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   BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 877/98   

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https://dejure.org/1999,20413
BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 877/98 (https://dejure.org/1999,20413)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1999 - 10 AZR 877/98 (https://dejure.org/1999,20413)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 10 AZR 877/98 (https://dejure.org/1999,20413)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 535/94

    Verschlechternder Tarifvertrag nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 877/98
    Im allgemeinen wird von einer "Transformation" des Kollektivrechts in den Arbeitsvertrag gesprochen (vgl. Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 8. Aufl. § 119 II; BAG 16. Mai 1995 - 3 AZR 535/94 - AP TVG § 4 Ordnungsprinzip Nr. 15 = EzA BGB § 613 a Nr. 127).

    Rechtsgrund der Weitergeltung ist also weder der Tarifvertrag noch infolge irgendwie gearteter Transformation der Arbeitsvertrag, sondern allein die gesetzliche Anordnung des § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. auch BAG 16. Mai 1995 - 3 AZR 535/94 - AP TVG § 4 Ordnungsprinzip Nr. 15 = EzA BGB § 613 a Nr. 127; ähnlich Gaul ZTR 1989, 432, 436).

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 877/98
    Ein abgelaufener und damit außer Kraft getretener Tarifvertrag verliert grundsätzlich jede rechtliche Wirkung, weshalb auch die Fortgeltung der Rechtsnormen des abgelaufenen Tarifvertrags nicht auf diesem selbst beruht, sondern der Rechtsgrund der Nachwirkung allein das Gesetz ist (BAG 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 8 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 3).
  • BAG, 13.09.1994 - 3 AZR 148/94

    Rückwirkender Tarifvertrag nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 877/98
    Mit dieser dogmatischen Einordnung läßt sich auch eher die in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretene Auffassung vereinbaren, die von einem "Einfrieren" der tarifvertraglichen Normen zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs ausgeht (BAG 13. September 1994 - 3 AZR 148/94 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 11 = EzA BGB § 613 a Nr. 125; Schiefer NJW 1998, 1817, 1821).
  • LAG Hamm, 21.08.1998 - 10 Sa 1696/97

    Zahlung eines tariflichen 13. Monatseinkommens; Tarifbindung des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 877/98
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgericht Hamm vom 21. August 1998 - 10 Sa 1696/97 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.02.1996 - 10 AZR 516/95

    Betriebliche Übung - Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 877/98
    Freiwilligkeitsvorbehalte sind grundsätzlich zulässig (vgl. etwa BAG 28. Februar 1996 - 10 AZR 516/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 192 = EzA BGB § 611 Gratifikation Prämie Nr. 139).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

    Vielmehr entspricht die Anwendung des Ablösungsprinzips der vorrangig kollektivrechtlich geprägten Fortgeltung der Arbeitsbedingungen bei dem Betriebsveräußerer (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 877/98 - nv., zu II 2 a der Gründe, im Anschluß an Heinze DB 1998, 1861, 1862; ähnlich Gussen/Dauck aaO Rn. 159; Moll RdA 1996, 275, 276 f.).
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