Rechtsprechung
BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 82/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Sonderzahlung - Nichtverlängerung einer Befristung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf tarifvertragliche Sonderzahlung ; Nichtverlängerung einer Befristung; Verpflichtung zur Rückzahlung einer Zuwendung; Auslegung eines Tarifvertrags; Gehaltstarifvertrag für die Angestellten in den bayerischen Betrieben des Groß- und Außenhandels; Beendigung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifauslegung; Gratifikation/Sondervergütung - Sonderzahlung; Nichtverlängerung einer Befristung; Rückzahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 25.04.2001 - 38 Ca 2001/01
- LAG München, 21.08.2001 - 8 Sa 431/00
- LAG München, 21.08.2001 - 8 Sa 431/01
- BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 82/02
Papierfundstellen
- NZA 2003, 1296 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 477/92
Jahressonderzahlung - Ausscheiden aufgrund einer Befristung
Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 82/02
Der Senat hat bereits in der Entscheidung vom 6. Oktober 1993 (- 10 AZR 477/92 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 157 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 106) darauf hingewiesen, daß eine arbeitsvertragliche Befristung und eine - in jenem Fall betriebsbedingte - Kündigung unterschiedliche Lebenssachverhalte betreffen. - BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93
Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst
Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 82/02
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN). - BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 551/77
Angestellter - Ausscheiden auf eigenen Wunsch - Zuwendung für vorhergehendes …
Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 82/02
Auf Anlaß oder Motivation weiterer Beendigungstatbestände kommt es nicht an (vgl. BAG 31. Januar 1979 - 5 AZR 551/77 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 101 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 62). - LAG München, 21.08.2001 - 8 Sa 431/01
Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 82/02
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. August 2001 - 8 Sa 431/01 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06
Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag
Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer ein Angebot des Arbeitgebers zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht angenommen hat (BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 82/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 2).Weder nach dem allgemeinen Sprachgebrauch noch nach der im Rechtsleben üblichen Verwendung der Begriffe sind die beiden Sachverhalte gleichbedeutend oder wenigstens vergleichbar (BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 82/02 - aaO).
- BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 363/06
Sonderzahlung
Es reicht also nicht aus, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers ungekündigt war und eine Befristung einer Kündigung nicht gleichsteht (vgl. hierzu BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 82/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 2). - LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 12 Sa 602/13
Mitteilung der Nichtverlängerung als Kündigung
Es besteht für die Kammer kein Grund, von dieser Rechtsprechung abzuweichen, zumal auch die jüngere Rechtsprechung klar zwischen Nichtverlängerungsmitteilung und Kündigung unterscheidet (vgl. 23.10.1991 - 7 AZR 56/91, MDR 1992, 976 für das Kündigungsverbot des § 9 MuSchG; BAG 04.12.2012 - 10 AZR 82/02, AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel Rn. 42 für eine Sonderzahlung).