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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2009 - 10 B 11127/09.OVG   

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https://dejure.org/2009,26529
OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2009 - 10 B 11127/09.OVG (https://dejure.org/2009,26529)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.12.2009 - 10 B 11127/09.OVG (https://dejure.org/2009,26529)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 10 B 11127/09.OVG (https://dejure.org/2009,26529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Anerkennung eines tschechischen Führerscheins bei Erteilung der Fahrerlaubnis in Tschechien während des Laufs einer mit der Fahrerlaubnisentziehung in Deutschland verhängten Sperrfrist

  • fahrerlaubnisrecht.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3
    Möglichkeit der Anerkennung eines tschechischen Führerscheins bei Erteilung der Fahrerlaubnis in Tschechien während des Laufs einer mit der Fahrerlaubnisentziehung in Deutschland verhängten Sperrfrist

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freispruch nach Fahren mit tschechischer Fahrerlaubnis

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Ende des Führerscheintourismus ist weiterhin nicht absehbar (Joachim Dyllick, Ernö Lörincz, Reinhard Neubauer; LKV 2010, 481)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2009 - 10 B 11127/09
    Dass die Bestimmungen einer Richtlinie, die von einem in dieser Richtlinie aufgestellten allgemeinen Grundsatz abweichen, eng auszulegen sind, gilt namentlich dann, wenn dieser allgemeine Grundsatz die Ausübung von durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten erleichtern soll (vgl. hierzu z.B. Urteil des EuGH vom 29. April 2004 - C - 476/01 -, Kapper) - dem auch der in Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG aufgestellte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine dient (vgl. Nr. 2 der der Richtlinie vorangestellten Erwägungen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2009 - 10 A 10060/09
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2009 - 10 B 11127/09
    Schließlich hat der Senat keineswegs bereits in seinem vom Antragsgegner angeführten Urteil vom 31. Juli 2009 - 10 A 10060/09.OVG - "die Ausnahmetatbestände in § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV .
  • VG Kassel, 22.06.2009 - 2 L 476/09

    Zur Anwendung der dritten Führerschen-Richtlinie ab 19.01.2009

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2009 - 10 B 11127/09
    Auch das Verwaltungsgericht Kassel leitet in seinem vom Antragsgegner zitierten Beschluss vom 22. Juni 2009 - 2 L 476/09 - die Übereinstimmung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV mit dem Europarecht ausschließlich aus der "uneingeschränkten Geltung" der in Art. 11 Abs. 4 2. Unterabsatz der Richtlinie 2006/126/EG geregelten Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Nichtanerkennung her, ohne hierzu irgendwelche vertiefenden Ausführungen zu machen.
  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 11 CS 10.1380

    Zweimalige Straßenverkehrsteilnahme mit einer jeweils über 1,6 ‰ liegenden

    Die gegenläufige Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 4.12.2009 Blutalkohol Bd. 47 [2010], S. 154) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschlüsse vom 9.12.2009 Az. 10 B 11127/09 und vom 17.2.2010 DAR 2010, 406) übersehe, dass die restriktive Auslegung des Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG durch den Europäischen Gerichtshof notwendig einen Spielraum der Mitgliedstaaten voraussetze, der nach Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG nicht mehr bestehe.

    Da die Rechtslage von mehreren Oberverwaltungsgerichten in der Bundesrepublik Deutschland ähnlich beurteilt wird, wie das der Antragsteller für geboten hält (vgl. neben den vorerwähnten Entscheidungen des HessVGH vom 4.12.2009, a.a.O., und des OVG RhPf vom 9.12.2009, a.a.O., und vom 17.2.2010, a.a.O., auch SaarlOVG vom 16.6.2010 ZfS 2010, 530), hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 16. August 2010 (Az. 11 B 10.1030) eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu folgender Frage eingeholt:.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2010 - 1 M 172/09

    Nichtanerkennung einer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union

    Daher ist der bloße Hinweis auf den gegenüber Art. 8 Abs. 4 UAbs.1 und 2 der 2.Führerschein-Richtlinie in der Sache nicht geänderten Tatbestand zur Stützung der Behauptung, die gemeinschaftsrechtliche Rechtslage habe sich nicht wesentlich geändert (etwa OVG Koblenz, Beschl. v. 09.12.2009 - 10 B 11127/09 -, ergangen zu VG Koblenz, Beschl. v. 22.09.2009 - 5 L 970/09 -, juris Rn.14; VGH Kassel, a.a.O.; Hailbronner, NZV2009, 361 [366]; ders./Thoms, NJW 2007, 1089 [1093f.]; Will, NJ2009, 448 [451]), nicht überzeugend.
  • VGH Bayern, 17.02.2011 - 11 CE 10.3110

    Erteilung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    In den Randnummern 25 bis 36 dieser Entscheidung hat der Senat eingehend aufgezeigt, warum er nicht dem Rechtsstandpunkt folgt, den der Hessische Verwaltungsgerichtshof u. a. im Beschluss vom 4. Dezember 2009 (a.a.O.), das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz u. a. im Beschluss vom 9. Dezember 2009 (Az. 10 B 11127/09) und das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes u. a. im Beschluss vom 16. Juni 2010 (a.a.O.) eingenommen haben.
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