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   BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 802/95   

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BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 802/95 (https://dejure.org/1996,3353)
BAG, Entscheidung vom 22.05.1996 - 10 AZR 802/95 (https://dejure.org/1996,3353)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 1996 - 10 AZR 802/95 (https://dejure.org/1996,3353)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage des Arbeitnehmers auf Leistung einer betrieblichen Sonderzahlung nach Tarifvertrag - Anrechnung des gezahlten 13. Monatsgehalts auf die betriebliche Sonderzahlung - Auslegung der tariflichen Regelung im Sinne einer ähnlichen Leistung nach dem Tarifvertrag wegen des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderzuwendungen: tarifliche Sonderzahlung - Anrechnung eines 13. Monatsgehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 07.12.1994 - 10 AZR 532/94

    Höhe einer tariflichen Sonderzahlung - Anrechnung "ähnlicher Leistungen" des

    Auszug aus BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 802/95
    Ein solches System soll nach Ziff. 4 Satz 2 TV-Sonderzahlung von den tariflichen Bestimmungen des TV-Sonderzahlung nicht berührt werden (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1994 - 10 AZR 532/94 -n. v. - zur gleichlautenden Bestimmung des § 5 des Tarifvertrags über betriebliche Sonderzahlungen für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte für die Metallindustrie Hamburgs und Umgebung sowie Schleswig-Holstein).

    So hat der Senat im Urteil vom 7. Dezember 1994 (- 10 AZR 532/94 - n. v.) die Zahlung von arbeitsvertraglich vereinbarten 13, 5 Gehältern, welche auf Grund langjähriger betrieblicher Praxis als Urlaubsgeld (ein ganzes Monatsgehalt) und als Weihnachtsgeld (ein halbes Monatsgehalt) ausgezahlt wurden, als anrechenbare Leistungen im Sinne einer mit Ziff. 4 TV-Sonderzahlung gleichlautenden Anrechnungsklausel betrachtet, weil ein betriebliches System zur Erbringung zusätzlicher Arbeitgeberleistungen, bezogen auf das Kalenderjahr, vorliege.

  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 42/92

    Verrechnung einer tariflichen Jahressonderzahlung mit betrieblichen Leistungen -

    Auszug aus BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 802/95
    Eine solche Regelung ist zulässig (BAGE 43, 188 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; BAG Urteil vom 3. März 1993 - 10 AZR 42/92 - AP Nr. 151 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 250/81

    Tarifvertrag - Tarifliche Versorgungskasse - Versorgungsleistung -

    Auszug aus BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 802/95
    Eine solche Regelung ist zulässig (BAGE 43, 188 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; BAG Urteil vom 3. März 1993 - 10 AZR 42/92 - AP Nr. 151 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 138/81
    Auszug aus BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 802/95
    Die vom Landesarbeitsgericht angedeutete mögliche Divergenz zu den Entscheidungen des Fünften Senats vom 8. Juni 1983 (- 5 AZR 138/81 und 139/81 - n. v.) liegt nicht vor.
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 369/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung eines weiteren Teils einer tariflich

    Auszug aus BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 802/95
    Das von der Beklagten gezahlte 13. Monatsgehalt stellt eine Leistung des Arbeitgebers im Sinne der Ziff. 4 Satz 1 TV-Sonderzahlung dar, welche nach der tariflichen Regelung den tariflichen Anspruch des Klägers auf eine betriebliche Sonderzahlung erfüllt, ohne daß es zum Eintritt der Erfüllungswirkung einer gestaltenden Anrechnungserklärung oder Tilgungsbestimmung der Beklagten bedarf (BAG Urteil vom 8. März 1995 - 10 AZR 369/94 - n. v.).
  • BAG, 21.12.1994 - 10 AZR 832/93

    Weihnachtsgratifikation bei vorzeitigem Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 802/95
    Dennoch ist davon auszugehen, daß den Tarifvertragsparteien bewußt war, daß beispielsweise auch die ebenfalls in Ziff. 4 Satz 1 TV-Sonderzahlung aufgeführten Jahresabschlußvergütungen und Weihnachtsgeldzahlungen in manchen Betrieben in der Weise gewährt werden, daß sie sich als reine "pro rata temporis" erdiente Vergütungsbestandteile darstellen, die erst zum Jahresschluß oder in zeitlichem Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest ausgezahlt werden (vgl. zur Annahme, ein vertraglich vereinbartes Weihnachtsgeld habe reinen Entgeltcharakter: BAG Urteil vom 21. Dezember 1994 - 10 AZR 832/93 -n. v.).
  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94

    Kürzung eines Weihnachtsgeldes für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 802/95
    Liegt ein solches betriebliches System über die Gewährung zusätzlicher Leistungen durch den Arbeitgeber an seine Mitarbeiter vor, so ist es für die Erfüllungswirkung dieser Leistungen nach Ziff. 4 Satz 1 TV-Sonderzahlung unschädlich, wenn es sich bei diesen Leistungen um solche handelt, mit denen kein weiterer Zweck verfolgt wird als die Entlohnung der erbrachten Arbeitsleistung, d.h. wenn der einzelne Arbeitnehmer demnach die arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung als Vergütungsbestandteil im jeweiligen Abrechnungsmonat verdient, diese jedoch aufgespart und dann erst am vereinbarten Fälligkeitstag ausbezahlt wird (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - AP Nr. 174 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 207/91

    Sonderzuwendung - Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 802/95
    Somit liegt keine einmalige Leistung des Arbeitgebers vor, die sich nicht auf den Bezugszeitraum des laufenden Kalenderjahres bezieht, wie dies beispielsweise bei einem einmalig gezahlten Treuegeld für vom Arbeitnehmer erwiesene Betriebstreue der Fall wäre (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 207/91 - AP Nr. 149 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG Berlin, 29.09.1995 - 16 Sa 79/95

    Anrechnung eines 13. Monatsgehalts auf tarifliche Sonderzahlung in der

    Auszug aus BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 802/95
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 29. September 1995 - 16 Sa 79/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 363/06

    Sonderzahlung

    § 10 Nr. 3 MTV begründet eine automatische Erfüllungswirkung von Sonderzahlungen des Arbeitgebers wie Weihnachtsgeld, Jahresergebnisbeteiligung ua., ohne dass es einer gestaltenden Erklärung des Arbeitgebers zur Anrechnung der betrieblichen Sonderzahlung auf den tariflichen Anspruch bedarf (vgl. hierzu BAG 8. März 1995 - 10 AZR 390/94 - 22. Mai 1996 - 10 AZR 802/95 -).
  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 216/08

    Anwesenheitsprämie - Anrechenbarkeit auf eine tarifliche Sonderzahlung

    a) Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien sollen alle vom Arbeitgeber zusätzlich gewährten betrieblichen Leistungen den tariflichen Anspruch auf die Jahressonderzahlung erfüllen, sofern sie typischerweise wie die in § 10 Abs. 2 Ziff. 1 im Einzelnen aufgeführten zusätzlichen Leistungen auf das Kalenderjahr bezogen sind (vgl. BAG 22. Mai 1996 - 10 AZR 802/95 -).
  • BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 174/11

    Betriebliche Sonderzahlung - Anrechnung auf Tarifanspruch

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu wortgleichen Tarifnormen aus anderen Tarifgebieten der Metall- und Elektroindustrie erfüllen alle vom Arbeitgeber aufgrund eines betrieblichen Systems zusätzlich gewährten Leistungen den tariflichen Anspruch auf die betriebliche Sonderzahlung, sofern sie - ebenso wie die in § 4 Satz 1 TV-Sonderzahlungen aufgeführten zusätzlichen Leistungen - auf das Kalenderjahr bezogen sind ( BAG 22. Mai 1996 - 10 AZR 802/95 - zu II 2 a der Gründe, zu § 4 des Tarifvertrags über betriebliche Sonderzahlungen für das Tarifgebiet II Berlin-Ost und Brandenburg vom 10. März 1991; 7. Dezember 1994 - 10 AZR 532/94 - zu II 2 der Gründe, zu § 5 des Tarifvertrags über betriebliche Sonderzahlungen für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte für die Metallindustrie Hamburgs und Umgebung sowie Schleswig-Holstein) .
  • LAG Hamburg, 11.02.2016 - 7 Sa 54/15

    Prämie - Fahrtkostenpauschale - Steuerfreiheit - Sachbezüge - tarifliche

    Insbesondere verstoßen solche Anrechnungsklauseln nicht gegen das Günstigkeitsprinzip im Sinne von § 4 Abs. 3 TVG, denn der Tarifvertrag greift in solchen Fällen nicht in Ansprüche ein, die Teil des Arbeitsvertrags sind, sondern es wird ein tariflicher Anspruch von vornherein nur bedingt durch die Kürzung um bestimmte, anderweitig begründete Ansprüche gewährt (BAG, 22.5.1996, 10 AZR 802/95; 18.5.1994, 10 AZR 125/93; zit. nach iuris).
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