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   BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 984/94   

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BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 984/94 (https://dejure.org/1995,667)
BAG, Entscheidung vom 11.10.1995 - 10 AZR 984/94 (https://dejure.org/1995,667)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 (https://dejure.org/1995,667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung - Betriebsübergang - Tarifliche Sonderzahlung - Konkurs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Sonderzahlung - Betriebsübergang nach Konkurseröffnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611, § ... 613a; SGB VI § 164; SGB V § 227; AFG § 175; KO § 59; TV über die tarifliche Absicherung eines 13. Monatseinkommens vom 20.5.1992 für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen § 2
    Betriebsübergang im Konkurs: Anspruch auf das volle 13. Gehalt gegenüber dem neuen Betriebsinhaber bei Entstehen des Anspruchs zum Fälligkeitszeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 81, 132
  • ZIP 1996, 239
  • MDR 1996, 392
  • NZA 1996, 432
  • BB 1996, 166
  • DB 1996, 1478
  • JR 1996, 308
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 984/94
    "Entsteht der Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung nach der tariflichen Regelung erst am Fälligkeitstag, so schuldet ein Betriebserwerber die volle tarifliche Sonderzahlung auch dann, wenn er den Betrieb aus der Konkursmasse erworben hat und das Konkursverfahren im Laufe des Bezugszeitraums er öffnet worden ist (Im Anschluß an BAGE 32, 326 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB).«.

    a) In seiner grundlegenden Entscheidung vom 17. Januar 1980 (BAGE 32, 326 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB) hat der Dritte Senat ausgeführt, nach der Konkursordnung seien die Gläubiger des Gemeinschuldners im Konkursverfahren grundsätzlich gleichzubehandeln.

  • BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85

    Haftung des Betriebserwerbers für Abfindungsforderung bei Betriebsübergang im

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 984/94
    Dieser Rechtsprechung hat sich auch der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 13. November 1986 (- 2 AZR 771/85 - AP Nr. 57 zu § 613 a BGB) angeschlossen.
  • BAG, 14.11.1957 - 2 AZR 481/55

    Tarifvertrag - Rechtsterminologie - Wort mit festem Inhalt - Abweichende

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 984/94
    - 2 AZR 481/55 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 6. November 1969 - 5 AZR 29/69 - AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG).
  • BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 246/86

    Betriebsübergang nach Konkurs - Haftung des Erwerbers fürMasseschulden -

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 984/94
    Dies hat der Zweite Senat in seinem Urteil vom 4. Dezember 1986 (BAGE 53, 380 = AP Nr. 56 zu § 613 a BGB) ausdrücklich klargestellt.
  • BAG, 06.11.1969 - 5 AZR 29/69

    Urlaubsvorschriften - Urlaubsanspruch - Jahresurlaub - Teilurlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 984/94
    - 2 AZR 481/55 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 6. November 1969 - 5 AZR 29/69 - AP Nr. 1 zu § 6 BUrlG).
  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 160/92

    Begründung weiterer Ausschluss- und Kürzungstatbestände einer betrieblichen oder

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 984/94
    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. März 1993 (- 10 AZR 160/92 - AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation) entschieden.
  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94

    Kürzung eines Weihnachtsgeldes für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 984/94
    Solche "arbeitsleistungsbezogenen" Sonderzahlungen werden nämlich als Vergütungsbestandteile in den jeweiligen Abrechnungsmonaten verdient, jedoch auf gespart und dann erst am vereinbarten Fälligkeitstag ausbezahlt (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16

    Sonderzahlung und Masseunzulänglichkeit

    Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1995 zum Haftungsprivileg des Betriebserwerbers nach Konkurseröffnung (vgl. BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - zu II 2 der Gründe, BAGE 81, 132) .

    Der Zehnte Senat hat dort angenommen, die Haftungseinschränkung des Betriebserwerbers gelte lediglich für Konkursforderungen, nicht für Masseschulden nach § 59 Abs. 1 KO (vgl. BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - zu II 2 a der Gründe, aaO) .

    Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung könne gegen die Gemeinschuldnerin nur dann entstehen, wenn es sich bei der Sonderzahlung um einen Vergütungsbestandteil handle, der in das vertragliche Austauschverhältnis von Vergütung und Arbeitsleistung eingebunden sei und mit dem kein anderer Zweck verfolgt werde als die Entlohnung tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung (vgl. BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - zu II 2 d der Gründe, aaO) .

    Der Zehnte Senat hat im konkreten Fall allerdings eine reine Betriebstreueregelung bejaht (vgl. BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - zu II 2 der Gründe, aaO) .

    bb) Die genannten Entscheidungen des Zehnten Senats und des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein behandeln keine Fallgestaltungen, in denen die Masseunzulänglichkeit angezeigt war (vgl. BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - zu II 2 der Gründe, BAGE 81, 132; LAG Schleswig-Holstein 12. März 2008 - 6 Sa 411/07 - zu 2 b und d der Gründe) .

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 404/16

    Insolvenzrechtliche Einordnung einer Sonderzahlung nach Anzeige der

    Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1995 zum Haftungsprivileg des Betriebserwerbers nach Konkurseröffnung (vgl. BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - zu II 2 der Gründe, BAGE 81, 132) .

    Der Zehnte Senat hat dort angenommen, die Haftungseinschränkung des Betriebserwerbers gelte lediglich für Konkursforderungen, nicht für Masseschulden nach § 59 Abs. 1 KO (vgl. BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - zu II 2 a der Gründe, aaO) .

    Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung könne gegen die Gemeinschuldnerin nur dann entstehen, wenn es sich bei der Sonderzahlung um einen Vergütungsbestandteil handle, der in das vertragliche Austauschverhältnis von Vergütung und Arbeitsleistung eingebunden sei und mit dem kein anderer Zweck verfolgt werde als die Entlohnung tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung (vgl. BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - zu II 2 d der Gründe, aaO) .

    Der Zehnte Senat hat im konkreten Fall allerdings eine reine Betriebstreueregelung bejaht (vgl. BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - zu II 2 der Gründe, aaO) .

    bb) Die genannten Entscheidungen des Zehnten Senats und des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein behandeln keine Fallgestaltungen, in denen die Masseunzulänglichkeit angezeigt war (vgl. BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - zu II 2 der Gründe, BAGE 81, 132; LAG Schleswig-Holstein 12. März 2008 - 6 Sa 411/07 - zu 2 b und d der Gründe) .

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 459/01

    Betriebsübergang - Insolvenzverfahren - Insolvenzgeld

    Ist der Betriebsübergang nach der Eröffnung des Konkursverfahrens erfolgt, haftet der Betriebserwerber nach § 613 a BGB für solche Ansprüche nicht, die vor der Eröffnung des Konkursverfahrens entstanden sind (BAG 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - BAGE 32, 326 = AP BGB § 613 a Nr. 18; 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - BAGE 81, 132, 135 f. = AP BGB § 613 a Nr. 132, zu I 2 a der Gründe; 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 15).
  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Der Bezeichnung der Sonderzahlung kommt allenfalls zusätzliche Indizwirkung zu (st. Rspr., vgl. BAG 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - BAGE 76, 134; 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - BAGE 81, 132).
  • LAG Düsseldorf, 10.02.2016 - 12 Sa 1051/15

    Rechtliche Einordnung der Sonderzahlung gem. § 10 des Manteltarifvertrages der

    Der Zweck einer tariflichen Jahressonderzahlung ergibt sich alleine aus deren im Tarifvertrag normierten Voraussetzungen, Ausschluss- und Kürzungstatbeständen (BAG 11.10.1995 - 10 AZR 984/94, AP Nr. 132 zu § 613a BGB Rn. 27).

    (vgl. dazu BAG 11.10.1995 a.a.O. Rn. 38).

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 347/03

    Urlaub bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Das Bundesarbeitsgericht vertrat zur Konkursordnung die Auffassung (BAG 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - BAGE 32, 326; 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 - BAGE 81, 132; 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 15 = EzA BGB § 613a Nr. 106), § 613a BGB sei bei der Veräußerung eines Betriebs in einem Konkursverfahren nicht anwendbar, soweit eine Haftung des Betriebserwerbers für bereits entstandene Ansprüche begründet würde.
  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 501/01

    Jahressonderzahlung - RTV für die gewerblichen Beschäftigten im

    Der Anspruch auf die Jahressondervergütung 2000 entstand damit in der Zeit vom 1. Januar 2000 bis zum 31. August 2000 in Höhe von 8/12 der Jahressondervergütung und wurde mit der Lohnzahlung für den Monat Oktober 2000 fällig (vgl. auch BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 1984/94 - BAGE 81, 132).
  • LAG Niedersachsen, 04.12.2002 - 2 Sa 481/02

    Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Betriebserwerber bei

    Die Möglichkeit der Berücksichtigung im Insolvenzverfahren ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Voraussetzung für eine mögliche Haftungsbeschränkung des Betriebserwerbers (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 11.10.1995, 10 AZR 984/94 unter II. 2. b der Gründe).

    Im übrigen hat das Bundesarbeitsgericht im Hinblick auf tarifliche Sonderzahlungen entschieden, dass die im Rahmen einer teleologischen Reduktion eingeschränkte Anwendung des § 613 a BGB im Konkurs dann nicht zur Anwendung kommt, wenn die Ansprüche auf Sonderzahlung erst am Fälligkeitstag entstehen und dieser nach dem Zeitpunkt nach dem Erwerb des Betriebes aus der Konkursmasse liegt (vgl. BAG, Urteil vom 11.10.1995, 10 AZR 984/94, aaO).

  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 558/95

    Zuwendung - Kürzung für Mitarbeiter im kirchlichen Dienst

    In einem solchen Falle entstehen die Ansprüche auf die Sonderzahlung "pro rata temporis ", werden allerdings erst am vereinbarten Auszahlungstermin fällig (BAG Urteil vom 11. Oktober 1995 - 10 AZR 984/94 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.03.2008 - 6 Sa 411/07

    Sonderzahlung, Arbeitsentgelt, Anspruchsvoraussetzungen, Insolvenzeröffnung,

    Entscheidend ist, dass es sich bei der Sonderzahlung um einen Vergütungsbestandteil handelt, der in das vertragliche Austauschverhältnis von Vergütung und Arbeitsleistung (§ 611 Abs. 1 BGB) eingebunden ist und mit dem kein weiterer Zweck verfolgt wird als die Entlohnung tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung (vgl. BAG 11.10.1995 - 10 AZR 984/94 - EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 132).

    Soweit fallübergreifende Rechtsfragen angesprochen werden, liegt die Entscheidung im Einklang mit den hierzu höchstrichterlich entwickelten Rechtsgrundsätzen, insbesondere der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.10.1995 (10 AZR 984/94).

  • LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 5 Sa 732/01

    Auslegung eines Tarifvertrages Ende seiner Nachwirkung

  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 778/11

    Einmalzahlung bei verspäteter ERA-Einführung - Insolvenz - Betriebsübergang

  • LAG Nürnberg, 22.06.2010 - 2 Sa 365/09

    Gewährung einer restlichen Sonderzahlung - Zuordnung als Masseverbindlichkeit

  • LAG Köln, 06.12.2006 - 7 Sa 999/06

    Jahressonderzahlung; Tarifbindung, Gewerkschaftsbeitritt

  • LAG Hamm, 02.02.2012 - 17 Sa 1299/11

    Betriebsübergang von einem privaten Klinikträger auf einen öffentlich-rechtlichen

  • LAG Niedersachsen, 11.04.2005 - 11 Sa 1235/04

    Höhe einer Zuwendung eines bei der Arbeiterwohlfahrt Beschäftigten; Rechtliche

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 292/03

    Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Prämie

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 293/02

    Jahressondervergütung im Gebäudereiniger-Handwerk - Verbandsklage

  • LAG Nürnberg, 03.02.2010 - 4 Sa 367/09

    13. Gehalt - MTV Bay. Metallindustrie - stichtagsbezogene Einmalzahlung -

  • LAG Düsseldorf, 17.02.2016 - 12 Sa 951/15

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf die Sonderzahlung gem. RV 13.MEK bei Ausscheiden

  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 1038/94

    Haftung des Betriebsnachfolgers für zur Zeit der Konkurseröffnung bereits

  • ArbG Minden, 11.08.1999 - 2 Ca 1695/98

    Anspruch auf Zahlung von Sozialplanabfindung im Konkursverfahren; Anforderungen

  • LAG Düsseldorf, 22.12.1997 - 18 Sa 1731/97

    Arbeitsentgelt: Kürzung einer Sonderzahlung während des Erziehungsurlaubs

  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 1039/94

    Haftung des Betriebsnachfolgers für zur Zeit der Konkurseröffnung bereits

  • FG Baden-Württemberg, 04.06.1998 - 10 K 318/97

    Anspruch auf Gewährung von Kindergeld ; Unverständliche, irreführende Begründung

  • LAG Nürnberg, 13.04.2010 - 6 Sa 633/09

    Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Zahlung einer tariflichen Sonderzahlung

  • ArbG Lüneburg, 19.06.2000 - 4 Ca 258/00

    Betriebsveräußerung im Konkurs ; Haftung des Betriebserwerbers nach Eröffnung des

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