Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.2006 - 10 B 10.05   

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https://dejure.org/2006,14815
BVerwG, 19.01.2006 - 10 B 10.05 (https://dejure.org/2006,14815)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2006 - 10 B 10.05 (https://dejure.org/2006,14815)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 10 B 10.05 (https://dejure.org/2006,14815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erledigung des Widerspruchs gegen einen Abgabenbescheid durch Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage mit verändertem Regelungsgehalt; Kostenrechtliche Folgen einer durch den Widerspruchsführer im Vorverfahren abgegebenen Erledigungserklärung; Revisibilität von ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 10 B 10.05
    Ergänzen sie Bundesrecht, so sind sie selbst als Bundesrecht zu qualifizieren, ergänzen sie Landesrecht, so gehören sie sofern nicht weitergehend Bundesverfassungsrecht eingreift dem Landesrecht an (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 14. April 1978 BVerwG 4 C 6.76 BVerwGE 55, 337 ; Beschluss vom 29. Oktober 1997 BVerwG 8 B 194.97 NVwZ-RR 1998, 513 f.; Beschluss vom 23. Oktober 2000 BVerwG 1 B 51.00 Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 69 S. 5).
  • BVerwG, 29.10.1997 - 8 B 194.97

    Erschließungsbeitragsrecht - Entstehen der Beitragspflicht, Verjährung, und

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 10 B 10.05
    Ergänzen sie Bundesrecht, so sind sie selbst als Bundesrecht zu qualifizieren, ergänzen sie Landesrecht, so gehören sie sofern nicht weitergehend Bundesverfassungsrecht eingreift dem Landesrecht an (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 14. April 1978 BVerwG 4 C 6.76 BVerwGE 55, 337 ; Beschluss vom 29. Oktober 1997 BVerwG 8 B 194.97 NVwZ-RR 1998, 513 f.; Beschluss vom 23. Oktober 2000 BVerwG 1 B 51.00 Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 69 S. 5).
  • BVerwG, 23.11.1978 - 5 B 102.76

    Abgrenzung von Bundesrecht und Landesrecht im Bereich des Vorverfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 10 B 10.05
    Diese abschließende Regelung lässt die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers unberührt, im Rahmen seiner Kompetenz zur Normierung des Verwaltungsverfahrens Fragen zu regeln, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Verwaltungsverfahrens vor der Ausgangs- oder Widerspruchsbehörde stehen (BVerwG, Beschluss vom 23. November 1978 BVerwG 5 B 102.76 Buchholz 310 § 77 VwGO Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 17.02.1981 - 7 C 55.79

    Erschließung - Verkehrsfläche - Zuteilung - Verteilungsmasse - Wert

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 10 B 10.05
    5 Der Qualifizierung des Begriffs der "Erledigung auf andere Weise" als Bestandteil eines Rechtssatzes irrevisiblen Rechts steht auch nicht der Umstand entgegen, dass die §§ 68 ff. VwGO eine abschließende Regelung treffen, soweit es um die Ausgestaltung des Widerspruchsverfahrens als Voraussetzung für ein nachfolgendes verwaltungsgerichtliches Verfahren geht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1981 BVerwG 7 C 55.79 BVerwGE 61, 360 ).
  • BVerwG, 23.10.2000 - 1 B 51.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 10 B 10.05
    Ergänzen sie Bundesrecht, so sind sie selbst als Bundesrecht zu qualifizieren, ergänzen sie Landesrecht, so gehören sie sofern nicht weitergehend Bundesverfassungsrecht eingreift dem Landesrecht an (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 14. April 1978 BVerwG 4 C 6.76 BVerwGE 55, 337 ; Beschluss vom 29. Oktober 1997 BVerwG 8 B 194.97 NVwZ-RR 1998, 513 f.; Beschluss vom 23. Oktober 2000 BVerwG 1 B 51.00 Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 69 S. 5).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen,

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 10 B 10.05
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. Januar 1993 (BVerwG 8 C 40.91 Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 100 S. 47) entschieden hat, erledigt sich ein Rechtsstreit in der Hauptsache, falls er infolge einer Rechtsänderung eine derartige Wendung zu Ungunsten des Klägers nimmt, dass eine bis dahin aussichtsreiche Klage unbegründet oder ihre Erfolgsaussicht entscheidend geschmälert wird.
  • BVerwG, 27.06.1969 - VII C 20.67

    Gebührenpflicht der Deutschen Bundesbahn für Genehmigungen auf Grund des

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 10 B 10.05
    Das reicht nicht aus, um der aufgeworfenen Frage Revisibilität zuzuerkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1969 BVerwG 7 C 20.67 BVerwGE 32, 252 ; Urteil vom 30. Januar 1996 BVerwG 1 C 9.93 Buchholz 430.2 Kammerzugehörigkeit Nr. 7 S. 2 ff.).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 10 B 10.05
    Das reicht nicht aus, um der aufgeworfenen Frage Revisibilität zuzuerkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1969 BVerwG 7 C 20.67 BVerwGE 32, 252 ; Urteil vom 30. Januar 1996 BVerwG 1 C 9.93 Buchholz 430.2 Kammerzugehörigkeit Nr. 7 S. 2 ff.).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2005 - 10 B 10.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19962
OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2005 - 10 B 10.05 (https://dejure.org/2005,19962)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2005 - 10 B 10.05 (https://dejure.org/2005,19962)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 10 B 10.05 (https://dejure.org/2005,19962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Rechts auf Einlegung eines Widerspruchs; Beginn der Verwirkung mit Erkennbarkeit der geltend gemachten Beeinträchtigung

  • Judicialis

    VwGO § 58; ; VwGO § 58 Abs. 2; ; VwGO § 70; ; VwGO § 70 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2005 - 10 B 10.05
    Das - verfahrensmäßige - Recht, Widerspruch zu erheben, kann außer durch Fristablauf entsprechend den sich aus den §§ 58, 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ergebenden Grundsätzen auch durch Verwirkung verloren gehen (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294).

    Von diesem Zeitpunkt an richtet sich die Widerspruchsfrist regelmäßig nach den Vorschriften der §§ 70 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 VwGO (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 - a.a.O).

    Allein das Abstellen auf die Erkennbarkeit wird dem zwischen dem Bauherrn und dem Nachbarn bestehenden nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis gerecht, das dem Nachbarn die Obliegenheit auferlegt, durch ein zumutbares aktives Handeln mitzuwirken, einen wirtschaftlichen Schaden des Bauherrn zu vermeiden oder den Vermögensverlust möglichst niedrig zu halten, und der er dadurch nachzukommen hat, dass er nach Erkennen der Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen ungesäumt seine nachbarlichen Einwendungen geltend macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 - a.a.O.; Beschluss vom 16. April 2002 - 4 B 8.02 - BRS 65 Nr. 195).

  • OVG Brandenburg, 28.01.2000 - 3 B 67/99

    Bauplanungsrecht: Genehmigung eines Fabrik-Verkaufs-Zentrum, Abwehransprüche der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2005 - 10 B 10.05
    Anlass, der Frage nachzugehen, ob eine Baugenehmigung erteilt worden ist, geben spätestens deutlich wahrnehmbare Bauarbeiten (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Januar 2000 - 3 B 67/99 - LKV 2001, 466; und vom 8. Mai 1998 - 3 B 89/97 -).
  • BVerwG, 02.05.1997 - 3 B 89.97

    Anforderungen an Form und Inhalt der Beschwerdebegründung im Fall der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2005 - 10 B 10.05
    Anlass, der Frage nachzugehen, ob eine Baugenehmigung erteilt worden ist, geben spätestens deutlich wahrnehmbare Bauarbeiten (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Januar 2000 - 3 B 67/99 - LKV 2001, 466; und vom 8. Mai 1998 - 3 B 89/97 -).
  • BVerwG, 16.04.2002 - 4 B 8.02

    Verwirkung öffentlich-rechtlicher Abwehransprüche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2005 - 10 B 10.05
    Allein das Abstellen auf die Erkennbarkeit wird dem zwischen dem Bauherrn und dem Nachbarn bestehenden nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis gerecht, das dem Nachbarn die Obliegenheit auferlegt, durch ein zumutbares aktives Handeln mitzuwirken, einen wirtschaftlichen Schaden des Bauherrn zu vermeiden oder den Vermögensverlust möglichst niedrig zu halten, und der er dadurch nachzukommen hat, dass er nach Erkennen der Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen ungesäumt seine nachbarlichen Einwendungen geltend macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 - a.a.O.; Beschluss vom 16. April 2002 - 4 B 8.02 - BRS 65 Nr. 195).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09

    Nachbarwiderspruch gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Allein das Abstellen auf die Erkennbarkeit wird dem zwischen dem Bauherrn und dem Nachbarn bestehenden besonderen Gemeinschaftsverhältnis gerecht, das dem Nachbarn die Obliegenheit auferlegt, durch ein zumutbares aktives Handeln mitzuwirken, einen wirtschaftlichen Schaden des Bauherrn zu vermeiden oder den Vermögensverlust möglichst niedrig zu halten, und der er dadurch nachzukommen hat, dass er nach Kenntnisnahme ungesäumt seine nachbarlichen Einwendungen geltend zu machen hat (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.12.2005 - 10 B 10.05 - juris).

    Auch bei deutlich wahrnehmbaren Bauarbeiten solle es Anlass geben, der Frage nach der eigenen Beeinträchtigung nachzugehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.12.2005 - 10 B 10.05 - a.a.O; ebenso OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 28.01.2000 - 3 B 67/99 - LKV 2001, 466).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2009 - 10 S 5.09

    Vorverlagerung des maßgebenden Zeitpunktes für die Verwirkung des

    Maßgebend ist insoweit nicht der Zeitpunkt des Erkennens, sondern der Erkennbarkeit der (später) geltend gemachten Beeinträchtigung (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 20. Dezember 2005 - OVG 10 B 10.05 - sowie Beschluss vom 15. Mai 2008 - OVG 10 N 21.06 -).

    In dieser Zeit hätte es den Antragstellern oblegen, sich nach der zwischenzeitlichen Erteilung der Baugenehmigung zu erkundigen und ggf. ohne Säumen ihre nachbarlichen Einwendungen geltend zu machen, um durch ein solches zumutbares aktives Handeln einen wirtschaftlichen Schaden des Bauherrn zu vermeiden oder dessen Vermögensverlust so gering wie möglich zu halten (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 20. Dezember 2005 - OVG 10 B 10.05 -, m. w. N.).

    In der Folgezeit hatte die Beigeladene dann auch weiteren Planungsaufwand für eine Änderungsplanung und tätigte Investitionen, indem sie einen am 29. Juni 2006 geschlossenen Grundstückstauschvertrag mit der benachbarten Kirchengemeinde später erfüllte, wie sich dem Vermerk vom 4. Juli 2008 (Bl. 78 VV) entnehmen lässt, so dass auch diese Voraussetzungen für eine Verwirkung des Rechts auf Einlegung des Widerspruchs erfüllt sind (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 20. Dezember 2005, a. a. O.).

    Jedenfalls aber erscheint ein Zuwarten mit der Einlegung des Widerspruchs bei einem so umfangreichen und demgemäß kostspieligen Bauvorhaben wie dem vorliegenden offensichtlich mit dem berechtigten Interesse des Bauherrn unvereinbar, darüber alsbald Gewissheit zu erlangen, ob das Vorhaben irgendwelchen Angriffen ausgesetzt ist oder nicht (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 20. Dezember 2005 - OVG 10 B 10.05 - m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - 10 S 5.10

    "Knaack-Club" unterliegt im Verfahren gegen benachbarte Wohnbebauung in zweiter

    Maßgebend ist insoweit nicht der Zeitpunkt des Erkennens, sondern der Erkennbarkeit der (später) geltend gemachten Beeinträchtigung (vgl. grundlegend OVG Bln-Bbg, Urteil vom 20. Dezember 2005 - OVG 10 B 10.05 -, juris RNr. 21 sowie Beschluss vom 3. April 2009, a.a.O. und Beschluss vom 1. Februar 2010 - OVG 10 N 35.07 -).

    Für einen möglichen Fristbeginn sind in der Regel tatsächliche Vorgänge im Rahmen eines Baugeschehens, wie deutlich wahrnehmbare Bauarbeiten, relevant, die auf die vorangegangene Erteilung einer Baugenehmigung schließen lassen (vgl. hierzu OVG Bln-Bbg, Urteil vom 20. Dezember 2005, a. a. O., RNr. 23).

  • VG Berlin, 28.05.2020 - 19 K 543.17

    Baugenehmigung: Widerspruch des Nachbarn - Widerspruchsfrist

    Das Gericht geht bei Würdigung der konkreten Sachverhaltsgestaltung davon aus, dass die Erkennbarkeit der angegriffenen Bauerlaubnis, allein darauf kommt es an (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2005 - OVG 10 B 10.05 -, juris Rn. 23), hier schon bei Erlass der Baugenehmigung gegeben war.

    Insoweit trifft die Klägerin entgegen ihrer Ansicht durchaus eine Erkundigungspflicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2005, a.a.O., Rn. 24).

    Daher kann dahinstehen, ob hier nicht aufgrund des sich aufdrängenden hohen Investitionsaufwandes der Beigeladenen sogar besondere Umstände vorgelegen haben, die die Annahme einer deutlich kürzeren Frist rechtfertigen könnten, wofür hier sehr viel spricht (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2005, a.a.O., Rn. 25, wo schon bei einem Investitionsvolumen von 5 Millionen Euro eine Fristverkürzung auf sechs Monate als interessengerecht angesehen wurde).

  • VG Saarlouis, 22.07.2009 - 11 K 1167/07

    Verwirkung des nachbarlichen Widerspruchsrechts gegen Erteilung einer

    Anlass, der Frage nachzugehen, ob eine Baugenehmigung erteilt worden ist, geben spätestens deutlich wahrnehmbare Bauarbeiten (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.12.2005 - 10 B 10.05 -, zitiert nach juris).

    Besondere Umstände des Einzelfalles können es sogar geboten erscheinen lassen, eine Verwirkung des Rechts zur Einlegung des Widerspruchs deutlich vor Ablauf der regelmäßig als Orientierung heranzuziehenden Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO anzunehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.12.2005, a.a.O.).

    Jedenfalls aber wäre ein Zuwarten mit der Einlegung des Widerspruchs ab Dezember 2005 über ein volles Jahr hinaus bei dem hier gegebenen umfangreichen und demgemäß kostspieligen Bauvorhaben mit dem berechtigten Interesse der Beigeladenen unvereinbar, alsbald darüber Gewissheit zu erlangen, ob das Vorhaben irgendwelchen weiteren Angriffen ausgesetzt ist oder nicht (in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.12.2005, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 1 ME 140/20

    Abbrucharbeiten; Abwägung, nachvollziehende; Baugenehmigung; Bauvorbescheid;

    Der "sichtbare Beginn der Bauausführung" bzw. "deutlich wahrnehmbare Bauarbeiten" sind ein häufiger (vgl. z.B. VGH BW, Urt. v. 14.05.2012 - 10 S 2693/09 -, BRS 79 Nr. 183 = juris Rn. 40 m.w.N.; VG Hamburg, Beschl. v. 4.9.2015 - 9 E 3623/15 -, juris Rn. 31, 37), aber dennoch nur der späteste (vgl. OVG Berl.-Bbg., Urt. v. 20.12.2005 - OVG 10 B 10.05 -, juris Rn. 23) unter den möglichen Anknüpfungspunkten dafür, dass sich die Erteilung einer Baugenehmigung aufdrängen muss.
  • VG Berlin, 12.02.2010 - 13 L 219.09

    "Knaack-Club" stoppt benachbarte Wohnnutzung

    Maßgebend ist insoweit nicht der Zeitpunkt des Erkennens, sondern der Erkennbarkeit der (später) geltend gemachten Beeinträchtigung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2005 - OVG 10 B 10.05 -, sowie Beschluss vom 15. Mai 2008 - OVG 10 N 21.06 -).

    Besondere Umstände, die es ausnahmsweise geboten erscheinen ließen, eine Verwirkung des Rechts zur Einlegung des Widerspruchs deutlich vor Ablauf der regelmäßig heranzuziehenden Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO anzunehmen (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 20. Dezember 2005 - OVG 10 B 10.05 -), sind von den Beteiligten weder vorgetragen worden noch sonst erkennbar.

  • VG Aachen, 05.09.2013 - 1 K 2863/12

    B.U.N.D. hat Klagerecht gegen den Tagebau Hambach verwirkt

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 16. April 2002 - 4 B 8.02 -, juris Rn. 11.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG Bln-Bbg), Urteil vom 20. Dezember 2005 - 10 B 10.05 -, juris Rn. 21 und 23.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 -, juris Rn. 28; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. März 1988 - 5 S 3012/87 -, NVwZ 1989, 76, 78 (Verwirkung bejaht bei Verzicht auf Rechtsmittel über acht Monate); (OVG Bln-Bbg), Urteil vom 20. Dezember 2005 - 10 B 10.05 -, juris Rn. 25 (Verwirkungszeitraum von einem halben Jahr); VG Saarlouis, Urteil vom 7. Oktober 2009 - 5 K 10/08 -, juris Rn. 52 (ebenfalls halbjährige Untätigkeit ausreichend).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07

    Baugenehmigung für Terminal "Ost" des Flughafens Berlin-Tegel bleibt sofort

    Zum jetzigen Zeitpunkt dürfte auch (noch) nicht der Gedanke der Verwirkung greifen, auch wenn die besonderen Umstände des Falls es nahe legen dürften, eine Verwirkung des Rechts zur Einlegung des Widerspruchs deutlich vor Ablauf der regelmäßig als Orientierung heranzuziehenden Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO anzunehmen (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2005 - OVG 10 B 10.05 -).
  • VG Saarlouis, 07.10.2009 - 5 K 10/08

    Klage einer Gemeinde gegen eine abfallrechtliche Genehmigung für eine auf dem

    VG Saarlouis, Urteil vom 22.07.2009 - 11 K 1167/07 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.12.2005 - 10 B 10.05 -, zitiert nach juris.
  • VG Hamburg, 05.05.2021 - 6 E 1860/21

    Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

  • VG Hannover, 22.07.2022 - 12 B 5486/21

    Allgemeines Wohngebiet desorientiert; Bestandskraft; Drittschutz;

  • VG Berlin, 06.07.2017 - 13 K 97.16

    Erforderlichkeit eines Widerspruchverfahrens gegen eine nicht bekanntgegebene

  • VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 15.01258

    Verwirkung der Anfechtung einer Baugenehmigung Jahre nach Erkennbarkeit der

  • VG Karlsruhe, 28.04.2009 - 5 K 424/07

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung bei mehreren Bewerbern

  • VG Cottbus, 31.01.2018 - 5 K 824/16

    Immissionsschutzrecht

  • VG Gelsenkirchen, 30.09.2008 - 12 K 2043/07

    Widerspruch, Zulässigkeit, Verfristung, Frist, Treu und Glauben, Kontrollpflicht

  • VG Göttingen, 04.07.2013 - 2 A 439/12

    Nachbarliches Abwehrrecht; grenzseitiger Anbau; nachbarschützender Charakter;

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