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   BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 886/95   

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https://dejure.org/1996,433
BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 886/95 (https://dejure.org/1996,433)
BAG, Entscheidung vom 28.08.1996 - 10 AZR 886/95 (https://dejure.org/1996,433)
BAG, Entscheidung vom 28. August 1996 - 10 AZR 886/95 (https://dejure.org/1996,433)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BetrVG (1972) § 112; ZPO § 148
    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Sozialplans

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 112; BGB § 242; ZPO § 148
    Sozialplan: Wegfall der Geschäftsgrundlage trotz geplanter Betriebsstillegung und Kündigung der Arbeitsverhältnisse bei späterem Angebot der Weiterbeschäftigung durch einen Betriebserwerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 84, 62
  • ZIP 1997, 83
  • MDR 1997, 173
  • NZA 1997, 109
  • BB 1996, 1939
  • BB 1996, 2472
  • BB 1996, 2624
  • DB 1996, 1884
  • DB 1997, 100
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93

    Abänderung von Sozialplänen

    Auszug aus BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 886/95
    Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Rechtsfolgen die Regelungen eines Sozialplanes geändert werden können, hat sich der Senat in seiner Entscheidung vom 10. August 1994 (- 10 ABR 61/93 - AP Nr. 86 zu § 112 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) befaßt.

    Sie hat im Schrifttum Zustimmung gefunden (Plander, EWiR 1995, 331; Keßler, BB 1995, 1242; zustimmend insoweit auch Meyer, Abänderung von Sozialplanregelungen, NZA 1995, 974).

  • BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 357/94

    Abfindungsanspruch nach einem Rationalisierungsschutzabkommen

    Auszug aus BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 886/95
    Dieser Abfindungsanspruch, für den als Voraussetzung allein eine betriebsbedingte Kündigung durch die Beklagte normiert ist, entsteht mit dem Ausspruch der Kündigung (BAG Urteil vom 13. Dezember 1994 - 3 AZR 357/94 - AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz; Hansen, Der Entstehungszeitpunkt des Anspruchs auf eine Sozialplanabfindung, NZA 1985, 609, 611).
  • BAG, 17.02.1992 - 10 AZR 448/91

    Rechtskrafterstreckung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 886/95
    Sozialplanansprüche der Arbeitnehmer sind in ihrem Inhalt und Bestand von dem von den Betriebspartnern vereinbarten Sozialplan abhängig (vgl. Urteil des Senats vom 17. Februar 1992 - 10 AZR 448/91 - BAGE 69, 367 = AP Nr. 1 zu § 84 ArbGG 1979).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Dies gilt selbst für einen im Hinblick auf die geplante Betriebsstillegung abgeschlossenen Sozialplan (BAG Urteil vom 28. August 1996 - 10 AZR 886/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

    a) Wie schon der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts im grundlegenden Beschluß vom 10. August 1994 (- 10 ABR 61/93 - BAGE 77, 313, zu B II 3 a der Gründe; bestätigt durch Urteil vom 28. August 1996 - 10 AZR 886/95 - BAGE 84, 62, zu II 2 b der Gründe) entschieden hat, können die Betriebspartner eine Angelegenheit, die sie durch eine Betriebsvereinbarung geregelt haben, unter - auch stillschweigender - Aufhebung dieser Betriebsvereinbarung mit Wirkung für die Zukunft in einer neuen Betriebsvereinbarung regeln.
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 575/02

    Unwirksamkeit einer Ausschlußklausel in einem Sozialplan

    Die Betriebsparteien sind nicht gehalten abzuwarten, ob sich die Verhältnisse anders entwickeln als von ihnen angenommen, und erst nach einem Wegfall der Geschäftsgrundlage den Sozialplan anzupassen (vgl. dazu etwa BAG 28. August 1996 - 10 AZR 886/95 - BAGE 84, 62 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 104 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 87).
  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1022/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Abfindungs- und

    Dies entspricht der Rechtsprechung, wonach auf die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzustellen ist, weil erst dann die Nachteile entstehen, die durch den Sozialplan gemildert werden sollen (BAG 27. Juni 2006 - 1 AZR 322/05 - Rn. 14, BAGE 118, 321 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 180 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 18 - eine Abfindung "entsteht" nicht nach Sozialplan, wenn eine überholende, nicht betriebsbedingte Kündigung erfolgt; 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - Rn. 22, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29 - Entstehung des Abfindungsanspruchs erst mit Beendigung, wenn die Abfindung "als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes" gezahlt werden soll; 28. August 1996 - 10 AZR 886/95 - BAGE 84, 62 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 104 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 87, zu II 3 a der Gründe - Entstehung erst bei Beendigung, wenn Geschäftsgrundlage des Sozialplans die Annahme war, alle Arbeitnehmer verlören ihren Arbeitsplatz infolge Betriebsstilllegung).
  • LAG Düsseldorf, 08.08.2006 - 8 (5) Sa 244/06

    Gesamtschuldnerische Haftung nach § 613 a (2) S. 1 BGB bzw. Schadensersatz wegen

    Da sich die hier streitige Abfindung nach dem Transfer-Sozialplan vom 19.12.2001 in Verbindung mit der Gesamtbetriebsvereinbarung vom 17.01.1995 - was die Höhe anbelangt - nach der Betriebszugehörigkeit richtet (Ziff. V 2 der Gesamtbetriebsvereinbarung), handelt es sich auch hier um eine Verpflichtung nach § 613 a Abs. 2 Satz 2 BGB, so dass in jedem Falle § 613 Abs. 2 Satz 1 hier Anwendung findet, so wie dies beispielsweise bei Jahressonderzahlungen der Fall ist (so ErfK-Preis, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 6. Auflage, § 613 a Rz. 131; Schaub, Münchner Kommentar, 3. Aufl., § 613 a Rz. 108; Meyer, Anm. zu BAG - 10 AZR 886/95 - in AP Nr. 104 zu § 112 BetrVG 1972).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsteht ein Abfindungsanspruch nach dem Sozialplan, der als Voraussetzung eine betriebsbedingte Kündigung normiert, bereits mit dem Ausspruch der Kündigung (so BAG, Urteil vom 28.08.1996 - 10 AZR 886/95 - AP Nr. 104 zu § 112 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 - AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz; ebenso: Wolff, a. a. O., m. w. N.; Däubler, Betriebsverfassungsgesetz, 9. Aufl., §§ 112, 112 a Rz. 138).

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Es entspricht der Rechtsprechung, für die Entstehung eines Sozialplananspruches auf die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzustellen, weil erst dann die Nachteile entstehen, die durch den Sozialplan gemildert werden sollen (BAG 27. Juni 2006 - 1 AZR 322/05 - BAGE 118, 321 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 180 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 18 mwN - eine Abfindung "entsteht" nicht auf Grund eines Sozialplans, wenn eine überholende, nicht betriebsbedingte Kündigung erfolgt; 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29 - Entstehung des Abfindungsanspruches erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Abfindung "als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes" gezahlt werden soll; 28. August 1996 - 10 AZR 886/95 - BAGE 84, 62 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 104 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 87 - Entstehung des Abfindungsanspruches erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn Geschäftsgrundlage des Sozialplans die Annahme war, alle Arbeitnehmer verlören ihren Arbeitsplatz infolge einer Betriebsstilllegung -).
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 927/06

    Abfindungsanspruch im Sozialplan, Zeitpunkt des Entstehens, Betriebsübergang,

    Dies jedenfalls dann, wenn als Voraussetzung für die Zahlung eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgesehen ist (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 28.08.1996 - 10 AZR 886/95 - AP Nr. 104 zu § 112 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 - AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).
  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 109/07

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Sozialplan- und

    Da nach Ziff. 3 Abs. 1 des TransferSozialplans die Gesamtbetriebsvereinbarung Sozialplan "zum Ausgleich bzw. zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile infolge der Betriebsänderung" Anwendung finden soll, entspricht es der Rechtsprechung, dafür auf die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzustellen, weil erst dann die Nachteile entstehen, die durch den Sozialplan gemildert werden sollen, (eine Abfindung "entsteht" nicht auf Grund eines Sozialplans, wenn eine überholende, nicht betriebsbedingte Kündigung erfolgt, BAG 27. Juni 2006 - 1 AZR 322/05 -aaO; Entstehung des Abfindungsanspruchs mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Abfindung "als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes" gezahlt werden soll, BAG 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29; Entstehung des Abfindungsanspruchs erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn Geschäftsgrundlage des Sozialplans die Annahme war, alle Arbeitnehmer verlören ihren Arbeitsplatz infolge einer Betriebsstilllegung, BAG 28. August 1996 - 10 AZR 886/95 - BAGE 84, 62 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 104 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 87).
  • BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 753/95

    Hat ein Arbeitnehmer kurz vor Eröffnung des Konkursverfahrens überwiesenes

    Dem hat sich das Landgericht Bonn mit Urteil vom 26. November 1996 (- 13 O 67/96 - ZIP 1997, 83 = EWiR 1997, 179 mit kritischer Anm. App) angeschlossen.
  • LAG München, 01.03.2005 - 6 Sa 875/04

    Verschlechternde Betriebsvereinbarung

    Wie schon der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts im grundlegenden Beschluss vom 10. August 1994 (10 ABR 61/93 - BAGE 77, 313, zu B II 3 a der Gründe; bestätigt durch Urteil vom 28. August 1996 - 10 AZR 886/95 - BAGE 84, 62, zu II 2 b der Gründe) entschieden hat, können die Betriebspartner eine Angelegenheit, die sie durch eine Betriebsvereinbarung geregelt haben, unter - auch stillschweigender - Aufhebung dieser Betriebsvereinbarung mit Wirkung für die Zukunft in einer neuen Betriebsvereinbarung regeln.
  • LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 44/08

    Unwirksame Klausel zur Unwirksamkeit eines Sozialplans bei Eröffnung des

  • LAG Düsseldorf, 14.11.2007 - 7 Sa 1074/07

    Unwirksamer Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Bestätigung

  • LAG Hamm, 15.07.2002 - 19 (11) Sa 730/01

    Verstoß gegen den Sinn und Zweck einer Sozialplanvereinbarung durch

  • LAG Düsseldorf, 10.10.2007 - 7 Sa 577/07

    Unwirksamer Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Rücknahme der

  • LAG Hamm, 21.04.2004 - 2 Sa 1837/03

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 28/00

    Personalvertretung für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmer - Mitbestimmung

  • LAG Düsseldorf, 10.10.2007 - 7 Sa 1069/07

    Unwirksamer Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Bestätigung

  • LAG Hamm, 14.04.2003 - 7 Sa 2017/02

    Grundsozialplan, Ausführungssozialplan, arbeitsrechtlicher

  • BAG, 12.03.1997 - 10 AZR 582/96

    Abfindungen aus Parteivermögen der PDS

  • LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 45/08

    Unwirksame Klausel zur Unwirksamkeit eines Sozialplans bei Eröffnung des

  • LAG Hamm, 21.04.2004 - 2 Sa 1723/03

    Zur Auslegung eines Sozialplans in der Insolvenz, der auf einen

  • ArbG Solingen, 20.03.2007 - 5 Ca 1277/06
  • LAG Köln, 20.01.2006 - 4 (9) Sa 1254/05

    Betriebsübergang bei einem Kino

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.2013 - 7 Sa 1713/12

    Abfindung - Aufhebungsvertrag - Sozialplan - Störung der Geschäftsgrundlage

  • LAG Hamm, 15.04.1999 - 8 Sa 2302/98

    Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan; Arbeitgeberseitige betriebsbedingte

  • LAG Hessen, 27.05.2004 - 9 Sa 387/03
  • ArbG Solingen, 13.02.2007 - 5 Ca 1426/06
  • ArbG Solingen, 23.01.2007 - 5 Ca 918/06
  • LAG Bremen, 18.02.1998 - 2 Sa 178/97

    Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages

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