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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 10 B 10412/09.OVG   

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https://dejure.org/2009,10029
OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 10 B 10412/09.OVG (https://dejure.org/2009,10029)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.06.2009 - 10 B 10412/09.OVG (https://dejure.org/2009,10029)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 10 B 10412/09.OVG (https://dejure.org/2009,10029)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamer Erwerb einer von einem EU-Staat oder EWR-Staat erteilten ausländischen Fahrerlaubnis als Voraussetzung ihrer Verlängerung; Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins als Nachweis der Erfüllung der für die Erteilung im Gemeinschaftrecht ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EU-Führerschein - Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen CE und C1

  • Judicialis

    StVG § 2; ; StVG § 2 Abs. 2; ; FeV § 23; ; FeV § 24; ; FeV § 24 Abs. 1; ; FeV § 24 Abs. 2; ; FeV § 30; ; FeV § 30 Abs. 1; ; FeV § 30 Abs. 2; ; FeV § 30 Abs. 2 Satz 1 HS 2; ; RiL 91/439/EWG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnisrecht: Fahrerlaubnis; ausländisch; EU; EWR; EU-Fahrerlaubnis; EU-Staat; EWR-Staat; Ausland; Befristung; Verlängerung; Fahrerlaubnisklasse; Klasse; Führerschein; Dokument; Umtausch; Umschreibung; Fahreignung; Prüfung; Gemeinschaftsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1059
  • DÖV 2009, 1155
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 10 B 10412/09
    Diese Verlängerung - in Verbindung mit der Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis - setzt eine wirksam erworbene, von einem EU- oder EWR-Staat erteilte ausländische Fahrerlaubnis voraus, (vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 30 Rdnr. 3), wofür der Betreffende beweispflichtig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 1994, DVBl. 1994, 1192, zitiert nach juris, zum früheren § 15 StVZO).

    Dies ändert aber nichts daran, dass er sich zunächst auf die von ihm vorgelegte ausländische Urkunde (den britischen Führerschein) berufen kann, die das Bestehen der Fahrerlaubnis für bestimmte Klassen bescheinigt, auch wenn aus ihr noch keine Beweislastumkehr in Bezug auf die wirksame Erteilung einer Fahrerlaubnis in England folgen mag (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 1994, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 10 A 10851/08

    In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 10 B 10412/09
    Bei der Entscheidung über die Verlängerung einer EU-Fahrerlaubnis ist der Besitz eines von einem Mitgliedstaat der EU ausgestellten Führerscheins zugleich als Nachweis dafür anzusehen, dass dessen Inhaber am Tag der Ausstellung die im Gemeinschaftsrecht aufgestellten Mindestanforderungen erfüllt hat (vgl. Urteil des Senats vom 31. Oktober 2008 - 10 A 10851/08.OVG -, ESOVGRP).

    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist zugleich als Nachweis dafür anzusehen, dass dessen Inhaber am Tag der Erteilung die im Gemeinschaftrecht aufgestellten Mindestanforderungen, insbesondere diejenigen hinsichtlich des Wohnsitzes und der Fahreignung, erfüllte (vgl. Urteil des Senats vom 31. Oktober 2008 - 10 A 10851/08 -, ESOVGRP, S. 11).

  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 10 B 10412/09
    Im Rahmen der allein möglichen Wiedererteilung der Fahrerlaubnisklassen CE und C1E nach den allgemeinen Vorschriften müsste der Antragsgegner allerdings die Verwertbarkeit der Tat vom 27. Dezember 1998 und ihrer Folgen unter Beachtung des § 29 StVG und der Rechtsprechung zur Bedeutung lange zurückliegender Ereignisse für die aktuelle Fahreignung (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2005 - DVBl. 2005, 1333 und 1337; Beschluss des Senats vom 3. Juni 2008 - 10 B 10356/08.OVG -, ESOVGRP; BayVGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 11 CS 08.551 - juris) im Hinblick auf das geforderte medizinisch-psychologische Gutachten im sodann maßgeblichen Zeitpunkt nochmals prüfen.
  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 10 B 10412/09
    Auch die Rechtsprechung des EuGH über die gegenseitige Anerkennung der im Ausland erworbenen Fahrerlaubnisse wäre dann nicht einschlägig (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 3 C 31/07 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.2008 - 10 B 10356/08

    Kraftfahreignung bei Mischkonsum ohne Beibringung eines Fahreignungsgutachten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 10 B 10412/09
    Im Rahmen der allein möglichen Wiedererteilung der Fahrerlaubnisklassen CE und C1E nach den allgemeinen Vorschriften müsste der Antragsgegner allerdings die Verwertbarkeit der Tat vom 27. Dezember 1998 und ihrer Folgen unter Beachtung des § 29 StVG und der Rechtsprechung zur Bedeutung lange zurückliegender Ereignisse für die aktuelle Fahreignung (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2005 - DVBl. 2005, 1333 und 1337; Beschluss des Senats vom 3. Juni 2008 - 10 B 10356/08.OVG -, ESOVGRP; BayVGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 11 CS 08.551 - juris) im Hinblick auf das geforderte medizinisch-psychologische Gutachten im sodann maßgeblichen Zeitpunkt nochmals prüfen.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 10 B 10412/09
    Im Rahmen der allein möglichen Wiedererteilung der Fahrerlaubnisklassen CE und C1E nach den allgemeinen Vorschriften müsste der Antragsgegner allerdings die Verwertbarkeit der Tat vom 27. Dezember 1998 und ihrer Folgen unter Beachtung des § 29 StVG und der Rechtsprechung zur Bedeutung lange zurückliegender Ereignisse für die aktuelle Fahreignung (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2005 - DVBl. 2005, 1333 und 1337; Beschluss des Senats vom 3. Juni 2008 - 10 B 10356/08.OVG -, ESOVGRP; BayVGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 11 CS 08.551 - juris) im Hinblick auf das geforderte medizinisch-psychologische Gutachten im sodann maßgeblichen Zeitpunkt nochmals prüfen.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 10 B 10412/09
    Erweist sich dort, dass dem Antragsteller die britische - in Feld 8 einen Wohnsitz in London ausweisende - Fahrerlaubnis im Jahr 2000 wirksam erteilt wurde, müsste sie im derzeitigen Erkenntnisstand nach den vom EuGH entwickelten Grundsätzen in Deutschland anerkannt werden (vgl. z.B. EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - C-329/06 - u.a., juris) mit der Folge, dass bei der Entscheidung über die Verlängerung der britischen Fahrerlaubnis gemäß §§ 30 Abs. 2, 24 FeV an Umstände, die vor ihrer Erteilung lagen, nicht mehr angeknüpft werden könnte.
  • OLG Oldenburg, 19.09.2011 - 1 Ss 116/11

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines im Umtauschweg ausgestellten

    Da das vorliegende Dokument - anders als der der Entscheidung des OVG Koblenz vom 16. Juni 2009 (10 B 10412/09, bei juris) zu Grunde liegende Führerschein, in dem lediglich das Ausstellungsdatum im Ausland vermerkt war, - den Gemeinschaftscode "70D" aufweist, kann vorliegend nicht davon ausgegangen werden, dass die in der Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Umschreibung gemäß § 30 FeV erforderlichen Prüfungen in entsprechender Weise vor der Ausstellung des britischen Führerscheins stattgefunden haben.
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