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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - 10 B 10477/06.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - 10 B 10477/06.OVG (https://dejure.org/2006,6270)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.06.2006 - 10 B 10477/06.OVG (https://dejure.org/2006,6270)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 10 B 10477/06.OVG (https://dejure.org/2006,6270)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung einer die Entziehung von polnischen Fahrerlaubnissen betreffenden Verfügung; Wiederholter Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften bzw. Strafgesetze; Feststellung einer erheblichen Alkoholproblematik; Ungeeignetheit ...

  • blutalkohol PDF, S. 467

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland

  • Judicialis

    StVG § 3 Abs. 1 S. 1; ; StVG § ... 3 Abs. 1 S. 2; ; StVG § 3 Abs. 1; ; StVG § 3 Abs. 3; ; StVG § 3; ; FeV § 28 Abs. 1 S. 3; ; FeV § 28 Abs. 1; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 4; ; FeV § 28 Abs. 4; ; FeV § 28; ; FeV § 46 Abs. 1; ; FeV § 46; ; StGB § 69 a Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 69 a Abs. 1; ; StGB § 69 a

  • RA Kotz

    EU-Fahrerlaubnis - EuGH-Urteil vom 29. April 2004 - Fahrerlaubnisentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Enzug der Fahrerlaubnis in anderem EU-Land

  • IWW (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - 10 B 10477/06
    Das Urteil des EuGH vom 29. April 2004 (C-476/01, Kapper) steht der Entziehung einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten EU-Fahrerlaubnis jedenfalls dann nicht entgegen, wenn diese während der Geltung einer gegen den Fahrerlaubnisinhaber verhängten Sperrfrist erteilt wird oder wenn die Entziehung wegen eines nach deren Erteilung erfolgten Verkehrsverstoßes auszusprechen ist.

    Damit im Zusammenhang hat der EuGH mit Urteil vom 29. April 2004 (C-476/01, Kapper) zwar entschieden, dass die Europäische Führerscheinrichtlinie 91/439 EWG des Rates es erfordere, diese Bestimmungen als Ausnahmevorschriften dahingehend eng auszulegen, dass die nationalen Fahrerlaubnisbehörden die Anerkennung einer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellten Fahrerlaubnis nicht allein aus dem Grund ablehnen dürften, weil in der Vergangenheit gegen den Betreffenden eine Fahrerlaubnisentziehung angeordnet worden war, sofern diese Erteilung zeitlich nach Ablauf einer mit der Entziehung erfolgten Sperrfrist erfolgt sei; er hat aber nicht festgestellt, dass diese Richtlinie es den zuständigen Behörden auch verbietet, ein neuerliches Auffälligwerden des Inhabers einer solchen Fahrerlaubnis nach deren Erteilung zum Anlass zu nehmen, gegen ihn eine deshalb erneut erforderlich werdende Fahrerlaubnisentziehung auszusprechen (vgl. Beschluss des Senats vom 30. Januar 2006 - 10 B 10013/06.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 10 B 10013/06
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - 10 B 10477/06
    Damit im Zusammenhang hat der EuGH mit Urteil vom 29. April 2004 (C-476/01, Kapper) zwar entschieden, dass die Europäische Führerscheinrichtlinie 91/439 EWG des Rates es erfordere, diese Bestimmungen als Ausnahmevorschriften dahingehend eng auszulegen, dass die nationalen Fahrerlaubnisbehörden die Anerkennung einer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellten Fahrerlaubnis nicht allein aus dem Grund ablehnen dürften, weil in der Vergangenheit gegen den Betreffenden eine Fahrerlaubnisentziehung angeordnet worden war, sofern diese Erteilung zeitlich nach Ablauf einer mit der Entziehung erfolgten Sperrfrist erfolgt sei; er hat aber nicht festgestellt, dass diese Richtlinie es den zuständigen Behörden auch verbietet, ein neuerliches Auffälligwerden des Inhabers einer solchen Fahrerlaubnis nach deren Erteilung zum Anlass zu nehmen, gegen ihn eine deshalb erneut erforderlich werdende Fahrerlaubnisentziehung auszusprechen (vgl. Beschluss des Senats vom 30. Januar 2006 - 10 B 10013/06.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2006 - 10 B 10371/06

    Fahrerlaubnisrecht; Entscheidung während eines Strafverfahrens

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - 10 B 10477/06
    Dass der Verkehrsverstoß selbst bereits im Oktober 2004 erfolgt war, steht dieser Betrachtungsweise nicht entgegen, nachdem der Sachverhalt als solcher gemäß § 3 Abs. 3 StVG nicht vor dem Abschluss des diesbezüglich anhängig gewesenen Strafverfahrens gegen den Antragsteller hatte verwendet werden dürfen (vgl. Beschluss des Senats vom 10. Mai 2006 - 10 B 10371/06.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07

    Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam

    Insbesondere darf ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins gemäß Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG nicht deshalb ablehnen, weil bei dieser Ausstellung ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b RiL 91/439/EWG vorlag oder weil in seinem Hoheitsgebiet dem Betreffenden eine Fahrerlaubnis entzogen worden war, sofern eine damit im Zusammenhang - bzw. auch unabhängig davon (vgl. dazu bereits Beschluss des Senates vom 24. Juni 2006 - 10 B 10477/06.OVG -) - angeordnete Sperrfirst für eine Wiedererteilung abgelaufen war, bevor der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist.

    Damit schließt sich der Senat - zugleich unter Aufgabe der Rechtsprechung des vormals für Fahrerlaubnisverfahren zuständigen 7. Senates des beschließenden Gerichts (vgl. dazu dessen Beschluss vom 15. August 2005, DAR 2005, S. 650 sowie die hiergegen vom Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 14. Juni 2006 - 10 B 10477/06.OVG sowie vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG - angeführten Bedenken) - der auch sonst in der Rechtsprechung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ganz überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach es Fahrerlaubnisinhabern in Fällen eines offenen Missbrauchs im Einzelfall verwehrt ist, sich auf den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 RiL 91/439/EWG und dessen Auslegung durch den EuGH zu berufen.

  • VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Aus dieser Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. auch OVG Saarland vom 27.3.2006 1 W 12/06; OVG Rheinland-Pfalz vom 14.6.2006 ZfS 2006, 593 ff.; VGH Kassel vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ff.; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 15.8.2006 12 ME 123/06).
  • OLG Hamm, 24.06.2009 - 3 Ss 235/09

    Berechtigung zum inländischen Gebrauch einer während einer laufenden Sperrfrist

    Während diese Frage zum Teil verneint wurde (zu vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OVG Koblenz in ZfS 2006, 593), vertraten mehrere Oberlandesgerichte die Ansicht, dass während einer Sperrfrist im EU-Ausland ausgestellte Führerscheine jedenfalls nach Ablauf der Sperre zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigen (zu vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 14. März 2006 - 1 Ss 146/05; OLG Nürnberg in NStZ-RR 2007, 269; OLG München in NJW 2007, 1152; OLG Bamberg in NStZ-RR 2008, 77).
  • VG Neustadt, 14.01.2008 - 3 L 1568/07

    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis wegen rechtsmissbräuchlichen Erwerbs

    "Damit schließt sich der Senat - zugleich unter Aufgabe der Rechtsprechung des vormals für Fahrerlaubnisverfahren zuständigen 7. Senates des beschließenden Gerichts (vgl. dazu dessen Beschluss vom 15. August 2005, DAR 2005, S. 650 sowie die hiergegen vom Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 14. Juni 2006 - 10 B 10477/06.OVG sowie vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG - angeführten Bedenken) - der auch sonst in der Rechtsprechung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ganz überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach es Fahrerlaubnisinhabern in Fällen eines offenen Missbrauchs im Einzelfall verwehrt ist, sich auf den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 RiL 91/439/EWG und dessen Auslegung durch den EuGH zu berufen.
  • VG Gelsenkirchen, 20.11.2019 - 7 L 636/19

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Cannabis, gelegentlicher Konsum, Trennungsgebot,

    vgl. EuGH, Beschlüsse vom 28. September 2006 - C 340/05 -, "Kremer", juris; und vom 2. Dezember 2010 - C 334/09 -, "Scheffler", juris, Rdnr. 72; OVG Koblenz, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 10 B 10477/06 -, juris, Rdnr. 7; Bayrischer VGH, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 11 CS 08.1319 -, juris, Rdnr. 36.
  • VGH Bayern, 22.03.2007 - 11 CS 06.3306

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen "Halbritter" (Urteil vom 6.4.2006 C-227/05, Rdnr. 38) und Kremer (Urteil vom 28.9.2006 C-340/05, Rdnr. 34 und 35) ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. BayVGH vom 31.1.2007 11 CS 06.1923; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 15.8.2006 12 ME 123/06; VGH Kassel vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ff.; OVG Rheinland-Pfalz vom 14.6.2006 ZfS 2006, 593 ff.; OVG Saarland vom 27.3.2006 1 W 12/06).
  • VG Augsburg, 13.12.2010 - Au 7 S 10.1809

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet

    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH vom 6.4.2006 in der Rechtssache Halbritter Az. C - 227/05; vom 28.9.2006 in der Rechtssache Kremer Az. C - 340/05; vgl. auch EuGH vom 20.11.2008 in der Rechtssache Möginger Az. C - 1/07) ergibt sich, dass die Mitgliedsstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der (hier anzuwendenden) Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. BayVGH vom 31.1.2007 11 CS 06.1923; vom 4.3.2009 11 CS 08.1958; OVG Saarland vom 27.3.2006 1 W 12/06; OVG Rheinland-Pfalz vom 14.6.2006 ZfS 2006, 593 ff.; VGH Kassel vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ff.).
  • VG München, 20.07.2009 - M 6b S 09.2448

    EU-Fahrerlaubnis; Anhaltspunkte für Drogenkonsum nach Erwerb der italienischen

    Aus dieser Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. auch OVG Saarland vom 27.3.2006 1 W 12/06; OVG Rheinland-Pfalz vom 14.6.2006 ZfS 2006, 593 ff.; VGH Kassel vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ff.; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 15.8.2006 12 ME 123/06).
  • VG München, 23.11.2010 - M 6a K 10.2739

    Entfall des Widerspruchsverfahrens; Rechtsbehelfsbelehrung; Punktesystem;

    Aus dieser Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis erneut im Inland mit einem Verkehrsverstoß auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. auch OVG Saarland vom 27.3.2006 1 W 12/06; OVG Rheinland-Pfalz vom 14.6.2006 ZfS 2006, 593 ff.; VGH Kassel vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ff.; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 15.8.2006 12 ME 123/06).
  • VG München, 09.12.2008 - M 6b S 08.5497

    EU-Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt vor und nach Erwerb der niederländischen

    Aus dieser Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, dienachErteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. auch OVG Saarland vom 27.3.2006 1 W 12/06; OVG Rheinland-Pfalz vom 14.6.2006 ZfS 2006, 593 ff.; VGH Kassel vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ff.; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 15.8.2006 12 ME 123/06).
  • VG München, 24.04.2008 - M 6b K 07.3843

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG München, 04.11.2009 - M 6b K 08.5438

    EU-Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt vor und nach Erwerb der niederländischen

  • VG München, 09.01.2008 - M 6a S 07.5780

    EU-Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt vor und nach Erwerb der tschechischen

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