Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.01.2006

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2005 - 10 B 14.05   

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https://dejure.org/2005,25964
OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2005 - 10 B 14.05 (https://dejure.org/2005,25964)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2005 - 10 B 14.05 (https://dejure.org/2005,25964)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 10 B 14.05 (https://dejure.org/2005,25964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vermessung der Grenze zwischen zwei Flurstücken; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an das Vorliegen einer Verfügung über ein Grundstück

  • Judicialis

    VermLiegG § 18 Abs. 1; ; VermLiegG § 20 Abs. 1; ; VermLiegG § 20 Abs. 1 Satz 1; ; VermLiegG § 20 Abs. 1 Satz 2; ; VermLiegG § 20 Abs. 5; ; BGB § ... 883 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 920; ; BGB § 1004; ; ZPO § 286

  • brandenburg.de PDF

    VermLiegG § 20 I; BGB § 883 II
    Abmarkung, Auflassungsvormerkung, Beteiligte, Erwerber, Grenzfeststellung, Vormerkungsberechtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brandenburg.de (Kurzinformation)

    VermLiegG § 20 I; BGB § 883 II
    Abmarkung, Auflassungsvormerkung, Beteiligte, Erwerber, Grenzfeststellung, Vormerkungsberechtigter

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 09.09.1994 - 1 S 259/94

    Baulast gegen den Käufer trotz eingetragener Auflassungsvormerkung?

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2005 - 10 B 14.05
    Vormerkungswidrig ist - im öffentlichen Recht - unter anderem die Mitwirkung des Noch-Eigentümers an der Bestellung einer Baulast (VGH Mannheim, Urteil vom 13. Juli 1992 - 8 S 588/92 - NJW 1993, 678; OVG Bautzen, Beschluss vom 9. September 1994 - 1 S 259/94 - NVwZ-RR 1995, 251).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1992 - 8 S 588/92

    Zur Frage der Wirksamkeit einer vom Grundstückseigentümer übernommenen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2005 - 10 B 14.05
    Vormerkungswidrig ist - im öffentlichen Recht - unter anderem die Mitwirkung des Noch-Eigentümers an der Bestellung einer Baulast (VGH Mannheim, Urteil vom 13. Juli 1992 - 8 S 588/92 - NJW 1993, 678; OVG Bautzen, Beschluss vom 9. September 1994 - 1 S 259/94 - NVwZ-RR 1995, 251).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2021 - 6 WF 170/21

    Familiengerichtliche Genehmigung der Rechtsbehelfsverzichtserklärung für ein Kind

    Sie tragen unter Verweis auf eine Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 20.12.2005 (10 B 14.05) vor, dass die Grenzermittlung "einer Verfügung über das Grundstück" gleichkomme.
  • AG Velbert, 20.09.2021 - 3 F 58/21
    In der Mitwirkung eines Beteiligten an der Anerkennung des Ergebnisses der Grenzermittlung liegt laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.12.2005, OVG 10 B 14.05 eine Willenserklärung, die eine Verfügung über ein Grundstück darstellt, sodass die Kindeseltern laut Einschätzung des Vermessungsingenieurs gem. §§ 1643 Abs. 1, 1821 Abs. 1 Ziffer 1 BGB die Genehmigung des Familiengerichts benötigen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.01.2006 - 10 B 14.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20727
BVerwG, 03.01.2006 - 10 B 14.05 (https://dejure.org/2006,20727)
BVerwG, Entscheidung vom 03.01.2006 - 10 B 14.05 (https://dejure.org/2006,20727)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Januar 2006 - 10 B 14.05 (https://dejure.org/2006,20727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Aufgabenüberlassung einer zur Vertretung der Kommune berechtigten Betriebsleitung an Dritte - Handlungsbefugnis von Mitarbeitern eines gemeindlichen Eigenbetriebs für die Gemeinde bei Erlass eines Widerspruchsbescheids - Pflicht der Beklagten zur Überwachung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2006 - 10 B 14.05
    Da die Kläger in der mündlichen Verhandlung keine Beweisanträge gestellt haben, könnte das Berufungsgericht seine Aufklärungspflicht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann verletzt haben, wenn sich ihm eine weitere Ermittlung aufgedrängt hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 14 f.; Beschluss vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7 S. 11).

    Auch im Übrigen sind sie den Darlegungsanforderungen an eine Aufklärungsrüge (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) nicht gerecht geworden, weil sie nicht dargelegt haben, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14).

  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2006 - 10 B 14.05
    Da die Kläger in der mündlichen Verhandlung keine Beweisanträge gestellt haben, könnte das Berufungsgericht seine Aufklärungspflicht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann verletzt haben, wenn sich ihm eine weitere Ermittlung aufgedrängt hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 14 f.; Beschluss vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7 S. 11).

    Der Umfang der gebotenen Sachaufklärung ist jedoch von der durch das Oberverwaltungsgericht eingenommenen materiellrechtlichen Position her zu bestimmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2006 - 10 B 14.05
    Dass das Gericht unter diesen Umständen keinen Anlass zu weiteren Nachforschungen sah, verletzt nicht die Pflicht zur Amtsermittlung, sondern entspricht im Gegenteil dem Erfordernis, aus Gründen der Prozessökonomie die Amtsermittlung mit Augenmaß zu betreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ).
  • BVerwG, 03.01.2006 - 10 B 17.05

    Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision; Bezugnahme auf tatsächliche

    5 2. Die weiteren Rügen entsprechen uneingeschränkt denen, die die Kläger mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren BVerwG 10 B 14.05 geltend gemacht haben.

    Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, macht der Senat von der auch insoweit eröffneten Möglichkeit Gebrauch, auf die Begründung des Beschlusses im Verfahren BVerwG 10 B 14.05 zu verweisen.

  • BVerwG, 03.01.2006 - 10 B 15.05

    Zweifel an der Durchführung einer mündlichen Verhandlung - Vorschriften über die

    2. Die weiteren Rügen entsprechen uneingeschränkt denen, die die Kläger mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren BVerwG 10 B 14.05 geltend gemacht haben.

    Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, macht der Senat von der auch insoweit eröffneten Möglichkeit Gebrauch, auf die Begründung des Beschlusses im Verfahren BVerwG 10 B 14.05 zu verweisen.

  • BVerwG, 03.01.2006 - 10 B 16.05

    Zweifel an der Durchführung einer mündlichen Verhandlung auf Grund des

    2. Die weiteren Rügen entsprechen uneingeschränkt denen, die die Kläger mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren BVerwG 10 B 14.05 geltend gemacht haben.

    Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, macht der Senat von der auch insoweit eröffneten Möglichkeit Gebrauch, auf die Begründung des Beschlusses im Verfahren BVerwG 10 B 14.05 zu verweisen.

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