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   BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 907/95   

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BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 907/95 (https://dejure.org/1996,1886)
BAG, Entscheidung vom 22.05.1996 - 10 AZR 907/95 (https://dejure.org/1996,1886)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 1996 - 10 AZR 907/95 (https://dejure.org/1996,1886)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Abfindung nach dem Tod des Arbeitnehmers - Soziale Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - Anspruch des Arbeitnehmers auf das Überbrückungsgeld - Auslegung des § 2 des Tarifvertrages zur ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Abfindungsanspruch - Tod des Arbeitnehmers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag über zusätzliche Leistungen bei Entlassungen wegen Truppenreduzierungen vom 6.12.1991 § 4 (TV ZLETR); Tarifvertrag zur Sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stat... ionierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31.8.1971 § 2
    Tariflicher Abfindungsanspruch wegen Arbeitsplatzabbaus: Kein Anspruch bei Ableben während der Kündigungsfrist, wenn Tarifvertrag Ausscheiden aufgrund Arbeitgeberkündigung voraussetzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 386
  • BB 1996, 2100
  • DB 1997, 280
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 357/94

    Abfindungsanspruch nach einem Rationalisierungsschutzabkommen

    Auszug aus BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 907/95
    Soweit der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 13. Dezember 1994 (- 3 AZR 357/94 - AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz) entschieden hat, daß Ansprüche aus einem Rationalisierungsschutzabkommen auf Zahlung einer Abfindung wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes wie entsprechende Ansprüche aus einem Sozialplan mit Durchführung der betrieblichen Rationalisierungsmaßnahme durch Ausspruch der Kündigung entstehen, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 224/93

    Außenwohngruppe

    Auszug aus BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 907/95
    Bei der Tarifauslegung ist - entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung - zunächst von dem Tarifwortlaut auszugehen und der Sinn und Zweck der Tarifnormen mitzuberücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Vorschriften ihren Niederschlag gefunden haben (BAG Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen).
  • BAG, 27.06.2006 - 1 AZR 322/05

    Sozialplananspruch bei Tod des Arbeitnehmers

    Darin wurde regelmäßig entscheidend auf den vereinbarten oder erkennbaren Leistungszweck abgestellt (vgl. 22. Mai 1996 - 10 AZR 907/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 13 = EzA TVG § 4 Abfindung Nr. 1, zu II 3 a der Gründe; 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29, zu 3 der Gründe; 16. Mai 2000 - 9 AZR 277/99 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 20 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 36, zu 2 der Gründe; 22. Mai 2003 - 2 AZR 250/02 - AP ZPO § 767 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 1, zu II 4 b der Gründe; wohl auch BAG 13. Dezember 1994 - 3 AZR 357/94 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 6).
  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 227/96

    Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers vor vereinbartem Beendigungstermin des

    Auch dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG Urteile vom 25. September 1996 - 10 AZR 311/96 - AP Nr. 105 zu § 112 BetrVG; vom 22. Mai 1996 - 10 AZR 907/95 - AP Nr. 13 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).
  • BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 311/96

    Abfindung beim vorzeitigen Tod des Arbeitnehmers

    "Haben die Arbeitsvertragsparteien im Zuge einer geplanten Personalreduzierung einen Aufhebungsvertrag geschlossen und dabei auf Leistungen eines Sozialplanes verwiesen, nach dem der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung hat, so entsteht der Anspruch auf die Abfindung nicht, wenn der Arbeitnehmer nach Abschluß des Aufhebungsvertrages aber vor der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses stirbt (im Anschluß an die Entscheidung des Senats vom 22. Mai 1996 - 10 AZR 907/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).«.

    Aus diesen Erwägungen hat der Senat auch für einen durch Tarifvertrag geregelten Abfindungsanspruch für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge von Rationalisierungsmaßnahmen entschieden, daß dieser Anspruch nicht entsteht, wenn dem Arbeitnehmer zwar wegen der geplanten Rationalisierungsmaßnahme gekündigt worden ist, dieser aber vor Ablauf der Kündigungsfrist verstirbt (vgl. Entscheidung des Senats vom 22. Mai 1996 - 10 AZR 907/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 27.10.1998 - 1 AZR 94/98

    Sozialplanabfindung im Konkurs - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Soweit der Kläger sich demgegenüber darauf beruft, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängige Ansprüche auf Abfindung nicht entstehen, wenn der Arbeitnehmer vor der vereinbarten Beendigung verstirbt (so für eine Sozialplanabfindung Urteil vom 25. September 1996 - 10 AZR 311/96 - BAGE 84, 159 = AP Nr. 105 zu § 112 BetrVG 1972; für eine Abfindung aus einem tariflichen Rationalisierungsschutzabkommen Urteil vom 22. Mai 1996 - 10 AZR 907/95 - AP Nr. 13 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz; für eine Abfindung bei Frühpensionierung Urteil vom 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - AP Nr. 8 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag), kann er hieraus nichts für die Auffassung herleiten, sein Anspruch aus dem Sozialplan vom 17. Februar 1995 sei als Masseschuld zu betrachten.
  • LAG Düsseldorf, 01.09.2006 - 17 Sa 254/06

    Einordnung einer im Zusammenhang mit der Altersteilzeit vereinbarten Abfindung

    Der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Entstehung und Vererbbarkeit von Abfindungsansprüchen, wenn der Arbeitnehmer vor der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses verstirbt (vgl. BAG vom 25.09.1996 - 10 AZR 311/96, AP Nr. 105 zu § 112 BetrVG 1972; BAG vom 22.05.1996 - 10 AZR 907/95, AP Nr. 13 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz; BAG vom 26.08.1997 - 9 AZR 227/96, AP Nr. 8 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag), kommt hinsichtlich der Einordnung von Abfindungsansprüchen als Masse- oder Insolvenzverbindlichkeit keine Bedeutung zu.
  • LAG Berlin, 17.09.1996 - 3 Sa 65/96

    Tarifvertrag; Auslegung; Betriebsbedingte Kündigung; Rückwirkung

    Es spielt dabei entgegen der Auffassung des Klägers keine wesentliche Rolle, ob der Anspruch auf Zahlung einer Abfindung als "Vollrecht" erst zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht, oder dies schon für den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung anzunehmen ist, der Anspruch nach der tariflichen Regelung lediglich mit Ausscheiden zur Zahlung fällig sein soll (vgl. BAG 10 AZR 907/95 vom 22.5.1996; BAG 3 AZR 357/94 vom 13.12.1994, NZA 95, 886; vgl. auch BAG 4 AZR 533/89 vom 27.1.1991, NZA 92, 561).

    Im Hinblick auf den Wortlaut der Regelung des § 16 MTV wäre eine klarstellende, den Fall des Klägers betreffende Übergangsregelung nötig gewesen, wie sie zum Beispiel in dem Tarifvertrag über zusätzliche Leistungen bei Entlassungen wegen Truppenreduzierungen (TV ZLETR) vom 6. Dezember 1991 in Art. 111 Ziff. 1 enthalten ist, der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Mai 1996 - 10 AZR 907/95 - zugrunde gelegen hat.

  • LAG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 12 Sa 118/96

    Rang einer Sozialplanforderung; Zustandekommen des Sozialplans vor

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  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 564/96

    Aufhebungsvertrag - Entstehenszeitpunkt des Abfindungsanspruchs

    Auch dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden ( BAG Urteile vom 25. September 1996 - 10 AZR 311/96 - AP Nr. 105 zu § 112 BetrVG; vom 22. Mai 1996 - 10 AZR 907/95 - AP Nr. 13 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).
  • LAG Hamm, 18.12.1996 - 18 Sa 1343/96

    Arbeitsentgelt: Fahrtkosten - Erstattung - Auslegung des BRTV-Bau

    Bei der Auslegung eines Tarifvertrages ist entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen und der Sinn und Zweck der Tarifnorm zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Vorschriften ihren Niederschlag gefunden hat (vgl. BAG, Urt. v. 23.02.1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen; BAG, Urt. v. 22.05.1996 - 10 AZR 907/95 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.04.2000 - 5 Sa 43/00

    Vollstreckung aus einem anlässlich eines Kündigungsschutzverfahrens geschlossenen

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