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   BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13   

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https://dejure.org/2013,42623
BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13 (https://dejure.org/2013,42623)
BAG, Entscheidung vom 16.10.2013 - 10 AZR 9/13 (https://dejure.org/2013,42623)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 (https://dejure.org/2013,42623)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Bereitschaftsdienst eines Oberarztes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Direktionsrecht umfasst Anordnung von Bereitschaftsdienst auch gegenüber leitenden Oberärzten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 264
  • JR 2014, 412
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (37)

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13
    Nach § 11 Abs. 1, § 2 Abs. 3 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä 1997) idF des 114. Deutschen Ärztetages 2011 ist jeder Arzt im Rahmen der Berufsausübung verpflichtet, seine Patienten gewissenhaft mit geeigneten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu versorgen sowie bei der Übernahme und Ausführung der Behandlung die gebotenen medizinischen Maßnahmen nach den Regeln der ärztlichen Kunst gewissenhaft auszuführen (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 48, BAGE 132, 365) .

    Ihm muss mindestens ein Facharzt der Entgeltgruppe II unterstellt sein (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 167/09 - Rn. 37; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365) .

    Kliniken sind arbeitsteilig organisiert und weisen zahlreiche spezialisierte und fragmentierte Diagnose-, Behandlungs- und Pflegeabläufe mit einer abgestuften Verantwortungsstruktur der handelnden Personen auf (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 49 mwN, aaO) .

    Vielmehr ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass eine bestimmte Organisationsstruktur vorliegt und ein entsprechendes Weisungsrecht übertragen wurde (vgl. zu § 12 TV-Ärzte/TdL: BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45, BAGE 132, 365) .

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

    Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen

    Auszug aus BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13
    Dies gilt auch hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Ruhepausen nach §§ 4, 7 ArbZG (vgl. zum Begriff: BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 139/08 - Rn. 30, BAGE 132, 195) .

    Deshalb spricht manches dafür, dass er mit seinem Antrag Fallgestaltungen erfasst, für die die begehrte Unterlassung von vornherein nicht zu treffen ist (sog. Globalantrag, vgl. dazu BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 35; 13. Oktober 2009 - 9 AZR 139/08 - Rn. 23, BAGE 132, 195) .

    Dessen Normen dienen der Begrenzung der Arbeitszeiten und dem Schutz der Arbeitnehmer vor einer Überlastung (vgl. zB zu den Regelungen über Ruhepausen: BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 139/08 - Rn. 27, BAGE 132, 195) .

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13
    bb) Bereitschaftsdienst darf nach § 10 Abs. 1 Satz 2 TV-Ärzte/VKA nur angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeit überwiegt (vgl. dazu BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 114/02 - zu A II 1 c cc der Gründe, BAGE 106, 252) .

    Es handelte sich um Bereitschaftsdienste im Tarifsinn; dies stellt auch der Kläger nicht in Frage (dazu oben zu I 2 b bb; vgl. auch BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 114/02 - zu A II 1 c cc der Gründe, BAGE 106, 252) .

    Selbst wenn der Beklagte bei der Anordnung dieser Dienste gegen Bestimmungen des ArbZG verstoßen haben sollte oder eine Anordnung erfolgte, obwohl es an der tariflich vorgesehenen Belastungsanalyse fehlte, hat das nicht zur Folge, dass die Zeit des Bereitschaftsdienstes vergütungsrechtlich wie volle Arbeitszeit zu behandeln wäre (zum ArbZG: BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 503/02 - zu III der Gründe; 5. Juni 2003 - 6 AZR 114/02 - zu B II der Gründe, aaO) .

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZN 326/07

    Anschlussberufung - rechtliches Gehör

    Auszug aus BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13
    Kann deshalb ein Prozessbevollmächtigter damit rechnen, dass er auf einen entscheidungserheblichen Punkt hingewiesen wird, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, wenn ein entsprechender Hinweis unterbleibt (BAG 15. Juni 2011 - 10 AZN 439/11 - Rn. 6; 31. Juli 2007 - 3 AZN 326/07 - Rn. 16) .

    cc) Es ist nicht auszuschließen, dass das Landesarbeitsgericht bei Beachtung seiner Hinweispflicht und Berücksichtigung des dann ggf. erfolgten Vortrags des Beklagten möglicherweise anders entschieden hätte (vgl. BAG 15. Juni 2011 - 10 AZN 439/11 - Rn. 13; 8. Dezember 2010 - 5 AZN 956/10 - Rn. 8; 31. Juli 2007 - 3 AZN 326/07 - Rn. 19; 11. April 2006 - 9 AZN 892/05 - Rn. 16, BAGE 117, 370) .

  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZN 956/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs - Hinweispflicht des

    Auszug aus BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn eine Entscheidung ohne entsprechenden Hinweis auf einen Gesichtspunkt gestützt wird, mit dem auch ein kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielzahl von vertretbaren Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfG 17. Februar 2004 - 1 BvR 2341/00 - zu III 2 a der Gründe; BAG 8. Dezember 2010 - 5 AZN 956/10 - Rn. 4) .

    cc) Es ist nicht auszuschließen, dass das Landesarbeitsgericht bei Beachtung seiner Hinweispflicht und Berücksichtigung des dann ggf. erfolgten Vortrags des Beklagten möglicherweise anders entschieden hätte (vgl. BAG 15. Juni 2011 - 10 AZN 439/11 - Rn. 13; 8. Dezember 2010 - 5 AZN 956/10 - Rn. 8; 31. Juli 2007 - 3 AZN 326/07 - Rn. 19; 11. April 2006 - 9 AZN 892/05 - Rn. 16, BAGE 117, 370) .

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

    Auszug aus BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13
    Die Ableistung des Bereitschaftsdienstes gehört zum ärztlichen Berufsbild (BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 21, BAGE 135, 179; aA für Oberärzte wohl Thomae in Weth/Thomae/Reichold Arbeitsrecht im Krankenhaus 2. Aufl. Teil 5 C Rn. 3) .

    c) Nach § 12 Abs. 4 TV-Ärzte/VKA aF (nunmehr § 12 Abs. 6 TV-Ärzte/VKA) kann statt der Vergütung (einschließlich eventueller Zuschläge für Feiertagsarbeit nach Abs. 3) innerhalb eines bestimmten Zeitraums Freizeitausgleich gewährt werden (vgl. dazu BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - BAGE 135, 179) .

  • LAG Nürnberg, 29.11.2012 - 5 Sa 405/11
    Auszug aus BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 29. November 2012 - 5 Sa 405/11 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 29. November 2012 - 5 Sa 405/11 - aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts zurückverwiesen, soweit das Landesarbeitsgericht über den Zahlungsantrag und über die Kosten des Rechtsstreits entschieden hat.

  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

    Auszug aus BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13
    Einer Zustimmung des Arztes bedarf es dazu nicht (anders zB im TVöD-K in der bis zum 31. Juli 2006 geltenden Fassung: BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 -) .
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06

    Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13
    das wesentliche Motiv für die benachteiligende Maßnahme gewesen sein (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 45; 14. März 2007 - 5 AZR 420/06 - Rn. 34, BAGE 122, 1; 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 101, 312) .
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZN 892/05

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Faires Verfahren

    Auszug aus BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13
    cc) Es ist nicht auszuschließen, dass das Landesarbeitsgericht bei Beachtung seiner Hinweispflicht und Berücksichtigung des dann ggf. erfolgten Vortrags des Beklagten möglicherweise anders entschieden hätte (vgl. BAG 15. Juni 2011 - 10 AZN 439/11 - Rn. 13; 8. Dezember 2010 - 5 AZN 956/10 - Rn. 8; 31. Juli 2007 - 3 AZN 326/07 - Rn. 19; 11. April 2006 - 9 AZN 892/05 - Rn. 16, BAGE 117, 370) .
  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

  • BGH, 27.05.1993 - III ZB 9/93

    Unterzeichnung der Berufungsbegründung "im Auftrag"

  • BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 476/89

    Verpflichtung einer Oberärztin zur Verrichtung von Tätigkeiten eines

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 255/10

    Zulage für ständige Wechselschichtarbeit - Fachpfleger für Anästhesie -

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 355/12

    Vergütung von Fahrzeiten - auswärtige Arbeitsstelle - Auslösung

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 877/12

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

  • BAG, 08.10.1962 - 2 AZR 550/61

    Öffentlicher Dienst - Vertraglich nicht zukommende Arbeit - Möglichkeit der

  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 340/01

    Maßregelungsverbot - Ausschluß von freiwilliger Leistung

  • BAG, 03.12.1980 - 5 AZR 477/78

    Anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft - Böswillige Unterlassung -

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während

  • BVerfG, 17.02.2004 - 1 BvR 2341/00

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 in einem Verfahren zur Aufteilung einer

  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 14/87

    Eigenhändige Unterschrift eines vor dem Arbeitsgericht postulationsfähigen

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 661/09

    Tariflicher Zusatzurlaub - Bereitschaftsdienst - Ausschlussfrist

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08

    Unzulässigkeit der Berufung - Faksimile-Stempel unter der Berufungsbegründung

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 503/02

    Vergütung von Bereitschaftsdienst

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 608/02

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Auflösungsverschulden - materielle

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 20.94

    Oberarzt Universitätsfrauenklinik - § 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Der Kläger trägt dabei die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 612a BGB und damit auch für den Kausalzusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und zulässiger Rechtsausübung (BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 38 mwN) .
  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    Hierzu ist vorzutragen, welcher tatsächliche Vortrag gehalten oder welche für die Entscheidung erheblichen rechtlichen Ausführungen gemacht worden wären (vgl. BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 10; 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 46) .
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Der Kläger trägt dabei die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 612a BGB und damit auch für den Kausalzusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und zulässiger Rechtsausübung (BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 38 mwN) .
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