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   BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11, 10 B 1.11, 10 PKH 1.11   

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https://dejure.org/2011,3879
BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11, 10 B 1.11, 10 PKH 1.11 (https://dejure.org/2011,3879)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.2011 - 10 B 1.11, 10 B 1.11, 10 PKH 1.11 (https://dejure.org/2011,3879)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 10 B 1.11, 10 B 1.11, 10 PKH 1.11 (https://dejure.org/2011,3879)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage; Regelbeweismaß; Sicherheit; Überzeugungsgewissheit; Verfahrensmangel; Wahrscheinlichkeit

  • openjur.de

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage; Regelbeweismaß; Sicherheit; Überzeugungsgewissheit; Verfahrensmangel; Wahrscheinlichkeit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3
    Abschiebungsverbot; Abschiebungsverbot; Ausländer; Beweismaß; Beweiswürdigung; Beweiswürdigung; Extremgefahr; Gefahrbegriff; Gefahrenprognose; Geschehensverlauf; Prognose; Prognosegrundlage; Prognosegrundlage; Regelbeweismaß; Regelbeweismaß; Sicherheit; Sicherheit; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 7 S 1 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 S 3 AufenthG 2004, § 108 Abs 1 S 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Abschiebungsverbot; Verfahrensmangel bei der Beweiswürdigung; richterliche Überzeugungsgewissheit bei Wahrscheinlichkeitsaussage

  • Wolters Kluwer

    Verfehlung des von § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO geforderten Regelbeweismaßes der Überzeugungsgewissheit durch die Gefahrpronose eines Berufungsgerichts durch Nichtvermögen des Ausschlusses von anderen Geschehensverläufe in der Wahrscheinlichkeitsaussage

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 3, VwGO § 108 Abs. 1 S. 1, VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Richterliche Überzeugungsgewissheit, Prognose, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Beweiswürdigung, Verfahrensfehler, Abschiebungsverbot, Demokratische Republik Kongo, Existenzgrundlage, medizinische Versorgung, Malaria, Versorgungslage, extreme Gefahrenlage

  • rewis.io

    Abschiebungsverbot; Verfahrensmangel bei der Beweiswürdigung; richterliche Überzeugungsgewissheit bei Wahrscheinlichkeitsaussage

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungsverbot; Verfahrensmangel bei der Beweiswürdigung; richterliche Überzeugungsgewissheit bei Wahrscheinlichkeitsaussage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfehlung des von § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO geforderten Regelbeweismaßes der Überzeugungsgewissheit durch die Gefahrpronose eines Berufungsgerichts durch Nichtvermögen des Ausschlusses von anderen Geschehensverläufe in der Wahrscheinlichkeitsaussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 382
  • DVBl 2011, 511
  • DÖV 2011, 415
 
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Wird zitiert von ... (287)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11
    Hinsichtlich der vergangenen und gegenwärtigen Prognosegrundlagen gilt der allgemeine Grundsatz, dass das Gericht keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen darf, sondern sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen darf, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 zu den Grundlagen der asylrechtlichen Verfolgungsprognose mit Verweis auf BGHZ 53, 245 ).

    Davon muss das Gericht voll überzeugt sein (Urteil vom 16. April 1985 a.a.O. S. 182).

  • BVerwG, 19.11.1997 - 4 B 182.97

    Rechtswidrigkeit der Erhebung von Sanierungsabgaben - Unzureichende

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11
    Auch das Vorbringen, das Gericht habe den Sachverhalt "aktenwidrig" festgestellt, kann einen Verfahrensmangel gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO betreffen, wenn zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt ein offensichtlicher, keiner weiteren Beweiserhebung bedürftiger "zweifelsfreier" Widerspruch vorliegt (Beschlüsse vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1 und vom 16. März 1999 - BVerwG 9 B 73.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 7).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11
    Hinsichtlich der vergangenen und gegenwärtigen Prognosegrundlagen gilt der allgemeine Grundsatz, dass das Gericht keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen darf, sondern sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen darf, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 zu den Grundlagen der asylrechtlichen Verfolgungsprognose mit Verweis auf BGHZ 53, 245 ).
  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11
    Ein Verfahrensfehler kann aber ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (Beschlüsse vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284 und vom 16. Juni 2003 - BVerwG 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 = NVwZ 2003, 1132 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 249.03

    Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung; Überziehung des nach § 51

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11
    Ein Verfahrensfehler kann aber ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (Beschlüsse vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284 und vom 16. Juni 2003 - BVerwG 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 = NVwZ 2003, 1132 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.1999 - 9 B 73.99
    Auszug aus BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11
    Auch das Vorbringen, das Gericht habe den Sachverhalt "aktenwidrig" festgestellt, kann einen Verfahrensmangel gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO betreffen, wenn zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt ein offensichtlicher, keiner weiteren Beweiserhebung bedürftiger "zweifelsfreier" Widerspruch vorliegt (Beschlüsse vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1 und vom 16. März 1999 - BVerwG 9 B 73.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 7).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11
    Das kann auch dadurch geschehen, dass die Vorinstanz bei der Tatsachenfeststellung das Regelbeweismaß richterlicher Überzeugungsgewissheit gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verfehlt hat (Beschluss vom 14. Juli 2010 - BVerwG 10 B 7.10 - NVwZ 2011, 55).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11
    a) Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (vgl. nur Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 4 = NVwZ-RR 1995, 310; vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. = NVwZ-RR 1996, 359 und vom 18. April 2008 - BVerwG 8 B 105.07 - ZOV 2008, 168, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11
    b) Das Berufungsgericht ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (zuletzt Urteil vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - NVwZ 2011, 48) - davon ausgegangen, die Durchbrechung der in § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG angeordneten Sperrwirkung im Wege verfassungskonformer Auslegung und Anwendung setze voraus, dass die drohenden Gefahren nach Art, Ausmaß und Intensität von einem solchen Gewicht sind, dass sich daraus bei objektiver Betrachtung für den Ausländer die begründete Furcht ableiten lässt, selbst in erheblicher Weise ein Opfer der extremen allgemeinen Gefahrenlage zu werden.
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11
    a) Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (vgl. nur Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 4 = NVwZ-RR 1995, 310; vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. = NVwZ-RR 1996, 359 und vom 18. April 2008 - BVerwG 8 B 105.07 - ZOV 2008, 168, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.04.2008 - 8 B 105.07

    Bewertung einer den Verlust eines zurückgeforderten Vermögenswertes bezweckenden

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - A 11 S 2042/20

    Abschiebungsverbot für einen leistungsfähigen, erwachsenen afghanischen Mann

    Es muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 20, und Beschluss vom 08.02.2011 - 10 B 1.11 -, juris Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 29.11.2019 - A 11 S 2376/19 -, juris Rn. 55, und vom 12.12.2018 - A 11 S 1923/17 -, juris Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17

    Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein";

    Bei einer Gesamtschau sämtlicher Umstände des Einzelfalls kann der Senat jedenfalls nicht mit der insoweit erforderlichen beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.02.2011 - 10 B 1.11 -, juris) feststellen, dass eine notwendige ärztliche Behandlung oder Medikation für die Diabetes-Erkrankung des Klägers in Togo wegen des geringeren Versorgungsstandards nicht verfügbar ist und dies zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben des Klägers führt, dass also eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach seiner Rückkehr nach Togo droht.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    Grundlegend: BVerwG, Urteile vom 16.04.1985 - 9 C 109.84 -, NVwZ 1985, 567, juris Rn. 16 und vom 29.11.1977 - I C 33.71 -, juris, beide m.w.N.; außerdem: BVerwG, Beschlüsse vom 08.02.2011 - 10 B 1.11 -, NVwZ-RR 2011, 382 und vom 08.03.2007 - 1 B 101.06 -, BeckRS 2007, 22701; vgl. dazu auch Stuhlfauth, in: Bader, u.a., VwGO, 7. Aufl. 2018, § 108 VwGO Rn. 8, m.w.N.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 10 B 1.11   

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https://dejure.org/2011,4330
OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 10 B 1.11 (https://dejure.org/2011,4330)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.06.2011 - 10 B 1.11 (https://dejure.org/2011,4330)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 10 B 1.11 (https://dejure.org/2011,4330)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 113 Abs 1 S 4 VwGO, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 19 GG
    Presserecht; Akkreditierung zum G-8-Gipfel in Heiligendamm; als Fotojournalistin tätige Studentin; Datenschutzinformation; Sicherheitsbedenken; Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse; Wahrung der Effektivität des Rechtsschutzes in Fällen gewichtiger ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Akkreditierung eines freien Fotojournalisten zum G-8-Gipfel wegen beim LKA gespeicherter Daten über Verdächtigungen zum Hausfriedensbruch sowie eines anhängigen Ermittlungsverfahrens wegen desselben Vorwurfs; Rehabilitierungsinteresse wegen einer nachhaltig ...

  • rechtsportal.de

    Ablehnung der Akkreditierung eines freien Fotojournalisten zum G-8-Gipfel wegen beim LKA gespeicherter Daten über Verdächtigungen zum Hausfriedensbruch sowie eines anhängigen Ermittlungsverfahrens wegen desselben Vorwurfs; Rehabilitierungsinteresse wegen einer nachhaltig ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Verweigerung der Akkreditierung einer freien Fotojournalistin für den G-8-Gipfel in Heiligendamm im Juni 2007 war rechtswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Presseakkreditierung zum G8-Gipfel und der frühere Hausfriedensbruch

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fotojournalistin ist kein Sicherheitsrisiko

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ablehnung der Akkreditierung einer Fotojournalistin bei G-8-Gipfel rechtswidrig

  • beck.de (Kurzinformation)

    Verweigerte Akkreditierung einer Fotojournalistin rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verweigerung der Akkreditierung einer freien Fotojournalistin für G-8-Gipfel in Heiligendamm rechtswidrig - Bestrittene Ermittlungsverfahren gegen Journalistin hätten Entscheidung über Akkreditierung nicht ungeprüft zugrunde gelegt werden dürfen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 4 PresseG; Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 GG, § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO
    Anspruch eines Journalisten auf Akkreditierung zum G-8-Gipfel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2008 - 5 A 1602/05

    Kein Ausschluss von einzelnen Pressevertretern bei Pressekonferenzen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 10 B 1.11
    Da die Pressefreiheit für eine Demokratie schlechthin konstitutiv ist, ihr mithin eine herausgehobene Bedeutung zukommt, stellt die Nichtakkreditierung eines Pressevertreters zu einer Veranstaltung von weltpolitischem Interesse, durch die er vollständig daran gehindert wird, seine grundrechtlich geschützte Teilnahme an einer solchen Veranstaltung über die Öffentlichkeit wesentlich berührende Fragen wahrzunehmen, den schwerstmöglichen und damit einen massiven Eingriff in das Recht der Presse auf Informationsbeschaffung dar (vgl. zu einem vergleichbaren Fall [Zugangsrecht von Pressevertretern zur Pressekonferenzen eines deutschen Ministers im Ausland] OVG NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2008 - 5 A 1602/05 -, juris, Rz. 28).

    Gegen derartige Maßnahmen kann Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren wegen der meist vergleichsweise kurzen Fristen für die Akkreditierung typischerweise nicht vor Eintritt der Erledigung erlangt werden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2008, a.a.O.).

    bb) Entscheidet sich eine Behörde jedoch - wie hier - von sich aus, etwa zur Vermeidung zahlreicher auf § 4 LPG gestützter Einzelanfragen, konkrete Veranstaltungen zur Unterrichtung von Pressevertretern durchzuführen, so gebietet der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, über den Zugang für die Presse nach sachgerechten Kriterien, die die sich aus der Pressefreiheit ergebenden Prinzipien als grundlegende Wertentscheidung der Verfassung beachten, zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1974 - BVerwG I C 30.71 -, NJW 1975, 891, juris, Rz. 37 ff. m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2008, a.a.O., Rz. 32; Starck, a.a.O.).

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 10 B 1.11
    Erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zur Information versetzt die Medien in den Stand, die ihnen in der freiheitlichen Demokratie zukommende Funktion wahrzunehmen (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 1 BvR 2623/95 und 622/99 -, BVerfGE 103, 44, juris, Rz. 54 sowie Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvR 154/78 -, BVerfGE 50, 234, juris, Rz. 32, jeweils m.w.N.).

    Denn zum Schutzbereich der Pressefreiheit gehört kein Recht auf Eröffnung einer - nicht allgemein zugänglichen - Informationsquelle (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. März 2008 - 1 BvR 282/01-, NJW-RR 2008, 1069, juris, Rz. 11 und [in Bezug auf die ebenfalls von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Rundfunkfreiheit und die Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG] Urteil vom 24. Januar 2001, a.a.O., Rz. 54 f. m.w.N.).

    Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle nur dann, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu beschaffen (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. Januar 2001, a.a.O., Rz. 56 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 1.87

    Aufhebung eines Sicherheitsbescheides - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 10 B 1.11
    Entscheidend ist, ob die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position der Klägerin in diesen Bereichen zu verbessern (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 1/87 -, Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 3, juris, Rz. 15 m.w.N.).

    Die erledigte Entscheidung muss mit einem Verhalten des Betroffenen begründet worden sein, das geeignet ist, ihn in der Achtung der Öffentlichkeit oder seiner Kollegen herabzusetzen; erforderlich ist weiterhin, dass diese Begründung auch irgendwelchen, nicht mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung betrauten Personen bekannt geworden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1989, a.a.O., Rz. 16 m.w.N.).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 10 B 1.11
    d) Das Feststellungsinteresse ist jedoch unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Effektivität des Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe, in denen sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann, zu bejahen (vgl. zu dieser Fallgruppe BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2510, juris, Rz. 24 ff., sowie BVerwG, Beschluss vom 30. April 1999 - BVerwG 1 B 36/99 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 6, juris, Rz. 9, jeweils m.w.N.).

    Denn Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährt nach Maßgabe der jeweiligen Sachurteilsvoraussetzungen einen Anspruch auf Rechtsschutz in der Hauptsache und nicht nur auf Rechtsschutz in einem Eilverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004, a.a.O., Rz. 29 ff.).

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 10 B 1.11
    Dagegen genügt es nicht, wenn der Erlass eines Verwaltungsakts abgelehnt wird, der erst eine Rechtsposition begründen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 46/81 -, BVerwGE 66, 184, juris, Rz. 35 unter Bezugnahme auf die amtliche Begründung zu § 24 Abs. 1 des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung und m.w.N.).
  • VG Hamburg, 26.05.2010 - 15 E 1351/10
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 10 B 1.11
    Danach ist es zulässig, zu der Information der Presse dienenden Veranstaltungen mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die einem besonderen Sicherheitsrisiko ausgesetzt sind, wie etwa ausländischen Staatsoberhäuptern oder Ministern, nur solche Journalisten zuzulassen, die sich einer besonderen Sicherheitsüberprüfung unterzogen haben (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 15 E 1351/10 -, AfP 2010, 418, juris, Rz. 11 f.; Soehring, Presserecht, 4. Aufl. 2010, § 6 Rz. 16 m.w.N.; Löffler, a.a.O., § 4 LPG Rz. 143).
  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 30.71
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 10 B 1.11
    bb) Entscheidet sich eine Behörde jedoch - wie hier - von sich aus, etwa zur Vermeidung zahlreicher auf § 4 LPG gestützter Einzelanfragen, konkrete Veranstaltungen zur Unterrichtung von Pressevertretern durchzuführen, so gebietet der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, über den Zugang für die Presse nach sachgerechten Kriterien, die die sich aus der Pressefreiheit ergebenden Prinzipien als grundlegende Wertentscheidung der Verfassung beachten, zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1974 - BVerwG I C 30.71 -, NJW 1975, 891, juris, Rz. 37 ff. m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2008, a.a.O., Rz. 32; Starck, a.a.O.).
  • VG Berlin, 06.06.2007 - 27 A 146.07

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Akkreditierung eines Fotojournalisten beim

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 10 B 1.11
    Die Versagung der Akkreditierung ist gerechtfertigt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der um eine Akkreditierung nachsuchende Journalist durch sein Verhalten die Veranstaltung, an der er teilnehmen will, stören oder Leib und Leben der Teilnehmer dieser Veranstaltung gefährden wird (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. Juni 2007 - VG 27 A 146.07 -, juris, Rz. 16).
  • VG Berlin, 08.11.2004 - 27 A 197.04
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 10 B 1.11
    Auch aus dem - ebenfalls nicht unmittelbar von Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisteten (vgl. die Übersicht zum Meinungsstand bei Löffler, Presserecht, 5. Aufl. 2006, § 4 LPG Rz. 16 ff. m.w.N.) - presserechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 4 der Landespressegesetze (im Folgenden: LPG) der Länder Berlin bzw. Mecklenburg-Vorpommern, der auch gegenüber Bundesbehörden gilt (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 25. Juli 1995 - OVG 8 B 16/94 -, NVwZ-RR 1997, 32, juris, Rz. 26 ff.), ergibt sich kein Anspruch eines Journalisten auf Zugang zu einer Pressekonferenz oder sonstigen, von einer Behörde für Pressevertreter organisierten Veranstaltungen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 8. November 2004 - VG 27 A 197.04 -, juris, Rz. 34).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 10 B 1.11
    Erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zur Information versetzt die Medien in den Stand, die ihnen in der freiheitlichen Demokratie zukommende Funktion wahrzunehmen (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 1 BvR 2623/95 und 622/99 -, BVerfGE 103, 44, juris, Rz. 54 sowie Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvR 154/78 -, BVerfGE 50, 234, juris, Rz. 32, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 44.87

    Rechtfertigung einer Fortsetzungsfeststellungsklage durch das Vorliegen eines

  • BVerwG, 23.11.1995 - 8 C 9.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei

  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

  • BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 282/01

    Keine Verletzung der Berichterstattungsfreiheit durch sitzungspolizeiliche

  • BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das

  • VG Hannover, 12.09.1983 - 6 A 37/81
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

  • VG Berlin, 20.11.2019 - 27 K 516.17

    Entzug zweier G20-Akkreditierungen war rechtswidrig

    Das Fortsetzungsfeststellungsinteresse des Klägers ist jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Effektivität des Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes - GG -) in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe, in denen sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann, zu bejahen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 37 m.w.N.).

    Der Entzug der als Verwaltungsakt - sei es in Gestalt der Bestätigung der Anmeldung durch E-Mail vom 23. Juni 2017 oder durch Aushändigung des Akkreditierungsausweises am 4. Juli 2017 (dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 45; VG Berlin, Beschluss vom 6. Juni 2007 - VG 27 A 146.07 - juris Rn. 13) - fußend auf Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG erteilten Akkreditierung war rechtswidrig, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog.

    Die Versagung einer Akkreditierung ist gerechtfertigt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der um eine Akkreditierung nachsuchende Journalist durch sein Verhalten die Veranstaltung, an der er teilnehmen will, stören will oder Leib und Leben der Teilnehmer dieser Veranstaltung gefährden wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 48).

    Dass das BPA mangels eigener sicherheitsrelevanter Erkenntnisse auf die Eintragungen und Mitteilungen des BKA und des BfV habe vertrauen müssen, wie die Beklagte vorträgt, entbindet es in Ansehung der einschlägigen Rechtsprechung zu Akkreditierungsentscheidungen (s.a. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 48 ff.) nicht von einer eigenen Verifikation der Sicherheitsbedenken für die von ihm zu treffende Entscheidung.

    Aus diesem Grund durfte das BPA überhaupt die Akkreditierung von Journalisten davon abhängig machen, dass diese sich einer besonderen Sicherheitsüberprüfung unterziehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 48 m.w.N.).

    Die Versagung einer Akkreditierung ist nur gerechtfertigt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der betroffene Journalist durch sein Verhalten die Veranstaltung, an der er teilnehmen will, stören oder Leib und Leben der Teilnehmer dieser Veranstaltung gefährden wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 48; VG Berlin, Beschluss vom 6. Juni 2007 - VG 27 A 146.07 - juris Rn. 16).

    So liegt bereits ein teilweiser Ermessensnichtgebrauch darin, dass das BPA die Empfehlung des BKA, den auf dessen Liste gelb markierten Journalisten die Akkreditierung wieder zu entziehen, übernommen hat, ohne eine erforderliche eigene Einzelfallprüfung und Abwägung vorzunehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 52 f.).

    Im Fall des Klägers hat die Beklagte insbesondere ermessensfehlerhaft nicht die Möglichkeit berücksichtigt, dass dieser - von ihm bestätigte - Kontakte etwa zu Hausbesetzern nicht als Aktivist, sondern in Ausübung seiner Pressetätigkeit - als Berichterstatter über die linke Szene - pflegen könnte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 50).

    Es fehlt somit an einer einzelfallbezogenen Würdigung, weshalb im Fall der weiter bestehenden Akkreditierung des Klägers zum G20-Gipfel aus den ihn betreffenden einzelnen Mitteilungen die Gefahr einer Störung dieser Veranstaltung abzuleiten sein soll (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 51).

    Außerdem hat die Beklagte in der Abwägung das für den Kläger streitende Gewicht der Pressefreiheit nicht ausreichend berücksichtigt, insbesondere die Art und Schwere der ihm vorgehaltenen Beurteilung nicht im Lichte seiner Grundrechte gewürdigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 51).

    Die Versagung des Zugangs zu den für die Presse vorgesehenen Veranstaltungen auf dem G20-Gipfel stellt einen tiefgreifenden Eingriff in das ihm gemäß Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zustehende Recht auf gleichberechtigten bzw. ermessensfehlerfreien Zugang zu derartigen Veranstaltungen dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 38 f.).

    Da die Pressefreiheit für eine Demokratie schlechthin konstitutiv ist, ihr mithin eine herausgehobene Bedeutung zukommt, stellt der Akkreditierungsentzug eines Pressevertreters zu einer Veranstaltung von weltpolitischem Interesse, durch den er vollständig daran gehindert wird, seine grundrechtlich geschützte Teilnahme an einer solchen Veranstaltung über die Öffentlichkeit wesentlich berührende Fragen wahrzunehmen, sogar den schwerstmöglichen und damit einen massiven Eingriff in das Recht der Presse auf Informationsbeschaffung dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 42).

  • VG Berlin, 20.11.2019 - 27 K 519.17

    Entzug G20-Akkreditierung

    Das Fortsetzungsfeststellungsinteresse des Klägers ist jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Effektivität des Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes - GG -) in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe, in denen sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann, zu bejahen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 37 m.w.N.).

    Der Entzug der als Verwaltungsakt - sei es in Gestalt der Bestätigung der Anmeldung durch E-Mail vom 16. Juni 2017 oder durch Aushändigung des Akkreditierungsausweises am 5. Juli 2017 (dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 45; VG Berlin, Beschluss vom 6. Juni 2007 - VG 27 A 146.07 - juris Rn. 13) - fußend auf Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG erteilten Akkreditierung war rechtswidrig, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog.

    Die Versagung einer Akkreditierung ist gerechtfertigt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der um eine Akkreditierung nachsuchende Journalist durch sein Verhalten die Veranstaltung, an der er teilnehmen will, stören will oder Leib und Leben der Teilnehmer dieser Veranstaltung gefährden wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 48).

    Dass das BPA mangels eigener sicherheitsrelevanter Erkenntnisse auf die Eintragungen und Mitteilungen des BKA und des BfV habe vertrauen müssen, wie die Beklagte vorträgt, entbindet es in Ansehung der einschlägigen Rechtsprechung zu Akkreditierungsentscheidungen (s.a. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 48 ff.) nicht von einer eigenen Verifikation der Sicherheitsbedenken für die von ihm zu treffende Entscheidung.

    Aus diesem Grund durfte das BPA überhaupt die Akkreditierung von Journalisten davon abhängig machen, dass diese sich einer besonderen Sicherheitsüberprüfung unterziehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 48 m.w.N.).

    Die Versagung einer Akkreditierung ist nur gerechtfertigt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der betroffene Journalist durch sein Verhalten die Veranstaltung, an der er teilnehmen will, stören oder Leib und Leben der Teilnehmer dieser Veranstaltung gefährden wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 48; VG Berlin, Beschluss vom 6. Juni 2007 - VG 27 A 146.07 - juris Rn. 16).

    So liegt bereits ein teilweiser Ermessensnichtgebrauch darin, dass das BPA die Empfehlung des BKA, den auf dessen Liste gelb markierten Journalisten die Akkreditierung wieder zu entziehen, übernommen hat, ohne eine erforderliche eigene Einzelfallprüfung und Abwägung vorzunehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 52 f.).

    Im Fall des Klägers hat die Beklagte insbesondere ermessensfehlerhaft nicht die Möglichkeit berücksichtigt, dass dieser bei den Hausbesetzertagen nicht als Aktivist, sondern als Fotograf und somit in Ausübung seiner Pressetätigkeit anwesend gewesen sein könnte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 50).

    Es fehlt somit an einer einzelfallbezogenen Würdigung, weshalb im Fall der weiter bestehenden Akkreditierung des Klägers zum G20-Gipfel aus den ihn betreffenden einzelnen Vorfällen die Gefahr einer Störung dieser Veranstaltung abzuleiten sein soll (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 51).

    Außerdem hat die Beklagte in der Abwägung das für den Kläger streitende Gewicht der Pressefreiheit nicht ausreichend berücksichtigt, insbesondere die Art und Schwere der ihm vorgehaltenen Vorfälle nicht im Lichte seiner Grundrechte gewürdigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 51).

    Die Versagung des Zugangs zu den für die Presse vorgesehenen Veranstaltungen auf dem G20-Gipfel stellt einen tiefgreifenden Eingriff in das ihm gemäß Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zustehende Recht auf gleichberechtigten bzw. ermessensfehlerfreien Zugang zu derartigen Veranstaltungen dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 38 f.).

    Da die Pressefreiheit für eine Demokratie schlechthin konstitutiv ist, ihr mithin eine herausgehobene Bedeutung zukommt, stellt der Akkreditierungsentzug eines Pressevertreters zu einer Veranstaltung von weltpolitischem Interesse, durch den er vollständig daran gehindert wird, seine grundrechtlich geschützte Teilnahme an einer solchen Veranstaltung über die Öffentlichkeit wesentlich berührende Fragen wahrzunehmen, sogar den schwerstmöglichen und damit einen massiven Eingriff in das Recht der Presse auf Informationsbeschaffung dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 42).

  • VG Lüneburg, 10.05.2017 - 5 A 104/16

    Abstandsgebot; Anhörung; Sachverhalt, atypischer; Auslegung; Härtefall;

    Muss er hingegen seine Rechte durch Verpflichtungs- oder Leistungsklage geltend machen, hat er regelmäßig bei der Antragstellung bereits hinreichend Gelegenheit, alle für die Entscheidung erheblichen Tatsachen vorzutragen, so dass eine nochmalige Anhörung vor der Ablehnung nicht geboten ist (vgl. Kallerhof, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 28 Rn. 27; BVerwG, Urt. v. 14.10.1982 - 3 C 46/81 -, NJW 1983, 2044, 2045; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22.06.2011 - OVG 10 B 1.11 -, juris, Rn. 45; a.A. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl. 2016, § 28 Rn. 27).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 2 L 97/19

    Bauvorbescheid für den Neubau eines zweistöckigen Wohngebäudes in zweiter Reihe

    Die Versagung eines begünstigenden Verwaltungsaktes fällt nicht hierunter (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1982 - 3 C 46.81 - juris Rn. 35; OVG BBg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 45; OVG MV, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 3 M 58/14 juris Rn. 6; Engel/Pfau, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Auflage 2019, § 28 Rn. 32; a.A. Schneider, in: Schoch/Schneider, VwVfG, Stand: Juli 2020, § 28 Rn. 23; Kallerhoff/Mayer, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 28 Rn. 31 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2014 - 9 S 1722/13

    Fachaufsicht bei Schulstandortbestimmung

    Ausgehend davon könnte man hier ein Anhörungsgebot schon deshalb verneinen, weil es an einem Akt der "Eingriffsverwaltung" fehlt, wenn "nur" der Erlass eines Verwaltungsakts abgelehnt wird, der erst eine Rechtsposition gewähren soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46.81 -, BVerwGE 66, 184, m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2011 - 10 B 1.11 -, Juris; a.A. Grünewald, in: Obermayer/Funke-Kaiser, VwVfG, 4. Aufl. 2014, § 28 Rn. 18; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl. 2011, § 28 Rn. 26a; offen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.1993 - 14 S 2085/93 -, NVwZ 1994, 919).
  • VGH Bayern, 04.12.2023 - 22 ZB 22.2621

    Antragstellung auf Gewährung einer Corona-Überbrückungshilfe durch prüfenden

    Der Anwendungsbereich dieser Norm ist hinsichtlich der Versagung der von der Klägerin begehrten Leistung nicht eröffnet, weil lediglich der Erlass eines Verwaltungsakts abgelehnt wird, der erst eine Rechtsposition gewähren soll (vgl. BVerwG, U.v. 14.10.1982 - 3 C 46.81 - BVerwGE 66, 184 = juris Rn.,35; BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 10 ZB 19.613 - juris Rn. 8 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 22.6.2011 - 10 B 1.11 - juris Rn. 45; Schneider in Schoch/ders., Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 28 VwVfG Rn. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2011 - 10 S 33.11

    Brandenburger Justizministerium muss Identität belasteter Richter und

    Denn auch zu deren Schutzbereich gehört kein Recht auf Eröffnung einer - nicht allgemein zugänglichen - Informationsquelle (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. März 2008 - 1 BvR 282/01 -, NJW-RR 2008, 1069, juris, Rz. 11 und - zum Auskunftsanspruch der Presse gegenüber einer Rundfunkanstalt - BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 7 C 139/81 -, NJW 1985, 1655, juris, Rz. 23 ff.; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 -, juris Rn. 41).
  • VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 385.19

    Rüstungsexportpolitik gerichtlich nur begrenzt überprüfbar

    (2) Die von der Klägerin gerügte fehlende Anhörung gemäß § 28 VwVfG kann kein Ermessensdefizit begründen, weil eine solche nach der Rechtsprechung bei Ablehnung begünstigender Verwaltungsakte nicht erforderlich ist (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1982 - 3 C 46.81 -, juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 -, juris Rn. 45).
  • VG Minden, 22.07.2022 - 1 K 1689/20

    Brandschutz Brandschutzkonzept Erfahrung, praktische Sachkunde Sachverständige,

    vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Oktober 1982 - 3 C 46.81 -, juris Rn. 35, und vom 30. April 1981 - 3 C 135.79 -, juris Rn. 64; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 - OVG 10 B 1.11 -, juris Rn. 45.
  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 10 ZB 19.613

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Allerdings übersieht der Kläger, dass der Anwendungsbereich der Norm hinsichtlich der Versagung der begehrten Aufenthaltserlaubnis schon nicht eröffnet ist (vgl. BVerwG, U.v. 14.10.1982 - 3 C 46.81 - juris Rn. 35; OVG Berlin-Bbg, U.v. 22.6.2011 - OVG 10 B 1.11 - juris Rn. 45; OVG MV, B.v. 23.6.2014 - 3 M 58/14 - juris Rn. 6).
  • OVG Thüringen, 29.08.2022 - 3 KO 759/19

    Anerkenntnisurteil im Verfahren einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach

  • VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19
  • VG Cottbus, 09.08.2023 - 1 L 180/23
  • VG Berlin, 08.08.2012 - 2 L 80.12
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   VGH Bayern, 21.12.2001 - 10 B 01.11   

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