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   BAG, 20.12.1995 - 10 AZR 968/94   

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https://dejure.org/1995,2099
BAG, 20.12.1995 - 10 AZR 968/94 (https://dejure.org/1995,2099)
BAG, Entscheidung vom 20.12.1995 - 10 AZR 968/94 (https://dejure.org/1995,2099)
BAG, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 10 AZR 968/94 (https://dejure.org/1995,2099)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer beim Land angestellten Ärztin auf tarifliche Zuwendung - Fehlende rechtliche Einheit bei Anstellungsvertrag einer Ärztin als Klinikärztin und als Gebietsärztin bei Bayrischen Landesinstitut für Arbeitsmedizin - Unbeachtliche Änderungen des Arbeitsvertrages ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Zuwendung - Einheitliches Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 781
  • BB 1996, 648
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.06.1993 - 10 AZR 523/92

    Sonderzuwendung bei Wechsel des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 10 AZR 968/94
    Darauf, ob während des Kalenderjahres das Rechtsverhältnis gewechselt hat, kommt es insoweit nicht an (BAG Urteil vom 9. Juni 1993 - 10 AZR 523/92 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV).
  • BAG, 12.11.1987 - 6 AZR 762/85

    Anspruch auf Zahlung einer Sonderzuwendung - Anspruch eines nach Beamtenrecht

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 10 AZR 968/94
    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Urteil vom 12. November 1987 (- 6 AZR 762/85 - n.v.) eine rechtliche Einheit zwischen zwei befristeten Angestelltenverhältnissen verneint, wenn die Rechtsbeziehungen der Parteien hinsichtlich Arbeitszeit, Entgelt und Rechtsgrundlage völlig neu geordnet worden sind.
  • BAG, 31.10.1975 - 5 AZR 482/74

    Arbeitsentgelt: Bemessung der Zuwendung nach Umwandlung in

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 10 AZR 968/94
    Auch der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat auf das Vorliegen einer rechtlichen Einheit zwischen den verschiedenen Anstellungsverhältnissen abgestellt und ein einheitliches Arbeitsverhältnis in dem Urteil vom 31. Oktober 1975 (- 5 AZR 482/74 - AP Nr. 87 zu § 611 BGB Gratifikation) angenommen, wenn nach Ablauf des Bemessungszeitraums lediglich die Dauer der Arbeitszeit verändert wird, während alle anderen Regelungen, insbesondere die Grundlagen der Entgeltzahlung, die Eingruppierung und die Art der Arbeitsleistung gleich bleiben.
  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 360/08

    Karenzentschädigung - Elternteilzeit

    Beschränkt sich die Änderung der Arbeitsbedingungen lediglich auf die Verminderung oder Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit, so besteht ein einheitliches Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 23. April 1996 - 9 AZR 696/94 - aaO.; 20. Dezember 1995 - 10 AZR 968/94 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 13 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 138; ErfK/Dörner 8. Aufl. § 15 BEEG Rn. 25; Buchner/Becker MuSchG und BEEG 8. Aufl. § 15 BEEG Rn. 34).
  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 623/15

    Jahressonderzahlung - Mehrere Arbeitsverhältnisse

    cc) Soweit die ältere Rechtsprechung zum TV Zuwendung angenommen hatte, spätere Änderungen des Arbeitsvertrags hätten dann ohne Auswirkungen auf den Bemessungszeitraum für die Zuwendung für Angestellte zu bleiben, wenn die Rechtsverhältnisse vor und nach der Änderung eine rechtliche Einheit bildeten (BAG 20. Dezember 1995 - 10 AZR 968/94 - zu II 3 der Gründe; 12. November 1987 - 6 AZR 762/85 - zu II 2 der Gründe; 31. Oktober 1975 - 5 AZR 482/74 -) , kann hierauf zum Verständnis von § 20 Abs. 3 TV-L nicht zurückgegriffen werden.
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 29/01

    Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst bei Verringerung der Arbeitszeit während des

    Selbst wenn man annimmt, daß die ununterbrochene Tätigkeit im selben Arbeitsverhältnis geleistet sein muß (verneinend für eine vergleichbare Regelung im Zuwendungstarifvertrag für Angestellte des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe BAG 28. Juni 1995 - 10 AZR 948/94 - AP MTAng-LV § 3 h Nr. 1 = EzA BErzGG § 15 Nr. 8; bejahend für die Berechnungsvorschrift hinsichtlich der Höhe der Zuwendung in § 2 Abs. 1 Unterabs. 2 des Zuwendungstarifvertrages: BAG 20. Dezember 1995 - 10 AZR 968/94 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 13 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 138) läge ein einheitliches Arbeitsverhältnis vor.
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 696/94

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

    Beschränkt sich die Änderung der Arbeitsbedingungen lediglich auf die Verminderung oder Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit, so wird allgemein von einem einheitlichen Arbeitsverhältnis ausgegangen (vgl. BAG Urteil vom 31. Oktober 1975 - 5 AZR 482/74 - AP Nr. 87 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 20. Dezember 1995 - 10 AZR 968/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; so auch Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, aaO, § 2 TV-Zuwendung Rz 13).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2015 - 5 Sa 8/15

    Jahressonderzahlung - Bemessungsgrundlage - einheitliches Arbeitsverhältnis

    Daran fehlt es, wenn die Parteien ihre Rechtsbeziehung hinsichtlich Arbeitszeit, Entgelt und Rechtsgrundlage völlig neu geordnet haben (zum früheren Tarifrecht: BAG, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 10 AZR 968/94 - Rn. 20, juris = AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV; BAG, Urteil vom 12. November 1987 - 6 AZR 762/85 - Rn. 17, juris = ZTR 1988, 430).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 3 Sa 11/09

    Einstufung bei befristeter Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Rentenalters

    Aus den vom Beklagten zu Unrecht für seine Behauptung, die ersten 10 Monate des Jahres 2007 seien unberücksichtigt zu lassen, herangezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 12. November 1987 (6 AZR 762/85 - ZTR 1988, 430) und vom 20. Dezember 1995 (10 AZR 968/94 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV) wurde nach altem Tarifrecht darauf abgestellt, inwieweit ein innerer Zusammenhang zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsverhältnis bestand.
  • LAG Berlin, 18.10.2000 - 4 Sa 398/00

    Urlaubsentgelt: Höhe - Erziehungsurlaub

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