapieeinrichtung für Drogenabhängige als

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06

    Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 160/05

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsverpflichtung

  • BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 407/05

    Wettbewerbsverbot bei Ausscheiden während der Probezeit

  • LAG Düsseldorf, 07.08.2008 - 5 Sa 513/08

    Auslegung von Arbeitsvertragsrichtlinien, Einmalzahlung für Auszubildende

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 419/99

    Sozialkassentarifverträge - Geltungsbereich Berlin

  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 413/04

    Baugewerbe - Tiefbauarbeiten - Beweiserhebung

  • BAG, 05.05.1995 - 4 AZR 258/95

    Zivilprozeß; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Keine Nachforschungspflicht

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 354/05

    Gleichbehandlung bei Vergütung

  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 222/08

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Frist bei

  • BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Dies hat ua. auch zur Folge, dass sich der Unternehmer nicht auf die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den Arbeitsvertragsregelungen berufen darf (vgl. BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 - Rn. 26; 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08 - Rn. 42, AP ZPO § 717 Nr. 9).
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 217/11

    Dynamische Verweisung im kirchlichen Arbeitsvertrag

    (aa) Der Senat muss nicht darüber entscheiden, ob Beschlüsse der Regionalkommission, die auf dem Dritten Weg zustande gekommen sind, am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen sind (offengelassen von BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 - Rn. 51, AP AVR Caritasverband Anlage 1 Nr. 5; 8. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - zu B II 1 d der Gründe; bejahend KAGH 16. Dezember 2011 - K 09/11 - zu B II 1 b der Gründe, ZMV 2012, 95) .

    (bb) Der Kläger ist als Arbeitnehmer nicht vergleichbar mit Auszubildenden (vgl. dazu ausführlich BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 - Rn. 49, AP AVR Caritasverband Anlage 1 Nr. 5) .

    Er erhält seine Vergütung als Gegenleistung für die erbrachte Arbeit, während die Ausbildungsvergütung nach § 17 BBiG den Auszubildenden neben einer gewissen "Entlohnung" bei der Lebenshaltung unterstützen und die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten soll (vgl. zu diesen drei Funktionen BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 - Rn. 52, aaO; 19. Februar 2008 - 9 AZR 1091/06 - Rn. 18, BAGE 126, 12) .

  • BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 284/15

    Eingruppierung nach AVR Diakonie - Auslegung des Richtbeispiels"

    Auch auf den systematischen Zusammenhang der AVR ist abzustellen (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 664/12 - Rn. 28; 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 - Rn. 28; 17. Juli 2008 - 6 AZR 635/07 - Rn. 9) .
  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 129/15

    Zuschlag für nächtliche Bereitschaft im Rettungsdienst - Auslegung der AVR

    Bei dem von einer Arbeitsrechtlichen Kommission geschaffenen kirchlichen Regelungswerk handelt es sich vielmehr um eine Allgemeine Geschäftsbedingung iSv. § 305 Abs. 1 BGB (BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 - Rn. 26) .
  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 322/19

    Stichtagsregelung für Sonderzahlung in AVR Caritas

    b) Das Bundesarbeitsgericht hat bisher offengelassen, ob Beschlüsse, die auf dem Dritten Weg zustande gekommen sind, am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu prüfen sind (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 217/11 - Rn. 85, BAGE 142, 247; 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 - Rn. 51; 8. Juni 2005 - 4 AZR 417/04 - zu B II 1 d der Gründe; bejahend KAGH 16. Dezember 2011 - K 09/11 - zu B II 1 der Gründe) .
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 664/12

    Probezeitkündigung eines evangelischen Pfarrers im befristeten Arbeitsverhältnis

    Auch wenn es sich bei der KAVO 2008 nicht um einen Tarifvertrag handelt, erfolgt die Auslegung einer derartigen kirchlichen Arbeitsrechtsregelung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nach den gleichen Grundsätzen, wie sie für die Tarifauslegung maßgeblich sind (vgl. BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 - Rn. 28 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 15.12.2020 - 8 Sa 425/20

    Kinderbezogener Entgeltbestandteil einer Besitzstandszulage

    Bei dem von einer Arbeitsrechtlichen Kommission geschaffenen kirchlichen Regelungswerk handelt es sich vielmehr um eine Allgemeine Geschäftsbedingung iSv. § 305 Abs. 1 BGB (BAG, Urteil vom 21.10.2009 - 10 AZR 786/08, AP Nr. 5 zu AVR Caritasverband Anlage 1).

    Die Kammer schließt sich in dieser Frage der Auffassung des 6. Senates des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07, NZA 2011, 634) an, der anders als der 4. Senat (Urteil vom 10.12.2008 - 4 AZR 801/07, NZA-RR 2010, 7) und der 10. Senat (Urteil vom 21.10.2009 - 10 AZR 786/08, AP Nr. 5 zu AVR Caritasverband Anlage 1) meint, kirchliche Arbeitsvertragsregelungen seien im Falle ihrer Änderung nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform nicht ausschließlich am Maßstab der §§ 317 Abs. 1, 319 Abs. 1 Satz 1 BGB zu überprüfen.

    Dies hat ua. auch zur Folge, dass sich der Unternehmer nicht auf die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den Arbeitsvertragsregelungen berufen darf (vgl. BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 - Rn. 26; 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08, Rn. 42, AP ZPO § 717 Nr. 9).

  • LAG Köln, 22.03.2019 - 10 Sa 372/18

    Gleichbehandlungsgrundsatz; Jahressonderzuwendung

    Offenbleiben kann, ob auf dem Dritten Weg zustande gekommene Regelungen am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz oder am allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 GG zu messen sind (vgl. BAG, Urteil vom 28.06.2012 - 6 AZR 217/11 -, Randziffer 85; Urteil vom 21.10.2009- 10 AZR 786/08 - Randziffer 51).

    Hinsichtlich der unterschiedlichen Regelungen in den Anlagen 32 und 31 zur AVR ist zu berücksichtigen, dass es keinen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darstellt, wenn der Arbeitgeber auf sachgerecht gebildete Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedliche Vergütungsgrundsätze oder Entgeltsysteme anwendet (vgl. BAG, Urteil vom 21.10.2009 - 10 AZR 786/08 - ).

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 245/16

    Stufenzuordnung gemäß § 9 Abs. 1 DVO.EKD aF

    aa) Bei einem von einer Arbeitsrechtlichen Kommission geschaffenen kirchlichen Regelungswerk wie der DVO.EKD handelt es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung iSv. § 305 Abs. 1 BGB (BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 - Rn. 26) .
  • LAG Hessen, 16.01.2015 - 3 Sa 1019/13

    Überleitung der Eingruppierung der Mitarbeiter in die Entgeltgruppe S4 Anlage 33

    Entsprechend kann sich ihre Anwendbarkeit nicht kraft normativer Wirkung, sondern ausschließlich kraft einzelvertraglicher Inbezugnahme ergeben (vgl. z. B. BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 573/10 - Rn. 17, NZA 2012, 1074 ff.; BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 - Rn. 25, AP Nr. 5 zu AVR Caritas Verband Anlage 1, jeweils mit zahlreichen Nachweisen).

    aa) Auch wenn die AVR als kirchliche Arbeitsrechtsregelung nicht als Tarifvertrag anzusehen sind, erfolgt ihre Auslegung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nach den gleichen Grundsätzen, wie sie für die Tarifauslegung maßgeblich sind (vgl. z. B. BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 988/11 - Rn. 21, FA 2014, 189; BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 573/10 - Rn. 21, NZA 2012, 1054 [BAG 16.02.2012 - 6 AZR 573/10] ; BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 - Rn. 28, AP Nr. 5 zu AVR Caritasverband Anlage 1, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dabei ist im Zweifel die Auslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. z. B. BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 - Rn. 28, a.a.O.).

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 170/08

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

  • LAG Köln, 22.02.2012 - 9 Sa 1143/11

    Begriff der "Anschlussbeschäftigung i.S. Richtlinien für Arbeitsverträge in den

  • BAG, 11.07.2012 - 10 AZR 287/11

    Psychiatriezulage - halbgeschlossene Station

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 403/13

    Jahressonderzahlung nach Anlage 14 der AVR. DW. EKD - negatives betriebliches

  • LAG Düsseldorf, 27.09.2012 - 15 Sa 920/12

    AVR; Sonderzahlung

  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 196/19

    Tarifliches Härtegeld - Auslegung eines Haustarifvertrags

  • LAG Düsseldorf, 02.03.2011 - 7 Sa 141/10

    Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel auf die Richtlinien des

  • LAG Hessen, 06.02.2015 - 3 Sa 266/14

    Zeugnisberichtigungsanspruch eines Arztes auf Mitunterzeichnung seines

  • LAG Niedersachsen, 21.02.2011 - 12 Sa 1249/10

    Psychiatrie-Zulage für Krankenschwester bei Grund- und Behandlungspflege auf

  • LAG Sachsen, 29.10.2015 - 1 Sa 504/14

    Unbegründete Klage eines Rettungssanitäters und Rettungsassistenten auf

  • LAG Thüringen, 18.04.2023 - 1 Sa 248/22

    Auslegung von § 41 Nr 3 KAVO EKD-Ost - Gewährung von Altersabminderungsstunden -

  • LAG Hamm, 16.03.2023 - 18 Sa 1044/22

    AVR Caritas; Eingruppierung einer Familienpflegerin

  • ArbG Köln, 17.06.2014 - 11 Ca 9737/13

    Rückgang von Kindergartenplätzen führt nicht zur Herabgruppierung der

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