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   BVerwG, 11.09.2013 - 10 B 17.13   

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https://dejure.org/2013,26495
BVerwG, 11.09.2013 - 10 B 17.13 (https://dejure.org/2013,26495)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.2013 - 10 B 17.13 (https://dejure.org/2013,26495)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 2013 - 10 B 17.13 (https://dejure.org/2013,26495)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Asylsuchenden auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Ausübung des Selbsteintrittsrechts gem. Art. 3 Abs. 2 der Dublin-II-Verordnung in Erwartung ein Dahinvegetierens am Rande des Existenzminimums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Asylsuchenden auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Ausübung des Selbsteintrittsrechts gem. Art. 3 Abs. 2 der Dublin-II-Verordnung in Erwartung ein Dahinvegetierens am Rande des Existenzminimums

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88

    Drittstaat - Flüchtling - Aufbau einer Lebensgrundlage - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2013 - 10 B 17.13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 = Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 7 S. 15 und vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 10 S. 24) könne ein politisch Verfolgter jedoch nicht auf eine anderweitige Verfolgungssicherheit verwiesen werden, wenn er in dem betreffenden Drittstaat "nichts anderes zu erwarten habe als ein Dahinvegetieren am Rande des Existenzminimums".

    Es ist aber von der Beschwerde weder geltend gemacht noch ersichtlich, dass der in der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 15. Dezember 1987 und vom 30. Mai 1989 - a.a.O.) - im Übrigen zur Subsidiarität des Asylgrundrechts - entwickelte Maßstab zur Sicherheit vor politischer Verfolgung mit Blick auf eine existenzielle Notlage in einem Drittstaat strengere, d.h. dem Kläger günstigere Voraussetzungen beinhalten würde.

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2013 - 10 B 17.13
    Aus der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 31. Januar 2013 - BVerwG 10 C 15.12 - (InfAuslR 2013, 241) und des EGMR im Urteil vom 21. Januar 2011 - Nr. 36096/09, M.S.S./Belgien und Griechenland - NVwZ 2011, 413 ergebe sich jedoch, dass schlechte humanitäre Bedingungen im Abschiebezielstaat nur in begründeten Ausnahmefällen ein Abschiebungsverbot gemäß Art. 3 EMRK begründen könnten.
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2013 - 10 B 17.13
    Aus der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 31. Januar 2013 - BVerwG 10 C 15.12 - (InfAuslR 2013, 241) und des EGMR im Urteil vom 21. Januar 2011 - Nr. 36096/09, M.S.S./Belgien und Griechenland - NVwZ 2011, 413 ergebe sich jedoch, dass schlechte humanitäre Bedingungen im Abschiebezielstaat nur in begründeten Ausnahmefällen ein Abschiebungsverbot gemäß Art. 3 EMRK begründen könnten.
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2013 - 10 B 17.13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 = Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 7 S. 15 und vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 10 S. 24) könne ein politisch Verfolgter jedoch nicht auf eine anderweitige Verfolgungssicherheit verwiesen werden, wenn er in dem betreffenden Drittstaat "nichts anderes zu erwarten habe als ein Dahinvegetieren am Rande des Existenzminimums".
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 4 L 169/12

    Systemische Mängel im Asylverfahren Ungarns

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2013 - 10 B 17.13
    MD OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 31.05.2013 - AZ: OVG 4 L 169/12.
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2013 - 10 B 17.13
    Die für diese Rechtsprechung und das Urteil des EuGH vom 21. Dezember 2011 - Rs. C-411/10 und C-493/10 - (NVwZ 2012, 417) bedeutsame besondere Schutzbedürftigkeit während des laufenden Asylverfahrens sei aber nach Erlangung des Schutzstatus nicht mehr einschlägig.
  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2013 - 10 B 17.13
    Das Berufungsgericht hat das Vorbringen des Klägers zu den Lebensbedingungen bei Erlangung eines Schutzstatus in Ungarn dahingehend gewürdigt, bereits aus den von ihm angeführten Quellen ergebe sich nicht, dass derart eklatante Missstände vorlägen, die derzeit mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit erwarten ließen, dass Asylbewerber in Ungarn insoweit der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (unter Hinweis auf EGMR, Entscheidung vom 2. April 2013 - Nr. 27725/10 -, zit. nach HUDOC zu Italien) ausgesetzt seien (BA S. 7).
  • VG Trier, 16.04.2014 - 5 L 569/14

    Abschiebung eines Ausländers in einen sicheren Drittstaat - zur Behauptung

    Art. 3 EMRK kann nicht so ausgelegt werden, dass er die Vertragsstaaten verpflichtet, jeder Person innerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs mit einem Obdach zu versorgen; diese Regelung enthält auch keine Pflicht, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu bieten, um ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen (EGMR, B.v. 2.4.2013 - 27725/10 - ZAR 2013, 336, Rn. 70, 71; bezogen auf Italien; ebenso EGMR, B.v. 18.6.2013 - 53852/11 - ZAR 2013, 338; hierzu auch BVerwG, B.v. 11.9.2013 - 10 B 17.13 - unter www.bverwg.de).
  • VG München, 21.05.2014 - M 21 K 14.30286

    Abschiebung im Rahmen des Dublin-Verfahrens

    Wenn keine außergewöhnlich zwingenden humanitären Gründe vorliegen, die gegen eine Überstellung sprechen, ist allein die Tatsache, dass die wirtschaftlichen und sozialen Lebensverhältnisse bedeutend geschmälert würden, falls ein Antragsteller überstellt werden würde, nicht ausreichend, einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK zu begründen (EGMR v. 18.06.2013, Az. 53852/11 = ZAR 2013, 338; hierzu auch BVerwG v. 11.09.2013, Az. 10 B 17.13; OVG Münster v. 07.03.2014, Az. 1 A 21/12.A, Rn. 118 bei juris).
  • VG München, 12.05.2014 - M 21 K 14.30320

    Abschiebung im Rahmen des Dublin-Verfahrens; keine systemischen Mängel des

    Wenn keine außergewöhnlich zwingenden humanitären Gründe vorliegen, die gegen eine Überstellung sprechen, ist allein die Tatsache, dass die wirtschaftlichen und sozialen Lebensverhältnisse bedeutend geschmälert würden, falls ein Antragsteller überstellt werden würde, nicht ausreichend, einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK zu begründen (EGMR v. 18.06.2013, Az. 53852/11 = ZAR 2013, 338; hierzu auch BVerwG v. 11.09.2013, Az. 10 B 17.13; OVG Münster v. 07.03.2014, Az. 1 A 21/12.A, Rn. 118 bei juris).
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