Rechtsprechung
   BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 981/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,31411
BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 981/94 (https://dejure.org/1995,31411)
BAG, Entscheidung vom 22.11.1995 - 10 AZR 981/94 (https://dejure.org/1995,31411)
BAG, Entscheidung vom 22. November 1995 - 10 AZR 981/94 (https://dejure.org/1995,31411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,31411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.02.1971 - 4 AZR 71/70

    Hölzerne Unterkonstruktionen - Anbringung von Leichtbauplatten - Wohngebäude -

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 981/94
    Die Fertigung und Anbringung von Holztreppen gehört zu den charakteristischen Tätigkeiten der Bauschreinerei ( BAG Urteil vom 17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 981/94
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (BAG Urteile vom 14. Oktober 1987, BAGE 56, 227 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR 182/89 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 19. Januar 1994 - 10 AZR 557/92 - AP Nr. 170 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 16. März 1994 - 10 AZR 277/93 - AP Nr. 172 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 182/89

    Bautarifvertrag: Umfang - Holzschutzarbeiten

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 981/94
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (BAG Urteile vom 14. Oktober 1987, BAGE 56, 227 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR 182/89 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 19. Januar 1994 - 10 AZR 557/92 - AP Nr. 170 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 16. März 1994 - 10 AZR 277/93 - AP Nr. 172 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 557/92

    Darlegungslast für die Verrichtung überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten -

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 981/94
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (BAG Urteile vom 14. Oktober 1987, BAGE 56, 227 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR 182/89 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 19. Januar 1994 - 10 AZR 557/92 - AP Nr. 170 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 16. März 1994 - 10 AZR 277/93 - AP Nr. 172 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 277/93

    Stahlbiege- und -flechtarbeiten als bauliche Leistungen

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 981/94
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (BAG Urteile vom 14. Oktober 1987, BAGE 56, 227 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR 182/89 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 19. Januar 1994 - 10 AZR 557/92 - AP Nr. 170 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 16. März 1994 - 10 AZR 277/93 - AP Nr. 172 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 981/94
    b) Für die Zuordnung von Arbeiten, die sowohl als bauliche Leistungen i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschnitt I bis V VTV als auch als solche eines der in § 1 Abs. 2 Abschnitt VII VTV genannten Gewerke anzusehen sind, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darauf an, ob neben diesen Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang (mindestens 20 v.H. der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) Arbeiten ausgeführt werden, die ausschließlich dem vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommenen Gewerk zuzuordnen sind, die also für dieses Gewerk typisch sind, oder ob diese Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang von gelernten Arbeitnehmern dieses Gewerks ausgeführt werden oder eine entsprechende Aufsicht durch einen Fachmann, z.B. einen Meister, dieses Gewerks besteht (vgl. BAG Urteil vom 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, m.w.N.).
  • LAG Hessen, 08.07.1994 - 14 Sa 1350/92
    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 981/94
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Juli 1994 - 15/14 Sa 1350/92 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel -

    Auszug aus BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 981/94
    Die Fertigung und Anbringung von Holztreppen gehört zu den charakteristischen Tätigkeiten der Bauschreinerei ( BAG Urteil vom 17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 12.01.1996 - 15 Sa 385/93

    Tarifgeltung: betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 11.12.1996 - 10 AZR 376/96

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

    Werden im Betrieb solche Arbeiten durchgeführt, die von Betrieben unterschiedlicher Gewerbezweige in gleicher Weise ausgeführt werden und zum Berufsbild des jeweiligen Gewerbezweigs gehören, ist nach der Rechtsprechung des Senats festzustellen, ob in dem Betrieb daneben in nicht unerheblichem Umfang Arbeiten verrichtet werden, die für diesen - vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV ausgenommenen - Gewerbezweig typisch sind; als Abgrenzungsmerkmal sieht es der Senat für einen Gewerbezweig als typisch an, wenn die Tätigkeiten ausschließlich von diesem Gewerbe durchgeführt werden, oder die Arbeiten von Fachkräften dieses Gewerbes ausgeführt bzw. zumindest beaufsichtigt werden (BAG Urteile vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 107/95 -, n.v.; vom 22. November 1995 - 10 AZR 981/94 -, n.v.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 22. November 1995 - 10 AZR 981/94 -, n.v.; vom 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP Nr. 193 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 107/95 -, n.v.) sind solche "sowohl-als auch"-Tätigkeiten nicht geeignet, die Eigenschaft des Betriebes der GmbH & Co. als Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks, der vom Geltungsbereich des VTV ausgenommen ist, zu begründen.

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Bautenschutzarbeiten - Betrieb des Maler- und

    September 1995 - 10 AZR 609/94 - n.v.; vom 22. November 1995 - 10 AZR 981/94 -, m.w.N., n.v.; vom 11. Dezember 1996 - 10 AZR 376/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 321/05

    Holztreppenbauarbeiten als bauliche Leistung

    Die Fertigung und die Anbringung von Holztreppen sind jedoch auch charakteristische Tätigkeiten einer Bauschreinerei bzw. Bautischlerei (BAG 17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 9; 22. November 1995 - 10 AZR 981/94 -) und gehören damit auch zum Tischler- bzw. Schreinerhandwerk iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 11 (BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 483/00 - BAGE 98, 250, 255).
  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 483/00

    Treppenbauarbeiten als bauliche Leistung - Modellbauer

    Die Fertigung und Anbringung von Holztreppen gehört zu den charakteristischen Tätigkeiten der Bauschreinerei (BAG 17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 9; 22. November 1995 - 10 AZR 981/94 - nv.).
  • LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 530/02

    Tarifpluralität; Geltungsbereich der Bautarifverträge

    Damit ist die von der Rechtsprechung des BAG vor Inkrafttreten des Änderungstarifvertrages vom 30.11.1995 zu Treppenbauarbeiten vertretene differenzierende Auffassung (vgl. BAG 25.07.2001, a.a.O.; BAG 22.11.1995 - 10 AZR 981/94) überholt.
  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 115/05

    Holztreppenbauarbeiten als bauliche Leistung

    Die Fertigung und die Anbringung von Holztreppen sind jedoch auch charakteristische Tätigkeiten einer Bauschreinerei bzw. Bautischlerei (BAG 17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 9; 22. November 1995 - 10 AZR 981/94 -) und gehören damit auch zum Tischler- oder Schreinerhandwerk iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 11 (BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 483/00 - BAGE 98, 250, 255).
  • LAG Berlin, 17.05.2000 - 17 Sa 2579/99

    Tarifgeltung: VTV - Zimmererhandwerk und Schreinerhandwerk

    Nach dem Berufsbild läßt sich die Konstruktion und Herstellung sowie der Einbau von Holztreppen sowohl dem Zimmererhandwerk, dessen Betriebe dem VTV unterfallen (§ 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 42), als auch dem Schreinerhandwerk zuordnen, dessen Betriebe gemäß § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 11 VTV vom Geltungsbereich des VTV ausgenommen sind (BAG, Urteil vom 22.11.95 -- 10 AZR 981/94 --).
  • LAG Hessen, 25.10.1999 - 16 Sa 184/99

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Spachtelarbeiten als bauliche Leistung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht