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   BVerwG, 30.03.2005 - 10 B 11.05   

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https://dejure.org/2005,21512
BVerwG, 30.03.2005 - 10 B 11.05 (https://dejure.org/2005,21512)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.2005 - 10 B 11.05 (https://dejure.org/2005,21512)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 2005 - 10 B 11.05 (https://dejure.org/2005,21512)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.02.2005 - 10 B 6.05

    Anforderungen an die Darlegung einer Anhörungsrüge - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2005 - 10 B 11.05
    Die gegen den Beschluss des Senats vom 24. Februar 2005 (BVerwG 10 B 6.05) erhobene Anhörungsrüge ist unzulässig.
  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    d) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2004 - BVerwG 10 B 31.05 (10 B 11.05) -,.

    e) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 2005 - BVerwG 10 B 11.05 (10 B 6.05) -,.

  • BVerwG, 25.01.2006 - 10 KSt 5.05

    Erinnerung; Kostenansatz; unrichtige Sachbehandlung; Einzelrichter;

    Die Erinnerung der Antragsteller gegen den Kostenansatz in den Kostenrechnungen zu den Verfahren BVerwG 10 B 60.05, 10 B 31.05, 10 B 11.05, 10 B 6.05 und 10 B 75.04 wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 31.05

    Unanfechtbarer Beschluss einer Anhörungsrüge; Beiladungsfähigkeit des Finanzamtes

    BESCHLUSS BVerwG 10 B 31.05 (10 B 11.05).

    Die "außerordentliche Beschwerde" der Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 30. März 2005 BVerwG 10 B 11.05 wird verworfen.

    Mit ihm wenden sich die Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 30. März 2005 (BVerwG 10 B 11.05), der seinerseits bereits den Rechtsbehelf der Antragsteller gegen einen ihre Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss des Senats vom 24. Februar 2005 (BVerwG 10 B 6.05) verworfen hat, mit der sie wiederum ohne Erfolg die Verwerfung ihre außerordentliche Beschwerde gegen erfolglose außerordentliche Rechtsbehelfe zum Oberverwaltungsgericht durch Beschluss des Senats vom 1. Februar 2005 (BVerwG 10 B 75.04) angegriffen hatten.

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