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   BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19   

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BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19 (https://dejure.org/2021,2964)
BAG, Entscheidung vom 24.02.2021 - 10 AZR 8/19 (https://dejure.org/2021,2964)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 10 AZR 8/19 (https://dejure.org/2021,2964)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Auskunfts- und Schadensersatzanspruch - konkurrierendes Handelsgewerbe - grob fahrlässige Unkenntnis - Abgrenzung - zulässige Vorbereitungshandlung - wettbewerbswidrige werbende Tätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

  • IWW

    § 61 Abs. 2 Halbs. 1 HGB, § ... 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 133 BGB, § 254 ZPO, §§ 60, 61 HGB, § 61 Abs. 1 Halbs. 1 HGB, § 60 HGB, § 72 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 ArbGG, § 214 Abs. 1 BGB, § 319 Abs. 1 ZPO, § 301 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 268 ZPO, § 533 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 60 Abs. 1 HGB, § 61 Abs. 1 HGB, § 74 HGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 60 Abs. 1 Alt. 1 HGB, § 1 Abs. 2 HGB, Art. 12 Abs. 1 GG, § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG, § 287 ZPO, § 61 Abs. 2 Halbs. 2 HGB, § 61 Abs. 1 Halbs. 2 HGB, § 61 Abs. 2 HGB, § 60 Abs. 1 Alt. 2 HGB, § 198 BGB, § 113 Abs. 3 HGB, § 112 HGB, § 113 Abs. 3 Halbs. 1 HGB, § 1 GWB, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 100 Abs. 1 GG, § 167 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 BGB, § 145 BGB, § 147 BGB, § 559 Abs. 1 ZPO, § 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch des Arbeitgebers über wettbewerbswidriges Verhalten des Arbeitnehmers; Beginn der Verjährungsfrist von Ansprüchen wegen Verletzung eines Wettbewerbsverbots; Vereinbarkeit der Auslegungsgrundsätze für Gesetze mit dem Rechtsstaatsprinzip; Beginn des ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Auskunfts- und Schadensersatzanspruch - konkurrierendes Handelsgewerbe - grob fahrlässige Unkenntnis - Abgrenzung - zulässige Vorbereitungshandlung - wettbewerbswidrige werbende Tätigkeit

  • Betriebs-Berater

    Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Wettbewerbsverstöße - Verjährungsbeginn iSd § 61 Abs. 2 HGB bei einem Wettbewerbsverstoß - Abgrenzung Vorbereitungshandlung von werbender Tätigkeit

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsanspruch des Arbeitgebers über wettbewerbswidriges Verhalten des Arbeitnehmers; Beginn der Verjährungsfrist von Ansprüchen wegen Verletzung eines Wettbewerbsverbots; Vereinbarkeit der Auslegungsgrundsätze für Gesetze mit dem Rechtsstaatsprinzip; Beginn des ...

  • rechtsportal.de

    Auskunftsanspruch des Arbeitgebers über wettbewerbswidriges Verhalten des Arbeitnehmers; Beginn der Verjährungsfrist von Ansprüchen wegen Verletzung eines Wettbewerbsverbots; Vereinbarkeit der Auslegungsgrundsätze für Gesetze mit dem Rechtsstaatsprinzip; Beginn des ...

  • datenbank.nwb.de

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Konkurrenzverstoß des Arbeitnehmers - und die Kenntnis des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revisionsanträge - und ihre Auslegung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Differenz zwischen Tenor und Entscheidungsgründen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilurteil - bei mehreren Streitgegenständen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Wettbewerbsverstoß des Arbeitnehmers - und der Beginn der Verjährungsfrist

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Beginn der kurzen Verjährungsfrist bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 174, 193
  • ZIP 2021, 2232
  • MDR 2021, 1342
  • NZA 2021, 1581
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (52)

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19
    Ein Auskunftsanspruch setzt ua. voraus, dass dem Grund nach ein Leistungsanspruch des Auskunftsfordernden gegen den Anspruchsgegner feststeht oder - im vertraglichen Bereich - zumindest wahrscheinlich ist (BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 32, BAGE 170, 327) .

    Ein Widerspruch hinsichtlich der auf den verschiedenen Stufen der Stufenklage zu treffenden Entscheidungen ist in diesem Fall zu akzeptieren (BGH 25. Juni 2020 - I ZB 108/19 - Rn. 25 ; 29. März 2011 - VI ZR 117/10 - Rn. 17 f. mwN, BGHZ 189, 79; vgl. BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 23 ff. , BAGE 170, 327) .

    Zudem darf die Darlegungs- und Beweissituation im Prozess durch materiell-rechtliche Auskunftsansprüche nicht unzulässig verändert werden (vgl. BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 31 mwN, BAGE 170, 327; 27. Februar 2019 - 10 AZR 340/18 - Rn. 56, BAGE 166, 36) .

    b) Die für einen Auskunftsanspruch erforderliche Sonderrechtsbeziehung kann ua. auf einer vertraglichen Beziehung der Beteiligten beruhen (BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 33 mwN, BAGE 170, 327) .

    Ist ein Vertragspartner auf die Information durch den anderen angewiesen, um Einwendungen zu begründen, genügt die Wahrscheinlichkeit, dass die Einwendung begründet ist ( BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 34 mwN, BAGE 170, 327) .

    Verschuldet handelt etwa, wer eine zuvor bestehende Informationsmöglichkeit nicht genutzt hat, obwohl sie sich aufgedrängt hat (BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 35 mwN, BAGE 170, 327) .

    Erforderlich ist eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 36 mwN, BAGE 170, 327) .

    Die Darlegungs- und Beweissituation darf nicht unzulässig verändert werden, indem angenommen wird, materiell-rechtliche Auskunftsansprüche seien gegeben (BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 37 mwN, BAGE 170, 327) .

    Diese Voraussetzungen sind bei einer weitgehend "ins Blaue hinein" durchgeführten Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht erfüllt (vgl. für einen Detektiveinsatz BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 42 mwN, BAGE 170, 327; für eine offene und verdeckte Videoüberwachung BAG 28. März 2019 - 8 AZR 421/17 - Rn. 35 ff.; für den Einsatz eines Keyloggers BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 27 ff., BAGE 159, 380) .

  • BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71

    Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19
    Derjenige, der einem anderen gegenüber vertraglich verpflichtet ist, Wettbewerb zu unterlassen, schuldet ihm Auskunft, sobald er in ausreichendem Umfang Anlass gegeben hat zu vermuten, er habe seine Vertragspflicht verletzt (vgl. BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A I 1 a der Gründe) .

    (1) Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat es für einen Auskunftsanspruch genügen lassen, wenn ein Arbeitnehmer Anlass oder erheblichen Anlass zu der Vermutung gegeben hat, er habe entgegen seiner Vertragspflicht Wettbewerb betrieben (BAG 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - zu I 1 der Gründe mwN ["Anlass"]; 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A I 1 a der Gründe ["erheblicher Anlass"]) .

    Auch Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung unterfallen der kurzen Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 Halbs. 1 HGB (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A II 2 der Gründe; HWK/Diller 9. Aufl. HGB § 61 Rn. 24; Heymann/Henssler HGB 2. Aufl. § 61 Rn. 17) .

    Die in § 61 Abs. 2 HGB geregelte kurze Verjährungsfrist soll sicherstellen, dass Ansprüche, die aus einem Verstoß gegen die Pflicht folgen, Wettbewerb zu unterlassen, rasch bereinigt werden (BAG 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199; 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A II 2 b der Gründe; Baumbach/Hopt/Roth 40. Aufl. HGB § 61 Rn. 4; EBJS/Boecken/Rudkowski 4. Aufl. HGB § 61 Rn. 29; ebenso schon RG 1. Mai 1906 - III 478/05 - RGZ 63, 252) .

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 560/11

    Konkurrenztätigkeit - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19
    (1) Dem Arbeitgeber soll sein Marktbereich uneingeschränkt und ohne die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offenstehen (BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 560/11 - Rn. 15 f. mwN) .

    Ebenso wenig muss er vortragen, mit der Konkurrenztätigkeit nicht einverstanden gewesen zu sein (BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 560/11 - Rn. 20) .

    Greifbare Anknüpfungstatsachen, die für eine Schadensschätzung unabdingbar sind, muss der Geschädigte im Regelfall vortragen und beweisen (BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 560/11 - Rn. 26) .

    Bloße Vorbereitungshandlungen, die in die Interessen des Arbeitgebers nicht unmittelbar eingreifen, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 53, BAGE 165, 19; 16. Januar 2013 - 10 AZR 560/11 - Rn. 17; 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15 mwN) .

  • RG, 01.05.1906 - III 478/05

    Verjährung nach § 61 Abs. 2 H. G. B.

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19
    Mit der Verjährung des Unterlassungsanspruchs, der seiner Natur nach bei eingetretener Verjährung nicht nochmals erhoben werden könne, sei eine weitere Klage auf Unterlassung dieses Handelsgeschäfts und der damit zusammenhängenden Geschäfte ausgeschlossen ( RG 1. Mai 1906 - III 478/05 - RGZ 63, 252 ) .

    Sachgründe, den Handlungsgehilfen oder den Arbeitnehmer schlechter zu behandeln als den OHG-Gesellschafter, sind nicht ersichtlich (so schon RG 1. Mai 1906 - III 478/05 - RGZ 63, 252: gleichartiges Verhältnis) .

    Die in § 61 Abs. 2 HGB geregelte kurze Verjährungsfrist soll sicherstellen, dass Ansprüche, die aus einem Verstoß gegen die Pflicht folgen, Wettbewerb zu unterlassen, rasch bereinigt werden (BAG 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199; 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A II 2 b der Gründe; Baumbach/Hopt/Roth 40. Aufl. HGB § 61 Rn. 4; EBJS/Boecken/Rudkowski 4. Aufl. HGB § 61 Rn. 29; ebenso schon RG 1. Mai 1906 - III 478/05 - RGZ 63, 252) .

  • BAG, 25.05.1970 - 3 AZR 384/69

    Handelsgewerbe - Täuschung - Anfechtung

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19
    Vor dem Hintergrund von Art. 12 Abs. 1 GG wird § 60 Abs. 1 Alt. 1 HGB nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfassungskonform dahin eingeengt, dass dem Arbeitnehmer der Betrieb eines Handelsgewerbes nur verwehrt ist, wenn der Arbeitnehmer ein Handelsgewerbe im Handelszweig des Arbeitgebers betreibt mit der Folge, dass es für den Arbeitgeber in wettbewerblicher Hinsicht eine Gefahr bedeutet (grundlegend BAG 25. Mai 1970 - 3 AZR 384/69 - zu I 3 der Gründe, BAGE 22, 344; EBJS/Boecken/Rudkowski 4. Aufl. HGB § 60 Rn. 18 mwN) .

    Deshalb sei anzunehmen, dass es sich um ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers handle ( BAG 25. Mai 1970 - 3 AZR 384/69 - zu II 2 der Gründe, BAGE 22, 344 ) .

    (1) Der Wortlaut von § 61 Abs. 2 Halbs. 1 HGB spricht zunächst für die gegenteilige Auffassung (ebenso BAG 25. Mai 1970 - 3 AZR 384/69 - zu II 2 der Gründe, BAGE 22, 344) .

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19
    Bloße Vorbereitungshandlungen, die in die Interessen des Arbeitgebers nicht unmittelbar eingreifen, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 53, BAGE 165, 19) .

    Bloße Vorbereitungshandlungen, die in die Interessen des Arbeitgebers nicht unmittelbar eingreifen, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 53, BAGE 165, 19; 16. Januar 2013 - 10 AZR 560/11 - Rn. 17; 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15 mwN) .

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19
    Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet iVm. Art. 20 Abs. 3 GG den einzelnen Grundrechtsträgern, dass ihnen gegenüber ergehende Entscheidungen diesen Anforderungen genügen (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 ua. - Rn. 72, BVerfGE 149, 126) .

    Eine Interpretation, die sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 ua. - Rn. 73 ff., BVerfGE 149, 126) .

  • BGH, 19.11.2019 - XI ZR 575/16

    Inanspruchnahme einer Bank auf Rückabwicklung zweier Fondsbeteiligungen; Prüfung

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19
    Dem Gläubiger muss persönlich ein schwerer Obliegenheitsverstoß in seiner eigenen Angelegenheit der Anspruchsverfolgung, eine schwere Form von "Verschulden gegen sich selbst", vorgeworfen werden können ( BGH 19. November 2019 - XI ZR 575/16 - Rn. 28; 2. Juli 2015 - III ZR 149/14 - Rn. 11; 30. April 2015 - IX ZR 1/13 - Rn. 10; MüKoBGB/Grothe 8. Aufl. § 199 Rn. 31 mwN) .

    Er ist vom Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (BAG 28. November 2019 - 8 AZR 35/19 - Rn. 47; 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 24; BGH 19. November 2019 - XI ZR 575/16 - Rn. 28 mwN) .

  • BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16

    Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung -

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19
    Durch sie können die geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden (vgl. BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 38) .

    Das ist regelmäßig bei einer nach außen wirkenden werbenden Tätigkeit der Fall ( BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 38) .

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19
    Bloße Vorbereitungshandlungen, die in die Interessen des Arbeitgebers nicht unmittelbar eingreifen, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 53, BAGE 165, 19; 16. Januar 2013 - 10 AZR 560/11 - Rn. 17; 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15 mwN) .

    Unzulässig sind Vorbereitungshandlungen, die schon als Teil der werbenden Tätigkeit aufzufassen sind, weil die Interessen des Unternehmens des Prinzipals bereits durch sie gefährdet werden (BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - aaO mwN; Schaub/Vogelsang ArbR-HdB 18. Aufl. § 54 Rn. 11) .

  • LAG Hamm, 20.03.2018 - 14 Sa 778/16
  • BAG, 22.01.2020 - 10 AZR 387/18

    Sozialkassenverfahren - betrieblicher Geltungsbereich

  • BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 319/62

    Handlungsgehilfe - Handelsgewerbe - Handelsvertreter - Kündigung

  • BAG, 21.10.1970 - 3 AZR 479/69

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung bei unerlaubter

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

  • BGH, 10.12.1990 - II ZR 256/89

    Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten bei Rechtsnachfolge des alleinigen

  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 260/14

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

  • BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18

    Karenzentschädigung - Auskunft - Gewinnanrechnung

  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 35/19

    Ersatz eines Personenschadens - Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII

  • BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89

    Auskunftspflicht bei Wettbewerbsverletzung wegen Abschluss von

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 562/16

    Entschädigung nach dem AGG - objektive Eignung - Benachteiligung wegen der

  • BGH, 14.11.2013 - IX ZR 215/12

    Steuerberaterhaftung: Ausschluss der Verjährungseinrede für

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 676/02

    Ausschlussfristen - Nachweisgesetz - Mitverschulden

  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06

    Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 471/12

    Schadensersatz - Asbestbelastung - Vorsätzliche Schädigung

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 1/13

    Insolvenzanfechtung: Übersehene Tatbestandsvoraussetzungen der Verjährung als

  • BGH, 14.07.2005 - IX ZR 284/01

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

  • BGH, 02.07.2015 - III ZR 149/14

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche aus der Kommanditbeteiligung eines

  • BAG, 19.04.1967 - 3 AZR 347/66
  • BGH, 12.06.2008 - III ZR 38/07

    Amtshaftung wegen Nichterteilung einer Genehmigung zum Krankentransport

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

  • BAG, 28.03.2019 - 8 AZR 421/17

    Offene Videoüberwachung - Beweisverwertungsverbot - Zulässigkeit der

  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug - Schadensersatz wegen verfallenen

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 171/10

    Auslandseinsatz eines Bauarbeiters - übliche Vergütung - tarifliche

  • BVerfG, 24.06.1988 - 1 BvR 736/88

    Darlegungs- und Beweislast beim Einwand rechtsmißbräuchlicher

  • BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69

    Filialleiter - Auflösungsschaden - Vorteilsausgleichung

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99

    Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 21.07.2020 - 3 AZR 142/16

    Herabsetzung einer Pensionskassenrente - Einstandspflicht des Arbeitgebers -

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 891/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 119/19

    Tod einer Prozesspartei - Prozessbevollmächtigung - Aussetzungsantrag - Aufnahme

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20

    Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den

  • BGH, 25.06.2020 - I ZB 108/19

    Antrag auf teilweise Aufhebung des Teilschiedsspruchs; Vorliegen eines

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 226/20

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Stufenklage

    Das Wettbewerbsverbot des § 60 Abs. 1 HGB gilt für die gesamte Dauer des rechtlichen Bestands des Arbeitsverhältnisses auch für andere Arbeitnehmer; hierdurch werden Umfang und Reichweite der vertraglichen Nebenpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB ausgestaltet (st. Rspr., zB BAG 24. Februar 2021 - 10 AZR 8/19 - Rn. 38; 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 33) .

    (2) In seiner Entscheidung vom 24. Februar 2021 (- 10 AZR 8/19 -) hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts - unter ausführlicher Darstellung des Meinungsstands im Schrifttum (Rn. 69 bis 71) und unter Hinweis auf eine bis dahin nicht erfolgte Klärung in der Rechtsprechung (Rn. 72 bis 75)  - erkannt, dass die Frist von drei Monaten für die Verjährung nach § 61 Abs. 2 Halbs. 1 HGB in Fällen, in denen der Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot des § 60 Abs. 1 HGB in dem Betreiben eines konkurrierenden (zu dieser gebotenen Einschränkung vgl. zB BAG 3. Mai 1983 - 3 AZR 62/81 - BAGE 42, 329) Handelsgewerbes besteht, mit der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis von diesem Betreiben beginnt, und dass der Arbeitgeber nicht erst Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von den einzelnen getätigten Geschäften haben muss.

    (3) Dem schließt sich der erkennende Senat an, wobei zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführliche Begründung des Urteils des Zehnten Senats vom 24. Februar 2021 (- 10 AZR 8/19 - Rn. 89 ff.) Bezug genommen wird.

    Die dort vorgenommene Auslegung von § 61 Abs. 2 Halbs. 1 HGB steht auch nach Auffassung des erkennenden Senats mit dem Rechtsstaatsprinzip in Einklang (vgl. BAG 24. Februar 2021 - 10 AZR 8/19 - Rn. 89 ff.) .

    (a) Für die Auffassung des Landesarbeitsgerichts, die auch im Schrifttum (vgl. BeckOGK/Ittmann Stand 15. September 2021 HGB § 61 Rn. 39; NK-GA/Reinhard § 61 HGB Rn. 9; Grobys/Panzer/Middendorf SWK-ArbR 3. Aufl. Wettbewerbsverbot Rn. 20) vertreten wird, könnte sprechen, dass es nach der Entwurfsbegründung des Gesetzes zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214) im Willen des Gesetzgebers lag, für den Beginn der Verjährungsfrist nach § 61 Abs. 2 Halbs. 1 HGB an den Wettbewerbsverstoß des Arbeitnehmers anzuknüpfen (ausführlich dazu BAG 24. Februar 2021 - 10 AZR 8/19 - Rn. 83 bis 86) .

    Wie bei der Kenntnis vom Betreiben eines konkurrierenden Handelsgewerbes ist der Arbeitgeber, der Kenntnis von einer unselbständigen Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers erlangt, grundsätzlich durch Ansprüche auf Unterlassung und auf Auskunft sowie die Möglichkeit, hinsichtlich noch nicht zu beziffernder Leistungsansprüche eine die Verjährung hemmende Stufenklage zu erheben, ausreichend geschützt (vgl. dazu BAG 24. Februar 2021 - 10 AZR 8/19 - Rn. 87 mwN) .

    aa) Nach § 241 Abs. 2 BGB kann derjenige, der einem anderen gegenüber vertraglich verpflichtet ist, Wettbewerb zu unterlassen, dem anderen zur Auskunft verpflichtet sein, sobald er in ausreichendem Umfang Anlass gegeben hat zu vermuten, er habe seine Vertragspflicht verletzt (st. Rspr., zB BAG 24. Februar 2021 - 10 AZR 8/19 - Rn. 39 mwN) .

    Ein billigenswertes Interesse an einer Auskunft kann zB bestehen, wenn sie erforderlich ist, um einen Leistungsanspruch, wie etwa einen Anspruch auf Schadensersatz, geltend zu machen (zu den Voraussetzungen im Einzelnen: vgl. BAG 24. Februar 2021 - 10 AZR 8/19 - Rn. 40 ff.; 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 31 mwN, BAGE 170, 327) .

    (a) Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist umstritten, welcher Grad an Wahrscheinlichkeit gegeben sein muss, um einen begründeten Verdacht eines wettbewerbswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers, der - wie unter Rn. 70 ausgeführt - eine Voraussetzung eines Auskunftsanspruchs ist, annehmen zu können (offengelassen von BAG 24. Februar 2021 - 10 AZR 8/19 - Rn. 53) .

    Ebenso muss sie zumindest greifbare Anknüpfungstatsachen vortragen und beweisen, die für eine Schadensschätzung unabdingbar sind (vgl. BAG 24. Februar 2021 - 10 AZR 8/19 - Rn. 65 mwN) .

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 3/21

    Urlaub - Langzeiterkrankung - Mitwirkungsobliegenheiten

    Daher ist in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO in der Revision nicht mehr zu prüfen, ob eine Klageänderung iSv. § 533 ZPO iVm. § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG gegeben ist und diese ggf. zulässig ist (BAG 24. Februar 2021 - 10 AZR 8/19 - Rn. 36; 18. November 2020 - 5 AZR 57/20 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 233/21

    Betriebsvereinbarung - Anscheinsvollmacht - unzulässiges Teilurteil - fehlender

    Ob eine Entscheidung durch Teilurteil zulässig war, hat das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (vgl. BAG 24. Februar 2021 - 10 AZR 8/19 - Rn. 30 mwN) .
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