Rechtsprechung
   BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 91/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3566
BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 91/99 (https://dejure.org/2000,3566)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2000 - 10 AZR 91/99 (https://dejure.org/2000,3566)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 10 AZR 91/99 (https://dejure.org/2000,3566)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3566) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BAT, Anlage 1 b Abschn. A, Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst. d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflegezulage - gelähmte Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 845
  • BB 2000, 1358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hessen, 23.10.1998 - 13 Sa 2185/97

    Zustehen der Vergütungsgruppe bei Pflegepersonal für gelähmte Patienten umfaßt

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 91/99
    Landesarbeitsgericht Hessisches - 13 Sa 2185/97 -.

    10 AZR 91/99 13 Sa 2185/97.

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Oktober 1998 - 13 Sa 2185/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 10.02.1999 - 10 AZR 711/97

    Pflegezulage bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 91/99
    Vielmehr besteht der Sinn und Zweck dieser Zulage gerade darin, Erschwernisse bei der Pflege gelähmter Patienten auszugleichen (vgl. BAG 10. Februar 1999 - 10 AZR 711/97 - AP BAT § 34 Nr. 5).
  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 480/92

    Pflegezulagen nach Anlage 1b zum Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) - Anspruch

    Auszug aus BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 91/99
    Damit steht ihm die Zulage für die Pflege gelähmter Patienten neben der Erschwerniszulage für die Pflege von Patienten in Einheiten der Intensivmedizin zu (vgl. BAG 26. Januar 1994 - 10 AZR 480/92 - ZTR 1994, 380).
  • BAG, 17.03.2004 - 10 AZR 317/03

    Pflegezulage - gelähmte Patienten

    Das Landesarbeitsgericht hat im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Februar 2000 - 10 AZR 91/99 - (AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 27) angenommen, auch bei Patienten, deren Bewegungsunfähigkeit künstlich durch Medikamente herbeigeführt wurde, handle es sich um "gelähmte Patienten" im Sinne des Abs. (1) Buchst. d der Protokollerklärung Nr. 1 zur Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst (Anlage 1b zum BAT).

    Die den Patienten verabreichten Opiate und Sedativa wirken auf das Zentralnervensystem und verursachen eine zentrale neurogene Lähmung; durch Muskelrelaxantien wird eine periphere Lähmung hergestellt (vgl. auch BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 91/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 27).

  • BAG, 20.02.2008 - 4 AZR 53/07

    Eingruppierung eines Krankengymnasten/Physiotherapeuten

    In einem Rechtsstreit um eine Pflegezulage hat das Bundesarbeitsgericht die Protokollerklärung Nr. 1 zur Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst in der Anlage 1b zum BAT, was den Begriff "gelähmte Patienten" angeht, dahin ausgelegt, dass darunter auch solche Patienten zu verstehen seien, die medikamentös in ein künstliches Koma versetzt worden seien (23. Februar 2000 - 10 AZR 91/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 27).
  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 784/09

    "Gelähmtenzulage" und "Intensivzulage" im Pflegedienst eines Evangelischen

    Die Pflege von Patienten im "künstlichen Koma", die der BAG-Entscheidung vom 23.02.2000 - 10 AZR 91/99 zugrunde liege, sei nicht zu vergleichen mit der Betreuung von Patienten, deren Narkose in der Aufwachphase abgebaut werde.

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich in seinen Entscheidungen vom 23.02.2000 - 10 AZR 91/99 sowie vom 17.03.2004 - 10 AZR 317/03 - zwar auf den Standpunkt gestellt, die Auslegung der Protokollerklärung Nr. 1 zu Anlage 1 b zum BAT ergebe, dass mit dem Begriff "gelähmte Patienten" in Absatz (1) d der Protokollerklärung auch solche Patienten gemeint sind, deren Lähmung durch Opiate, Sedativa und Muskelrelaxanzien herbeigeführt sind.

  • LAG Nürnberg, 10.04.2003 - 1 Sa 502/02

    Voraussetzung der zeitlich überwiegenden Grundpflege und Behandlungspflege an

    Werden in einer anästhesiologischen Intensivstation überwiegend Patienten betreut, die sich in einem künstlichen Koma befinden, kann an das Pflegepersonal neben der sog. Intensivzulage auch die Zulage nach Nr. 1, Abs. 1, lit.d der Protokollerklärungen zur Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst (Anlage 1 b zum BAT) zu zahlen sein (im Anschluss an BAG vom 23.02.2000, 10 AZR 91/99).

    Auch hinsichtlich der von der Klägerin gepflegten Patienten, deren Bewegungsunfähigkeit künstlich durch die Gabe von Medikamenten herbeigeführt wird, handelt es sich nämlich um "gelähmte Patienten" i.S. der streitigen Tarifnorm (vgl. BAG vom 23.02.2000, AZ: 10 AZR 91/99).

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2002 - 18 Sa 1705/01

    Ausübung der Grundpflege und Behandlungspflege bei gelähmten Patienten;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Dresden, 07.05.2002 - 7 Ca 8876/01

    Klage einer Arbeitnehmerin (Krankenschwester) gegen den Arbeitgeber auf Zahlung

    Zwar kann ein Zustand der Lähmung im Sinne dieser Vorschrift auch medikamentös durch Verabreichung von Opioiden, Sedativa und Muskelrelaxanzien herbeigeführt werden (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2000, 10 AZR 91/99 in AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht