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   OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - 10 B 10508/09.OVG   

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https://dejure.org/2009,10283
OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - 10 B 10508/09.OVG (https://dejure.org/2009,10283)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.07.2009 - 10 B 10508/09.OVG (https://dejure.org/2009,10283)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 10 B 10508/09.OVG (https://dejure.org/2009,10283)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Fristbestimmung für die Beibringung eines Gutachtens wegen der Annahme von Alkoholmissbrauchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Durchsetzung einer Fahrerlaubnisentziehung bei fehlender Fähigkeit zur Trennung eines Führens von Kraftfahrzeugen von einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum; Berücksichtigung der Dauer zur Sicherstellung einer positiven Begutachtung durch den ...

  • blutalkohol PDF, S. 541
  • RA Kotz

    MPU-Gutachten - Frist zur Beibringung angemessen?

  • Judicialis

    FeV § 13; ; FeV § 13 Satz 1; ; FeV § 13 Satz 1 Nr. 2 b; ; FeV § 11; ; FeV § 11 Abs. 6; ; FeV § 11 Abs. 6 Satz 2; ; FeV § 11 Abs. 8; ; FeV § 11 Abs. 8 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnisrecht: Fahrerlaubnis; Entziehung; Eignungszweifel; Alkoholproblematik; Klärung; Gutachten; medizinisch-psychologisch; Beibringung; Frist; Fristbestimmung; Angemessenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132

    Straßenverkehrsrecht: Rechtswidrigkeit der der Gutachtensanforderung wegen zu

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - 10 B 10508/09
    Soweit sich der Antragsteller hierzu auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2007 - 11 CS 06.3132 - (Juris) beruft, ist ihm entgegenzuhalten, dass der dort rechtlich gewürdigte Sachverhalt - anders als dies offenbar auch das Verwaltungsgericht gemeint hat - mit den Gegebenheiten im vorliegenden Fall nicht zu vergleichen ist.
  • VG Koblenz, 13.03.2020 - 4 L 181/20

    Fahrerlaubnisentziehung. Drogenkonsum, Frist für Gutachten

    Keinesfalls hat sich die Dauer der Frist danach zu richten, wie lange der Betroffene zur Sicherstellung einer positiven Begutachtung benötigt" (OVG RP, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 10 B 10508/09 -).

    Diese Sachlage ist jedoch zu unterscheiden von den Fällen, in denen durch eine MPU nachgewiesen werden soll, dass eine Fahreignung nach nachgewiesenem Betäubungsmittelkonsum wiedererlangt worden ist (vgl. hierzu BayVGh, a.a.O., Rn. 19 sowie OVG RP, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 10 B 10508/09 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2023 - 13 S 473/23

    Frist zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Die nach § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV zu setzende Frist dient damit nicht dazu, dem Fahrerlaubnisinhaber die Möglichkeit einzuräumen, erst den Nachweis über einen hinreichend langen Abstinenzzeitraum zu führen, bevor die Fahrerlaubnisbehörde die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen kann (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.04.2014 - 10 S 404/14 - juris Rn. 12 und vom 08.09.2015 - 10 S 1667/15 - juris Rn. 5; OVG Saarland, Beschluss vom 03.05.2021 - 1 B 30.21 - juris Rn. 29; OVG Sachsen, Beschluss vom 13.08.2019 - 3 122/19 - juris Rn. 10; OVG Thüringen, Beschluss vom 19.09.2011 - 2 EO 487/11 - juris Rn. 11 ff; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.07.2009 - 10 B 10508/09 - juris Rn. 8; Siegmund in jurisPK-Straßenverkehrsrecht, FeV § 11 Rn. 149).

    Die Beibringungsfrist darf in diesen Fällen vielmehr nicht die Zeitspanne überschreiten, die von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich benötigt wird (Beschluss des Senats vom 08.08.2021 - 13 S 886/21 - n. v.; OVG Bremen, Beschluss vom 10.02.2020 - 2 B 269/19 - juris Rn. 15; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.07.2009 a. a. O.; BayVGH, Beschluss vom 11.02.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 26; Dauer a. a. O. Rn. 45), wobei für die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im Zusammenhang mit einem Drogenkonsum eine Zeitspanne von etwa zwei Monaten regelmäßig als ausreichend anzusehen ist (OVG Thüringen, Beschluss vom 19.09.2011 - 2 EO 487/11 - juris Rn. 3, 12; VG Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2019 - 6 L 2406/19 - juris Rn. 20; zur routinemäßigen Festsetzung einer Beibringungsfrist von zwei Monaten in solchen Fällen vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2013 - 10 S 1491/13 - juris Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 08.03.2022 - 11 CS 22.166 - juris Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2010 - 16 B 382/10

    Verfahrensrechtliche Bedeutung der für die zur Wiedererlangung der Fahreignung

    Der Senat widerspricht insoweit ausdrücklich der Rechtsprechung insbesondere des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. Bayer. VGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2005 11 CS 04.2526 , VRS 109 (2005), 64 = BayVBl. 2006, 18 = Juris (Rn. 26), und vom 4. Februar 2009 11 CS 08.2591 , Juris (Rn. 17); ähnlich OVG Rheinl.Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2009 10 B 10508/09 , Blutalkohol 46 (2009), 436 = Juris (Rn. 9), wonach die in Ziffer 9.5 der Anlage 4 zur FeV genannte ("materiellrechtliche") Zeitspanne für die zur Wiedererlangung der Fahreignung nachzuweisende Betäubungsmittelabstinenz auch eine verfahrensrechtliche Bedeutung dergestalt habe, dass ein Jahr nach dem Tag, den der Betroffene als Beginn der Abstinenz (oder eines nach Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV hinnehmbaren Cannabiskonsums) genannt hat, nicht mehr iSv § 11 Abs. 7 FeV von einer weiterhin bestehenden Fahrungeeignetheit ausgegangen werden dürfe.
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