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   BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11, 10 B 13.11, 10 PKH 11.11   

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https://dejure.org/2011,9134
BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11, 10 B 13.11, 10 PKH 11.11 (https://dejure.org/2011,9134)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2011 - 10 B 13.11, 10 B 13.11, 10 PKH 11.11 (https://dejure.org/2011,9134)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2011 - 10 B 13.11, 10 B 13.11, 10 PKH 11.11 (https://dejure.org/2011,9134)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Rüge des Fehlens richterlicher Sachkunde für den zur Entscheidung über eine Abschiebung erforderlichen medizinischen Sachverstand

  • rewis.io

    Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
    Rüge des Fehlens richterlicher Sachkunde für den zur Entscheidung über eine Abschiebung erforderlichen medizinischen Sachverstand

  • datenbank.nwb.de

    Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (504)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit,

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11
    Zwar gibt es für die auch nach Ansicht des Berufungsgerichts hier entscheidungserheblichen medizinischen Fachfragen (Diagnose von Art und Schwere der Erkrankung, Einschätzung des Krankheitsverlaufs bzw. der gesundheitlichen Folgen je nach Behandlungs- sowie Therapiemöglichkeiten im Heimatland) keine eigene, nicht durch entsprechenden medizinischen Sachverstand vermittelte Sachkunde des Richters (Beschluss vom 24. Mai 2006 - BVerwG 1 B 118.05 - NVwZ 2007, 345 = Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11
    Erforderlich, aber auch ausreichend für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist in diesen Fällen, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d.h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (vgl. Urteil vom 17. Oktober 2006 - BVerwG 1 C 18.05 - BVerwGE 127, 33 Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2023 - 18 A 1174/22
    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 C 18.05 -, juris, Rn. 15, und Beschluss vom 17. August 2011 - 10 B 13.11 -, juris, Rn. 3.

    Vor diesem Hintergrund ist im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung eine Gefahr einer erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustands des Klägers aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie alsbald nach einer Abschiebung, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 C 18.05 -, juris, Rn. 15, und Beschluss vom 17. August 2011 - 10 B 13.11 -, juris, Rn. 3, bzw. einer raschen, erheblichen und unumkehrbaren Verschlimmerung dieser Krankheit, vgl. zu Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GrCh EuGH, Urteil vom 22. November 2022, C-69/21, juris, Rn. 63, 66, 72 bis 75, nicht beachtlich wahrscheinlich.

  • VGH Bayern, 17.03.2016 - 13a B 16.30007

    Abschiebungsverbot für Afghanistan wegen psychischer Erkrankung

    Erforderlich, aber auch ausreichend für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist damit in Krankheitsfällen, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d. h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG, U. v. 22.3.2012 - 1 C 3.11 - BVerwGE 142, 179 = InfAuslR 2012, 261; B. v.17.8.2011 - 10 B 13.11 - juris).

    Im Übrigen gibt es für die hier entscheidungserheblichen medizinischen Fachfragen (Diagnose von Art und Schwere der Erkrankung, Einschätzung des Krankheitsverlaufs bzw. der gesundheitlichen Folgen je nach Behandlungs- sowie Therapiemöglichkeiten im Heimatland) grundsätzlich keine eigene Sachkunde des Richters (BVerwG, B. v. 17.08.2011 - 10 B 13.11 - juris; B. v. 24.5.2006 - 1 B 118.05 - NVwZ 2007, 345).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2014 - A 11 S 2519/12
    Eine Krankheit kann eine individuelle zielstaatsbezogene Gefahr darstellen, wenn sie sich aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise ver­ schlechtert, dass alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG, Beschluss vom 17.08.2011 - 10 B 13.11 - unter Bezug auf BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris m.w.N.).
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