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   BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07   

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BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07 (https://dejure.org/2008,1036)
BAG, Entscheidung vom 10.12.2008 - 10 AZR 889/07 (https://dejure.org/2008,1036)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 (https://dejure.org/2008,1036)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Sonderzahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 252; ; BGB § 254; ; BGB § 275 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 3; ; BGB § 283 S. 1; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers; variables Gehalt bei unterbliebener Zielvereinbarung; Sonderzahlung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderzahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung ? Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers ? Voraussetzungen für einen vom Arbeitgeber zu vertretenden Schaden ? Beweislastverteilung ? Fortentwicklung der Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Variables Gehalt - Arbeitgeber muss für eine Zielvereinbarung sorgen

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Variables Gehalt bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadenersatzverpflichtung des Arbeitgebers bei unterlassener Zielvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1227
  • NZA 2009, 256
  • BB 2009, 837
  • DB 2009, 513
  • NZG 2009, 579
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07
    Der Arbeitgeber kann bei einer nicht abgeschlossenen Zielvereinbarung nach Ablauf der Zielperiode gemäß § 280 Abs. 1 und Abs. 3 BGB iVm. §§ 283 Satz 1, 252 BGB verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütung Schadensersatz zu leisten (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - AP BGB § 280 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 22).

    Auch dann, wenn der Arbeitgeber nicht allein die Initiativpflicht hat, verletzt er eine vertragliche Nebenpflicht und kann deshalb zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er der Aufforderung des Arbeitnehmers nicht nachkommt, mit ihm eine Zielvereinbarung abzuschließen (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - AP BGB § 280 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 22).

    c) Für einen Entlastungsnachweis des Arbeitgebers ist es allerdings unzureichend, wenn dieser von Verhandlungen über eine Zielvereinbarung abgesehen hat, weil der Arbeitnehmer bisher die festgelegten Ziele nicht oder nicht vollständig erreicht hat (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - AP BGB § 280 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 22).

    Die für den Fall der Zielerreichung zugesagte variable Vergütung dient als Anreiz (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - AP BGB § 280 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 22).

    Haben sie Ziele nur für eine bestimmte Zielperiode gemeinsam festgelegt, bezieht sich ihre Verständigung auch nur auf den Zeitraum dieser Periode (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - AP BGB § 280 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 22).

    Da die Beweiserleichterung der §§ 252 BGB, 287 ZPO auch die Darlegungslast der Klägerin mindert, dürfen insoweit keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - mwN, AP BGB § 280 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 22).

  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltanspruch - Berücksichtigung vereinbarter variabler

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07
    a) Die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch wegen der ihm entgangenen erfolgsabhängigen Vergütung hat, wenn die Parteien entgegen einer Abrede im Arbeitsvertrag für eine Zielperiode nicht gemeinsam Ziele festgelegt haben, kann allerdings ohne die Berücksichtigung der Gründe für das Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung nicht entschieden werden (vgl. BSG 23. März 2006 - B 11a AL 29/05 R - NZA-RR 2007, 101).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Anspruch auf Provision aus nicht zustande

    Auszug aus BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Juli 2007 - 9 Sa 522/07 -, - 9 Sa 657/07 - und - 9 Sa 658/07 - aufgehoben, soweit die Zahlungsklage der Klägerin abgewiesen wurde.
  • BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20

    Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung(en)

    (bb) Vor dem Hintergrund dieses durch § 5 Satz 1 des Arbeitsvertrags eröffneten weitreichenden Gestaltungsspielraums bei der nach § 5 Satz 2 des Arbeitsvertrags zu treffenden Bestimmung und Gewichtung der Ziele und unter Berücksichtigung des Umstands, dass der nach § 5 Satz 1 des Arbeitsvertrags geschuldete Bonus eine zusätzliche Vergütung ist, die der Leistungssteigerung und Mitarbeitermotivation, nämlich als Anreiz zur Zielerreichung dient (vgl. etwa BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - Rn. 15; 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 25, BAGE 125, 147) , kann nicht angenommen werden, dass die noch erforderliche Konkretisierung und Gewichtung der im Hinblick auf die Kriterien "Leistung" und "Geschäftsentwicklung" konkret zu erreichenden Ziele durch einseitige, in das Ermessen der Beklagten gestellte Vorgaben erfolgen sollte.
  • BAG, 12.05.2010 - 10 AZR 390/09

    Schadensersatzanspruch - unterbliebene Zielvereinbarung

    Hat der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf einen variablen Gehaltsbestandteil, der von der Erreichung zu vereinbarender Ziele abhängig ist, und kommt eine Zielvereinbarung nicht zustande, ist der Arbeitgeber nach Ablauf der Zielperiode gemäß § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 283 Satz 1, § 252 BGB verpflichtet, dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütung Schadensersatz zu leisten, wenn er das Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung zu vertreten hat (Senat 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - Rn. 12 ff., AP BGB § 280 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 23; 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 44 ff., BAGE 125, 147).

    Diese kann auch verletzt sein, wenn der Arbeitgeber einer Aufforderung des Arbeitnehmers nicht nachkommt, mit ihm eine Zielvereinbarung abzuschließen (Senat 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - aaO).

    Mit einem Angebot auf Fortschreibung der Zielvereinbarung des Jahres 2004 in das Jahr 2005 hätte die Beklagte ihrer Verhandlungspflicht offenbar nicht genügen können, weil sich die Rahmenbedingungen geändert hatten und die für das Jahr 2004 vereinbarten Ziele im Hinblick auf die Inbetriebnahme neuer Netzelemente im Jahr 2005 nicht erreicht werden konnten und nicht mehr realistisch waren (vgl. Senat 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - Rn. 15 f., AP BGB § 280 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 23).

    e) Vereinbaren die Parteien, dass eine getroffene Zielvereinbarung nach Ablauf der Zielperiode nachwirken soll, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt wird, ist dieser Wille der Arbeitsvertragsparteien zu achten (Senat 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - Rn. 16, AP BGB § 280 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 23).

    Ergibt die erneute Auslegung der Zielvereinbarung für das Jahr 2004, dass die Pflichten zur Verhandlung über nachfolgende Zielvereinbarungen nicht erloschen waren, wird zu prüfen sein, ob die Beklagte, insbesondere im Hinblick auf die angebotene Neukunden- und Projektakquise, in dem Angebot auf Abschluss der Zielvereinbarung für das Jahr 2005 Ziele benannt hat, die der Kläger hätte erreichen können (vgl. Senat 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - Rn. 15, AP BGB § 280 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 23).

    Eine Verletzung der Verhandlungspflicht kann auch darin liegen, dass der Arbeitgeber der Aufforderung des Arbeitnehmers nicht nachkommt, mit ihm eine Zielvereinbarung abzuschließen (Senat 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - Rn. 13, AP BGB § 280 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 23; 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 44, BAGE 125, 147).

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

    Wie die Darlegungs- und Beweislast für die Zielerreichung in den Fällen verteilt ist, in denen in der Zielvereinbarung abschließend alle Faktoren und deren finanzielle Auswirkungen bestimmt sind, ohne dass dem Arbeitgeber noch ein Ermessensspielraum iSv. § 315 BGB verbleibt, bedarf vorliegend keiner Entscheidung (vgl. dazu zB Preis/Preis/Lindemann Der Arbeitsvertrag II Z 5 Rn. 32 - 34; Annuß NZA 2007, 290, 294; Behrens/Rinsdorf NZA 2003, 364; Deich Arbeitsvertragliche Gestaltung von Zielvereinbarungen S. 85 f.; Heiden Entgeltrelevante Zielvereinbarungen aus arbeitsrechtlicher Sicht Diss. 2006, S. 299 ff.; Mohnke Zielvereinbarungen im Arbeitsverhältnis Diss. 2006, S. 295 ff.; Friedrich Arbeitsrechtliche Fragen der Zielvereinbarung Diss. 2008, S. 195 ff.; vgl. zum Entlastungsbeweis für den Fall der unterbliebenen Zielvereinbarung: BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - Rn. 14 ff., AP BGB § 280 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 23) .
  • ArbG Frankfurt/Main, 21.03.2019 - 19 Ca 6561/18
    Der Arbeitgeber kann bei einer nicht abgeschlossenen Zielvereinbarung nach Ablauf der Zielperiode gemäß § 280 Abs. 1 und Abs. 3 BGB i.V.m. §§ 283 Satz 1, 252 BGB verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütung Schadensersatz zu leisten (BAG vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07, juris Rn. 43 if.; BAG vom 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07, juris Rn. 12 ff.).

    a) Die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch wegen der ihm entgangenen erfolgsabhängigen Vergütung hat, wenn die Parteien entgegen einer Abrede im Arbeitsvertrag für eine Zielperiode nicht gemeinsam Ziele festgelegt haben, kann allerdings ohne die Berücksichtigung der Gründe für das Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung nicht entschieden werden (BAG vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07, juris Rn. 43; BAG vom 10. Dezember 2008- 10 AZR 889/07, juris Rn. 13).

    Auch dann, wenn der Arbeitgeber nicht allein die Initiativpflicht hat, verletzt er eine vertragliche Nebenpflicht und kann deshalb zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er der Aufforderung des Arbeitnehmers nicht nachkommt, mit ihm eine Zielvereinbarung abzuschließen (BAG vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07, juris Rn. 44; BAG vom 10. Dezember 2008- 10 AZR 889/07, juris Rn. 13).

    Weist der Arbeitgeber nach, dass er seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung, für jede Zielperiode gemeinsam mit dem Arbeitnehmer Ziele festzulegen, nachgekommen ist und dem Arbeitnehmer Ziele vorgeschlagen hat, die dieser nach einer auf den Zeitpunkt des Angebots bezogenen Prognose hätte erreichen können, fehlt es an einer Verletzung der Verhandlungspflicht des Arbeitgebers und damit an einer Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers (BAG vom 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07, juris Rn. 14).

    c) Für einen Entlastungsnachweis des Arbeitgebers ist es allerdings unzureichend, wenn dieser von Verhandlungen über eine Zielvereinbarung abgesehen hat, weil der Arbeitnehmer bisher die festgelegten Ziele nicht oder nicht vollständig erreicht hat (BAG vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07, juris Rn. 45; BAG vom 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07, juris Rn. 15) Der Arbeitgeber führt den Entlastungsnachweis auch nicht schon dadurch, dass er nachweist, dass er verhandelt hat und dem Arbeitnehmer Ziele vorgeschlagen hat.

    Die für den Fall der Zielerreichung zugesagte variable Vergütung dient als Anreiz (BAG vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07, juris Rn. 50; BAG vom 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07, juris Rn. 15).

    Diese Anreizfunktion kann eine an das Erreichen von Zielen geknüpfte variable Vergütung nur erfüllen, wenn es dem Arbeitnehmer möglich ist, die von ihm zu verfolgenden Ziele auch zu erreichen (BAG vom 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07, juris Rn. 15).

    Da die Beweiserleichterung des §§ 252 BGB, § 287 ZPO auch die Darlegungslast des Klägers mindert, dürfen insoweit keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (BAG vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07, juris Rn. 48; BAG vom 10. Dezember 2008- 10 AZR 889/07, juris Rn. 22).

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 8/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

    Zwar ist der Arbeitgeber bei nicht abgeschlossener Zielvereinbarung nach Ablauf der Zielperiode gemäß § 280 Abs. 1, Abs. 3 iVm. § 283 Satz 1, § 252 BGB grundsätzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütung Schadensersatz zu leisten (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - BAGE 125, 147; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 -) .
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 68/14

    Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstands einer

    Nach der vom Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitgeber bei einer nicht abgeschlossenen Zielvereinbarung nach Ablauf der Zielperiode verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütung Schadensersatz zu leisten (BAG, Urt. v. 10.12.2008 - 10 AZR 889/07, NZA 2009, 256 ff./juris Tz. 12).

    Es ist, wie schon unter 2. ausgeführt, bereits zweifelhaft, ob die vom Bundesarbeitsgericht in dessen Entscheidung vom 10.12.2008 (10 AZR 889/07, NJW 2009, 1227 ff.) für Arbeitnehmer entwickelten Grundsätze auf den Kläger Anwendung finden können.

    Nach der vom Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitgeber bei einer nicht abgeschlossenen Zielvereinbarung nach Ablauf der Zielperiode verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütung Schadensersatz zu leisten (BAG, Urt. v. 10.12.2008 - 10 AZR 889/07, NZA 2009, 256 ff./juris Tz. 12).

    Es ist, wie schon unter 2. ausgeführt, bereits zweifelhaft, ob die vom Bundesarbeitsgericht in dessen Entscheidung vom 10.12.2008 (10 AZR 889/07, NJW 2009, 1227 ff.) für Arbeitnehmer entwickelten Grundsätze auf den Kläger Anwendung finden können.

  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 14 Sa 806/13

    Klageänderung durch Klagehäufung in Berufung

    Werden entgegen einer arbeitsvertraglichen Abrede keine Verhandlungen über eine Zielvereinbarung geführt und wird deshalb für eine Zielperiode keine Zielvereinbarung getroffen, hat der Arbeitnehmer nach Ablauf der Zielperiode grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Arbeitgeber das Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung zu vertreten hat (vgl. BAG, 12. Dezember 2007, 10 AZR 97/07, NZA 2008, 409 , Rn. 14, 44; 10. Dezember 2008, 10 AZR 889/07, NZA 2009, 256 , Rn. 12 ff.; 12. Mai 2010, 10 AZR 390/09, NZA 2010, 1009 , Rn. 11).

    Es geht nicht zulasten des Arbeitnehmers, wenn er ein Angebot mit nicht erreichbaren Zielen ablehnt (vgl. BAG, 10. Dezember 2008, a. a. O., Rn. 15 f.).

  • LAG Düsseldorf, 30.04.2009 - 11 Sa 1504/08

    Entlastungsnachweis bei Zielvereinbarun

    Die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch wegen der ihm entgangenen erfolgsabhängigen Vergütung hat, wenn die Parteien entgegen einer Abrede im Arbeitsvertrag für eine Zielperiode nicht gemeinsam Ziele festgelegt haben, kann allerdings ohne die Berücksichtigung der Gründe für das Nichtzustandekommen der für ein Kalenderjahr gedachten Zielvereinbarung nicht entschieden werden (vgl. BAG 10.12.2008 - 10 AZR 889/07 - Rz. 7, EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 23 im Anschluss an BSG 23.03.2006 - B 11 a AL 29/05 - R-NZA-RR 2007, 101).

    Weist der Arbeitgeber nach, dass er seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung, für jede Zielperiode gemeinsam mit dem Arbeitnehmer Ziele festzulegen, nachgekommen ist und dem Arbeitnehmer Ziele vorgeschlagen hat, die dieser nach einer auf den Zeitpunkt des Angebots bezogenen Prognose hätte erreichen können, fehlt es an einer Verletzung der Verhandlungspflicht des Arbeitgebers und damit an einer Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers (BAG 10.12.2008 - 10 AZR 889/07 - Rz. 14, a. a. O.).

    Ist nicht vereinbart, dass eine getroffene Zielvereinbarung nach Ablauf der Zielperiode nachwirkt, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt wird, ist dieser Wille der Arbeitsvertragsparteien zu achten (BAG 10.12.2008 - 10 AZR 889/07 - Rz. 16, a. a. O.).

  • LAG Hessen, 16.09.2016 - 14 Sa 1425/15

    Ein Wechsel von der erstinstanzlich erhobenen Leistungsklage zur Stufenklage nach

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von denjenigen, in denen das Bundesarbeitsgerichts Arbeitnehmern Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung zugesprochen hat ( BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - BAGE 125, 147; BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 -Juris ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat hier zutreffend einen Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers angenommen, der auf Grund einer Rahmenvereinbarung im Arbeitsvertrag einen Anspruch auf einen Bonus in bestimmter Höhe hat, falls er die von den Arbeitsvertragsparteien für jedes Kalenderjahr gemeinsam festzulegenden Ziele erreicht, wenn eine solche Zielvereinbarung aus vom Arbeitgeber zu vertretenden Gründen nicht getroffen wurde ( BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - BAGE 125, 147; BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - NZA 2009, 256 ).

  • LAG Hessen, 30.04.2021 - 14 Sa 606/19

    Schadensersatzanspruch wegen fehlender Zielvorgabe durch Arbeitgeber Pflicht zur

    aa) Das Bundesarbeitsgericht geht in gefestigter Rechtsprechung ( BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Juris; BAG 14. November 2012 - 10 AZR 793/11 - Juris; BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - NZA 2009, 256; BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - BAGE 125, 147 ) , der sich die Kammer anschließt, davon aus, dass eine Zielvereinbarung spätestens nach Ablauf der Zeit, für die ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer Ziele zu vereinbaren hat, nicht mehr möglich ist.

    Jedenfalls mit Ablauf der Zielperiode könne der betroffene Arbeitnehmer deshalb Schadensersatz statt Erfüllung verlangen ( BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Juris; BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - NZA 2009, 256; BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - BAGE 125, 147 ).

    Dabei kann offenbleiben, ob allgemein von Unmöglichkeit auszugehen ist, wenn wie hier mehr als die Hälfte des Geschäftsjahres bereits vergangen ist, bevor der Arbeitgeber die für die variable Vergütung maßgeblichen Ziele festgesetzt hat, eben weil die rückwirkende Festlegung von Zielen im Hinblick auf den Zweck von Zielvorgaben und Zielvereinbarungen ausscheidet ( für Zielvereinbarungen BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 149/20 - Juris; BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - NZA 2009, 256; BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - BAGE 125, 147 )).

  • LAG Hessen, 22.11.2019 - 14 Sa 1378/18

    Behält sich ein Arbeitgeber hinsichtlich eines Bonus ein einseitiges

  • LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09

    Beschäftigungs- und Vergütungsansprüche

  • LAG Düsseldorf, 15.02.2017 - 7 Sa 397/16

    Formularmäßige Vereinbarung einander widersprechender Klauseln betreffend den

  • LAG Köln, 20.08.2015 - 7 Sa 1165/14

    Überstundenvergütung; Leistungsprämie; Besserverdienende; Beitrags-

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2021 - 6 U 115/20
  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 517/10

    Baugewerbe - Beiträge zur Urlaubskasse

  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.2009 - 13 Sa 33/09

    Substantiierungspflicht des Abreitgebers bei betriebsbedingter Kündigung;

  • OLG Hamm, 27.04.2018 - 11 U 8/15

    Voraussetzungen der Schätzung eines unfallbedingten Verdienstausfallschadens

  • LAG Köln, 26.01.2018 - 4 Sa 433/17

    Gerichtliche Festlegung der Zielvorgabe in einem Bonusprogramm

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.07.2023 - 2 Sa 150/22

    Schadensersatz bei unterbliebener Zielvereinbarung

  • ArbG Essen, 31.03.2011 - 1 Ca 2138/10

    Rechtmäßigkeit des Stellens von laufendem Entgelt unter den Vorbehalt der

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.07.2014 - 1 Sa 49/14

    Sonderzahlung, Prämie, Zielvereinbarung, Angebot, Schadensersatz, Vertretung,

  • LAG Köln, 14.10.2009 - 3 Sa 901/09

    Schadensersatzanspruch des Arbeitsnehmers bei fehlender Zielvereinbarung

  • LAG München, 04.11.2011 - 3 Sa 541/11

    Schadensersatz wegen "Mobbings"

  • LAG Düsseldorf, 21.04.2009 - 17 Sa 119/09

    Unterlassung einer Zielvorgabe

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09

    Unwirksame außerordentliche und ordentliche Kündigung eines Mitglieds der

  • LAG Hessen, 30.06.2010 - 10 Sa 1113/08

    Mehrarbeitsklage

  • LAG München, 30.06.2011 - 3 Sa 85/11

    Incentive-Bonus in der Insolvenz

  • ArbG Köln, 28.06.2011 - 14 Ca 9350/10

    Geltendmachung einer Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG wegen angeblicher

  • LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 637/10

    Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - Beitragsnachforderung infolge

  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1736/14

    Zahlung weiterer Beiträge an die Sozialkassen des Baugewerbes wegen der

  • LAG Hessen, 08.10.2014 - 18 Sa 1038/13

    Bruttolohnschätzung

  • LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 635/10

    Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - Beitragsnachforderung infolge

  • LAG Hessen, 04.02.2015 - 18 Sa 97/14

    Bewusste Falschmeldungen bei Einsatz von aus der Türkei entsandten Arbeitnehmern

  • LAG Hessen, 08.10.2014 - 18 Sa 631/13

    Aussetzen eines schon vor dem 16. August anhängigen Verfahrens wegen eines

  • LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 636/10

    Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - Beitragsnachforderung infolge

  • LAG Düsseldorf, 27.05.2010 - 11 Sa 438/10

    Anspruch auf eine Bonuszahlung auf Grund einer in einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Baden-Württemberg, 20.01.2015 - 6 Sa 49/14

    Elternzeitantrag - ist Schriftform notwendig?

  • KG, 23.01.2017 - 23 U 91/15

    Bonusanspruch des Vorstandsmitglieds einer AG: Grundsätze für die

  • LAG München, 20.06.2012 - 10 Sa 951/11

    Schadensersatz wegen unterlassener Zielvorgaben und Zielvereinbarungen

  • LAG Hamm, 30.08.2011 - 9 Sa 259/11

    Verbindlichkeit und Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Zielvereinbarung bei

  • LAG München, 03.08.2011 - 10 Sa 183/11

    Insolvenz - Masseverbindlichkeit - Retention - Payment - Incentive-Bonus

  • LAG Hessen, 08.10.2014 - 18 Sa 1377/14

    Bruttoschätzung

  • LAG Hamm, 30.08.2011 - 9 Sa 856/11

    Verbindlichkeit und Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Zielvereinbarung bei

  • LAG Hamm, 30.08.2011 - 9 Sa 282/11

    Verbindlichkeit und Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Zielvereinbarung bei

  • LAG Köln, 14.05.2020 - 8 Sa 382/19

    Bonusansprüche

  • ArbG Düsseldorf, 19.01.2012 - 6 Ca 1450/11

    Bonus, billeges Ermessen, Schätzung.

  • ArbG Iserlohn, 04.02.2010 - 4 Ca 1898/09
  • ArbG Hamburg, 10.02.2022 - 29 Ca 236/21

    Ordnungsgemäßheit einer Zielvorgabe - Schadensersatz

  • LAG München, 18.08.2011 - 4 Sa 97/11

    Masseschuld, Bonus

  • ArbG Hamburg, 09.08.2011 - 25 Ca 28/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung des Arbeitgebers - Wegfall

  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.2016 - 7 Sa 69/16
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