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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2007 - 10 B 10570/07/OVG   

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https://dejure.org/2007,21775
OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2007 - 10 B 10570/07/OVG (https://dejure.org/2007,21775)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.08.2007 - 10 B 10570/07/OVG (https://dejure.org/2007,21775)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. August 2007 - 10 B 10570/07/OVG (https://dejure.org/2007,21775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen des Bewerberverfahrensanspruchs im Falle eines Abbruchs des Stellenbesetzungsverfahrens aus einem sachlichen Grund; Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Beschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung; Erledigung ...

  • Judicialis

    BLV § 11; ; BLV § 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 196
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Bremen, 16.03.2007 - 2 B 286/06

    Zulässigkeit des Abbruchs eines Stellenbesetzungsverfahrens aus sachlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2007 - 10 B 10570/07
    Anders als nämlich im Fall des vom Beigeladenen herangezogenen Verfahren vor dem OVG Bremen (Beschluss vom 16. März 2007 - 2 B 286/06 -, zit. nach juris) hat vorliegend die Antragsgegnerin das Stellenbesetzungsverfahren aus einem sachlich nachvollziehbaren Grund abgebrochen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1997 - 10 B 12387/97

    Auswahlverfahren; Beförderungsstelle; Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2007 - 10 B 10570/07
    besetzt hat (vgl. in einem ähnlichen Fall bereits den Beschluss des Senats vom 6. November 1997 - 10 B 12387/97.OVG) Damit haben der Bewerberverfahrensanspruch des Beigeladenen und auch das vorliegende Beschwerdeverfahren seine Erledigung gefunden.
  • VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 2 K 14.345

    Recht der Bundesbeamten; sachlicher Grund für den Abbruch eines

    Dies kann daran liegen, dass ein Gericht (auch im Wege einstweiligen Rechtsschutzes) die getroffene Auswahlentscheidung (mit beachtlichen Erwägungen hinsichtlich der Gewichtung von Auswahlkriterien) beanstandet hat (vgl. SächsOVG, B.v. 14.5.2004 - 3 BS 265/03 - DÖD 2005, 116/118; NdsOVG B.v. 14.9.2006 - 5 ME 219/06 - NVwZ-RR 2007, 404/405; OVG RhPf, B.v.3.8.2007 - 10 B 10570/07 - NVwZ-RR 2008, 196/197; OVG MV, B.v. 28.10.2009 - 2 L 209/06 - juris Rn. 70), wobei die Grundlagen des Auswahlverfahrens betreffende Fehler, wie insbesondere die Rechtswidrigkeit der Auswahlkriterien (vgl. VG Bayreuth, U.v. 22.7.2007 - B 5 K 07.307 - juris Rn. 21), oder Verfahrensfehler, wie die fehlende Dokumentation der Auswahlentscheidung, genügen (vgl. BAG, U.v. 17.8.2010 - 9 AZR 347/09 - NJW 2010, 3595/3597).

    Wird nämlich ein Auswahlverfahren - auch wenn es schon zu einer Auswahlentscheidung, aber noch nicht zu ihrem Vollzug gekommen war - aus sachlichen Gründen und damit rechtmäßig abgebrochen, kann sich dadurch der Bewerbungsverfahrensanspruch des Bewerbers erledigen (vgl. BVerwG, B.v. 27.2.2014 - 1 WB 7.13 - juris Rn. 19; NdsOVG, B.v. 25.2.2010 - 5 LA 305/08 - juris Rn. 16; OVG MV, B.v. 28.10.2009 - 2 L 209/06 - juris Rn. 61; OVG RhPf, B.v. 3.8.2007 - 10 B 10570/07 - NVwZ-RR 2008, 196/197; SächsOVG, B.v. 14.5.2004 - 3 BS 265/03 - DÖD 2005, 116/118; BAG, U.v. 17.8.2010 - 9 AZR 347/09 - NJW 2010, 3595/3597; U.v. 24.3.2009 - 9 AZR 277/08 - juris Rn. 22 f.).

  • VG München, 22.01.2010 - M 21 E 09.5066

    Einstweilige Anordnung; Konkurrentenstreit; Versetzungsbewerber, dessen bisherige

    Die Kammer folgt insoweit der diesbezüglich in der obergerichtlichen Jurikatur vertretenen Auffassung, dass die im einstweiligen Verfahren erfolgte gerichtliche Beanstandung grundsätzlich ein sachlicher Grund für den Abbruch eines Auswahlverfahrens und damit auch für die Aufhebung einer Ausschreibung darstellt (vgl. OVG Koblenz v. 3.8.2007, NVwZ-RR 2008, 196; jetzt auch OVG Lüneburg v. 14.9.2006, ZBR 2007, 348).
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